Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

Hier kann man sich vorstellen oder eigene Erlebnisse berichten
Bet
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Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#1

Beitrag von Bet »

Hallo zusammen,

ich bin CI Trägerin und wurde noch im Baby Alter ertaubt. Jetzt habe ich einen Brief vom Sozialamt erhalten, dass aufgrund meiner gut entwickelten Spracherwerb der Grad von 100 auf 80 gesenkt werde und die Merkzeichen H sowie GL gestrichen werden. Da ich Ausbildung abgeschlossen habe, ist es nachvollzuziehen, dass sie mir das Merkzeichen H wegstreichen aber GL nicht!!

Habt ihr Erfahrungen oder könnt ihr mir weiterhelfen, wie ihr mit Widerspruch vorangegangen seid? Habt ihr den GdB 100 zurückbekommen oder das Merkzeichen Gl ?

Ich danke euch für eure Mühe und Hilfe!! LG Bet
chumbaba
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#2

Beitrag von chumbaba »

Hi,

Ich bin hochgradig Schwerhörig bis Taub und komme damit auf 70 + zucker macht dann 80. Immerhin RF (Rundfunkgebührenbefreiung, ich muss also für die Propaganda nix zahlen^^).

Mir stellt sich aber gerade willkürlich die Frage warum du so scharf auf das Gl bist bzw auf den GdB 100.
Erstmal ist es doch toll weder Gl (gehörlos) noch H (hilflos) zu sein, bist du doch auch nicht, oder?
muggel
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#3

Beitrag von muggel »

Hallo,

das Merkzeichen GL steht dir zu, wenn du beidseitig taub bist.

@chumbaba: dein Posting zeigt wieder einmal, dass es viele Leute gibt, die keine Ahnung haben.
Personen mit CI sind weiterhin taub, hören bei einem Defekt nichts.
Weiterhin sind an das Merkzeichen GL heute notwendige Nachteilsausgleiche gekoppelt, zB kann man damit Dolmetscher bei Gerichtsverhandlungen etc erhalten. Nicht jeder CI Träger kann ausreichend gut verstehen, um ohne Dolmetscher klar zu kommen. Auch Hilfen bei der Arbeit (Dolmetscher bei Dienstbesprechungen, Technische Hilfen) sind mit GL leichter zu bekommen als ohne.
Wer die Bedingungen für ein Merkzeichen erfüllt, sollte dieses also auch erhalten. Liegt also eine beidseitige Taubheit vor, so hat man die Voraussetzungen für das GL erfüllt.
Bei "nur" an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (ohne Hörhilfen auf dem besseren Ohr) erhält man das GL nur, wenn zudem schwere Sprachstörungen (schlechte Aussprache, verminderter Wortschatz) vorliegen.

@Bet: nimm diesbezüglich am Besten Kontakt zum CI Zentrum auf. Die sollen wir bescheinigen, dass du die Voraussetzungen für das GL erfüllst.

Grüße,
Miriam
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chumbaba
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#4

Beitrag von chumbaba »

@muggel
ich hab ja auch keine Ahnung, deshalb auch hab ich ja GEFRAGT

Merkzeichen Gl

- Gehörlos -

Als ein neu festzustellendes Merkzeichen wurde mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches zum 01.07.2001 das Merkzeichen "Gl" für gehörlos eingeführt.
Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit vorliegt. Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie Hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprachen, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in Kindheit erworben worden ist.


Der Punkt ist denk ich "schwer verständliche Lautsprachen" vermutlich was man selber von sich gibt und "geringer Sprachschatz" was leicht passiert wenn man Taub aufwächst.
An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit habe ich auch, deshalb interessiert mich das. Verständlich reden kann ich schon und abstrakt denken auch, aber in gewissen Situationen bin ich auch so hilflos wie ein Tauber.
muggel
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#5

Beitrag von muggel »

Huhu,

es steht dort: "Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt". Liegt also beidseitige Taubheit vor, ist die Person gehörlos und es steht ihm / ihr das Merkzeichen GL zu. Bei beidseitiger Taubheit ist der Sprachstatus vollkommen irrelevant.

