welches Hörgerät könnte es sein?

muggel
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#301

Beitrag von muggel »

Hallo Moni,

ich habe leider nicht verstanden, was du genau meinst.
Aktuell in Deutschland gilt bei vielen Hilfsmitteln (nicht nur Hörhilfen): es gibt eine Pauschale, die die KK zur Versorgung mit einem Hilfsmittel der Sorte x (wobei x zB ein Hörgerät oder ein Rollstuhl etc sein kann) an den Versorger (Akustiker, Sanitätshaus etc). Kann der Patient mit einem entsprechenden Hilfsmittel der Sorte x versorgt werden und kostet dieses nicht mehr als die Pauschale, dann ist alles prima und ohne Probleme möglich.
Kann der Patient nicht innerhalb dieser Pauschale versorgt werden, so gibt es mehrere Wege:
1. der Patient zahlt die Differenz aus eigener Tasche. Schont jedoch nicht das Portemonnaie...
2. der Patient stellt einen entsprechenden Antrag auf Versorgung über die Pauschale hinaus bei der Krankenkasse und begründet medizinisch, warum er das beantragte Hilfsmittel benötigt und warum eine Versorgung innerhalb der Pauschale nicht möglich ist.
Nun hat die Krankenkasse (sofern die Indikation für das Hilfsmittel der Sorte x generell vorhanden sind und das Hilfsmittel im Grunde genehmigt bist, jedoch zunächst nur bis zur Höhe der Pauschale / des Festbetrags):
2a. sie schlägt dem Patienten eine zum Antrag vergleichbare Hilfsmittelversorgung vor, die sie übernimmt. Vergleichbar bedeutet im Falle von Hörgeräten, dass ein vergleichbares Sprachverstehen wie mit den beantragten Hörgeräten erreicht werden muss. Oder
2b. sie stimmt der Versorgung mit den beantragten Hörgeräten zu.

Einige Hörgeschädigte dagen klar: der Weg Nummer 2 dauert mir zu lange, ist mir zu aufwendig etc und wählen daher Weg 1. Dies ist dann oft unter dem Motto "gutes Hören kostet halt etwas". Vollkommen legitim und in Ordnung. Wer jedoch nicht mehr zahlen kann oder will und dennoch eine Versorgung benötigt, die nicht über die Pauschale möglich ist, kann nur Weg 2 wählen!
Wer letztendlich für die Mehrkosten aufkommt (Beitragszahler oder die Biha / ein Akustiker wegen des Vertrags) sollte dem Betroffenen egal sein -- ausser es ist medizinisch eben nicht notwendig!!

Grüße,
Miriam

PS: Sogesehen zahlt der "arme" Gewichtl meine insgesamt recht teure Hilfsmittelausstattung. Mir jedoch wäre es lieber, ich bräuchte die Hilfsmittel nicht! Da dies aber nicht der Fall ist, ist es mir herzlich egal, wer letztendlich den Betrag oberhalb der Pauschale zahlt, denn ich benötige die Hilfsmittel nun mal! Auch wäre es für mich deutlich angenehmer innerhalb der Pauschalen versorgt werden zu können -- denn das würde mir eine Menge Anträge, Begründungen, ärztliche Atteste / Stellungnahmen, Untersuchungen, Wiedersprüche etc ersparen!!
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fast-foot
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#302

Beitrag von fast-foot »

Hier meine Sichtweise:
muggel hat geschrieben:PS: Sogesehen zahlt der "arme" Gewichtl meine insgesamt recht teure Hilfsmittelausstattung. Mir jedoch wäre es lieber, ich bräuchte die Hilfsmittel nicht! Da dies aber nicht der Fall ist, ist es mir herzlich egal, wer letztendlich den Betrag oberhalb der Pauschale zahlt...
Ich habe auf Grund Deiner Beiträge den Eindruck bekommen, dass dies nicht so ganz stimmt. Es ist Dir vielleicht egal, wenn die Beitragszahler für die Kosten aufkommen müssen - nicht aber, wenn dies, wie es meiner Ansicht nach eigentlich sein müsste, für den Akustiker gilt.

