Seh schon, die Paragraphenpflückerei ist im vollen Gange *Ironie*
Fakt scheint zu sein:
Der / die Akustiker handeln entsprechende Verträge mit den Krankenkassen aus in Anlehnung(!) an die Hilfsmittelrichtlinien (sofern letzteres durch versch. Untersuchungen notwendig ist).
Dabei steht es noch nicht zur Debatte, was für ein
HG der (End-)Kunde def. bekommt /bekommen kann (lt der / den Messung /en).
Ein Knackpunkt - der für mich als Verbraucher - relevant ist:
Die Messungen müssen zwar immer unter den selben Bedingungen (Kabine, Freiburger Sprachtest usw) stattfinden um ein "gültiges" Messergebnis für die Krankenkasse zu haben. Soweit so gut.
Stellt man das
HG nun nach dieser Messung ein, wird es für den Alltag nur bedingt nutzen........
Daraus resultiere ich, dass die
HG dann "falsch" eingestellt sind (um das mal lapidar zu umschreiben).
Da der Kunde in vielen Fällen sich kaum auskennt mit den
HGs, sind Missverständnisse wohl vorprogrammiert - richtig?
Um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen:
Mit welchem (Ausschluss-)Verfahren soll hier nun eine optimale Versorgung durchgeführt werden wenn:
a) das
HG nach Möglichkeit zuzahlungsfrei sein soll
b) das
HG den Erwartungen des Kunden entsprechen soll (ohne mal die Zusatzfeatures wie
BT & co zu nennen)
c) das subjektive wie objektive Hören mit
HG möglichst voll ausgeschöpft werden soll.
Diese Kriterien sind nicht immer und bei jedem Kunden zu 100% erreichbar, ungeachtet der SH, die er hat.
Hier scheinen dann tatsächlich die Richtlinien der Hilfsmittelverordnung nur eine sehr geringe Rolle zu spielen, wenn so viele Faktoren zusammen kommen, die man dann schlussendlich in die Hörverbesserung einfließen lassen muss - je nach individueller Anpassung.
Es muss also eine Möglichkeit geben, in der ua geprüft werden kann, reicht ein zuzahlungsfreies
HG (mit "aktueller" Technik) definitiv aus oder nicht.
Der eine oder andere Akustiker kann zwar Umgebungsgeräusche via Lautsprecher erzeugen, um ein Testen direkt im Laden zu ermöglichen.
Aber: Der Alltag ist eben doch anders und zudem täglich verschieden - auch in Bezug auf die subjektive Geräuschwahrnehmung mit bzw ohne
HG.
Für mich persönlich hängt die Technik und Anpassung mit / ohne zuzahlungspflichtigem Komfort zusammen und kann nicht so pauschal beantwortet werden.
Zum einen sind nicht alle Hersteller mit ihren "alten" Geräten ganz / gleich up to Date (Posting von Ohrenklempner) und zum anderen eben auch vom Modell abhängig.
Würde man einen einzigen Hersteller nehmen, könnte man die anfangs gestellte Frage auf wenig / viel Komfort und oder Technik stellen.
Selbst wenn sich die
HG-Hersteller an bestimmte Richtlinien halten müssen, die bei der Konstruktion wie Montage vorgegeben sind, kann man nicht alle Geräte der Hersteller über einen Kamm scheren, da ja jeder Hersteller etwas andere Schwerpunkte setzt.........
Zu guter Letzt wird es immer eine Zusammenarbeit zwischen Akustiker und Kunde bleiben / sein müssen, um das Optimum und Zufriedenheit des Kunden bestmöglichst auszuschöpfen. Da nützen so manche Richtlinien nix und sind auch nicht immer hilfreich für den Akustiker wie den Kunden.
Und wenn doch das Ziel sein soll, bestmöglichste Technik ohne extra Zuzahlung anzubieten, dann muss das
a) vom Gesetzgeber
b) von den gesetzl. Krankenkassen
....in Absprache geklärt und festgelegt werden.....
alles andere ist - bis jetzt - Verhandlungssache des Kunden mit dem Akustiker.
Sollte ich in meinen Punkten falsch liegen lt Akustikerzunft, bitte ich dieses zu berichtigen
