Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
also der Antrag ist jetzt abgeschickt worden. Mal schauen was dabei rauskommt. Wird euch am laufenden halten.
gruß Cloudy
also der Antrag ist jetzt abgeschickt worden. Mal schauen was dabei rauskommt. Wird euch am laufenden halten.
gruß Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
habe gestern den zweiten Brief an die Krankenkasse per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. Und heute erhalte ich eine Antwort von der Krankenkasse das diese die Unterlagen mit Antrag vom 06.05. erhalten haben. Die Krankenkasse hat zum Schreiben vom 06.05. abgelehnt (sind natürlich über die 3 Wochen Frist). Ich weiß nicht ob Sie mein 2 Schreiben per Einschreiben geschickt wurde bereits erhalten haben. Da mein 2 Schreiben gestern raus ging und heute die Antwort derKK bei mir ankam (sich überschnitten haben).
Die Krankenkasse schreibt das Sie die Mehrkosten für das gewünschte Hörgerät leider nicht übernehmen dürfen.
Weiterhin schreibt die Krankenkasse: Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen und den vorliegenden Hörkurven haben wir festgestellt, dass Sie grundsätzlich ein Hörgerät benötigen. Allerdings sind keine audiologischen und medizinischen Besonderheiten erkennbar, die eine höherwertige Hörgeräteversorgung notwendig machen.
Ist das die gängige Masche der Krankenkasse?
Soll ich den 3 Brief jetzt so schreiben und abschicken?
zu Ihrem Schreiben vom 01.06.2015 lege ich Widerspruch ein.
Begründung:
Am 06.05.2015 habe ich einen Antrag auf volle Kostenübernahme der Hörgeräte gestellt und keine schriftliche Nachricht von Ihnen erhalten. Daraufhin habe ich erneut ein Schreiben an Sie gesandt worin mitgeteilt wird, dass nach § 13 Abs. 3a SGB V der Antrag auf volle Kostenübernahme als genehmigt gilt, da Sie die 3 Wochen Frist überschritten haben.
Am 01.06.2015 habe ich ein weiteres Schreiben an Sie gesendet wo bereits alles geschrieben steht.
Zusätzlich verweise ich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (Az.: B 3 KR 20/08 R) hat die Krankenkasse für die medizinische notwendige Versorgung eines schwerhörigen Versicherten mit einem digitalen Hörgerät über den Festbetrag hinaus auch die restlichen Kosten zu tragen, wenn dies zum unmittelbaren Behinderungsausgleich notwendig ist. Zum Ausgleich von Hörbehinderungen habe die Krankenkasse für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaube und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben biete.
Daran müssen laut BSG auch die Festbeträge der Krankenkasse ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzter Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht.
Soll ich da noch was ergänzen?
Gruss Cloudy
habe gestern den zweiten Brief an die Krankenkasse per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. Und heute erhalte ich eine Antwort von der Krankenkasse das diese die Unterlagen mit Antrag vom 06.05. erhalten haben. Die Krankenkasse hat zum Schreiben vom 06.05. abgelehnt (sind natürlich über die 3 Wochen Frist). Ich weiß nicht ob Sie mein 2 Schreiben per Einschreiben geschickt wurde bereits erhalten haben. Da mein 2 Schreiben gestern raus ging und heute die Antwort der
Die Krankenkasse schreibt das Sie die Mehrkosten für das gewünschte Hörgerät leider nicht übernehmen dürfen.
Weiterhin schreibt die Krankenkasse: Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen und den vorliegenden Hörkurven haben wir festgestellt, dass Sie grundsätzlich ein Hörgerät benötigen. Allerdings sind keine audiologischen und medizinischen Besonderheiten erkennbar, die eine höherwertige Hörgeräteversorgung notwendig machen.
Ist das die gängige Masche der Krankenkasse?
Soll ich den 3 Brief jetzt so schreiben und abschicken?
zu Ihrem Schreiben vom 01.06.2015 lege ich Widerspruch ein.
Begründung:
Am 06.05.2015 habe ich einen Antrag auf volle Kostenübernahme der Hörgeräte gestellt und keine schriftliche Nachricht von Ihnen erhalten. Daraufhin habe ich erneut ein Schreiben an Sie gesandt worin mitgeteilt wird, dass nach § 13 Abs. 3a SGB V der Antrag auf volle Kostenübernahme als genehmigt gilt, da Sie die 3 Wochen Frist überschritten haben.
