Moin lieber Lchtschwrhrg,
ich bin verwundert, dass du nach so vielen Posts von mir immer noch nicht verstehst

mir geht es weder um:
"für mich nur das Neueste und das Beste"
noch geht es mir darum:
"je mehr Technik umso besser hör ich"
noch möchte ich, dass mich der Hörakustiker "für lau" versorgt.
auch habe ich nichts gegen die Hörakustiker als Individuen
Mir geht es um ganz was Anderes,
nämlich um:
"use it - or lose it" wie ein englisches Sprichwort sagt.
also:
wer sein Gehör nicht rechtzeitig "auf Trab hält", der verliert es schleichend,
so wie sich Muskeln abbauen, die nicht trainiert werden, ebenso wie Verstand.
Das gilt aber eben auch für Demokratie und für Recht: "use it-or lose it".
Und hier sind wir bei meinem Thema:
ICH verteidige hier - in Loyalität - die Versichertengemeinschaft meiner Krankenversicherung, die mit ihren Beiträgen einen "bestmöglichen Ausgleich des Funktionsdefizits von auditiven Fähigkeiten auf aktuellem medizinischen und technischen Stand" bezahlt, und hierzu Verträge mit dem versorgenden Hörakustiker abgeschlossen hat, deren GEIST aber "nach allen Regeln juristischer Winkeladvokatenkunst" unterlaufen wird.
Konkret muss ich mich sicher nicht wiederholen, was die Hilfsmittelrichtlinie § 19 konkret von ihm fordert, was es mit dem Anhang 4 der Anlage 1 des entsprechenden Vertrages auf sich hat, WARUM ich derartig penetrant auf einen Test bestehe, welcher beweisbar den Vorteil der einer "Aufzahlversorgung" aufzeigt, bevor ich gegenüber meiner Kasse bestätigen kann "bestmöglich" versorgt worden zu sein.
Das ganze mal als Frage:
WOHER weiß der Laie, dass die ihm aufs Ohr gedrückte Versorgung die "bestmögliche" ist?
Wenn er es aber NICHT weiß (besser "wissen können soll") - wie kann er das dann gegenüber seiner Krankenkasse bestätigen?
Zusammenfassung:
mein einziges Ziel hier in diesem Forum ist:
Der unbedarfte Hörbehinderte soll wissen,
was er mit seinen Krankenkassenbeiträgen bereits bezahlt hat, und wofür er sich folglich NICHT ein zweites Mal abzocken lassen muss.
Nachsatz zum Thema: "Kasse ist zuständig, wenn´s mehr sein muss".
Das ist wieder so eine typische Halbwahrheit.
Es stimmt in soweit, dass:
sollte ein Hörakustiker-Kunde mit "Trick siebzehn und Selbstüberlistung" eine Situation herbeiführen um sie auszunutzen, in der - aus rein formalen Gründen - der Hörakustiker bereits "raus aus der Nummer" ist, dann ist tatsächlich die Beitragszahlergemeinschaft der Krankenkassen in der Haftung. Das ist dann aber praktisch das, was in anderen Bereichen die typische Abwälzung privater Kosten auf den Steuerzahler darstellt. Muss man SO nicht machen.
MIR genügt:
1. eine aktuelle Hörsystemtechnik, die mir DAS bietet, wofür bezahlt wurde,
2. ein Hörakustiker, der dieses liefern und bestmöglich anpassen kann und WILL,
3. eine Vergleichsmethode, die BEWEISBAR die Unterschiede vergleicht und dokumentiert.
DANN kann ich meiner Krankenkasse meine "bestmögliche" Versorgung bestätigen.
LG
Gewichtl