Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)

Antworten
krautwurst
Beiträge: 5
Registriert: 28. Apr 2014, 18:03
11

Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)

#1

Beitrag von krautwurst »

Hallo, ich habe eine Frage, gilt das in "allen Nahverkehrszügen" oder nur bestimmte Kilometerzahl vom Startbahnhof entfernt. Vielen Dank und einen "sonnigen Sonntag" wünsche ich Allen
JND
Beiträge: 289
Registriert: 1. Jun 2010, 19:38
15

Re: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)

#2

Beitrag von JND »

Hallo krautwurst,

nach der DB gilt es bundesweit in allen Nahverkehrszügen:)

Viel Spaß beim Reisen,
JND
1301
Beiträge: 1
Registriert: 20. Sep 2014, 09:32
11

Re: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)

#3

Beitrag von 1301 »

Das wurde doch vor einiger Zeit geändert. Früher galt es nur in einigen Zügen vom Wohnort ausgehend, jetzt in allen Nahverkehrszügen.
Grüße, 1301
krautwurst
Beiträge: 5
Registriert: 28. Apr 2014, 18:03
11

Re: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)

#4

Beitrag von krautwurst »

Daaaaaaaaaaaaanke, das wollte ich bestätigt habe, hatte was von 50 km im Kopf wo die Freifahrt gilt!
Einen guten Wochenbeginn liebe Grüße Rose
Antworten