Auch andere User schreiben mit den Schultern zuckend, gutes Hören koste halt etwas mehr. Wenn jedoch meiner Ansicht nach richtigerweise fest gestellt wird, dass dies laut Verträgen den Akustiker mehr koste (und nicht den Kunden), dann ist dies plötzlich nicht mehr egal.
Hieraus leite ich ab, dass (aus welchen Gründen auch immer) viele User gar nicht (wirklich) die Interessen der Hörgeschädigten vertreten, sondern mindestens auch noch die von Akustikern.

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 16. Jan 2018, 20:23, insgesamt 1-mal geändert.
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muggel
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#303

Beitrag von muggel »

Ich fasse zusammen:
1. Der Hörgeschädigte hat Anspruch auf eine ausreichende, zweckmässige und wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln, zu denen auch Hörgeräte zählen. Dieser Anspruch ist im SGB festgeschrieben und dies ist das grundlegende Gesetz, an die sich die gesetzlichen Krankenkassen zu halten haben.
2. Die Krankenkassen versuchen - egal um welches Hilfsmittel es geht - Kosten zu sparen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es inzwischen eine Vielzahl von Versorgungsverträgen zwischen der Krankenkasse und dem Hilfsmittellieferanten.
3. Ein Vertragsbruch kann generell nur von einem der Vertragspartner angezeigt werden. Dritte können höchstens auf einen solchen aufmerksam machen.
4. Eine Versorgung innerhalb der Pauschale funktioniert immer nach dem gleichen Prinzip: Verordnung einreichen - KK prüft die Versorgungsvoraussetzungen - liegen die Voraussetzungen vor, wird versorgt - fertig
5. Eine Versorgung ausserhalb der Pauschale ist IMMER eine Einzelfallentscheidung. Einzelfallentscheidungen können aber nur nach Antrag entschieden werden. Den Antrag muss der Patient bei seiner Krankenkasse stellen!

Welchen Weg ein Patient geht (Versorgung über der Pauschale durch Eigenanteilszahlung oder durch Antrag auf Einzelfallentscheidung) ist seine Entscheidung.
Welche Möglichkeiten der Finanzierung die Krankenkasse hat (Erhöhung Beiträge, Ausschreibungen, auf Vertragseinhaltungen pochen etc) liegt einzig und alleine im Ermessen der Krankenkassen. Kurz: als Hörgeschädigter kann ich nicht mit dem Vertrag zwischen GKV und Biha wedeln und vom Anustiker die Herausgabe des zB OPN 1 ohne Eigenanteil beharren.
Ich kann nur meinen Vertragspartner sagen "OPN1 ist notwendig", die Notwendigkeit nachweisen und verlangen, dass ich ein OPN1 bekomme. Ob die Kasse dann zu ihrem Vertragspartner geht und sagt "du musst das für die Pauschale abgeben, steht im Vertrag" oder die Beiträge letzendlich anhebt, ist nicht mehr meine Sache!
fast-foot hat geschrieben:Hier meine Sichtweise:
muggel hat geschrieben:PS: Sogesehen zahlt der "arme" Gewichtl meine insgesamt recht teure Hilfsmittelausstattung. Mir jedoch wäre es lieber, ich bräuchte die Hilfsmittel nicht! Da dies aber nicht der Fall ist, ist es mir herzlich egal, wer letztendlich den Betrag oberhalb der Pauschale zahlt...
Ich habe auf Grund Deiner Beiträge den Eindruck bekommen, dass dies nicht so ganz stimmt. Es ist Dir vielleicht egal, wenn die Beitragszahler für die Kosten aufkommen müssen - nicht aber, wenn dies, wie es meiner Ansicht nach eigentlich sein müsste, für den Akustiker gilt.
1. ist es mir egal, was du denkst oder wie es deiner Ansicht nach sein müsste.
2. ich selbst bin kein Akustiker, arbeite noch nicht man indirekt in der Branche und benötige auch keinen Akustiker mehr, da ich kein Hörgerät mehr trage.
3. Mir ist es auch reichlich egal, was die Krankenkasse für Verträge mit Versorgern gemacht hat, denn ich bin nicht Vertragspartner und habe somit keinerlei Recht auf eine Vertragseinhaltung zu pochen. Ich kenne meine Rechte - das SGB und das dazu gehörige GKV- Hilfsmittelverzeichnis, indem steht, dass ich das Recht auf eine ausreichende, zweckmässige und wirtschaftliche Versorgung habe. Diesen "Vertrag" habe ich durch Abschluss meiner Krankenversicherung getätigt und nur diesen kann ich entsprechend "einklagen". Ob im Vertrag zwischen meiner KK und dem Zulieferer steht, dass die Auslieferung des Hilfsmittels nur in Clownskleidung und in Handstand erfolgen darf ist davon unbetroffen. Steht ein solcher Passus im Versorgungsvertrag, die Lieferung jedoch nicht so erfolgt, dann kann ich lediglich meine KK darauf Aufmerksam machen. Ein Recht auf eine Lieferung im Clownskostüm und im Handstand habe ich nicht - nur das Recht auf ein ausreichendes, zweckmäßiges und wirtschaftliches Hilfsmittel zum Ausgleich meiner Behinderung.

