Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Hier meine Sichtweise:
Wenn ein Funktionsdefizit des Hörvermögens möglichst weitgehend auszugleichen ist, dann muss sich diese Anforderung auch auf das Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen beziehen.
Gerade in diesen Situationen äussert sich ja das Funktionsdefizit in der Regel am stärksten. Es wäre ein Witz*, wenn gerade dort, wo die grössten Probleme auftauchen (und welche der Hauptgrund für das Tragen (oder eben auch Nichttragen von Hörgeräten - bei schlechtem Ergebnis)) sind, eine Ausnahme gemacht würde.
*) bzw. Irreführung des Konsumenten
Aber vielleicht liegt der Witz tatsächlich in der Täuschung des Versicherten.
Ausserdem glaube ich mich zu erinnern, dass die Pauschalen eingeführt wurden, um die Abrechnung zu erleichtern. Das heisst jedoch nicht, dass der Versichterte nicht Anspruch auf die Erstattung höherer Kosten hat, wenn dies erforderlich ist (bspw. dann, wenn das (subjektiv (nicht objektiv - hier ist die Kasse in der Pflicht, zu beweisen, dass dies nicht der Fall sei) beste Sprachverstehen im Störschall nur mit einem Gerät erreicht werden kann, für welches der Akustiker mehr Geld (als den Pauschaltarif) will.
Gruss fast-foot
Wenn ein Funktionsdefizit des Hörvermögens möglichst weitgehend auszugleichen ist, dann muss sich diese Anforderung auch auf das Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen beziehen.
Gerade in diesen Situationen äussert sich ja das Funktionsdefizit in der Regel am stärksten. Es wäre ein Witz*, wenn gerade dort, wo die grössten Probleme auftauchen (und welche der Hauptgrund für das Tragen (oder eben auch Nichttragen von Hörgeräten - bei schlechtem Ergebnis)) sind, eine Ausnahme gemacht würde.
*) bzw. Irreführung des Konsumenten
Aber vielleicht liegt der Witz tatsächlich in der Täuschung des Versicherten.
Ausserdem glaube ich mich zu erinnern, dass die Pauschalen eingeführt wurden, um die Abrechnung zu erleichtern. Das heisst jedoch nicht, dass der Versichterte nicht Anspruch auf die Erstattung höherer Kosten hat, wenn dies erforderlich ist (bspw. dann, wenn das (subjektiv (nicht objektiv - hier ist die Kasse in der Pflicht, zu beweisen, dass dies nicht der Fall sei) beste Sprachverstehen im Störschall nur mit einem Gerät erreicht werden kann, für welches der Akustiker mehr Geld (als den Pauschaltarif) will.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
-
Faber
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
nee,
eigentlich nich schon wieder,
und eigentlich nich echt,
weil:
die Kassen sind doch fein raus aus der Nummer mit der - für sie - bewährten "Methode Fallpauschale".
Damit trägt der Vertragspartner - in diesem Fall der Hörgeräteakustiker - die Risiken und Nebenwirkungen und die Verantwortung für eine tragfähige Mischkalkulation. Das ist doch auch nicht zu beanstanden, wenn er denn den hilfebedürftigen Kunden transparent darstellen würde, was NOT-wendige Aufwendung zur Wiederherstellung bestmöglichen Hörens- und Verstehens und damit zuzahlungsfrei, und was WÜNSCHens-werter "Komfortbereich" - und damit Eigenleistungspflichtig - ist.
"Eigenleistungspflichtig" ist aber eben sicherlich NICHT, was die Hörgeräteindustrie jährlich zur weiteren Verstehverbesserung beiträgt (z.B. stetige Verbesserungen der Direktionalität, Binauralität, Richtungshörverbesserung, Windgeräuschmanagement, Mehrfrequenztechnik, Störgeräuschunterdrückungsalgorithmen, etc. pp.)
weil:
DAS ist jeweils "aktueller Stand der Technik" und damit bereits kassenvertraglich vereinbart.
Anders die Fragen zu:
Kleinheit der Geräte, Design der Geräte, Anbindung an Smartphone, Fernbedienbarkeit, Anbindung an Audio, Video, TV, Streaming, bluetooth, Bedienungserleichterung, Automatiken, automatische Anpasshilfen, etc. u. pp.
Zusammenfassung:
der Hörgeräteakustikfachbetrieb hat - im Vergleich zu "freien" Handwerksbetrieben - das Privileg, dass er "zu Lasten Dritter" abrechnen kann. Das enthebt ihn aber doch NICHT der Verpflichtung zu ordentlicher Mischkalkulation.
Wo liegt also das Problem, wenn nicht in der absolut irreführenden Werbung seitens der Hörgeräteindustrie, die Zwangskopplungen von Notwendigem und Wünschenswertem mit dem Ziel der "Zuzahlungsgrenzöffnung" in den Markt drücken.
eigentlich nich schon wieder,
und eigentlich nich echt,
weil:
die Kassen sind doch fein raus aus der Nummer mit der - für sie - bewährten "Methode Fallpauschale".
