GdB - Klage vor Sozialgericht
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GdB - Klage vor Sozialgericht
Hallo,
ich habe meinen Grad der Behinderung (GdB) auf 70-80 durch das Tonaudiogramm berechnet. Dann habe ich einen Antrag an das Landratsamt/Versorgungsamt gestellt. Die Rückantwort beinhaltete das Ergebnis eines GdB von 40, worauf ich einen Widerspruch eingereicht habe. Dieser wurde dann vom Regierungspräsidium geprüft und zurückgewiesen mit der Begründung, dass: "Maßgebend für die Bewertung des GdB bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist." und "Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist für die Berechnung des GdB das Sprachaudiogramm und nicht, wie von Ihnen angenommen das Tonaudiogramm maßgebend."
Stimmt das? Bzw. wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand einen Kontakt vermitteln könnte, der mir in dieser Sache behilfllich ein kann. Denn der nächste Schritt wäre nämlich die Klage vor dem Sozialgericht und bevor ich diesen mache möchte ich mich genauer informieren, welche Chancen ich überhaupt habe.
Ergänzung: Eigentlich bin ich schwerhörig, seit ich 3 Jahre alt bin, allerdings fehlen mir hier die Nachweise. Vielleicht hat hierzu auch jemand eine Idee?
ich habe meinen Grad der Behinderung (GdB) auf 70-80 durch das Tonaudiogramm berechnet. Dann habe ich einen Antrag an das Landratsamt/Versorgungsamt gestellt. Die Rückantwort beinhaltete das Ergebnis eines GdB von 40, worauf ich einen Widerspruch eingereicht habe. Dieser wurde dann vom Regierungspräsidium geprüft und zurückgewiesen mit der Begründung, dass: "Maßgebend für die Bewertung des GdB bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist." und "Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist für die Berechnung des GdB das Sprachaudiogramm und nicht, wie von Ihnen angenommen das Tonaudiogramm maßgebend."
Stimmt das? Bzw. wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand einen Kontakt vermitteln könnte, der mir in dieser Sache behilfllich ein kann. Denn der nächste Schritt wäre nämlich die Klage vor dem Sozialgericht und bevor ich diesen mache möchte ich mich genauer informieren, welche Chancen ich überhaupt habe.
Ergänzung: Eigentlich bin ich schwerhörig, seit ich 3 Jahre alt bin, allerdings fehlen mir hier die Nachweise. Vielleicht hat hierzu auch jemand eine Idee?
Zuletzt geändert von Dragonmichel am 30. Mai 2017, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.
Re: GdB - Klage vor Sozialgericht
Das stimmt so und ist wortwörtlich so aus den dafür gültigen Richtlinien zitiert.
Wenn das Sprachaudiogramm besser ist als das Tonaudiogramm zählt das Sprachaudi, weil es auf die Einschränkungne die aus der Behinderung entstehen ankommt, nicht auf klinische Diagnosen. Haupteinschränkung bei Hörschädigung ist eben die Einschränkung des Sprachverständnisses und das Ausmaß davon ist die Bewertungsgrundlage.
Gruß Katja
Wenn das Sprachaudiogramm besser ist als das Tonaudiogramm zählt das Sprachaudi, weil es auf die Einschränkungne die aus der Behinderung entstehen ankommt, nicht auf klinische Diagnosen. Haupteinschränkung bei Hörschädigung ist eben die Einschränkung des Sprachverständnisses und das Ausmaß davon ist die Bewertungsgrundlage.
Gruß Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
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Re: GdB - Klage vor Sozialgericht
Hallo Katja,
vielen Dank für deine Auskunft.
Könntest du mir eventuell schreiben, wo genau das steht? In der VersMedV unter "5. Hör- und Gleichgewichtsorgan" kann ich nichts finden.
Außerdem kann ich die Berechnung des GdB nach Sprachaudiogramm nicht nachvollziehen. Vielleicht kann mir da jemand helfen!? Ich habe mal meinen Freiburger Sprachtest hinterlegt.
vielen Dank für deine Auskunft.
Könntest du mir eventuell schreiben, wo genau das steht? In der VersMedV unter "5. Hör- und Gleichgewichtsorgan" kann ich nichts finden.
Außerdem kann ich die Berechnung des GdB nach Sprachaudiogramm nicht nachvollziehen. Vielleicht kann mir da jemand helfen!? Ich habe mal meinen Freiburger Sprachtest hinterlegt.
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Freiburger Sprachtest.pdf
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Re: GdB - Klage vor Sozialgericht
Hallo,
doch, genau da (unter 5. Hör- und Gleichgewichtsorgan") steht das in der VersMed, genauer gesagt sind dieses die ersten Worte des entsprechenden Abschnitts:
"Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist."
Das Sprachaudiogramm genügt eigentlich nicht den Anforderungen zur Bestimmung des GdB, da hier die Einsilberverstehquote bei 65 dB fehlt.
