Hier meine Sichtweise:
muggel hat geschrieben:2. Die Krankenkassen versuchen - egal um welches Hilfsmittel es geht - Kosten zu sparen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es inzwischen eine Vielzahl von Versorgungsverträgen zwischen der Krankenkasse und dem Hilfsmittellieferanten.
Ja hoffentlich auch. Nur all zu gerne haben die Lieferanten Preise verlangt, welche kaum etwas mit der Leistung zu tun hatten (ist bei Hörgeräten bspw. immer noch der Fall).
muggel hat geschrieben:3. Ein Vertragsbruch kann generell nur von einem der Vertragspartner angezeigt werden. Dritte können höchstens auf einen solchen aufmerksam machen.
Trotzdem bleibt es ein Vertragsbruch. Und es kann nicht schaden, wenn der Kunde erkennen kann, wer Vertragsbruch begeht, und entsprechend reagieren.
muggel hat geschrieben:5. Eine Versorgung ausserhalb der Pauschale ist IMMER eine Einzelfallentscheidung. Einzelfallentscheidungen können aber nur nach Antrag entschieden werden. Den Antrag muss der Patient bei seiner Krankenkasse stellen!
Muss nicht so sein. Es kann jedoch sein, dass der Akustiker eine solche provoziert, weil er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
muggel hat geschrieben:Welche Möglichkeiten der Finanzierung die Krankenkasse hat (Erhöhung Beiträge, Ausschreibungen, auf Vertragseinhaltungen pochen etc) liegt einzig und alleine im Ermessen der Krankenkassen. Kurz: als Hörgeschädigter kann ich nicht mit dem Vertrag zwischen GKV und Biha wedeln und vom Anustiker die Herausgabe des zB OPN 1 ohne Eigenanteil beharren.
Ich kann nur meinen Vertragspartner sagen "OPN1 ist notwendig", die Notwendigkeit nachweisen und verlangen, dass ich ein OPN1 bekomme. Ob die Kasse dann zu ihrem Vertragspartner geht und sagt "du musst das für die Pauschale abgeben, steht im Vertrag" oder die Beiträge letzendlich anhebt, ist nicht mehr meine Sache!
Aber es ist das direktes Problem des Hörgeschädigten, wenn sich sein Akustiker nicht an den Vertrag hält und ihm deshalb sehr viele Unannehmlichkeiten bereitet. Dieses Problem wird direkt von seinem Akustiker verursacht. Und das ist seine (des Hörgeschädigten) Sache.
muggel hat geschrieben:Generell halte ich sämtliche Versorgungsverträge zwischen Krankenkasse und Versorger für falsch, da diese nur auf Kosteneinsparung basieren und nicht das Ziel haben, den Patienten möglichst gut zu versorgen.
Hier hast Du etwas anderes behauptet:
muggel hat geschrieben:3. Mir ist es auch reichlich egal, was die Krankenkasse für Verträge mit Versorgern gemacht hat, denn ich bin nicht Vertragspartner und habe somit keinerlei Recht auf eine Vertragseinhaltung zu pochen.
Ausserdem haben viele Leistungserbringer auch Preise verlangt, welche in keinem Verhältnis zur gebotenen Leistung standen. Bei den Hörgeräten ist es immer noch so.
muggel hat geschrieben:Oft werden diese Verträge unter einem gewissen Zwang gemacht: entweder du unterschreibst oder wir suchen uns wen anderes. Leider können es sich nur wenige Versorger leisten ein "dann such dir doch wen anderes" zu sagen.
Was ist das anderes als freie Marktwirtschaft, welche hier ja propagiert wird? Wenn sich die Kassen jemand anderen suchen können, so gibt es eben einen besseren Anbieter - wenn nicht, eben nicht...
Aber es ist Dir immer noch nicht egal (siehe oben)?
Und eben: das selbe gilt in einem gewissen Sinne auch zwischen Akustiker und Hörgeschädigtem: letzterer muss einfach nehmen, was der Akustiker anbietet, will er nicht einen langen Klageweg auf sich nehmen. Dies scheint Dir dann wirklich egal zu sein.
Es ist zunächst im Interesse des Hörgeschädigten, dass er die Leistungen erhält, für welche er bezahlt, und nicht, ob der Akustiker die unterzeichneten Verträge nicht einhalten kann, weil er angeblich davon nicht leben kann.
Dann wäre doch ein Appell an die Hörgeschädigten, sich mit den Akustikern zu solidarisieren und freiwillig mehr zu bezahlen, als erforderlich wäre, angezeigt, und nicht, so zu tun, als wäre alles in bester Ordnung und als würde der Akustiker Behinderten helfen!
muggel hat geschrieben:Ich "halte" daher nicht zu den Krankenkassen, sondern zu den Versorgern... denn letztendlich können nur die Patienten erreichen, dass solche Verträge aufgelöst werden und dies nur dadurch, in dem sie signalisieren (durch entsprechende Anträge), dass die Verträge eben so nicht ausreichen, um eine adäquate Versorgung zu erreichen.
Hat aber nichts mit freiem Markt zu tun, sondern mit Solidarität. Dagegen ist grundsätzlich nichts ein zu wenden. Nur dagegen, dass immer vom freien Markt gesprochen wird, und wie sehr der Akustikern den Behinderten helfe usw., es jedoch genau umgekehrt ist.
Ausserdem finde ich es auch nicht in Ordnung, wenn am Ende der die Zeche bezahlen soll, welcher sich das auf Grund seiner Behinderung gar nicht leisten kann.
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme