neues im-Ohr-Gerät: Schale zu leicht zerbrochen, Garantie?

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sundreamer
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neues im-Ohr-Gerät: Schale zu leicht zerbrochen, Garantie?

#1

Beitrag von sundreamer »

Hallo zusammen,
die Schale eines meiner beiden nur vier Monate alten Phonak im-Ohr-Geräte ist auf den Tisch gefallen und da ist nun ein Riss entstanden. Ein Stückchen ragte sogar hinaus, habe ich wieder hinein gedrückt. Der Akustiker hat die Schale noch lackiert, meinte aber eine neue sei ein Muss.
Da dies eigenes Verschulden sei, hätte ich 80 Euro zu zahlen (Gesamtkosten 120, davon kommen über die Krankenkassen-Reparaturpauschale also 40 runter).
Kennt sich jemand aus, müsste sich nicht auch als Garantieleistung abrechnen lassen?
Offenbar ist die Schale aus zu zerbrechlichem Material: die Geräte die ich früher hatte sind auch immer wieder runtergefallen (auch auf den Boden) und passiert ist nie etwas.
Habe ich auch bei der Krankenkasse keine Chancen auf die Erstattung der 80 Euro?
Danke vorab für Eure Antworten!
Wingulf
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Registriert: 21. Dez 2016, 16:05
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Re: neues im-Ohr-Gerät: Schale zu leicht zerbrochen, Garantie?

#2

Beitrag von Wingulf »

Hallo sundreamer,

Bei Eigenverschulden muss man nur nichts zahlen, wenn man eine Hörgeräteversicherung abgeschlossen hat. Der Akustiker hat alles richtig gemacht, denn eine neue Schale ist ein Muss, da durch die Beschädigung die Haltbarkeit eingeschränkt ist. Über die Krankenkasse wirst du da leider nichts erreichen können.
Unter Garantie fallen meines Wissens nur technische Defekte bzw. Schäden, welche durch fehlerhafte Konstruktion oder Produktion seitens des Herstellers entstanden sind (z.B. Elektronik-Schäden ohne Fremdeinwirkung etc.). Bei Im Ohr Schalen dürfte es allerdings schwierig sein nachzuweisen bzw. festzustellen, ob ein Fehler seitens der herstellenden Firma vorlag.

Hoffe ich konnte helfen.

Liebe Grüße
AkustikerMeister
Beiträge: 115
Registriert: 20. Dez 2016, 14:55
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Re: neues im-Ohr-Gerät: Schale zu leicht zerbrochen, Garantie?

#3

Beitrag von AkustikerMeister »

Hallo sundreamer

Ich arbeite zwar in der Schweiz aber die Garantieleistungen sind in jedem Land ident.
Phonak gewährt auf die Schale 3 Monate - , auf die Elektronik nach Rep. 3 Monate und bei einem neuen Gerät ab Kaufdatum 2 Jahre Garantie auf die Elektronik (nicht die Schale).

Auf der Schale sind nur 3 Monate Garantie da es sich um eine Sonderanfertigung im Sinne vom Medizinalproduktegesetz handelt.

Die Schalen werden inzwischen in einem Laserprintverfahren hergestellt und zuvor am Computer modelliert. Somit ist die Dicke der Schalenwand immer gleich.

Die Hersteller sind hier mit Sicherheit in der Zwickmühle. Selbstverständlich würden sie gerne die Schale mit einer dickeren Wand herstellen...die hätte dann aber massive Auswirkungen auf die Grösse des Geräts und die Kunden mögen ihre IdO - Gerät erfahrungsgemäss und verständlicherweise möglichst klein.
Baut man die Geräte mit einer relativ dünnen Schalenwand so können die Geräte möglichst klein gebaut werden, sind dadurch aber selbstverständlich anfälliger.

Ich hoffe diese Antwort hilft Dir ein wenig weiter

Liebe Grüsse
akopti
Beiträge: 1345
Registriert: 17. Aug 2016, 23:06
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Re: neues im-Ohr-Gerät: Schale zu leicht zerbrochen, Garantie?

#4

Beitrag von akopti »

Hallo,

dein Akustiker kommt dir eigentlich schon entgegen, denn er verrechnet dir die Reparaturpauschale, obwohl er das nicht müsste. Laut Krankenkassenvertrag tritt die Reparaturpauschale bei unsachgemäßer Behandlung nicht ein. Der Akustiker dürfte also rein rechtlich die Abrechnung der Reparaturpauschale verweigern.

Wie schon AkustikerMeister geschrieben hat, werden heute die Schalen nicht mehr gegossen, sondern in einem 3D-Verfahren, erst am Computer designed und dann in einem Lasersinterferfahren gefertigt. Beim Gießen und UV-Belichten kann es wie bei einem Porzelangefäß zu unterschiedlichen Wanddicken führen. Beim Sinterverfahren ist die Wanddicke eher gleichmäßig.

Guß

Dirk
Ohrenklempner
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Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
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Re: neues im-Ohr-Gerät: Schale zu leicht zerbrochen, Garantie?

#5

Beitrag von Ohrenklempner »

Ich muss mich meinen Vorrednern anschließen: Die Beschädigung der Schale durch Herunterfallen ist leider von keiner Reparaturpauschale oder Garantie gedeckt. Eine Ausnahme wäre, wenn die Wandstärke deutlich geringer als ein halber Millimeter ist. Bei Phonak ist meines Wissens eine Wandstärke von 0,4mm bei IIC-Geräten Standard. Wenn dein Akustiker eine Mikrometer-Messschraube in seiner Werkstatt hat, könnte er das prüfen und reklamieren.
Aus eigener Erfahrung: Wenn man so eine Bruchstelle mit dem Original-Bruchteil wieder verschließt, evtl. Lücken mit Lichtpoly ausfüllt und dann drüberlackt, ist der Schaden behoben. Kann natürlich gut sein, dass beim nächsten Crash wieder aufbricht; dann sollte aber auf jeden Fall eine neue Schale her.
Die Regelung mit den 80 Euro bei deinem Akustiker finde ich übrigens sehr fair. Andere würden locker auch das Doppelte verlangen.
akopti hat geschrieben:[...] in einem Lasersinterferfahren gefertigt. [...] Beim Sinterverfahren ist die Wanddicke eher gleichmäßig.
Nur, um Unklarheiten zu beseitigen: Der 3D-Druck der modernen Otoplastikherstellung hat mit dem Sintern nichts gemein. Die Herstellung funktioniert über einen UV-Laser, der gezielt das flüssige (monomere) PU-Acrylat zu langkettigen Polymeren reagieren lässt, die dadurch fest werden. So wird Schicht für Schicht die Schale aufgebaut.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
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