Anders sieht es aus, wenn derjenige "nur" an Taubheit grenzend schwerhörig ist. Hier müssen schwere Sprachstörungen vorliegen, die auch entsprechend dokumentiert werden (von HNO Arzt, Logopäden etc ).
Eine Wegnahme des Merkzeichens GL ist bei der Threaderstellerin also nur dann zulässig, wenn sie nicht beidseitig taub ist, sondern "nur" an Taubheit grenzend schwerhörig ist und es eben keine schweren Sprachstörungen mehr gibt.

Ob bei dir, Chumbala, die Voraussetzungen für das Merkzeichen GL erfüllt sind, kann man anhand eines Tonaudiogramms sehen. Nicht selten wird das Merkzeichen GL nicht vergeben, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn du tatsächlich "nur" an Taubheit grenzend Schwerhörig bist, dann musst du dir ärztlicherseits bestätigen lassen, dass du auch schwere Sprachstörungen hast.

Grüße,
Miriam
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chumbaba
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#6

Beitrag von chumbaba »

Hey,

also wenn ich dich jetzt richtig verstehe, dann bedeutet CI = taub = Gl egal was der Sprachtests ergibt.

Jeder HNO bietet mir CI an und auch hier im Forum wurde mir das schon empfohlen. Eine hat sogar gemeint sie täte besser mit CI verstehen als ich mit HG. Deshalb ging ich auch davon aus, das Bet sich auch artikulieren kann. Schreiben kann sie jedenfalls prima.

Wie sähe das denn aus wenn ich nachträglich CI bekomme?
muggel
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#7

Beitrag von muggel »

Hallo,

nein, nicht jeder CI Träger ist taub, sondern es kann durchaus sein, dass derjenige noch Resthörvermögen hat und daher "nur" an Taubheit grenzend SH ist. Deswegen ja die Differenzierung.
Wenn beidseitig taub, dann GL.

Ob eine Sprachbeeinträchtigung (schwer verständliche Aussprache, geringer Wortschatz) vorliegt, kann nur ein entsprechender Facharzt bescheinigen. Von einem Posting in einem Internetforum kann man nicht schließen, ob derjenige eine verständliche Aussprache hat oder einen geringen Wortschatz.

Zum momentanen Zeitpunkt wird der GdB unabhängig von dem verwendeten Hilfsmitteln bestimmt, d.h. für die Bestimmung des GdB sind nur Hörtests relevant, die ohne Hörhilfen (egal, ob Hörgeräte oder CI) angefertigt wurden.

Grüße,
Miriam
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fast-foot
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Re: Was ist "daneben"?

#8

Beitrag von fast-foot »

ABBC3_OFFTOPIC

"Als ein neu festzustellendes Merkzeichen wurde mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches zum 01.07.2001 das Merkzeichen "Gl" für gehörlos eingeführt.
Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit vorliegt. Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie Hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprachen, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel hörbehinderte Menschen, bei denen an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in Kindheit erworben worden ist."

Worauf bezieht sich das "daneben"? Ausschliesslich auf "hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits", oder auch auf "hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt"?

