AMo hat geschrieben:Hallo,
Wir bekommen definitiv keine Gymnasiumsempfehlung.
Da sind wir aber auch gar nicht böse drum.
Unsere Tochter ist sportlich sehr aktiv - an bis zu 5 von 7 Tagen die Woche und das mäht ihr sehr viel Spaß und das wollen wir Ihr auf keinen Fall nehmen. Die Ferien mit wenig Sport sind schon langweilig genug. Und an der Gesamtschule kann sie ja immer noch ihr Gymi machen.
Von daher passt Gesamtschule.
Eine Frage noch ein befreundeter Vater sprach mich an ich sollte für sie unbedingt den GdB beantragen, ich gehe davon aus, dass das keine Not hat bezogen auf die Schule? Oder?
Einen Nachteilsausgleich für schlechte Rechtschreibung hatte sie seit zwei Jahren schonmal da bin ich schon gespannt ob der jetzt vielleicht noch erweitert wird.
Viele Grüße
Anett
ich schreibe mal für NRW:
Hier gilt der LRS-Erlass; dieser bietet sog. Schutzmaßnahmen an wegen "Schwierigkeiten beim Erlernen von Lesen und Schreiben";
Er sieht verschiedene Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von betroffenen Kindern vor, wie
- allgemeine Maßnahmen
- Erteilung von Nachteilsausgleichen wie Schreibzeitverlängerung
- Erteilung von Schutzmaßnahmen wie (zeitlich begrenztes) Aussetzen der Benotung von Rechtschreibleistung etc.
- Erteilung von Fördermaßnahmen
in der Regel gilt er bis zum Ende der Klasse 6, danach kann die Anwendung verlängert werden in Ausnahmefällen, in denen die Förderung nicht die erforderlichen Erfolge gebracht hat. Er kann dann bis zum Ende der Klasse 10 (G9) bzw. 9 (G8) angewendet werden; in der Oberstufe gilt er nur noch in zahlenmäßig sehr beschränkten Ausnahmefällen und nur noch im Sinne von Zeitverlängerungen. Die fachlichen Anforderungen bleiben wie schon in der Sek. I davon unberührt.
Dies wird regelmäßig überprüft. Der NTA bzw. die Schutzmaßnahmen werden individuell festgelegt.
Da die Grundschulen keine Informationen über die Schüler weitergeben dürfen, wandern auch keine Nachtteilsausgleiche oder Schutzmaßnahmen mit; dies muss vielmehr an der weiterführenden Schule neu in Angriff genommen werden und auch durch die Eltern beantragt werden.
Tiefergehende NTA müssen durch ein ärztliches Attest dokumentiert werden. In der Regel schlagen die Ärzte hier auch sinnvolle Maßnahmen vor.
Wenn es mein Kind wäre, würde ich hier nicht darauf bauen, dass das alles so läuft bzw. es "keine Not" hat.
Was den Sport angeht: Gesamtschulen sind in der Regel Ganztagsschulen, sodass der Sport dann wohl vor allem im Rahmen der schulischen Angebote stattfinden müsste.