Sozialgerichtstermin

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Marioadorf
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Sozialgerichtstermin

#1

Beitrag von Marioadorf »

Hallo an alle,

ich war vor Jahren schon mal hier und habe damals (vor ca 4 1/2 Jahren) beschlossen gegen die Ablehnung GdB von 80 und / oder Merkzeichen GL nach CI OP rechts und einer "An Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit" links zu klagen. Nächste Woche ist der Termin. Obwohl ich bis zur Klageeinreichung und vor! der OP des CI ´s und des Knie-TEP´s einen Gesamt-GdB von 70 (60 für die Schwerhö. und 30 für die unteren Extremitäten = Gesamt 70) hatte, hat man mir während des laufenden Verfahrens den GdB aberkannt. Jetzt sollen es nach der CI OP und die OP eines Knie-TEP nur noch einen GdB von wiederum 70 ergeben, obwohl sich bei den unteren Extremitäten nichts geändert hat. Es blieb zwar bei den Einzelbewertungen der unteren Extremitäten von jeweils 20, was aber nun nicht mehr zu einem GdB von 30der unteren Extremitäten und damit zur Erhöhung des GdB hätte führen müssen.
Bei der Ermittlung der "An Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit"
(45-70-120-120) komme ich bei jedem Audiogramm auf mindesten 81 dB, was die Einstufung wohl berechtigt. Trotz Tinnitus (ganztägig) und massiven Schlafstörungen, wankender Schritt, Ausfallschritte, leichter Schwindel usw. werden diese nicht als psychovegetative Begleiterscheinungen berücksichtigt. Habt ihr vielleicht noch eine Idee welche Argumente ich noch einbringen könnte um auf einen GdB von 80 und oder GL zu kommen. In den VersMedG steht immer wieder das bei Tinnitus und psychovegetativen Störungen ein höherer GdB angenommen werden kann. Es wurde ein wissenschaftliches Gutachten angefordert und darin um die Feststellung des GdB gebeten, welches die Chefärztin Fr. Dr. D. S. mit einem GdB von 85 plus Merkzeichen GL bewertete. Trotz dieses Gutachtens bleibt das Landesamt bei der Ablehnung.
Vielleicht hat ja jemand noch ein paar Argumente oder Urteile die ähnlich liegen parat. Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Einen schönen sonnigen Sonntag euch

Heiko
muggel
Beiträge: 1666
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Re: Sozialgerichtstermin

#2

Beitrag von muggel »

Huhu,

geh einfach gelassen in die Verhandlung.
Wenn schon ein Gutachter vom Gericht beauftragt wurde und dieser zu deinen Gunsten ein Gutachten erstellt hat, dann sehe ich da kein Problem, denn oft halten sich Richter an solchen Gutachtenempfehlungen.
Manchmal "knickt" das Versorgungsamt vor einer Verhandlung ein, insbesondere wenn ein solches Gutachten vorliegt.... manchmal jedoch muss das jedoch richterlich festgeschrieben werden.
Also abwarten, wenn du gefragt wirst, deine Argumente vorbringen und gut ists. Das Amt selbst bekommst du eh nicht (mehr) überzeugt, also muss es ein Richter "befehlen"

Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Marioadorf
Beiträge: 8
Registriert: 4. Mär 2012, 15:53
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Re: Sozialgerichtstermin

#3

Beitrag von Marioadorf »

Hallo Miriam,

vielen dank für deine Antwort.
Das Gericht zu überzeugen ist ja gerade das Thema. In der Korrespondenz zwischen den Beteiligten sieht es eher so aus als ob das Gericht wohl auf der Seite des Landesamtes steht. Da waren Sätze zu lesen wie ".. aus der Sachlage des Landesamtes..., denen das Gericht folgt!!!" - Sie können die Klage kostenfrei zurückziehen usw. usw. Daher versuche ich mit Fakten und Urteilen zu beweisen dass ich einen Anspruch habe.
Letztendlich bleibt mir ja nichts als es auf mich zukommen zu lassen.
Für mich steht jetzt aber schon fest, sollte ich unterliegen, geht es zum LSG, dann aber mit Anwalt. Den müsste ich zwar selber bezahlen wenn ich verliere, aber das ist es mir wert. E ist schon ein Ding mit was man sich so alles herumschlagen muss. Ich habe gerade einen Prozess gewonnen in dem die Rentenversicherung verurteilt wird, mir ein spezielles Hörgerät zu genehmigen (wie übrigens schon zweimal in der Vergangenheit).

Was machen nur die Menschen die sich nicht großartig zu wehren wissen oder können.
Meiner Meinung nach sind die VersMedG sehr gut, nur ist es eine Schande das es einem immer!!! schwer gemacht wird wenn man eine nächste Hürde in dem GdB wegen hinzugekommener Beeinträchtigungen beantragt.
In diesem Sinne danke nochmal wie deine schnelle Antwort.
Ich halt die Ohren steif, auch wenn sie kaputt sind...

Heiko
KatjaR
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Registriert: 27. Aug 2012, 20:45
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Re: Sozialgerichtstermin

#4

Beitrag von KatjaR »

Wenn keine schweren Sprachstörungen vorliegen sehe ich für das GL schwarz, da es dieses ohne Sprachstörungen nur bei beidseitiger Taubheit gibt. Die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf der anderen Seite wo kein CI ist, reicht danach nicht aus für die Vergabe des Gl. Drück dir trotzdem die Daumen!
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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