Damit trägt der Vertragspartner - in diesem Fall der Hörgeräteakustiker - die Risiken und Nebenwirkungen und die Verantwortung für eine tragfähige Mischkalkulation. Das ist doch auch nicht zu beanstanden, wenn er denn den hilfebedürftigen Kunden transparent darstellen würde, was NOT-wendige Aufwendung zur Wiederherstellung bestmöglichen Hörens- und Verstehens und damit zuzahlungsfrei, und was WÜNSCHens-werter "Komfortbereich" - und damit Eigenleistungspflichtig - ist.
"Eigenleistungspflichtig" ist aber eben sicherlich NICHT, was die Hörgeräteindustrie jährlich zur weiteren Verstehverbesserung beiträgt (z.B. stetige Verbesserungen der Direktionalität, Binauralität, Richtungshörverbesserung, Windgeräuschmanagement, Mehrfrequenztechnik, Störgeräuschunterdrückungsalgorithmen, etc. pp.)
weil:
DAS ist jeweils "aktueller Stand der Technik" und damit bereits kassenvertraglich vereinbart.
Anders die Fragen zu:
Kleinheit der Geräte, Design der Geräte, Anbindung an Smartphone, Fernbedienbarkeit, Anbindung an Audio, Video, TV, Streaming, bluetooth, Bedienungserleichterung, Automatiken, automatische Anpasshilfen, etc. u. pp.
Zusammenfassung:
der Hörgeräteakustikfachbetrieb hat - im Vergleich zu "freien" Handwerksbetrieben - das Privileg, dass er "zu Lasten Dritter" abrechnen kann. Das enthebt ihn aber doch NICHT der Verpflichtung zu ordentlicher Mischkalkulation.
Wo liegt also das Problem, wenn nicht in der absolut irreführenden Werbung seitens der Hörgeräteindustrie, die Zwangskopplungen von Notwendigem und Wünschenswertem mit dem Ziel der "Zuzahlungsgrenzöffnung" in den Markt drücken.
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Es ist beschämend, wie hier von manchen Personen mit Menschen einer Berufsgruppe umgegangen wird, die mit ihrem Beruf behinderten Menschen helfen und zwar mit allen ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln und einer Ausbildung, die weltweit Anerkennung findet.
-
Faber
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
WAS - konkret - "beschämt"?
a) die Irreführung?
b) die Benennung der Irreführung?
ist hier mal wieder der Bote der Böse?
a) die Irreführung?
b) die Benennung der Irreführung?
ist hier mal wieder der Bote der Böse?
-
EinOhrHase
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
@Akopti
was auch immer der Auslöser deiner Aussage ist und dich kränkt, muss nicht automatisch und def. negativ gemeint sein. Betroffene wie auch Behinderte sehen die Dinge "anders", kritischer und es entsteht - leider - schnell der Eindruck, dem Kunden wird das Geld aus der Tasche gezogen.
Viele, mich eingeschlossen sehen den Job als Akustiker nicht als ausschließlichen Dienstleister an, der seinen Job machen und nix dafür bekommen soll.
Dem Kunden an sich fehlt mE einiges an Hintergrundwissen, die der Akustiker nun mal von berufs wegen hat und auch in Bezug auf den bürokratischen Kram der im Hintergrund ua mit den Krankenkassen läuft. Das dieser Job def. kein Zuckerschlecken ist, dürfte hier langsam jedem klar sein, auch in Bezug auf "Vermittler" zwischen Kunde und Krankenkasse.
Der - gehobenere - Anspruch auf Qualität zum kleinen Preis ist nicht nur in der Hörgeräteindustrie anzutreffen, sondern in gar allen Dingen. Wer möchte gern sein sauer verdientes Geld mit großen Händen ausgeben - ganz zu schweigen von denen, die trotz Arbeit arm sind ?
Es wird immer wen geben, der über den Akustiker oder Krankenkasse schimpft - manchmal zu recht, manchmal eben zu unrecht.
Wäre ja nicht das erste Mal hier, dass eine Diskussion recht hitzig geführt wird, wenn sich die Fronten verhärten......
Gruss
was auch immer der Auslöser deiner Aussage ist und dich kränkt, muss nicht automatisch und def. negativ gemeint sein. Betroffene wie auch Behinderte sehen die Dinge "anders", kritischer und es entsteht - leider - schnell der Eindruck, dem Kunden wird das Geld aus der Tasche gezogen.
Viele, mich eingeschlossen sehen den Job als Akustiker nicht als ausschließlichen Dienstleister an, der seinen Job machen und nix dafür bekommen soll.
Dem Kunden an sich fehlt mE einiges an Hintergrundwissen, die der Akustiker nun mal von berufs wegen hat und auch in Bezug auf den bürokratischen Kram der im Hintergrund ua mit den Krankenkassen läuft. Das dieser Job def. kein Zuckerschlecken ist, dürfte hier langsam jedem klar sein, auch in Bezug auf "Vermittler" zwischen Kunde und Krankenkasse.
Der - gehobenere - Anspruch auf Qualität zum kleinen Preis ist nicht nur in der Hörgeräteindustrie anzutreffen, sondern in gar allen Dingen. Wer möchte gern sein sauer verdientes Geld mit großen Händen ausgeben - ganz zu schweigen von denen, die trotz Arbeit arm sind ?
Es wird immer wen geben, der über den Akustiker oder Krankenkasse schimpft - manchmal zu recht, manchmal eben zu unrecht.