Wenn man bei 65 dB jeweils ein Einsilberverstehen von 0 % annimmt, ergibt sich ein Gesamtwortverstehen von maximal 165 rechts und 160 links. Bei einem Zahlenverlust von 55 (rechts) bzw. mehr als 40 (und weniger als 45) (links) folgt gemäß Tabelle 5.2.1 ein Hörverlust von 80 % rechts und 50% links.
Dies entspricht einer hochgradigen oder an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit rechts und einer mittelgradigen Schwerhörigkeit links. Gemäß Tabelle D (5.2.4) erhält man bei einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit auf der einen Seite und einer mittelgradigen Schwerhörigkeit auf der anderen Seite ein GdB von 40.
Grüße,
Miriam
doch, genau da (unter 5. Hör- und Gleichgewichtsorgan") steht das in der VersMed, genauer gesagt sind dieses die ersten Worte des entsprechenden Abschnitts:
"Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist."
Das Sprachaudiogramm genügt eigentlich nicht den Anforderungen zur Bestimmung des GdB, da hier die Einsilberverstehquote bei 65 dB fehlt.
Wenn man bei 65 dB jeweils ein Einsilberverstehen von 0 % annimmt, ergibt sich ein Gesamtwortverstehen von maximal 165 rechts und 160 links. Bei einem Zahlenverlust von 55 (rechts) bzw. mehr als 40 (und weniger als 45) (links) folgt gemäß Tabelle 5.2.1 ein Hörverlust von 80 % rechts und 50% links.
Dies entspricht einer hochgradigen oder an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit rechts und einer mittelgradigen Schwerhörigkeit links. Gemäß Tabelle D (5.2.4) erhält man bei einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit auf der einen Seite und einer mittelgradigen Schwerhörigkeit auf der anderen Seite ein GdB von 40.
Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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Re: GdB - Klage vor Sozialgericht
Vielen Dank Miriam,
aber mit welchen Werten muss ich denn in die Tabelle? Den prozentualen Hörverlust für "einfaches" oder für "gewichtetes" Gesamtwortverstehen?
aber mit welchen Werten muss ich denn in die Tabelle? Den prozentualen Hörverlust für "einfaches" oder für "gewichtetes" Gesamtwortverstehen?
Re: GdB - Klage vor Sozialgericht
Hallo,
da der Hörverlust über 40% ist, wird das einfache Gesamtwortverstehen genommen, nicht das gewichtete.
Grüße,
Miriam
da der Hörverlust über 40% ist, wird das einfache Gesamtwortverstehen genommen, nicht das gewichtete.
Grüße,
Miriam
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Re: GdB - Klage vor Sozialgericht
Wenn ich jetzt richtig gerechnet habe und alles verstanden habe, wäre ich nach meinem Freiburger Sprachtest von 2011 bei einem GdB von 50, richtig!?
Ergo müsste sich mein Gehör nicht verschlechtert sondern verbessert haben!!!???
Ergo müsste sich mein Gehör nicht verschlechtert sondern verbessert haben!!!???
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Freiburger Sprachtest 2011.pdf
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Re: GdB - Klage vor Sozialgericht
Hallo,
der Sprachtest ist auch (aufgrund des Fehlens der Werte bei 65 dB) nicht ausreichend, um den GdB zu bestimmen.
Aber zu deiner Ausgangsfrage:
Rechts hat sich nicht wirklich viel im Sprachaudiogramm getan. Du hast damals ein 50% Zahlenverständnis bei einen Zahlenverlust von ca. 47 dB gehabt, heute bei 45 dB (also geringfügig besser... kann aber auch auf die Tagesform geschoben werden). Damals hattest du bei 80 dB 70% der Einsilber verstanden, heute 65 %.
Links dagegen hattest du das 50% Zahlenverständnis bei einen Hörverlust von ca. 52 dB erreicht, heute bei ca. 42 dB. Damals hast du bei 70 dB ca. 45 % der Zahlwörter richtig verstanden, heute jedoch 90%.
Bei den Einsilbern ist es jedoch genau anders herum: damals hast du bei 80 dB ca. 75% richtig verstanden, bei 90 dB 100%, heute jedoch verstehst du bei 80 dB nur 60% der Einsilber korrekt und bei 100 dB 100%.
Zusammenfassend: das Zahlenverständnis hat sich signifikant gebessert, das Wortverstehen jedoch nicht.
Würde man den GdB berechnen (und wiederum annehmen, dass du bei 60 dB jeweils 0 % der Einsilber verstehst), dann wäre es eine beidseitig hochgradige Schwerhörigkeit und damit ein GdB von 50.
Allerdings hätte ich -- wäre ich Gutachter -- das Zahlenverstehen damals doch stark angezweifelt. Dieses ist -- im Vergleich zum Einsilberverstehen -- viel zu schlecht!
Grüße,
Miriam
der Sprachtest ist auch (aufgrund des Fehlens der Werte bei 65 dB) nicht ausreichend, um den GdB zu bestimmen.
Aber zu deiner Ausgangsfrage:
Rechts hat sich nicht wirklich viel im Sprachaudiogramm getan. Du hast damals ein 50% Zahlenverständnis bei einen Zahlenverlust von ca. 47 dB gehabt, heute bei 45 dB (also geringfügig besser... kann aber auch auf die Tagesform geschoben werden). Damals hattest du bei 80 dB 70% der Einsilber verstanden, heute 65 %.
