Widerspruch bei zu niedrigem GdB 40???

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Melli78
Beiträge: 7
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Widerspruch bei zu niedrigem GdB 40???

#1

Beitrag von Melli78 »

Und da kommt auch schon meine erste Frage. :D
Ich habe seit 2009 einen GdB von 30 und habe nun die Höherstufung beantragt. Ich habe mich vorher schlau gelesen bei euch und meine Werte in den GdB-Rechner eingegeben. Dort kam ich auf einen GdB von 50. Jetzt habe ich gestern den Bescheid bekommen, bewilligt ist ein GdB von 40. Wenn ich Anspruch darauf habe, würde ich gerne in den Widerspruch gehen, da Niedersachsen wohl leider öfter niedriger bewertet. Es wäre super, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könnt.
Mein Audiogramm:
Rechts:
500 = 45
1000 = 60
2000 = 55
4000 = 65

Links:
500 = 50
1000 = 55
2000 = 55
4000 = 60

Vielen Dank schon mal im Voraus. :D
Sanah
Beiträge: 22
Registriert: 2. Sep 2015, 15:31
10

Re: Widerspruch bei zu niedrigem GdB 40???

#2

Beitrag von Sanah »

Hallo Melli,

Immer Wiederspruch einlegen!
Die Versicherungen versuchen immer den GdB unter die 50 zu drücken. Ich habe schon von Kindern erfahren, die Gehörlos geboren sind und nur einen GdB von 50 erhalten haben. So eine Frechheit.
Das sagt dir auch jeder Behindertenbeauftragter: Immer Wiederspruch einlegen...
maryanne
Beiträge: 1216
Registriert: 22. Okt 2008, 10:32
16

Re: Widerspruch bei zu niedrigem GdB 40???

#3

Beitrag von maryanne »

Geh in Widerspruch, GdB 50 steht dir zu, Hörverlust rechts: 71 %, links 67 %.
RemyRiver
Beiträge: 526
Registriert: 9. Nov 2016, 18:24
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Re: Widerspruch bei zu niedrigem GdB 40???

#4

Beitrag von RemyRiver »

Es ist echt unglaublich mit was fuer mitteln die sich selbst beluegen. Mir wurde mein GdB von 55% "aberkannt" (runter auf 45%), daraufhin bekam ich ein schreiben das sie dies aendern sollte ich Arbeitslos werden. Bescheuert.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 18. Nov 2016, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.
Hz 125 250 500 750 1000 1500 2000 3000 4000 6000 8000
dbR 20_25_35_60__60__60__60__50_25___5__15
dbL 10_10_10_10___5___5___5___5___5___5__15
Melli78
Beiträge: 7
Registriert: 15. Nov 2016, 18:20
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Re: Widerspruch bei zu niedrigem GdB 40???

#5

Beitrag von Melli78 »

Hm... ich habe jetzt gelesen, dass der Freiburger Sprachtest eher zur Bewertung herangezogen wird, wenn die Werte da besser sind. Ich kann mein Audiogramm leider nicht hochladen, da ich nur mit dem Handy online bin und das Datenvolumen zu hoch ist. Jedenfalls sagte mir der Akustiker, dass der Sprachtest ja nicht so schlecht ist. Blöderweise habe ich oft logisch geraten. (Man fühlt sich komischerweise besser, wenn man das Gefühl hat wenigstens noch etwas zu verstehen.) Den Tinnitus,bzw. das Rauschen habe ich auch nicht mit angegeben, da es nicht immer, aber doch regelmäßig auftritt. Wie kann man dem dass nachweisen?
Momo
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Re: Widerspruch bei zu niedrigem GdB 40???

#6

Beitrag von Momo »

Hallo zusammen,

vorsichtig: bei Erwachsenen (bei Kindern eigentlich auch, aber da fehlt eben oft noch Sprache) wird für die Bestimmung des GdB der Hörverlust für Sprache und nicht das Tonaudiogramm zugrundegelegt. Daher wäre möglich, dass der GdB 40 stimmt.

Um das zu bestimmen bräuchte man das Sprachverstehen von Einsilbern (Freiburger Test) OHNE Hörgeräte für jedes Ohr einzeln bei 60, 80 und 100 dB und den Hörverlust für Zahlen.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Melli78
Beiträge: 7
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Re: Widerspruch bei zu niedrigem GdB 40???

#7

Beitrag von Melli78 »

Danke Momo,
das habe ich mir fast gedacht. Ich versuch mal den Freiburger Sprachtest zu deuten :
Rechts
DB/○/x/%

60/-/0
65/0/70
80/60/-
95/100/-

Links
65/0/50
80/70/-
95/100/-
Zuletzt geändert von Melli78 am 19. Nov 2016, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
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