
Ausserdem können die am Monitor die Wörter mitlesen die vorgespielt werden.
Gruß
Dirk
Vlt. äussert sich Niemand, weil man folgende Antwort von Dir bekommt, nachdem man sich Zeit genommen hat deine Frage zu beantworten:Gewichtl hat geschrieben:Das Problem ist wohl, dass ganz offenbar die ganze Schafherde durchgeschwärzt zu sein scheint.
Oder wie erklärst du dir, dass - außer Dir jetzt - KEINER der vielen "GUTWILLIGEN" sich hier zu seiner Anpasspraxis von geeigneten Hörsystemen zum Kassentarif zum Zecke des bestmöglichen Verstehens bei Umgebungsgeräuschen in größeren Personengruppen outet, was sich mit meiner Erfahrung deckt, dass ich seit 2014 erfolglos bemüht bin, diese von der Solidargemeinschaft bezahlte Leistung auch tatsächlich geliefert zu bekommen. Übrigens mal eine Nachfrage zu den "danebensitzenden Angehörigen": wie gehst du damit um, wenn die bei den "verstandenen Wörtern" eine andere Zahl ermitteln als du?
könnte dieses Urteil nicht schnellstens durch Fakten als Vorurteil entlarvt werden, so nach dem Motto:AkustikerMeister hat geschrieben:Vlt. äussert sich Niemand, weil man folgende Antwort von Dir bekommt, nachdem man sich Zeit genommen hat deine Frage zu beantworten:Gewichtl hat geschrieben:Das Problem ist wohl, dass ganz offenbar die ganze Schafherde durchgeschwärzt zu sein scheint.
Oder wie erklärst du dir, dass - außer Dir jetzt - KEINER der vielen "GUTWILLIGEN" sich hier zu seiner Anpasspraxis von geeigneten Hörsystemen zum Kassentarif zum Zecke des bestmöglichen Verstehens bei Umgebungsgeräuschen in größeren Personengruppen outet, was sich mit meiner Erfahrung deckt, dass ich seit 2014 erfolglos bemüht bin, diese von der Solidargemeinschaft bezahlte Leistung auch tatsächlich geliefert zu bekommen. Übrigens mal eine Nachfrage zu den "danebensitzenden Angehörigen": wie gehst du damit um, wenn die bei den "verstandenen Wörtern" eine andere Zahl ermitteln als du?
Betreff: Re: Festbetragshörgeräte - oder Hörgeräte zum Festbetrag?
nun frage ich mich als Betroffener natürlich, was besser ist:
entweder:
"mündiger" selbstzahlender Kunde bei echtem Wettbewerb,
oder:
"Bittsteller" in einem "stao-System" (stao = so tun als ob) Happy
Aber ist nur eine Vermutung
Nein. Zu teuer, zu zeitaufwändig, für 99% der Kunden zu lästig und zu anstrengend und auch gar nicht erforderlich. Viele Kunden stöhnen ja schon, wenn ich nur nochmal die Hörschwelle und Diskriminationsverlust nachprüfe. Ich sag nur: "Freiburger forever"Gewichtl hat geschrieben:Hallo Ohrenklempner,
danke für deine Hinweise.
leider habe ich hier ja noch keine Antwort auf meine Frage, wie denn üblicherweise konkret vorgegangen wird, um dem "zuzahlungsfrei-Kunden" ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen mindestens in so einer Weise zu ermöglichen, dass es besser ist als ganz OHNE Hörsystem.
Wie machst Du das denn bei Deiner Kundschaft?
Machst DU wahlweise OLSA, GÖSA, DÖRING im sprachkonkurrierenden Störschall
Natürlich beides.OHNE und MIT Hörsystem?
Nein, ich habe zwar eine Insitu-Anlage, die kann aber kein Perzentil. Mich interessiert auch nicht, ob ich beim First Fit hier oder da ein paar dB mehr oder weniger Abweichungen von einer statistisch geschätzten Durchschnittszielkurve habe.Passt DU auch bei "Nichtzuzahlungskunden" insitu und mit Perzentilanalyse an?
Zunächst habe ich eine schöne Auswahl an Klangbeispielen. Alles weitere finden die Kunden dann selbst beim Probtragen heraus. Das ist der subjektive Ansatz. Objektive Messung ist eine andere Sache: ich kann die schönsten Messergebnisse haben, aber "in freier Wildbahn" klappt es dann doch nicht so gut. Jeder Mensch hört ja anders und hat in seinem Umfeld andere Hörsituationen zu meistern. Nach einer oder zwei Wochen Test sind dann auch genug Erfahrungen da, nach denen man eine Feineinstellung vornehmen kann.oder WIE stellst du sicher, dass der Kunde mit aktueller Technik soweit irgend möglich - gerade in "Herausforderungssituationen", deretwegen die Kassen ihre Leistung ja fast verdoppelten - wieder besser verstehen kann?
würde das zutreffen was du schreibst, dann würdest du damit meine Befürchtung stützen:KatjaR hat geschrieben:Lieber Gewichtl,
nimm es mir nicht übel, aber könnte der von dir angeprangerte fehlende Service vielleicht auch daran liegen, dass kein Akustiker bereit ist sich auf so einen "Glaubenskrieg" mit dir einzulassen, und es dann auch nicht als oberste Priorität ansieht größtmöglichen Service zu bieten?
LG
Katja
das verstehe ich nicht,KatjaR hat geschrieben:Ein Hörakustiker ist ein Dienstleistungsanbieter. Das hat doch nichts damit zu tun dass man als Bittsteller auftritt, aber wenn man es überzieht kann der auch seine Konsequenzen ziehen.
Die Kasse zahlt erst wenn der Kunde eine zufriedenstellende Leistung erhalten hat und das mit seiner Unterschrift bestätigt. Außer dem Akustiker geht niemand in Vorleistung.Gewichtl hat geschrieben:damit rechtfertigst du, dass BEZAHLTE Leistung NICHT erbracht wird???
akopti hat geschrieben:Du, als nur angelesener Theroretiker der sich das Wissen der ganzen Welt autodidaktisch angeeignet hast, hast natürlich voll die Ahnung.
Wollte schon schreiben: "Passe selbst mal ein HG an", aber so ein allwissendes Nichts kann man auf reale Menschen nicht loslassen, das wäre Folter für die Kunden.
aber auch die Kenntnis MEINES individuellen Diskriminationsverlustes befreit NICHT von der generellen Störschalluntersuchungserfordernis, oder was ändert das?Skunkdude hat geschrieben:Sorry, mein Fehler! Hätte "Hörverlust für Sprache" schreiben sollen. Mein Fehler, dachte der Zusammenhang wäre klar.