Auch wenn ich sagen würde, dass es sich in letzterem Falle anbietet, den Ausdruck "hörbehinderte Menschen" nicht zu wiederholen, ist die Formulierung meiner Ansicht nach nicht so eindeutig, dass eine Interpretation zu Ungunsten beidseitig Tauber zwingend ausgeschlossen werden könnte.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
KatjaR
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#9

Beitrag von KatjaR »

Das sowie bedeutet eindeutig, dass es auch für weitere Personen und nicht nur beidseitig Ertaubte gilt, aber für diese eben eindeutig, ohne zusätzlich vorliegende schwere Sprachstörungen. Das daneben bezieht sich nur auf die Personen im 2. Halbsatz.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
muggel
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#10

Beitrag von muggel »

Hallo,

an sich ist der Satz - nimmt man die grammatikalischen Regeln hinzu - eindeutig.
"Sowie" ist synonym zu "zudem", "als auch". Der Satz lässt sich somit als Aufzählung schreiben. Damit ist auch das "wenn daneben" ein eindeutiger Relativsatz zu "Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit".
Andernfalls würde der Satz grammatikalisch anders aufgebaut sein: anstelle von ", sowie" stände dann ein "oder" (ohne Kommata getrennt).

Grüße,
Miriam
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fast-foot
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#11

Beitrag von fast-foot »

Kranke Erwachsene sind Frauen sowie Männer, die nicht gesund sind.

Die Formulierung ist meiner Ansicht nach korrekt.

Gruss fast-foot
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muggel
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#12

Beitrag von muggel »

<gelöscht da es nichts mehr mit der Ausgangsfrage zu tun hatte>
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otoplastik
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#13

Beitrag von otoplastik »

Kranke Erwachsene sind Männer, (Komma!) sowie Frauen, die nicht gesund sind.
Brisanter Satz...
Ich halte das Komma für maßgeblich.
Falls das überhaupt irgendeinen Unterschied macht. Denn das Versorgungsamt richtet sich leider nicht nach unseren Diskussionen.
Otoplastik
Sohn, 17 Jahre, mit 14 Monaten Meningitis, seitdem re. hochgradig und links taub, rechts HG (Naida S IX UP), links CI seit 01/14 (Naida Q70), vorher links viele Jahre PhonakCros :)
chumbaba
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#14

Beitrag von chumbaba »

@oto
nö, das kapier ich nicht warum das brisant sein soll. Die Aussage des Satzes würde sich ja nicht ändern.

So sieht ein Satz aus der sich durch ein Komma verändert:

"Komm wir essen Opa"
muggel
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#15

Beitrag von muggel »

Hallo,

stellen wir den Satz doch einfach mal um...geht ja in einer einfachen Aufzählung.
Kranke Erwachsene sind Männer, die krank sind, und Frauen. Brisanter Satz, in der Tat....

Das Komma im Originalsatz vor dem sowie beendet den Attributsatz. Analog bilden die Ausführungen danach einen Attributsatz. Attributsätze an sich beziehen sich stets auf das davor bezeichnete Subjekt!

Grüße,
Miriam
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KatjaR
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#16

Beitrag von KatjaR »

Er hatte den schönsten Mund, weit und breit :-D
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fast-foot
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#17

Beitrag von fast-foot »

Auf jeden Fall handelt es sich beim mit dem Wort "wenn" eingeleiteten Satz um einen Konditionalsatz (oder auch Bedingungssatz). Zitat hierzu aus Wikipedia:

"Die Bedeutung eines Bedingungssatzes besteht in einem allgemeinen Sinn darin, den Vordersatz eines Konditionals auszudrücken, also eine Voraussetzung für die Geltung eines weiteren Satzes."

Durch den mit "wenn" eingeleiteten Satz wird die Bedingung aufgestellt, dass schwere Sprachstörungen vorhanden sein müssen. Worauf bezieht sich diese Bedingung? Natürlich auf den (Haupt-) Satz (bzw. das Satzgefüge, welches aus einem Haupt- und einem Nebensatz besteht) davor. Dieser(s) lautet:

"Gehörlose sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie Hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits"

Ich lasse den Nebensatz weg und formuliere anders, ohne den Inhalt zu verändern:

"Gehörlose sind taube Menschen sowie Hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits"

Jetzt handelt es sich um einen (einfachen) Hauptsatz. Dessen Gültigkeit hängt von der im Konditionalsatz aufgestellten Bedingung ab. Diese setzt schwere Sprachstörungen voraus.