Wäre ja nicht das erste Mal hier, dass eine Diskussion recht hitzig geführt wird, wenn sich die Fronten verhärten......
Gruss
Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen
Körper(sprache) lügt niemals :!:
BAHA-Träger seit 1998
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
ich geb schon Ruhe
weil ich weiß, dass ich täglich Hörbehinderten ein Leben mit mehr Freude bringe.
weil ich weiß, dass ich täglich Hörbehinderten ein Leben mit mehr Freude bringe.
-
Faber
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
moin,
um zur Sachlichkeit zurückzukehren und das "verhärten der Fronten" zu vermeiden, hier einfach mal vier schlichte, geschlossene Fragen an die Hörgeräteakustikerzunft:
1)
hat der gesetzlich Krankenversicherte mit seinen Versicherungsbeiträgen die Kosten für die inividuell bestmögliche Wiederherstellung seines Hör- und Verstehvermögens bereits bezahlt, ja, oder nein?
2)
bezieht sich diese Wiederherstellung ausdrücklich auf den jeweils aktuellen Stand medizinischer Erkenntnisse und technischer Entwicklung, ja, oder nein?
3)
bündeln Hörgerätehersteller höhere Sprachverständlichkeitslevel mit - damit nichts zu tun habender - Komfort- und/oder Designaufwertung, ja oder nein?
4)
und jetzt die alles entscheidende "Bingofrage":
wäre - bei entsprechendem Willen - eine höhere Sprachverständlichkeit "messbar", ja, oder nein?
Danke, für die klare Beantwortung dieser schlichten Grundsatzfragen
um zur Sachlichkeit zurückzukehren und das "verhärten der Fronten" zu vermeiden, hier einfach mal vier schlichte, geschlossene Fragen an die Hörgeräteakustikerzunft:
1)
hat der gesetzlich Krankenversicherte mit seinen Versicherungsbeiträgen die Kosten für die inividuell bestmögliche Wiederherstellung seines Hör- und Verstehvermögens bereits bezahlt, ja, oder nein?
2)
bezieht sich diese Wiederherstellung ausdrücklich auf den jeweils aktuellen Stand medizinischer Erkenntnisse und technischer Entwicklung, ja, oder nein?
3)
bündeln Hörgerätehersteller höhere Sprachverständlichkeitslevel mit - damit nichts zu tun habender - Komfort- und/oder Designaufwertung, ja oder nein?
4)
und jetzt die alles entscheidende "Bingofrage":
wäre - bei entsprechendem Willen - eine höhere Sprachverständlichkeit "messbar", ja, oder nein?
Danke, für die klare Beantwortung dieser schlichten Grundsatzfragen
-
Faber
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Dieses Beispiel - lieber akopti - zeigt schön das Unredlichkeitsprinzip der Zunft:akopti hat geschrieben:Zu 1) Nein, siehe Solidaritätsprinzip
Es wird nicht evident gelogen, aber die Wahrheit geschickt verschleiert,
wie hier:
WAS - bitte - ist denn der KERN des "Solidaritätsprinzip´s"?
RICHTIG:
das "BEDARFSPRINZIP"
und NICHT
das "(Basisgeräte-)MINIMALPRINZIP"
moin
Gewichtl
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Auszug aus dem Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenkasse
Das Solidaritätsprinzip wird zum einen durch das Wirtschaftlichkeitsgebot und Bedarfsdeckungsprinzip in §12 SGB V und §70 SGB V begrenzt, welche unmittelbar aufeinander bezogen sind. Darin heißt es, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen, das Maß des Notwendigen jedoch nicht überschreiten dürfen. Die Leistungserbringer und Krankenkassen haben dabei eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Zum anderen sollte soziale Solidarität und Unterstützung nicht die Eigenverantwortung und Selbsthilfe vollständig ersetzen, aus welchem Grund dem Solidaritätsprinzip das Subsidiaritätsprinzip zur Seite gestellt ist. Dieses besagt, dass Krankheitskosten bis zu einem bestimmten Maß individuell getragen werden können und die größere Solidargemeinschaft erst eintritt, wenn das Individuum oder die kleinere Gemeinschaft überfordert ist. Das Subsidiaritätsprinzip findet sich unter anderem in Zuzahlungen wie für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Krankenhausbehandlung, wieder.
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Hallo Gewichtl,
in dem Fall bedeutet dieses: der schwerhörige Patient hat Hörgeräte zu bekommen, die ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich sein sollen.
Hierbei bezeichnet das "ausreichend" nicht, dass ein Ausgleich "individuell bestmöglichst" zu erfolgen hat, sondern (wie es auch in der HiMi-RL steht) "möglichst weitgehend" auszugleichen. Was "möglichst weitgehend" impliziert, steht unter §21 bzw. §22 drin.
Auch entspricht der "aktuelle Stand" medizinsicher Erkenntnisse und Technik nicht zwangsläufig dem "allgemein anerkannten Stand". Diese gilt nicht nur für Hörgeräte, sondern für Hilfsmittel oder technische Dinge allgemein. So gibt es in D viele Normen... diese sollen den "allgemein anerkannten Stand" darstellen. Technisch gesehen ist jedoch oft viel mehr möglich als in den DIN festgeschrieben.
