moin Muggel,
danke für die öffentliche Klarstellung deiner Motivation.
was deine Frage zu MEINER Motivation anbelangt, so war sie nicht wirklich ernst gemeint - oder?

wenn es also jedem von uns um die Stärkung der Interessen der "Nachfragerseite" geht, dann ist doch festzustellen:
der Ansatz: "Kasse muss zahlen, zur Not gerichtlich gezwungen"
bewirkt nur von der Kasse bereits "eingepreiste Einzelfallentscheidung", und - noch perfider:
die DIREKTE "Zechezahlung" des Betroffenen (per kreativer Aufpreispflichtkonstruktion der Anbieterseite) wird lediglich in die INdirekte "Zechezahlung" des Betroffenen (Abwälzung auf Beitragszahler) verschoben, ändert aber an der "Unterlaufungsstrategie" der Anbieterseite nix (Hersteller: Modellpolitik und Hörakustiker: Vertragsauslegung).
MEINE propagierte Gegen-Strategie setzt aber eben genau HIER an:
1.
KEINE einseitigen juristischen "Nachfragerseitekostenverschiebungen",
2.
statt dessen "die Mengenmacht des Faktischen", durch
3.
KEINE Unterschriften mehr unter de facto UNWAHRE "Bestätigungen" (Anhang 4.1 und 4.3 des Versorgungsvertrages),
4.
damit "Zwang zum "Farbe bekennen": ("was nun - Frau/Herr Akustiker"),
5.
die neu geschaffenen Möglichkeiten des § 127 5a+b in großer Zahl nutzen: Meldung an Krankenkasse, was dort NEU "TätigwerdePflicht" auslöst ("was nun - Krankenkasse").
Ziel:
die Kasse MUSS ihrer Prüfungspflicht bzgl. Versorgungsvertragseinhaltung nachkommen.
Wirkung:
a) die Nachfrageseite bleibt unbelastet (direkt UND indirekt),
b) die Anbieterseite muss ihre Verkaufsstrategie neu überdenken mit dem Ziel:
"Schluss mit der Irreführung, die bestmögliches Hören und Verstehen aufzahlungspflichtig macht; Hin zu der redlichen Darstellung: "Hören und Verstehen ist durch Beiträge bezahlt - Komfort und Schönheit kostet extra".
DAS verstehe ICH unter tatsächlicher Hör-Hilfe-Bedürftigen-Hilfe - und nicht nur stao (stao = so tun als ob)

LG
Gewichtl