Hallo!
Ich weiß, daß über Rauchmelder schon geschrieben wurde.
So langsam muß ich mich auch damit befassen und bin etwas unsicher, was die Genehmigung angeht.
Ist es richtig, daß man ein detailliertes Rezept vom HNO braucht, um danach den Antrag mit dem Kostenvoranschlag an die KK zu schicken?
ja. Das stimmt.
Geh zu Deinem HNO und sag ihm, dass er Dir ein Rezept für Rauchmelder ausstellen soll.
Dabei gilt allerdings, dass es nur für den Flur und für die Schlafzimmer welche gibt. Alle anderen können beantragt werden, sind aber meist eine Einzelfallentscheidung.
Wenn Du eventuell schon eine Lichtsignalanlage hast, die mit Rauchmeldern koppelbar ist, dann wäre das eine Idee oder anders gehen geht es auch, wenn Du vernetze möchtest, dass Du diese beantragen kannst.
Da weiß ich allerdings nicht, wie es dann mit der Alarmierung aussieht, da es meist zwei verschiedene Firmen sind.
LG
Kim
Trage bilateral Naida Q70 CI von Advanced Bionics - CCIC Tübingen -
Deutsche Gebärdensprache und Lautsprache vorhanden
besteht - im Gegensatz zu früheren Entscheidungen - bei Menschen mit Hörbehinderungen ein Anspruch auf Versorgung mit speziellen Rauchmeldern. Deshalb sind die Entscheidungen der KK keine Einzelfallentscheidungen mehr.
Du musst also vorgehen wie bei jedem anderen Hilfsmittel auch - Verordnung mit Diagnose vom HNO an die KK senden. Diese wird wahrscheinlich einen Kostenvoranschlag anfordern.