Grüße,
Miriam
PS: Als kleine Information: ich gehöre nicht zur Zunft der Akustiker, arbeite noch nicht mal in diesem Bereich.
in dem Fall bedeutet dieses: der schwerhörige Patient hat Hörgeräte zu bekommen, die ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich sein sollen.
Hierbei bezeichnet das "ausreichend" nicht, dass ein Ausgleich "individuell bestmöglichst" zu erfolgen hat, sondern (wie es auch in der HiMi-RL steht) "möglichst weitgehend" auszugleichen. Was "möglichst weitgehend" impliziert, steht unter §21 bzw. §22 drin.
Auch entspricht der "aktuelle Stand" medizinsicher Erkenntnisse und Technik nicht zwangsläufig dem "allgemein anerkannten Stand". Diese gilt nicht nur für Hörgeräte, sondern für Hilfsmittel oder technische Dinge allgemein. So gibt es in D viele Normen... diese sollen den "allgemein anerkannten Stand" darstellen. Technisch gesehen ist jedoch oft viel mehr möglich als in den DIN festgeschrieben.
Grüße,
Miriam
PS: Als kleine Information: ich gehöre nicht zur Zunft der Akustiker, arbeite noch nicht mal in diesem Bereich.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Ohrenklempner
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Ich mach auch mit. 
Die Solidargemeinschaft zahlt für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung.
Nein.Gewichtl hat geschrieben:1)
hat der gesetzlich Krankenversicherte mit seinen Versicherungsbeiträgen die Kosten für die inividuell bestmögliche Wiederherstellung seines Hör- und Verstehvermögens bereits bezahlt, ja, oder nein?
Die Solidargemeinschaft zahlt für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung.
Ja.2)
bezieht sich diese Wiederherstellung ausdrücklich auf den jeweils aktuellen Stand medizinischer Erkenntnisse und technischer Entwicklung, ja, oder nein?
Nein.3)
bündeln Hörgerätehersteller höhere Sprachverständlichkeitslevel mit - damit nichts zu tun habender - Komfort- und/oder Designaufwertung, ja oder nein?
Ja, weil Sprachverständlichkeitsmessungen immer subjektiv sind.4)
wäre - bei entsprechendem Willen - eine höhere Sprachverständlichkeit "messbar", ja, oder nein?
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
@Ohrenklempner: ich widerspreche dir im Punkt 2. Aktueller Stand entspricht nicht zwangsläufig dem "allgemein anerkannten Stand". Der aktuelle Stand der Technik kann durchaus viel weiter sein! Siehe Exeskelette ... und die Versorgung damit.
Grüße,
Miriam
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Lchtschwrhrg
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Exos' Für die Hörversorgung ??muggel hat geschrieben:@Ohrenklempner: ich widerspreche dir im Punkt 2. Aktueller Stand entspricht nicht zwangsläufig dem "allgemein anerkannten Stand". Der aktuelle Stand der Technik kann durchaus viel weiter sein! Siehe Exeskelette ... und die Versorgung damit.
Grüße,
Miriam
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Wer weiss...?Lchtschwrhrg hat geschrieben:Exos' Für die Hörversorgung ??muggel hat geschrieben:@Ohrenklempner: ich widerspreche dir im Punkt 2. Aktueller Stand entspricht nicht zwangsläufig dem "allgemein anerkannten Stand". Der aktuelle Stand der Technik kann durchaus viel weiter sein! Siehe Exeskelette ... und die Versorgung damit.
Grüße,
Miriam
Allerdings glaube ich durchaus, dass du weisst, was ich meinte.
Der "aktuelle Stand der Technik" bezeichnet für mich das, was momentan machbar ist und auch (ggf. in Studien / Protoypen / Versuchen) angewendet wird.
Neue Features bei Hörgeräten, wie sie wohl jetzt im Herbst auf der Messe vorgestellt werden, gehören zum "aktuellen Stand der Technik", aber entsprechen nicht dem aktuell "anerkannten Stand der Technik" bei der Versorgung mit Hörgeräten seitens der Krankenkasse. Der "anerkannte Stand der Technik" bei Hörgeräten wird übrigens auch definiert: Digitaltechnik, mindestens 4 Kanäle, Störgeräuschunterdrückungsprogramm... (wo genau das steht, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden....)
Grüße,
Miriam
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Ohrenklempner
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Der "aktuelle Stand der Technik" ist in Gruppe 13 des Hilfsmittelkataloges geregelt.