Am 01.06.2015 habe ich ein weiteres Schreiben an Sie gesendet wo bereits alles geschrieben steht.
Zusätzlich verweise ich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 (Az.: B 3 KR 20/08 R) hat die Krankenkasse für die medizinische notwendige Versorgung eines schwerhörigen Versicherten mit einem digitalen Hörgerät über den Festbetrag hinaus auch die restlichen Kosten zu tragen, wenn dies zum unmittelbaren Behinderungsausgleich notwendig ist. Zum Ausgleich von Hörbehinderungen habe die Krankenkasse für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaube und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben biete.
Daran müssen laut BSG auch die Festbeträge der Krankenkasse ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzter Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht.
Soll ich da noch was ergänzen?
Gruss Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
also zum Schreiben worin steht das ich eine frist bis 17.06.2015 gebe und heute ist schon der 16.06.2015 habe ich bis heute nichts weiteres gehört.
Der VDK ist bereits informiert. Wie geht es weiter wenn man Leistungsklage erheben muss?
Gruss Cloudy
also zum Schreiben worin steht das ich eine frist bis 17.06.2015 gebe und heute ist schon der 16.06.2015 habe ich bis heute nichts weiteres gehört.
Der VDK ist bereits informiert. Wie geht es weiter wenn man Leistungsklage erheben muss?
Gruss Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
nachdem die kasse mir schreibt die brauchen noch bearbeitungszeit habe ich mal den vdk angerufen und bin richtig wütend.
Er sagte ich soll abwarten wie sich die krankenkasse entschieden hat das kann bis zu 3 Monate dauern und nein die Hörgeräte werden nur bezahlt wenn man berufstätig ist usw.
habe gesagt das ich Leistungsklage erheben möchte. Darauf bekam ich promt die antwort das ich damit schlechte karten hätte usw..
Hab den Herrn vom vdk gesagt wenn ich den antrag stelle und nicht innerhalb von 3 Wochen antwort bekomme das der antrag als genehmigt gilt.
Und dann habe ich die Frist bis 17.6 der Krankenkasse gegeben und danach das schreiben erhalten von derKK man möchte noch die unterlagen prüfen und ich solle mich gedulden. Hierbei wurde kein Datum genannt.
gruss Roth
nachdem die kasse mir schreibt die brauchen noch bearbeitungszeit habe ich mal den vdk angerufen und bin richtig wütend.
Er sagte ich soll abwarten wie sich die krankenkasse entschieden hat das kann bis zu 3 Monate dauern und nein die Hörgeräte werden nur bezahlt wenn man berufstätig ist usw.
habe gesagt das ich Leistungsklage erheben möchte. Darauf bekam ich promt die antwort das ich damit schlechte karten hätte usw..
Hab den Herrn vom vdk gesagt wenn ich den antrag stelle und nicht innerhalb von 3 Wochen antwort bekomme das der antrag als genehmigt gilt.
Und dann habe ich die Frist bis 17.6 der Krankenkasse gegeben und danach das schreiben erhalten von der
gruss Roth
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
ich habe bedenken das der vdk wenn er ein schreiben aufsetzt nicht sachkräftig genug ist. Habe dem vdk gesagt das ich leistungklage erheben möchte. Kann ich wenn er das Schreiben fertig es erst einmal mitnehmen und zuhause überprüfen ob es alles so passt bevor er es weg schickt?
gruss Cloudy
ich habe bedenken das der vdk wenn er ein schreiben aufsetzt nicht sachkräftig genug ist. Habe dem vdk gesagt das ich leistungklage erheben möchte. Kann ich wenn er das Schreiben fertig es erst einmal mitnehmen und zuhause überprüfen ob es alles so passt bevor er es weg schickt?
gruss Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
wie würdet ihr weiter vorangehen? Muss ich nachdem mir dieKK am 12.06. geschrieben hat ich soll mich gedulden mindestens 3 Monate also bis 12.09 warten und dann Untätigkeitsklage einreichen?
Sorry für den vielen Text.
gruss Cloudy
wie würdet ihr weiter vorangehen? Muss ich nachdem mir die
Sorry für den vielen Text.
gruss Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
hat hier einer die Erfahrung wie sowas abläuft? Schade das hier mir noch keiner was dazu schreiben konnte. Morgen habe ich wieder VDK Termin. Und ehrlich gesagt hab ich ein ungutes Gefühl das er mir wirklich helfen möchte ein aussagekräftige Leistungsklage zu schreiben.
