Hi Sven
sieh das jetzt bitte nicht als Streitgespräch, okay, ich hab mit meinem Ton ja angefangen damit

, aber ich liebe einen sachlichen Meinungsaustausch.
Du kannst jährlich die Garantie gegen Zahlung einer entsprechenden Summe verlängern.
Jap, aber die Summe hast du bestimmt nicht an Oticon gezahlt. Ich als Akustiker kaufe ein Hörgerät nämlich mit einer festen Garantie. Ich muss gleich bei Bestellung angeben, ob ich eine längere Garantie haben möchte, die dann natürlich mehr kostet. Man kann aber so eine Vereinbarung mit dem Akustiker treffen. Meinetwegen 100 Euro pro Jahr zahlen, wie in deinem Beispiel, und dafür vor allen bösen Überraschungen geschützt sein. Das Risiko trägt dann der Akustiker.
Was Oticon in dem Fall machen soll?
Das Zauberwort heißt Kulanz.
Mit etwas Glück liegt es auch am Geschick des Akustikers. Wenn ich Oticon ein völlig zermanschtes Gerät auf den Tisch knalle, mit dem Vermerk "aber mal flott reparieren, und zwar umsonst!", dann ist das sicherlich wenig erfolgversprechend. In jedem Fall sind das aber Ermessensentscheidungen. Auch wenn ein neues Hörgerät dem Hersteller nur einige Euros kostet, kann es sich kein Hersteller leisten, pauschal jedem Geschäftspartner gegenüber Kulanz zu zeigen. Ich habe nach abgelaufener Garantie noch nie eine positive Überraschung bei einer Reparaturrechnung erlebt. Einzig bei den wirklichen Verschleißen, z.B. durch Feuchtigkeit versumpftes Mikrofon, und zwar innerhalb der Garantie, wurden die Reparaturen oftmals trotzdem kostenlos erledigt, überwiegend bei Widex und Bernafon habe ich solch positive Erfahrungen. Aber ist die Garantie rum, dann ist sie rum. Ausnahmslos.
Andersherum hast du Recht, der Akustiker hätte gut daran getan, sich und seinen Kunden vor der Reparatur über die Kostenfrage zu informieren. Wenn klar ist, dass die Garantiezeit abgelaufen ist, dann ist es auch klar, dass die Reparatur Geld kostet.
Zur Kostenfrage noch allgemein: Seit längerer Zeit haben so gut wie alle Hörgerätehersteller Pauschalpreise für Reparaturen. Da kostet dem Akustiker schlimmstenfalls eine Reparatur um die 100 Euro. Natürlich will er die Kosten gerne durchreichen, aber er sollte sich daran nicht unnötig bereichern. Was mich in diesem Zuge auch noch wundert, ist die Kostenübernahme der Krankenkasse -- Bei Versorgungen seit Ende 2013 zahlen die Kassen Reparaturpauschalen und übernehmen keinerlei Reparaturkosten mehr. Für mich klingt die "Zuzahlung der Krankenkasse" eher wie ein psychologisches Pseudo-Argument: "Whoa, so eine teure Reparatur! Fast 300 Euro! Aber Dank meiner Kasse muss ich nur noch 130 bezahlen? Klingt ja gar nicht mehr so schlimm. Danke, lieber Akustiker, dass du das mit meiner Krankenkasse regelst!"
Ich würde mir in dem Fall als Akustiker überlegen, ob es überhaupt zielführend ist, Geräte mit nur einem Jahr Herstellergarantie anzubieten. Da kaufe ich lieber eine Extragarantie und mache die Geräte stattdessen ein wenig teurer, oder biete eine zusätzliche Garantie im Rahmen eines Servicevertrags an.
Was in jedem Fall niemandem etwas nützt, ist der unzufriedene Kunde. Denn der wird seine Unzufriedenheit nicht für sich behalten, und das kann für ein Geschäft arge Konsequenzen haben.