Hallo, bin neu hier ,mache es mir wahrscheinlich einfach,hier mit der Frage reinzupoltern,50 Jahre alt, arbeite seit 34 Jahren in einer Raffinerie in 4 Schichten,durchgehend in den Anlagen.Mittlerweile als Meister in den Bereichen . Mein Arbeitgeber ist ein grosses Unternehmen,welches die Vorschriften und Verfahrensanweisungen zum Gehörschutz sehr genau dokumentiert, belehrt und entsprechende Hinweise gibt,also: es gibt KEINE Schlamperei,was das angeht. Bei der Reihenuntersuchung 2015 wurde mir mündlich vom Betriebsarzt angeraten,mein mittlerweile schlechtes Gehör als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Jetzt,wo ich wieder zur Untersuchung muss,und dieses Thema verdrängt habe,überlege ich wie ich mich verhalten soll,falls mir wieder o.g. angeraten wird. Ich gehe davon aus,dass die schlechte Hörleistung aus eigener Schlamperei mit Gehörschutz in den 80-er/90-er Jahren resultiert. Sollte ich jetzt eine noch schlechtere Hörleistung haben und ggf. auf Anerkennung auf Berufskrankheit gehe,stellt sich für mich die Frage.
- man beantragt das bei der BG ??
- was muss ich dort vorlegen
- welche Nachteile habe ich, Konsequenzen beim Arbeirgeber?
- wird der AG darüber informiert
- welche Vorteile ergeben sich ?
Vielleicht alles blöde Fragen,bin aber nicht so der Arzt-Gänger,
mein Hörvermögen hat allerdings über die letzten Jahre doch etwas nachgelassen,merk das auch im privaten Bereich.
Berufskrankheit
Re: Berufskrankheit
Hallo,
herzlich willkommen hier. Zu deiner Frage schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__202.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html
KK , die sich auf das Mindestmaß beschränken, wird über die Unfallversicherung die bestmögliche Behandlung - und ohne Zuzahlung - erbracht.
http://www.tinnitus-liga.de/media/News/ ... t-2301.pdf
Viele Grüße
herzlich willkommen hier. Zu deiner Frage schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__202.html
Wenn dein Betriebsarzt den Verdacht hat, dass eine BK vorliegt, sollte diesen Verdacht bei der zuständigen BG melden.Haben Ärzte oder Zahnärzte den begründeten Verdacht, daß bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle in der für die Anzeige von Berufskrankheiten vorgeschriebenen Form (§ 193 Abs. 8 ) unverzüglich anzuzeigen. Die Ärzte oder Zahnärzte haben die Versicherten über den Inhalt der Anzeige zu unterrichten und ihnen den Unfallversicherungsträger und die Stelle zu nennen, denen sie die Anzeige übersenden
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__26.htmlHaben Unternehmer im Einzelfall Anhaltspunkte, daß bei Versicherten ihrer Unternehmen eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben sie diese dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen...
Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem die Unternehmer von dem Unfall oder von den Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit Kenntnis erlangt haben. Der Versicherte kann vom Unternehmer verlangen, daß ihm eine Kopie der Anzeige überlassen wird...
Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat über dieses Auskunftsersuchen unverzüglich zu unterrichten.
Anders als Leistungen derQualität und Wirksamkeit der Leistungen zur Heilbehandlung und Teilhabe haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen
http://www.tinnitus-liga.de/media/News/ ... t-2301.pdf
Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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Re: Berufskrankheit
Konsequenzen: Du wirst keine Nachteile haben, bei Anerkennung der Berufskrankheit bzw. wenn du einen Schwerbehindertenstatus bekommst, wirst du Nachteilsausgleiche haben.
Bei Vorliegen einer Berufskrankheit wird m.W. der Arbeitgeber informiert.
Vorteile hat man mit einer Behinderung niemals, aber es gibt wie oben gesagt, Nachteilsausgleiche.
Maryanne
Bei Vorliegen einer Berufskrankheit wird m.W. der Arbeitgeber informiert.
Vorteile hat man mit einer Behinderung niemals, aber es gibt wie oben gesagt, Nachteilsausgleiche.