Vom DSB höre ich leider auch nichts.
Gruß Cloudy
hat hier einer die Erfahrung wie sowas abläuft? Schade das hier mir noch keiner was dazu schreiben konnte. Morgen habe ich wieder VDK Termin. Und ehrlich gesagt hab ich ein ungutes Gefühl das er mir wirklich helfen möchte ein aussagekräftige Leistungsklage zu schreiben.
Vom DSB höre ich leider auch nichts.
Gruß Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Hallo Cloudy,
vielleicht meldet sich so fix auch niemand, weil es für viele hier unvorstellbar ist, dass es die volle Kostenübernahme gibt oder schlicht damit auch die Erfahrung fehlt, die wenigsten sich bei dem Thema versuchen.
Ich kann das z.B. nicht nachvollziehen aus dem, was du schreibst, dass du nun unbedingt genau solche Geräte benötigst, sich da keine andere Lösung finden ließ und warum das die Kasse übernehmen sollte. Aber ich bin auch keine Fachfrau.
Ich hänge beruflich sehr vom Telefon ab, muss auch so sehr viele Gespräche führen und habe mir sehr gute Geräte geleistet wie andere vielleicht auch und für die Zuzahlung bieten die Akustiker u.A. oft auch Ratenzahlung an.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich bin einfach gar nicht auf die Idee gekommen eine volle Kostenübernahme zu versuchen. Daher lese ich interessiert mit, habe aber nichts Schlaues zum Prozedere beizutragen und danke dir, dass du deinen Weg hier vorstellst.
Viel Glück
Syrinx
vielleicht meldet sich so fix auch niemand, weil es für viele hier unvorstellbar ist, dass es die volle Kostenübernahme gibt oder schlicht damit auch die Erfahrung fehlt, die wenigsten sich bei dem Thema versuchen.
Ich kann das z.B. nicht nachvollziehen aus dem, was du schreibst, dass du nun unbedingt genau solche Geräte benötigst, sich da keine andere Lösung finden ließ und warum das die Kasse übernehmen sollte. Aber ich bin auch keine Fachfrau.
Ich hänge beruflich sehr vom Telefon ab, muss auch so sehr viele Gespräche führen und habe mir sehr gute Geräte geleistet wie andere vielleicht auch und für die Zuzahlung bieten die Akustiker u.A. oft auch Ratenzahlung an.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich bin einfach gar nicht auf die Idee gekommen eine volle Kostenübernahme zu versuchen. Daher lese ich interessiert mit, habe aber nichts Schlaues zum Prozedere beizutragen und danke dir, dass du deinen Weg hier vorstellst.
Viel Glück
Syrinx
beidseitig mit Phonak Audeo V versorgt und
zum Hörjunkie mutiert
zum Hörjunkie mutiert

Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi Syrinx,
dafür weißt du ab jetzt das du beim nächsten mal wenn neue Hörgeräte angesagt sind auch einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen kannst.
Der Schwerhörigenbund hat zu mir erst mal gesagt ich solle ab letzen Schreiben erst mal 4 Wochen warten und erst dann eine Leistungsklage schreiben.
Der DSB empfand ich als freundlicher in der Beratung.
Hi Syrix ich weiß auch nicht wie stark dein Hörschaden ist. Bei mir ist schon mal schwierig wasHG testen betrifft mit welchen ich auch zurecht komme, da ich an Taubheit grenzend Schwerhörig bin. Ohne HG höre ich nix.
Bei leichten oder mittlerer Schwerhörigkeit gibt es weitaus mehrHG im Handel als für hochgradig Schwerhörige wie in meinen Fall.
Gruß Cloudy
dafür weißt du ab jetzt das du beim nächsten mal wenn neue Hörgeräte angesagt sind auch einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen kannst.
Der Schwerhörigenbund hat zu mir erst mal gesagt ich solle ab letzen Schreiben erst mal 4 Wochen warten und erst dann eine Leistungsklage schreiben.
Der DSB empfand ich als freundlicher in der Beratung.
Hi Syrix ich weiß auch nicht wie stark dein Hörschaden ist. Bei mir ist schon mal schwierig was
Bei leichten oder mittlerer Schwerhörigkeit gibt es weitaus mehr
Gruß Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
so heute ruft mein Akustiker bei mir an und berichtet mir, die TK hat beim Akustiker angerufen und möchte das ich Kassenhörgeräte testen soll mit den Messergebnissen. Oder ich soll dann unterschreiben das ich das nicht möchte.