Dort heißt es:
Aufgrund der medizinischen, technischen und audiologischen Erkenntnisse im Rahmen der Versorgung mit Hörgeräten sowie der Rechtsentwicklung ergeben sich für die neu eingerichteten Produktuntergruppen 13.20.10 (Hörgeräte für an Taubheit grenzend Schwerhörige) und 13.20.12 (Hörgeräte für schwerhörige Versicherte, ausgenommen für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte) neue Anforderungen an die Mindestausstattung:
Demnach verfügen Hörgeräte, die dem aktuellen Stand dieser Erkenntnisse entsprechen, über folgende Mindestausstattung, um im Allgemeinen ein möglichst weitgehendes Sprachverstehen zu ermöglichen:
- Mehrkanal-Verstärkertechnik, mindestens vier Kanäle
- Digitale Signalverarbeitung
- Mindestens drei vom Hörgeräteakustiker frei programmierbare, akustisch übertragende Hörprogramme oder automatische Anpassung der akustischen Übertragung an mindestens drei unterschiedliche Hörsituationen basierend auf der Einstellung durch den Hörgeräteakustiker an den individuellen Hörverlust (z.B. für das Sprachverstehen in Ruhe, das Sprachverstehen im Umgebungsgeräusch bzw. größeren Personengruppen und das Hören im Störschall)
- Störschallunterdrückung (software- oder hardwarebasiert)
- Rückkoppelungsunterdrückung
- Verstärkungsleistung für Hörgeräte für schwerhörige Versicherte, ausgenommen für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte >= 25 dB bis < 75 dB
- Verstärkungsleistung für Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit gemäß Definition WHO-Tabelle 2001 Stufe 4 >= 75 dB gemäß DIN EN 60118-0 und einen Ausgangsschalldruck von >= 135 dB
Quelle: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Stand 21.09.2015
Dort heißt es:
Aufgrund der medizinischen, technischen und audiologischen Erkenntnisse im Rahmen der Versorgung mit Hörgeräten sowie der Rechtsentwicklung ergeben sich für die neu eingerichteten Produktuntergruppen 13.20.10 (Hörgeräte für an Taubheit grenzend Schwerhörige) und 13.20.12 (Hörgeräte für schwerhörige Versicherte, ausgenommen für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte) neue Anforderungen an die Mindestausstattung:
Demnach verfügen Hörgeräte, die dem aktuellen Stand dieser Erkenntnisse entsprechen, über folgende Mindestausstattung, um im Allgemeinen ein möglichst weitgehendes Sprachverstehen zu ermöglichen:
- Mehrkanal-Verstärkertechnik, mindestens vier Kanäle
- Digitale Signalverarbeitung
- Mindestens drei vom Hörgeräteakustiker frei programmierbare, akustisch übertragende Hörprogramme oder automatische Anpassung der akustischen Übertragung an mindestens drei unterschiedliche Hörsituationen basierend auf der Einstellung durch den Hörgeräteakustiker an den individuellen Hörverlust (z.B. für das Sprachverstehen in Ruhe, das Sprachverstehen im Umgebungsgeräusch bzw. größeren Personengruppen und das Hören im Störschall)
- Störschallunterdrückung (software- oder hardwarebasiert)
- Rückkoppelungsunterdrückung
- Verstärkungsleistung für Hörgeräte für schwerhörige Versicherte, ausgenommen für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte >= 25 dB bis < 75 dB
- Verstärkungsleistung für Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit gemäß Definition WHO-Tabelle 2001 Stufe 4 >= 75 dB gemäß DIN EN 60118-0 und einen Ausgangsschalldruck von >= 135 dB
Quelle: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Stand 21.09.2015
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
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EinOhrHase
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
@Ohrenklempner
ungeachtet der Paragraphen im Hilfsmittelkatalog:
In welchen Abständen wird dieser denn angepasst, aktualisiert - also welcher Jahreszyklus? Alle 3, 4, 5.... Jahre (falls Du das weisst)..... ?
Es scheint, dass gewisse Regelwerke (abgesehen von dem Aufwand) der Technik hinter her hinken......oder seh ich das falsch?
(Nur rein informativ gestellte Frage).
Gruss
ungeachtet der Paragraphen im Hilfsmittelkatalog:
In welchen Abständen wird dieser denn angepasst, aktualisiert - also welcher Jahreszyklus? Alle 3, 4, 5.... Jahre (falls Du das weisst)..... ?
Es scheint, dass gewisse Regelwerke (abgesehen von dem Aufwand) der Technik hinter her hinken......oder seh ich das falsch?
(Nur rein informativ gestellte Frage).
Gruss
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Hier meine Sichtweise:
Unter § 30 findet man:
"Hat die Hörgeräteakustikerin oder der Hörgeräteakustiker aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein Hörgerät angepasst, muss sich die verordnende Fachärztin oder der verordnende Facharzt für Hals-NasenOhrenheilkunde oder die verordnende Fachärztin oder der verordnende Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen mit den dokumentierten Ergebnissen (einersorgfältigen Hörgeräteauswahl/gegebenenfalls Programm oder Sprachmoduswahl)
auseinandersetzen
und
durch audiometrische Untersuchung vergewissern, dass
- die von der Hörgeräteakustikerin oder von dem Hörgeräteakustiker vorgeschlagene
Hörhilfe den angestrebten Verstehensgewinn nach § 19 erbringt und..."
Und dort heisst es:
"Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es
a) ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des
aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst
weitgehend auszugleichen und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei
Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie..."
(es heisst also, dass
ein Funktionsdefizit [] unter Berücksichtigung des aktuellen (nicht des allgemein anerkannten) Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen sei (heisst also, dass das individuell bestmögliche Sprachverstehen zu erreichen ist)).
Das steht meiner Ansicht nach in einem gewissen Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip. Allerdings sind ja die Einkaufspreise von Hörgeräten um ein Vielfaches geringer als der Preis für den Endkunden, wobei der Aufwand für die Anpassung nicht entscheidend höher ausfallen kann, wenn sich der Kunde letztlich für solche entscheidet (er kann ja teure und günstige testen - für den Akustiker bedeutet es (vermutlich - wenn nicht: aus welchen Gründen?) letzlich inetwa den gleichen Aufwand, unabhängig davon, ob sich nun der Kunde am Ende für "das teuerste" oder aber das "günstigste" Gerät entscheidet).