Generell halte ich sämtliche Versorgungsverträge zwischen Krankenkasse und Versorger für falsch, da diese nur auf Kosteneinsparung basieren und nicht das Ziel haben, den Patienten möglichst gut zu versorgen. Oft werden diese Verträge unter einem gewissen Zwang gemacht: entweder du unterschreibst oder wir suchen uns wen anderes. Leider können es sich nur wenige Versorger leisten ein "dann such dir doch wen anderes" zu sagen.
Ich "halte" daher nicht zu den Krankenkassen, sondern zu den Versorgern... denn letztendlich können nur die Patienten erreichen, dass solche Verträge aufgelöst werden und dies nur dadurch, in dem sie signalisieren (durch entsprechende Anträge), dass die Verträge eben so nicht ausreichen, um eine adäquate Versorgung zu erreichen.
Zuletzt geändert von muggel am 16. Jan 2018, 21:07, insgesamt 2-mal geändert.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
monif

Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#304

Beitrag von monif »

Muggel schrieb:
Ist mir egal ,was du denkst oder wie es dir deiner Sicht nach sein müsste.

Hey Miriam, Echt egal? Nur weil du anders versorgt bist?
Sei mir bitte nicht böse,aber ich unterstütze auch deine Anliegen mit CI. Wer weiss wann ich das gebrauche! Sei dir gegönnt das dir alles bezahlt wird. Ist auch richtig! Und es ist auch richtig, wenn ich fürs gutes Hören mein Preis zahle aus mein eigener Tasche. Aber liebe Miriam sei zu mir nett und denke nicht ich denke was falsches! Jedem sein Anliegen soll respektiert werden!
Sei lieb gegrüsst aus der Schweiz! Deine Moni
Faber

Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#305

Beitrag von Faber »

moin Muggel, auch wenn du es nicht glaubst:
sogar ICH verstehe deine Argumentation, teile sie aber aus 4 Gründen NICHT:
1.
DU gehst davon aus, als sei "die Krankenkasse" dein "Feind";
ICH gehe davon aus, "die Krankenkasse" ist der "Verwalter MEINER Beiträge" :)
2.
DU siehst den zu Versorgenden als "Dritten";
ICH sehe ihn als "Mittelpunkt der Daseinsberechtigung jeder Krankenkasse" :)
3.
DU erweckst stets den Eindruck als würde ich für "HighTech-Wünsch-Dir-was" zu Lasten des Akustikers eintreten;
ICH spreche hingegen von ALTERNATIVgerät - anstelle: "entweder Basis, oder "ZwangsbündelungsAutomatikwahn" :)
4.
Du nimmst nicht zur Kenntnis, dass es jetzt die ganz konkrete Möglichkeit gibt, die eigene Krankenkasse für ALTERNATIVhörgerätevorschläge "anzuzapfen", welche eine - ggf. nur angebliche - Aufzahlungserfordernis entbehrlich macht;
ICH betreibe lautestmögliche Propaganda genau DAFÜR :)
mein Appell:
halte meinetwegen gerne fest an deiner Sichtweise;
aber beende deinen - geradezu verbissen wirkenden - Kampf gegen eine neue, andere Sichtweise, weil:
auch DU hast die Wahrheit nicht gepachtet, sondern nur "Erfahrungen gemacht" - so wie ich :)
LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 16. Jan 2018, 21:48, insgesamt 2-mal geändert.
muggel
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#306