Ich habe den Akustiker gesagt das ich mich erst mal Erkundigen möchte und dann mich beim Akustiker melde.
Hoffe es melden Sich hier welche die bereits die gleiche Erfahrungen gemacht haben und können mir sagen wie ich reagieren soll.
Vielen Dank.
Nette Grüße
Cloudy
so heute ruft mein Akustiker bei mir an und berichtet mir, die TK hat beim Akustiker angerufen und möchte das ich Kassenhörgeräte testen soll mit den Messergebnissen. Oder ich soll dann unterschreiben das ich das nicht möchte.
Ich habe den Akustiker gesagt das ich mich erst mal Erkundigen möchte und dann mich beim Akustiker melde.
Hoffe es melden Sich hier welche die bereits die gleiche Erfahrungen gemacht haben und können mir sagen wie ich reagieren soll.
Vielen Dank.
Nette Grüße
Cloudy
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Hi,
ich habe noch keine Erfahrungen, mein Fall liegt auch ganz anders. Ich bin privat versichert, die Geräte, die ich haben möchte, kosten aber trotzdem mehr als diePKV zahlt.
Ich habe bei meinem Arzt gefragt, ob man das Rezept so formulieren kann, dass diePKV mehr zahlt, und er meinte, man könne es versuchen, müsste aber folgendes tun:
- ein Gerät anpassen, das genau so teuer ist wie dieKK zahlt
- beide Geräte durchmessen (mit In-Situ, um nachzuweisen, dass sie korrekt angepasst sind)
- Hörtest mit beiden, hierbei ist besonders Sprache im Lärm relevant
- dadurch muss ein Nachweis erbracht werden, dass die teureren Geräte besser sind
Sprache im Lärm wurde bei mir mit dem Oldenburger Satztest, Störgeräusch bei 45 dB, Ermitteln der 50%-Verstehensschwelle, getestet.
Das ist wohl das Standardvorgehen. Wenn Du dann Pech hast, werden weitere Geräte getestet, es gibt ja schließlich nicht nur einKassengerät .
Aufwand für Dich ca. 2 halbe Tage, einmal für die Anpassung des Kassengerätes, einmal für die Messungen.
Ob das ganze klappt, weiß ich auch nicht.
ich habe noch keine Erfahrungen, mein Fall liegt auch ganz anders. Ich bin privat versichert, die Geräte, die ich haben möchte, kosten aber trotzdem mehr als die
Ich habe bei meinem Arzt gefragt, ob man das Rezept so formulieren kann, dass die
- ein Gerät anpassen, das genau so teuer ist wie die
- beide Geräte durchmessen (mit In-Situ, um nachzuweisen, dass sie korrekt angepasst sind)
- Hörtest mit beiden, hierbei ist besonders Sprache im Lärm relevant
- dadurch muss ein Nachweis erbracht werden, dass die teureren Geräte besser sind
Sprache im Lärm wurde bei mir mit dem Oldenburger Satztest, Störgeräusch bei 45 dB, Ermitteln der 50%-Verstehensschwelle, getestet.
Das ist wohl das Standardvorgehen. Wenn Du dann Pech hast, werden weitere Geräte getestet, es gibt ja schließlich nicht nur ein
Aufwand für Dich ca. 2 halbe Tage, einmal für die Anpassung des Kassengerätes, einmal für die Messungen.
Ob das ganze klappt, weiß ich auch nicht.
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi Musiker,
danke für die info. Ich finde es halt nur komisch an meiner ganzen geschichte das ich einen antrag auf volle kostenübernahme gestellt habe und die gesetzlicheKK mehr als 3 Wochen zeit lässt. Also quasi der Antrag als genehmigt gilt. Und ich weitere Widersprüche schreibe und dann meint die kasse sie müsse erst jetzt anfangen alles zu prüfen und zusätzlich beim Akustiker erkundigen. Das finde ich schon sehr komisch. Eigentlich müsste ich darauf verzichten und schreiben das der vertrag als genehmigt gilt oder sehe ich da was falsch?