Gruss fast-foot
Hier würde ich widersprechen. Ich interpretiere das, was unter § 21 aufgeführt ist, als Mindestanfoderung für eine Uebernahme der Kosten (wobei die unter (1) angeführten Kriterien bereits vor der Anpassung überprüft werden können, die übrigen erst danach).muggel hat geschrieben:Was "möglichst weitgehend" impliziert, steht unter §21 bzw. §22 drin.
Unter § 30 findet man:
"Hat die Hörgeräteakustikerin oder der Hörgeräteakustiker aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein Hörgerät angepasst, muss sich die verordnende Fachärztin oder der verordnende Facharzt für Hals-NasenOhrenheilkunde oder die verordnende Fachärztin oder der verordnende Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen mit den dokumentierten Ergebnissen (einersorgfältigen Hörgeräteauswahl/gegebenenfalls Programm oder Sprachmoduswahl)
auseinandersetzen
und
durch audiometrische Untersuchung vergewissern, dass
- die von der Hörgeräteakustikerin oder von dem Hörgeräteakustiker vorgeschlagene
Hörhilfe den angestrebten Verstehensgewinn nach § 19 erbringt und..."
Und dort heisst es:
"Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es
a) ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des
aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst
weitgehend auszugleichen und dabei – soweit möglich – ein Sprachverstehen bei
Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie..."
(es heisst also, dass
ein Funktionsdefizit [] unter Berücksichtigung des aktuellen (nicht des allgemein anerkannten) Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen sei (heisst also, dass das individuell bestmögliche Sprachverstehen zu erreichen ist)).
Das steht meiner Ansicht nach in einem gewissen Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip. Allerdings sind ja die Einkaufspreise von Hörgeräten um ein Vielfaches geringer als der Preis für den Endkunden, wobei der Aufwand für die Anpassung nicht entscheidend höher ausfallen kann, wenn sich der Kunde letztlich für solche entscheidet (er kann ja teure und günstige testen - für den Akustiker bedeutet es (vermutlich - wenn nicht: aus welchen Gründen?) letzlich inetwa den gleichen Aufwand, unabhängig davon, ob sich nun der Kunde am Ende für "das teuerste" oder aber das "günstigste" Gerät entscheidet).
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
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Ohrenklempner
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Die Richtlinien werden schon eher regelmäßig aktualisiert, etwa alle zwei bis drei Jahre. Die technischen Anforderungen an die Hörgeräte wurden zuletzt 2013 aktualisiert, zuvor war das (glaube ich) 2009.EinOhrHase hat geschrieben:@Ohrenklempner
ungeachtet der Paragraphen im Hilfsmittelkatalog:
In welchen Abständen wird dieser denn angepasst, aktualisiert - also welcher Jahreszyklus? Alle 3, 4, 5.... Jahre (falls Du das weisst)..... ?
Es scheint, dass gewisse Regelwerke (abgesehen von dem Aufwand) der Technik hinter her hinken......oder seh ich das falsch?
(Nur rein informativ gestellte Frage).
Gruss
Natürlich könnten diese Anforderungen auch im jährlichen Zyklus überarbeitet werden; allerdings hätte das ziemlich ärgerliche Auswirkungen. Ich wüsste dann zum Beispiel nie, wie lange ich die Hörgeräte, die ich gerade eingekauft habe, noch verkaufen darf. Ständig würden sich auch die Positionsnummern ändern, da jedes Produkt neu geprüft werden müsste, ob es die geforderten Eigenschaften auch tatsächlich hat. Auch die Hersteller müssten das Risiko kalkulieren -- gerade frisch zugelassene Hörgeräte könnten schon ein paar Monate später obsolet sein. Nicht zuletzt ist es auch für die Endkunden doof, mit dem Wissen zu leben, dass ihre Hörgeräte letztes Jahr noch topaktuell waren und plötzlich wegen technischer Unzulänglichkeiten nicht mehr verkauft werden dürfen.
Diese Erfahrungen durften wir 2013 machen.
- gerade ein Paket voller Bernafon Neo 105 bestellt, zack, neue Richtlinien, noch zehn Geräte übrig und kein Verkauf mehr möglich.
- Widex brachte gerade Menu 3, Menu 5 und Menu 10 raus. Zack, Menu 3 war wertlos mit seinen drei Kanälen; es musste zum Menu 5B aufgepäppelt.
- Zig Kunden, die kurz vor November 2013 versorgt wurden, kamen sich etwas vera*** vor, da die Kassen nun plötzlich viel mehr bezahlten und bessere Geräte Standard wurden.
Das muss jetzt nicht heißen, dass die Basisgeräte von 2013 die gleichen Geräte sind wie heute. Viele Hersteller haben auch in ihrem untersten Preissegment nachgebessert. Damit können die Akustiker auch zuzahlungsfrei viel mehr bieten, als überhaupt gefordert ist. Ich nenne nur Bernafon Nevara 1 => Neun Kanäle (gefordert sind vier), automatisches Richtmic., fernbedienbar, binaural synchronisiert.
edit:
Habe eben nochmal nachgeblättert.