Maryanne
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Re: Berufskrankheit
Das heißt aber wohl auch,dass nach der "Anzeige" eines Verdachts auf Berufskrankheit die BG usw. im Unternehmen aufschlagen,dort "vor Ort" geprüft wird,ob die Prozesse,Abläufe zum Schutz der Arbeitnehmer hinsichtlich Gehörschutz,Messungen von Lärmemmissionen i.O. sind, weil Mitarbeiter XY ggf. n Schwerhörigkeit hat.Die o.g. Verfahrensanweisungen usw. funktionieren bei uns sehr gut,dies wird das UN ggegenüber dem Artzt/BG usw. super nachweisen können.Dann wird doch mein Anliegen abgelehnt,oder. Und ich hab nichts davon,ausser dass ich meinen AG dem "Verdacht" ausgesetzt habe,dass hier geschlampert wird. Ich wusste nicht ,wie ich das anders ausdrücken soll.
Re: Berufskrankheit
Hallo,
nein, dies bedeutet es nicht.
Auch muss es nicht sein, dass die BG sich vor Ort ein Bild macht.
Denn auch wenn jetzt alles super ist, bedeutet es nicht, dass dieses auch schon vor 10-20 Jahren so war.
Eine Berufskrankheit kann ja nicht nur akut auftreten, sondern eine Ursache (weit) in der Vergangenheit haben bzw. über die dauerhafte Belastung zu Stande kommen.
Gerade was Gehörschutz angeht, hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel getan.
Kurzum: du hast nichts zu verlieren, sondern nur zu gewinnen. Wenn dein Hörverlust als Berufskrankheit anerkannt wird, dann steht dir eine deutlich bessere Versorgung zu (im Vergleich zur Versorgung über die Krankenkasse).
Und eine Anzeige bedeutet nicht, dass du deinem Arbeitgeber unterstellst, dass in dem Bereich geschlampt wird.
Grüße,
Miriam
nein, dies bedeutet es nicht.
Auch muss es nicht sein, dass die BG sich vor Ort ein Bild macht.
Denn auch wenn jetzt alles super ist, bedeutet es nicht, dass dieses auch schon vor 10-20 Jahren so war.
Eine Berufskrankheit kann ja nicht nur akut auftreten, sondern eine Ursache (weit) in der Vergangenheit haben bzw. über die dauerhafte Belastung zu Stande kommen.
Gerade was Gehörschutz angeht, hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel getan.
Kurzum: du hast nichts zu verlieren, sondern nur zu gewinnen. Wenn dein Hörverlust als Berufskrankheit anerkannt wird, dann steht dir eine deutlich bessere Versorgung zu (im Vergleich zur Versorgung über die Krankenkasse).
Und eine Anzeige bedeutet nicht, dass du deinem Arbeitgeber unterstellst, dass in dem Bereich geschlampt wird.
Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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Re: Berufskrankheit
Danke,Miriam,
Zitat:
Auch muss es nicht sein, dass die BG sich vor Ort ein Bild macht.
Hat jemand Erfahrung damit,wie das abgelaufen ist.
Zitat:
Denn auch wenn jetzt alles super ist, bedeutet es nicht, dass dieses auch schon vor 10-20 Jahren so war.
Ja,bin seit 1982 in dem Laden, besonders nach 1990 wurde systematisch am HSEQ gefeilt,also sehr sorgfältig sogar,vor der Wende / 1990 war das natürlich nicht so.
Zitat:
Gerade was Gehörschutz angeht, hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel getan.
Bin ja wie gesagt hier als Meister in Verantwortung,wir sind hier ,was den Schutz der AN angeht,auf einem hervorragenden Stand.
Zitat:
dann steht dir eine deutlich bessere Versorgung zu (im Vergleich zur Versorgung über die Krankenkasse).
das ist natürlich n Argument
Zitat:
Auch muss es nicht sein, dass die BG sich vor Ort ein Bild macht.
Hat jemand Erfahrung damit,wie das abgelaufen ist.
Zitat:
Denn auch wenn jetzt alles super ist, bedeutet es nicht, dass dieses auch schon vor 10-20 Jahren so war.
Ja,bin seit 1982 in dem Laden, besonders nach 1990 wurde systematisch am HSEQ gefeilt,also sehr sorgfältig sogar,vor der Wende / 1990 war das natürlich nicht so.
Zitat:
Gerade was Gehörschutz angeht, hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel getan.
Bin ja wie gesagt hier als Meister in Verantwortung,wir sind hier ,was den Schutz der AN angeht,auf einem hervorragenden Stand.
Zitat:
dann steht dir eine deutlich bessere Versorgung zu (im Vergleich zur Versorgung über die Krankenkasse).
das ist natürlich n Argument