Gruß Cloudy
danke für die info. Ich finde es halt nur komisch an meiner ganzen geschichte das ich einen antrag auf volle kostenübernahme gestellt habe und die gesetzliche
Gruß Cloudy
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Bist Du schon mal auf die Idee gekommen, dass das auf dem Postwege (STREIK) hängengeblieben sein könnte?
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi Musiker,
kann nicht sein sonst hätte ich am 12.06. kein schreiben von der kasse erhalten. Dort wurde geschrieben laut kasse ich solle mich gedulden da die kasse einen genauen überblick über den Sachverhalt verschaffen und alle Einzelheiten klären will.
und am schluss des schreiben steht. Kann ich noch was für Sie tun? Dann rufen Sie mich einfach an. (anrufen werde ich schon mal gar nicht)
Das heißt für mich weder eine absage noch zusage.
Gruß Cloudy
kann nicht sein sonst hätte ich am 12.06. kein schreiben von der kasse erhalten. Dort wurde geschrieben laut kasse ich solle mich gedulden da die kasse einen genauen überblick über den Sachverhalt verschaffen und alle Einzelheiten klären will.
und am schluss des schreiben steht. Kann ich noch was für Sie tun? Dann rufen Sie mich einfach an. (anrufen werde ich schon mal gar nicht)
Das heißt für mich weder eine absage noch zusage.
Gruß Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Hier kann man einiges Nachlesen http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/ ... uebersicht und u.a. auch im www.schwerhoerigen-netz.de/pinboard mit Stichwörter "Hörgeräte Klage oder Hörgeräte Festbetrag"
Da findet man einiges wie man vorgehen muss......
Soweit ich mich entsinne kann dieKK nach 3-Wochenfrist ein Zwischenbescheid schicken, dass die Bearbeitung noch dauert. Und dass Zuzahlungfreie Hörgeräte als Vergleich testen muss ist auch vorgegeben.
Vielleicht liegt auch daran, dass dieses Forum eher für Eltern Hörgeschädigte Kinder gedacht war (obwohl inzwischen vereinzelte Selbstbetroffene Erwachsene mitschreiben) und daher die Selbstbetroffene Hörgeräteträger weniger hier schreiben und daher die Resonanz/Tipps schleppender zu geht. Drüben wurde vor noch nicht allzu langer Zeit einiges zusammengetragen wo man nachlesen kann.
Da findet man einiges wie man vorgehen muss......
Soweit ich mich entsinne kann die
Vielleicht liegt auch daran, dass dieses Forum eher für Eltern Hörgeschädigte Kinder gedacht war (obwohl inzwischen vereinzelte Selbstbetroffene Erwachsene mitschreiben) und daher die Selbstbetroffene Hörgeräteträger weniger hier schreiben und daher die Resonanz/Tipps schleppender zu geht. Drüben wurde vor noch nicht allzu langer Zeit einiges zusammengetragen wo man nachlesen kann.
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi reiselustig,
also den Antrag auf volle kostenübernahme wurde am 06.05. mai gestellt! Dann kam über 3 Wochen nix. Also hab ich einen Widerspruch geschrieben da die Krankenkasse sich erst am 01.06. sich gemeldet hat und im Widerspruch habe ich auch geschrieben das die Kasse bis zum 17.06 um ein Erledigungsschreiben gebeten wurde ansonsten Leistungklage. Und daraufhin kommt von der Kasse die Antwort ich sollte warten.
Das kuriose dabei ist auch das ständig ein anderer Sachbearbeiter und ständig eine andere Aktenzeichen dazu gibt.
Werde dennoch mal auf deine links vorbeischauen wegen der klage.
gruss Cloudy
also den Antrag auf volle kostenübernahme wurde am 06.05. mai gestellt! Dann kam über 3 Wochen nix. Also hab ich einen Widerspruch geschrieben da die Krankenkasse sich erst am 01.06. sich gemeldet hat und im Widerspruch habe ich auch geschrieben das die Kasse bis zum 17.06 um ein Erledigungsschreiben gebeten wurde ansonsten Leistungklage. Und daraufhin kommt von der Kasse die Antwort ich sollte warten.
Das kuriose dabei ist auch das ständig ein anderer Sachbearbeiter und ständig eine andere Aktenzeichen dazu gibt.
