muggel hat geschrieben:Hallo,
du bist Kunde deiner Krankenkasse, die Krankenkasse hat die Verträge mit den Akustikern geschlossen.
Falls du als Kunde mit dem Vertragspartner unzufrieden bist, weil sie deiner Meinung nach richtig arbeiten, dann hast du nur eine Möglichkeit: du musst dich bei deiner Krankenkasse melden und diese muss entsprechend handeln und auf korrekte Ausführung des Vertrags bestehen.
Grüße,
Miriam
Hallo Muggel,
in deiner Replik stecken schon wieder zwei Irre-Führungen:
Erste Führung:
es handelt sich bei meinen Feststellungen zu Olsa und Gösa NICHT um Meinung, sondern um Erfahrungen (WER hat da andere gemacht???? Bitte mal melden

Zweite irre Führung:
warum solte ich unzufrieden sein, wenn meiner Meinung nach jemand richtig arbeitet?
aber natürlich gibt es auch noch etliche weitere Möglichkeiten als die seit April diesen Jahres bestehende Beschwerdeverfolgungsverpflichtung seitens der Krankenkassen, die natürlich fleißig genutzt werden sollte um zu vertragskonformen Verhalten zu motivieren als das was du als einzige Möglichkeit hier darstellst.
weitere Möglichkeiten sind beispielsweise:
* Öffentlichkeitsarbeit in Foren wie diesen,
* Akustikerbewertungen bei Google, etc. und pp. (hier ist die Positivbewertung auf MAPS sehr hilfreich, in der deutlichst für OLSA und GÖSA gedankt wird

* Propaganda in Facebook etc.,
* Akustikern mit Unentschiedenheit (man hat ja keine objektiven Daten) Zeit stehlen,
* am Arbeitsplatz und im Bekanntenkreis "Stimmung" machen,
* und was es da an Kreativität sonst noch so gibt.
Aber - nur um Missverständnissen vorzubeugen:
Es geht um NIX Anderes, als um die komplette Leistung für das individuelle Gehör, für das die Versichertengemeinschaft ihre Beiträge aufbringt und für die die Akustikerzunft unterschrieben hat. NICHT MEHR - aber eben weniger AUCH NICHT

LG
Gewichtl