Hallo,
wer hat schon mal einen Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der Rentenversicherung gestellt.
Da ich die Auflage zum tragen eines Hörgerätes (rechts und links)von unserem Betriebsarzt erhalten habe,werde ich versuchen die Erstattung meines Eigenanteil bei der RV zu beantragen.
vielen Dank für eure Antworten
Gruß Stiletto
Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Hallo Stiletto,
interessant - ich sitze auch über den Unterlagen für eine mögliche Kostenübernahme durch die Rentenversicherung. Laut meinerKK sollte ich dazu ein Attest vom HNO beilegen, dass ein hochwertiges HG für meinen Beruf unabdingbar ist und zusätzlich möglichst detailliert meinen beruflichen Tagesablauf unter Berücksichtigung der Hörsituationen beschreiben. Lass uns bei Interesse Deinerseits, Details mittels PN austauschen.
Gruß Tamax
interessant - ich sitze auch über den Unterlagen für eine mögliche Kostenübernahme durch die Rentenversicherung. Laut meiner
Gruß Tamax
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Merkwürdig welche Tips die Krankenkasse gibt, obwohl sie doch für die medizinisch optimale Versorgung zuständig ist.....welcher Rest bleibt da für die Rentenversicherung? Und hinischtlich der Betriesarztempgfehlung: auch Brillen müssen beispielsweise beim Staplerfahren getragen werden, das zahlt auch keine Rentenversicherung....aber probieren kan man es ja mal....
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Erstattung eines Eigenanteils geht gar nicht. Was geht ist die vollständige Kostenübernahme der Hörgeräte. Was möglicherweise geht, ist die vollständige Kostenübernahme durch die RV, das dürfte nach der neuesten Rechtsprechung aber schwierig sein, da
a) die KV in der Pflicht ist
b) die Hörgeräte nicht nur während der Erwerbsarbeit getragen werden.
Außerdem halte ich es für fragwürdig, eine Aufstellung der Tätigkeiten zu erstellen. Normalerweise hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer eine Stellen- und eine Arbeitspaltzbeschreibung.
Maryanne
a) die KV in der Pflicht ist
b) die Hörgeräte nicht nur während der Erwerbsarbeit getragen werden.
Außerdem halte ich es für fragwürdig, eine Aufstellung der Tätigkeiten zu erstellen. Normalerweise hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer eine Stellen- und eine Arbeitspaltzbeschreibung.
Maryanne
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Hallo Maryanne,maryanne hat geschrieben:Erstattung eines Eigenanteils geht gar nicht. Was geht ist die vollständige Kostenübernahme der Hörgeräte. Was möglicherweise geht, ist die vollständige Kostenübernahme durch die RV, das dürfte nach der neuesten Rechtsprechung aber schwierig sein, da
a) die KV in der Pflicht ist
b) die Hörgeräte nicht nur während der Erwerbsarbeit getragen werden.
Außerdem halte ich es für fragwürdig, eine Aufstellung der Tätigkeiten zu erstellen. Normalerweise hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer eine Stellen- und eine Arbeitspaltzbeschreibung.
Maryanne
die Arbeitsplatzbeschreibung vom Arbeitgeber die habe ich ja,ich werde noch vom HNO ein Attest dazulegen,Ich habe einen Antrag von der RV (G100) bekommen den werde ich auch noch ausfüllen und diese dann an die RV senden.
Was wäre denn wenn ich ohne Geräte meine Arbeit nicht mehr ausführen darf?
Die RV übernimmt nur den Betrag den die
Man kommt sich schon wie ein Bettler vor.
Gruß Stiletto
Zuletzt geändert von Stiletto am 27. Jan 2015, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Hallo ihr da draußen :}
Ich habe ja im moment die selbe Aufgabe. Bei mir stehen auch neueHG an. Mir wurde vom Integrationsfachdienst geraten, auch mal bei der RV anzurufen. Also ganz fremd ist mir das auch nicht.
Das man sich wie ein Bettler vor kommt, geht mir auch langsam so... Ich meine hier gehts nicht um irgend ein Luxus...
Werde das Thema mal weiter verfolgen.
schön Abend
leb
Ich habe ja im moment die selbe Aufgabe. Bei mir stehen auch neue
Das man sich wie ein Bettler vor kommt, geht mir auch langsam so... Ich meine hier gehts nicht um irgend ein Luxus...
Werde das Thema mal weiter verfolgen.
schön Abend
leb
Zuletzt geändert von leb am 27. Jan 2015, 21:29, insgesamt 1-mal geändert.
Im zweiten Satz sage ich die Wahrheit. Der erste Satz ist eine Lüge.
Re: Antrag zur Kostenübernahme des Eigenanteils bei der RV stellen?
Hi,
ist zwar schon ein älterer Beitrag, doch ich geb jetzt trotzdem mal meinen Senf dazu, da ja vielleicht noch mehr Leute hier nach Kostenübernahme durch die Rentenversicherung fragen.
Ich gehöre wohl zu den seltenen Fällen, bei denen die Kosten von über 6000 Euro vonKK und RV übernommen wurden. Die KK zahlen dabei immer den allgemein bekannten Anteil (in meinem Fall die Techniker KK mit ca. 1600 Euro für 2 HGs + Passstücke + Service usw.). Damit ist der Fall für die KK erledigt, weil angeblich selbst die günstigsten HGs über die nötige Technik verfügen, um ein befriedigendes Sprachverstehen zu ermöglichen.
Will man nun hochwertigere Geräte, hat man die Mehrkosten in der Regel selbst zu zahlen. Die RV übernimmt diese nur, wenn die berufliche Tätigkeit eine erhöhte Anforderung an das Gehör stellt, welche über ein normales Sprachverstehen hinaus geht.
Ich bin Instrumental-Musiklehrer und Dirigent und habe der RV geschildert, daß dieHGs von Widex aus der Dream Serie die einzigen von mir getesteten waren, mit denen ich klargekommen bin.
Anträge auf Übernahme bei berufl. Tätigkeiten mit gewöhnlicher Kommunikation werden von der RV immer abgelehnt, denn diesen Bereich deckt ja die gesetzlicheKK schon ab.
Gruß Hape
ist zwar schon ein älterer Beitrag, doch ich geb jetzt trotzdem mal meinen Senf dazu, da ja vielleicht noch mehr Leute hier nach Kostenübernahme durch die Rentenversicherung fragen.
Ich gehöre wohl zu den seltenen Fällen, bei denen die Kosten von über 6000 Euro von
Will man nun hochwertigere Geräte, hat man die Mehrkosten in der Regel selbst zu zahlen. Die RV übernimmt diese nur, wenn die berufliche Tätigkeit eine erhöhte Anforderung an das Gehör stellt, welche über ein normales Sprachverstehen hinaus geht.
Ich bin Instrumental-Musiklehrer und Dirigent und habe der RV geschildert, daß die
Anträge auf Übernahme bei berufl. Tätigkeiten mit gewöhnlicher Kommunikation werden von der RV immer abgelehnt, denn diesen Bereich deckt ja die gesetzliche
Gruß Hape