Links dagegen hattest du das 50% Zahlenverständnis bei einen Hörverlust von ca. 52 dB erreicht, heute bei ca. 42 dB. Damals hast du bei 70 dB ca. 45 % der Zahlwörter richtig verstanden, heute jedoch 90%.
Bei den Einsilbern ist es jedoch genau anders herum: damals hast du bei 80 dB ca. 75% richtig verstanden, bei 90 dB 100%, heute jedoch verstehst du bei 80 dB nur 60% der Einsilber korrekt und bei 100 dB 100%.
Zusammenfassend: das Zahlenverständnis hat sich signifikant gebessert, das Wortverstehen jedoch nicht.
Würde man den GdB berechnen (und wiederum annehmen, dass du bei 60 dB jeweils 0 % der Einsilber verstehst), dann wäre es eine beidseitig hochgradige Schwerhörigkeit und damit ein GdB von 50.
Allerdings hätte ich -- wäre ich Gutachter -- das Zahlenverstehen damals doch stark angezweifelt. Dieses ist -- im Vergleich zum Einsilberverstehen -- viel zu schlecht!
Grüße,
Miriam
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Re: GdB - Klage vor Sozialgericht
Vielen Dank Miriam!
Einen letzten habe ich noch
Der wäre aus dem Jahr 2015.
Da wäre ich jetzt gespannt, was ein Gutachter dazu sagen würde! Die Tests von 2015 und 2016 (der ganz oben) liegen genau ein Jahr auseinander. Zum Antrag auf den GdB habe ich allerdings nur das Audiogramm von 2011 und 2016 abgegeben, weil ich mich natürlich nicht so intensiv mit dem Sprachaudiogramm auseinander gesetzt habe und dachte, dass der letzte den ich habe und der Aktuellste ausreichend sind.
Unabhängig davon, dass das Audiogramm 2015 erst recht nicht geeignet ist, den GdB zu bestimmen, so sind die Ergebnisse des Zahlenverständnises (welches offensichtlich den ausschlaggebenden Wert liefert) annähernd identisch mit dem von 2011!
Hier fragt sich nun eher, welches Zahlenverständis man hier anzweifelt!?
Hauptgrund ist hier natürlich der nicht unwesentliche Unterschied zwischen GdB 40 und 50.
Einen letzten habe ich noch

Da wäre ich jetzt gespannt, was ein Gutachter dazu sagen würde! Die Tests von 2015 und 2016 (der ganz oben) liegen genau ein Jahr auseinander. Zum Antrag auf den GdB habe ich allerdings nur das Audiogramm von 2011 und 2016 abgegeben, weil ich mich natürlich nicht so intensiv mit dem Sprachaudiogramm auseinander gesetzt habe und dachte, dass der letzte den ich habe und der Aktuellste ausreichend sind.
Unabhängig davon, dass das Audiogramm 2015 erst recht nicht geeignet ist, den GdB zu bestimmen, so sind die Ergebnisse des Zahlenverständnises (welches offensichtlich den ausschlaggebenden Wert liefert) annähernd identisch mit dem von 2011!
Hier fragt sich nun eher, welches Zahlenverständis man hier anzweifelt!?
Hauptgrund ist hier natürlich der nicht unwesentliche Unterschied zwischen GdB 40 und 50.
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Freiburger Sprachtest 2015.pdf
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Re: GdB - Klage vor Sozialgericht
Hallo,
das was mir komisch vorgekommen ist, war, dass bei dem Test von 2011 die gleiche Verstehensquote von Zahlen und Einsilber hast.
Da man eigentlich zweisilbige Wörter (also Zahlen) viel eher versteht (und kombinieren kann), ist es das, was auffällig war, weniger die dB-Werte an sich.
Genau so stutzig wird man, wenn die Luftleitung besser ist als die Knochenleitung!
Verstehst du, was ich meine?
An sich kann ich dir nur raten, ein vollständiges Audiogramm beim HNO erstellen zu lassen, um den GdB tatsächlich bestimmen zu können.
Mit den Audiogrammen ist es eine Einschätzung im Sinne von "was wäre wenn".
Grüße,
Miriam
das was mir komisch vorgekommen ist, war, dass bei dem Test von 2011 die gleiche Verstehensquote von Zahlen und Einsilber hast.
Da man eigentlich zweisilbige Wörter (also Zahlen) viel eher versteht (und kombinieren kann), ist es das, was auffällig war, weniger die dB-Werte an sich.
Genau so stutzig wird man, wenn die Luftleitung besser ist als die Knochenleitung!
Verstehst du, was ich meine?
An sich kann ich dir nur raten, ein vollständiges Audiogramm beim HNO erstellen zu lassen, um den GdB tatsächlich bestimmen zu können.
Mit den Audiogrammen ist es eine Einschätzung im Sinne von "was wäre wenn".
Grüße,
Miriam
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