Die letzten Änderungen der technischen Anforderungen an Hörgeräte gab es 1992, 2004, 2009 (erstmals nur noch digitale Hörgeräte) und zuletzt 2013.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
-
Faber
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
hallo @ akopti,
auch dein Beitrag #36 bestätigt nur die Zunftunredlichkeit,
weil:
du versuchst damit erneut zu relativieren, was die Hörgeräteakustikerzunft mit der Krankenkasseninteressenvertretung seit 2013 immer wieder neu einvernehmlich vertraglich vereinbart hat (zuletzt 2017).
Und hier sind klar, deutlich und NICHT interpretierbar die INDIVIDUELLEN Versorgungsziele festgeschrieben, die sich wortgleich auf den § 19 der Hilfsmittelrichtlinie beziehen.
DORT ist beschrieben, was - konkret zu dieser Frage - unter "ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich" zu verstehen ist. Verständlicherweise "nervt" es sehr die Hörgeräteakustikerzunft, wenn sich der Kunde nicht allein auf § 21 der HilfsM-RL in HGA-Auslegung "festnageln" lassen möchte.
LG
Gewichtl
auch dein Beitrag #36 bestätigt nur die Zunftunredlichkeit,
weil:
du versuchst damit erneut zu relativieren, was die Hörgeräteakustikerzunft mit der Krankenkasseninteressenvertretung seit 2013 immer wieder neu einvernehmlich vertraglich vereinbart hat (zuletzt 2017).
Und hier sind klar, deutlich und NICHT interpretierbar die INDIVIDUELLEN Versorgungsziele festgeschrieben, die sich wortgleich auf den § 19 der Hilfsmittelrichtlinie beziehen.
DORT ist beschrieben, was - konkret zu dieser Frage - unter "ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich" zu verstehen ist. Verständlicherweise "nervt" es sehr die Hörgeräteakustikerzunft, wenn sich der Kunde nicht allein auf § 21 der HilfsM-RL in HGA-Auslegung "festnageln" lassen möchte.
LG
Gewichtl
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Ohrenklempner
- Beiträge: 11440
- Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
- 10
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Ganz ehrlich, als Akustiker sind mir die Hilfsmittelrichtlinien wurscht. Was für mich interessant ist, sind die Verträge mit den Krankenkassen: wie eine Hörgeräteversorgung abzulaufen hat, welche Leistungen ich erbringen muss, welche Versorgungsziele zu erreichen sind usw.
Wenn du der Meinung bist, die Krankenkassen tragen den Hilfsmittelrichtlinien nicht ausreichend Rechnung, steht dir der Rechtsweg offen.
Meine Kollegen und ich machen viele Menschen glücklich, ob sie etwas dazubezahlen oder nicht.
Wenn du der Meinung bist, die Krankenkassen tragen den Hilfsmittelrichtlinien nicht ausreichend Rechnung, steht dir der Rechtsweg offen.
Meine Kollegen und ich machen viele Menschen glücklich, ob sie etwas dazubezahlen oder nicht.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
-
Faber
Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Hallo @ Ohrenklempner,
das klingt jetzt aber ziemlich despektierlich gegenüber dem hörbehinderten Betroffenen.
Dich interessieren NICHT die konkreten Bedürfnisse des Betroffenen?
Dich interessieren eigentlich NUR "die Verträge mit der Krankenkasse"?
Danke dafür.
Es bestätigt meine Erfahrung:
"um überhaupt als Kunde und nicht nur als "Beute" wahrgenommen zu werden, bedarf es der Zuzahlungsinaussichtstellung"
und übrigens:
In den "Verträgen mit der Krankenkasse" wurden die zu erreichenden Versorgungsziele doch eindeutig definiert
dazu gleich mal konkret "Butter bei die Fische":
Von der grauen Theorie zur bunten Praxis:
Welche Geräte schlagt Ihr – zuzahlungsfrei – vor, um einen mittelgradig schallempfindungsschwerhörigen Brillenträger (60-40-20-30-15-10-40-30) unter Berücksichtigung der aktuellen Versorgungsverträge wunschgemäß mithdO -Systemen zu versorgen?
(1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,
a)ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie
b)die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern.
Hier das individuelle Hörumfeld des „Sprachverständnisbeeinträchtigten“, in dem das Funktionsdefizit möglichst weitgehend ausgleichen und ein Sprachverstehen – soweit möglich – zu erreichen ist:
Er sagt, „ich erwarte von meinem neuen Hörsystem“:
a)
bei üblichen Straßenverkehrsgeräuschen und leichtem Wind auf dem Gehsteig meinen direkt neben mir gehenden Gesprächspartner – auch ohne Sichtkontakt – wieder verstehen können.
b)
in Auto, Bus, Bahn – während der Fahrt und leicht geöffneter Seitenscheibe – meine Begleiter wieder verstehen können.
c)
Gefahren orten als Gleitsichtbrille tragender Radfahrer im Straßenverkehr (Richtungshören).
d)
im Supermarkt an der Bedientheke und Kasse das Personal, wie auch meine direkt schräg hinter mir stehende Frau wieder verstehen können.