Werde dennoch mal auf deine links vorbeischauen wegen der klage.
gruss Cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
hier mal das Schreiben der TKK vom 01.06.2015
"Ihr Antrag auf Übernahme der Hörgerätemehrkosten"
Sehr geehrte Frau XXX,
die Mehrkosten für das gewünschte Hilfsmittel dürfen wir leider nicht übernehmen:
Mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA) und weiteren Hörgeräteakustikern hat die TK Verträge über die qualitätsgesicherte Versorgung mit Hörhilfen für Erwachsene im Rahmen von Versorgungspauschalen geschlossen. Diese Versorgungspauschalen basieren auf den gesetzlichen Festbeträgen und stellen damit eine wirtschaftliche Versorgung mit Hörgeräten sicher, die Ihnen ein bestmögliches Sprachverstehen ermöglichen.
Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen und den vorliegenden Hörkurven haben wir festgestellt, das Sie grundsätzlich ein Hörgerät benötigen. Allerdings sind keine audiologischen und medizinische Besonderheiten erkennbar, die eine höherwertige Hörgeräteversorgung notwendig machen.
Somit ist eine Versorgung mit Hörgeräten im Rahmen der vertraglichen Regelungen grundsätzlich möglich. Der Versorgung haben wir bereits am 25.03.2015 von 1922,49 zugestimmt.
Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, beachten Sie bitte unseren Hinweis am Ende des Schreibens.
Dieses Schreiben wurde von einer Frau B.N. geschrieben.
Gerne würde ich dieses Schreiben mit Gegenargumenten beantworten als Widerspruch. Nur wie das ist schwierig für mich, da ich bereits auf gewissene § hingewiesen habe wie bereits hier zu lesen ist in meinen Beiträgen.
Gruß Cloudy
hier mal das Schreiben der TKK vom 01.06.2015
"Ihr Antrag auf Übernahme der Hörgerätemehrkosten"
Sehr geehrte Frau XXX,
die Mehrkosten für das gewünschte Hilfsmittel dürfen wir leider nicht übernehmen:
Mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA) und weiteren Hörgeräteakustikern hat die TK Verträge über die qualitätsgesicherte Versorgung mit Hörhilfen für Erwachsene im Rahmen von Versorgungspauschalen geschlossen. Diese Versorgungspauschalen basieren auf den gesetzlichen Festbeträgen und stellen damit eine wirtschaftliche Versorgung mit Hörgeräten sicher, die Ihnen ein bestmögliches Sprachverstehen ermöglichen.
Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen und den vorliegenden Hörkurven haben wir festgestellt, das Sie grundsätzlich ein Hörgerät benötigen. Allerdings sind keine audiologischen und medizinische Besonderheiten erkennbar, die eine höherwertige Hörgeräteversorgung notwendig machen.
Somit ist eine Versorgung mit Hörgeräten im Rahmen der vertraglichen Regelungen grundsätzlich möglich. Der Versorgung haben wir bereits am 25.03.2015 von 1922,49 zugestimmt.
Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, beachten Sie bitte unseren Hinweis am Ende des Schreibens.
Dieses Schreiben wurde von einer Frau B.N. geschrieben.
Gerne würde ich dieses Schreiben mit Gegenargumenten beantworten als Widerspruch. Nur wie das ist schwierig für mich, da ich bereits auf gewissene § hingewiesen habe wie bereits hier zu lesen ist in meinen Beiträgen.
Gruß Cloudy
-
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- Registriert: 12. Jan 2011, 14:20
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Hallo Cloudy,
da Du schreibst, dass ständig neue Sachbearbeiter am Gange sind, kann es doch nicht schaden, noch einmal deutlich mit Deinen Argumenten und Paragraphen zu widersprechen.
Ich weiß ja nicht, wie es in diesem Fall bei Dir ist, aber Widersprüche kann man ja auch nur in einer gewissen Frist einreichen. Und egal, ob es erfolgreich erscheint oder nicht: ich würde es machen, damit hast Du zumindest die Frist gewahrt und keine/r kann Dir das hinterher vorwerfen.
Viel Glück,Otoplastik
da Du schreibst, dass ständig neue Sachbearbeiter am Gange sind, kann es doch nicht schaden, noch einmal deutlich mit Deinen Argumenten und Paragraphen zu widersprechen.
Ich weiß ja nicht, wie es in diesem Fall bei Dir ist, aber Widersprüche kann man ja auch nur in einer gewissen Frist einreichen. Und egal, ob es erfolgreich erscheint oder nicht: ich würde es machen, damit hast Du zumindest die Frist gewahrt und keine/r kann Dir das hinterher vorwerfen.