Ich stelle um und setzte den Konditionalsatz an den Anfang:

"Wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprachen, geringer Sprachschatz) vorliegen, sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie Hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits Gehörlose."

Oder etwas weniger umständlich:

"Wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprachen, geringer Sprachschatz) vorliegen, sind beidseitig taube Menschen sowie Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits Gehörlose."

Weglassen kann man das Prädikat "hörbehindert", welches direkt aus dem Umstand der Schwerhörigkeit folgt.

Ich bin der Ansicht, dass die auf diese Weise abgeleitete Interpretation korrekt ist. Ob auch die andere (möglicherweise beabsichtigte) Auslegung korrekt ist, weiss ich nicht (mehr; bevor ich mir das etwas genauer angesehen habe, bin ich davon ausgegangen - jetzt habe ich meine Zweifel).

Gruss fast-foot
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#18

Beitrag von fast-foot »

Nachtrag:

"Hörbehindert" muss im bestehenden Kontext klein geschrieben werden (ich habe das Wort beim Zitieren bewusst nicht richtig geschrieben").
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#19

Beitrag von muggel »

Die Kneipe hat an Sonntagen und an Wochentagen geschlossen, wenn an diesem ein Feiertag ist.

Der Konditionalsatz bezieht sich in diesem Fall auf "Wochentage".
Analoge Argumentation beim Originalsatz.
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#20

Beitrag von KatjaR »

Nehmen wir doch einfach die derzeit gültige Formulierung aus Tabelle D der Vers.Med.V:
Gehörlosigkeit (Merkzeichen Gl)
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#21

Beitrag von fast-foot »

Gibt es konkret eine Regel für diesen Fall?

Kürzer wäre:

Die Kneipe hat an Sonn*- und Feiertagen** geschlossen***.****

*) auch wenn es regnet und

**) nicht gefeiert wird

***) und auch nachts

****) auch im Falle einer Ueberschneidung

So wäre nun alles klar.
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#22

Beitrag von fast-foot »

Gibt es konkret eine Regel für diesen Fall?

Kürzer wäre:

"Die Kneipe hat an Sonn*- und Feiertagen** geschlossen***.****"

*) auch wenn es regnet und

**) nicht gefeiert wird

***) und auch nachts

****) auch im Falle einer Ueberschneidung

So wäre nun alles klar.
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#23

Beitrag von muggel »

<versehentlich erneut gesendet>
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#24

Beitrag von fast-foot »

ABBC3_OFFTOPIC
Ja, ich hatte zwar den Hinweis erhalten, dass das Formular nicht zwei mal abgeschickt werden dürfe, gleichzeitig wurde mein Beitrag jedoch nicht angezeigt. Darauf hin habe ich unter Anwendung arglistiger Täuschung das Formular doch nochmals abgeschicht - im falschen Glauben, dass der Beitrag das erste mal erscheinen würde.
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Re: Grad der Behinderung bei CI-Trägerin

#25

Beitrag von fast-foot »

"Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist. "

Der Satz ist für mich immer noch nicht eindeutig.

"Kranke Erwachsene sind nicht nur Frauen, sondern auch Männer, wenn sie nicht gesund sind."

Die im Konditionalsatz ausgedrückte Bedingung bezieht sich auf den vorgängien Haptsatz. Dieser lautet:

"Kranke Erwachsene sind nicht nur Frauen, sondern auch Männer."

Ich stelle um:

"Wenn sie nicht gesund sind, sind kranke Erwachsene nicht nur Frauen, sondern auch Männer."

Etwas besser formuliert:

"Wenn sie nicht gesund sind, sind nicht nur Frauen, sondern auch Männer kranke Erwachsene."

Für mich wäre folgende Formulierung eindeutig:

"Gehörlos sind Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt. Wenn schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen, sind auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits gehörlos."

Gruss fast-foot
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