Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)
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krautwurst
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Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)
Hallo, ich habe eine Frage, gilt das in "allen Nahverkehrszügen" oder nur bestimmte Kilometerzahl vom Startbahnhof entfernt. Vielen Dank und einen "sonnigen Sonntag" wünsche ich Allen
Re: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)
Hallo krautwurst,
nach der DB gilt es bundesweit in allen Nahverkehrszügen:)
Viel Spaß beim Reisen,
JND
nach der DB gilt es bundesweit in allen Nahverkehrszügen:)
Viel Spaß beim Reisen,
JND
Re: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)
Das wurde doch vor einiger Zeit geändert. Früher galt es nur in einigen Zügen vom Wohnort ausgehend, jetzt in allen Nahverkehrszügen.
Grüße, 1301
Grüße, 1301
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krautwurst
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Re: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)
Daaaaaaaaaaaaanke, das wollte ich bestätigt habe, hatte was von 50 km im Kopf wo die Freifahrt gilt!
Einen guten Wochenbeginn liebe Grüße Rose
Einen guten Wochenbeginn liebe Grüße Rose
