ich war vor Jahren schon mal hier und habe damals (vor ca 4 1/2 Jahren) beschlossen gegen die Ablehnung GdB von 80 und / oder Merkzeichen GL nach
Bei der Ermittlung der "An Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit"
(45-70-120-120) komme ich bei jedem Audiogramm auf mindesten 81 dB, was die Einstufung wohl berechtigt. Trotz Tinnitus (ganztägig) und massiven Schlafstörungen, wankender Schritt, Ausfallschritte, leichter Schwindel usw. werden diese nicht als psychovegetative Begleiterscheinungen berücksichtigt. Habt ihr vielleicht noch eine Idee welche Argumente ich noch einbringen könnte um auf einen GdB von 80 und oder GL zu kommen. In den VersMedG steht immer wieder das bei Tinnitus und psychovegetativen Störungen ein höherer GdB angenommen werden kann. Es wurde ein wissenschaftliches Gutachten angefordert und darin um die Feststellung des GdB gebeten, welches die Chefärztin Fr. Dr. D. S. mit einem GdB von 85 plus Merkzeichen GL bewertete. Trotz dieses Gutachtens bleibt das Landesamt bei der Ablehnung.
Vielleicht hat ja jemand noch ein paar Argumente oder Urteile die ähnlich liegen parat. Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Einen schönen sonnigen Sonntag euch
Heiko