Viel Glück,
Zuletzt geändert von otoplastik am 24. Jun 2015, 08:43, insgesamt 1-mal geändert.
Otoplastik
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros

Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi Otoplastik ,
ist in Ordnung. Dann werde ich noch mal einen Widerspruch schreiben. Welchen Gegenargument würdest du schreiben nachdem man mir schreibt ich solle mich gedulten man möchte alles überprüfen? Grad da ist doch der Punkt wo ich nicht ewig warten kann, wer weiß wie lange die da noch brauchen?
ist in Ordnung. Dann werde ich noch mal einen Widerspruch schreiben. Welchen Gegenargument würdest du schreiben nachdem man mir schreibt ich solle mich gedulten man möchte alles überprüfen? Grad da ist doch der Punkt wo ich nicht ewig warten kann, wer weiß wie lange die da noch brauchen?
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Tschuldigung, ich hatte nicht alles durchgelesen, sondern immer mal mit-überflogen, weil ich nicht im Thema bin und nicht helfen kann.
Daher war mir das mit dem "gedulden" nicht klar.
Entweder Du hast eine Ablehnung, so sieht Dein Beitrag von gestern Abend aus, dann kannst Du einen Widerspruch an die Stelle schreiben.
Ich kann aber inhaltlich nicht helfen.
Oder Du sollst Dich gedulden, dann würde ich etwa 2-4 Wochen warten und nachfragen.
Herzliche Grüße,Otoplastik
Daher war mir das mit dem "gedulden" nicht klar.
Entweder Du hast eine Ablehnung, so sieht Dein Beitrag von gestern Abend aus, dann kannst Du einen Widerspruch an die Stelle schreiben.
Ich kann aber inhaltlich nicht helfen.
Oder Du sollst Dich gedulden, dann würde ich etwa 2-4 Wochen warten und nachfragen.
Herzliche Grüße,
Otoplastik
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Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Hallo Cloudy, ist es nicht sinnvoller, wenn Du im Pinboard Deine Fragen/Hilfe holst die bereits selbst damit zu tun hatten. Dort sind mindestens 2 Usern die selbst den Weg mit Widerspruch/Klage durchlaufen hatten. Hier im Forum hab ich bisher nicht gelesen die selbst den Weg gingen um die HG zu erstreiten.
Du muss belegen warum du DIESEHG möchtest und keine andere. Die Vergleichtest müssen gemacht werden! Anfangs sollte auch nicht alle argumente/Paragrafen geschrieben werden da am Ende sonst die Argumente ausgehen, da die KK oftmals erstmal ablehnen tut.
Du muss belegen warum du DIESE
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi,
gut dann werde ich um die vergleichstest nicht herum kommen und diese machen lassen.
gruß cloudy
gut dann werde ich um die vergleichstest nicht herum kommen und diese machen lassen.
gruß cloudy
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Hi,
deinAku soll mal zusammenschreiben welche Vorteile bzw besondere Einstellmöglichkeiten deine aktuellen Hörgeräte gegenüber den getesteten Kassenmodellen haben.
Das weis der eigentlich am Besten.
Dann musst du auch noch jemanden finden (Aku oder HNO) der die bescheinigt das du diese speziellen Vorteile bzw Einstellmöglichkeiten bei deinem Hörverlust brauchst.
Hoffentlich ist dann dieKK zufrieden.
Grüße
Tommy
dein
Das weis der eigentlich am Besten.
Dann musst du auch noch jemanden finden (
Hoffentlich ist dann die
Grüße
Tommy
„Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.“ Marie von Ebner-Eschenbach
Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
Vorausgesetzt Cloudy hat Kassenmodelle getestet ansonsten sollte das nachgeholt werden 

Re: Antrag auf Kostenübernahme Hörgeräte
hi reiselustig,
kassenmodelle habe ich nur bei 2 anderen Akustikern getestet nicht beim aktuellen Akustiker. Eigentlich müsste die Krankenkasse doch Daten von den letzten 2 Akustikern haben wo ich nicht zufrieden war. Denn dort wurden bereitsKassengeräte probegetragen.
gruss Cloudy
kassenmodelle habe ich nur bei 2 anderen Akustikern getestet nicht beim aktuellen Akustiker. Eigentlich müsste die Krankenkasse doch Daten von den letzten 2 Akustikern haben wo ich nicht zufrieden war. Denn dort wurden bereits
gruss Cloudy