e)
meine Aufrufung in Wartebereichen (Ärzte, Behörden, Ämter) wieder verstehen können.
f)
bei Besprechungen in größerer Runde (Sitzung, Versammlung, etc.) meine Gesprächspartner wieder verstehen können.
g)
im Restaurant und bei Feierlichkeiten meine Gäste wieder verstehen können.
h)
Durchsagen auf Bahnhöfen und in öffentl. Verkehrsmitteln wieder verstehen können.
i)
Mitbewohner in leeren Räumen und im Treppenhaus wieder verstehen können.
j)
Reiseleiter im Freien u./o. z.B. auch Museumsführer wieder verstehen können.
k)
Vortragende in größeren Räumen wieder verstehen können.
l)
Telefongesprächspartner wieder verstehen können.
m)
Radio, TV, Kino wieder verstehen können.
n)
vermeiden der häufigen Gesprächspartner-Forderung an mich: „sprich leiser“
(„verstehen“ bei geringstmöglicher output-Lautheit)
o)
bei plötzlichen Maschinengeräuschen in Werkstatt (z.B. Kärcher) nicht „zu Tode“ erschrecken.
UND:
p)
ich möchte die ganze Palette der Umweltgeräusche wieder bestmöglich wahrnehmen können.
Welcher dieser Wünsche wäre – eurer Meinung nach – NICHT zuzahlungsfrei realisierbar?
LG
Gewichtl
das klingt jetzt aber ziemlich despektierlich gegenüber dem hörbehinderten Betroffenen.
Dich interessieren NICHT die konkreten Bedürfnisse des Betroffenen?
Dich interessieren eigentlich NUR "die Verträge mit der Krankenkasse"?
Danke dafür.
Es bestätigt meine Erfahrung:
"um überhaupt als Kunde und nicht nur als "Beute" wahrgenommen zu werden, bedarf es der Zuzahlungsinaussichtstellung"
und übrigens:
In den "Verträgen mit der Krankenkasse" wurden die zu erreichenden Versorgungsziele doch eindeutig definiert
dazu gleich mal konkret "Butter bei die Fische":
Von der grauen Theorie zur bunten Praxis:
Welche Geräte schlagt Ihr – zuzahlungsfrei – vor, um einen mittelgradig schallempfindungsschwerhörigen Brillenträger (60-40-20-30-15-10-40-30) unter Berücksichtigung der aktuellen Versorgungsverträge wunschgemäß mit
(1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,
a)ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie
b)die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern.
Hier das individuelle Hörumfeld des „Sprachverständnisbeeinträchtigten“, in dem das Funktionsdefizit möglichst weitgehend ausgleichen und ein Sprachverstehen – soweit möglich – zu erreichen ist:
Er sagt, „ich erwarte von meinem neuen Hörsystem“:
a)
bei üblichen Straßenverkehrsgeräuschen und leichtem Wind auf dem Gehsteig meinen direkt neben mir gehenden Gesprächspartner – auch ohne Sichtkontakt – wieder verstehen können.
b)
in Auto, Bus, Bahn – während der Fahrt und leicht geöffneter Seitenscheibe – meine Begleiter wieder verstehen können.
c)
Gefahren orten als Gleitsichtbrille tragender Radfahrer im Straßenverkehr (Richtungshören).
d)
im Supermarkt an der Bedientheke und Kasse das Personal, wie auch meine direkt schräg hinter mir stehende Frau wieder verstehen können.
e)
meine Aufrufung in Wartebereichen (Ärzte, Behörden, Ämter) wieder verstehen können.
f)
bei Besprechungen in größerer Runde (Sitzung, Versammlung, etc.) meine Gesprächspartner wieder verstehen können.
g)
im Restaurant und bei Feierlichkeiten meine Gäste wieder verstehen können.
h)
Durchsagen auf Bahnhöfen und in öffentl. Verkehrsmitteln wieder verstehen können.
i)
Mitbewohner in leeren Räumen und im Treppenhaus wieder verstehen können.
j)
Reiseleiter im Freien u./o. z.B. auch Museumsführer wieder verstehen können.
k)
Vortragende in größeren Räumen wieder verstehen können.
l)
Telefongesprächspartner wieder verstehen können.
m)
Radio, TV, Kino wieder verstehen können.
n)
vermeiden der häufigen Gesprächspartner-Forderung an mich: „sprich leiser“
(„verstehen“ bei geringstmöglicher output-Lautheit)
o)
bei plötzlichen Maschinengeräuschen in Werkstatt (z.B. Kärcher) nicht „zu Tode“ erschrecken.
UND:
p)
ich möchte die ganze Palette der Umweltgeräusche wieder bestmöglich wahrnehmen können.
Welcher dieser Wünsche wäre – eurer Meinung nach – NICHT zuzahlungsfrei realisierbar?
LG
Gewichtl
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Crackliner
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Re: Schummelsoftware nicht nur bei Autoherstellern?
Ich komme aus dem Bereich Dental. Notorische Nörgler würde ich 100,-- EUR geben und einen netten Kollege empfehlen. Es gibt Mitmenschen die niemand zufrieden stellen kann. Wahrscheinlich brauchen die 10 Kinder und einen Partner der säuft.
Nur fantasielose flüchten in die Realität.