Beitrag von muggel »

monif hat geschrieben:Muggel schrieb:
Ist mir egal ,was du denkst oder wie es dir deiner Sicht nach sein müsste.

Hey Miriam, Echt egal? Nur weil du anders versorgt bist?
Sei mir bitte nicht böse,aber ich unterstütze auch deine Anliegen mit CI. Wer weiss wann ich das gebrauche! Sei dir gegönnt das dir alles bezahlt wird. Ist auch richtig! Und es ist auch richtig, wenn ich fürs gutes Hören mein Preis zahle aus mein eigener Tasche. Aber liebe Miriam sei zu mir nett und denke nicht ich denke was falsches! Jedem sein Anliegen soll respektiert werden!
Sei lieb gegrüsst aus der Schweiz! Deine Moni
Ähm... Moni...
das war einzig und alleine auf Fast-Foot bezogen. Kurz: Mir ist es vollkommen egal, was Fast-Foot denkt!!
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rabenschwinge
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#307

Beitrag von rabenschwinge »

Gewichtl, wenn ich eines hasse, dann sind es Falschinformationen und die verbreitest Du gerade mal wieder. Denn nicht Miriam bzw. Muggel irrt sondern Du mit Deiner absurden Auslegung und Interpretationen von Texten und Verträgen.
Faber

Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#308

Beitrag von Faber »

rabenschwinge hat geschrieben:Gewichtl, wenn ich eines hasse, dann sind es Falschinformationen und die verbreitest Du gerade mal wieder. Denn nicht Miriam bzw. Muggel irrt sondern Du mit Deiner absurden Auslegung und Interpretationen von Texten und Verträgen.
und das WEIßT DU?
woher?
"Erfahrung"?
na dann :)
fast-foot
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#309

Beitrag von fast-foot »

Hier meine Sichtweise:
muggel hat geschrieben:2. Die Krankenkassen versuchen - egal um welches Hilfsmittel es geht - Kosten zu sparen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es inzwischen eine Vielzahl von Versorgungsverträgen zwischen der Krankenkasse und dem Hilfsmittellieferanten.
Ja hoffentlich auch. Nur all zu gerne haben die Lieferanten Preise verlangt, welche kaum etwas mit der Leistung zu tun hatten (ist bei Hörgeräten bspw. immer noch der Fall).
muggel hat geschrieben:3. Ein Vertragsbruch kann generell nur von einem der Vertragspartner angezeigt werden. Dritte können höchstens auf einen solchen aufmerksam machen.
Trotzdem bleibt es ein Vertragsbruch. Und es kann nicht schaden, wenn der Kunde erkennen kann, wer Vertragsbruch begeht, und entsprechend reagieren.
muggel hat geschrieben:5. Eine Versorgung ausserhalb der Pauschale ist IMMER eine Einzelfallentscheidung. Einzelfallentscheidungen können aber nur nach Antrag entschieden werden. Den Antrag muss der Patient bei seiner Krankenkasse stellen!
Muss nicht so sein. Es kann jedoch sein, dass der Akustiker eine solche provoziert, weil er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
muggel hat geschrieben:Welche Möglichkeiten der Finanzierung die Krankenkasse hat (Erhöhung Beiträge, Ausschreibungen, auf Vertragseinhaltungen pochen etc) liegt einzig und alleine im Ermessen der Krankenkassen. Kurz: als Hörgeschädigter kann ich nicht mit dem Vertrag zwischen GKV und Biha wedeln und vom Anustiker die Herausgabe des zB OPN 1 ohne Eigenanteil beharren.
Ich kann nur meinen Vertragspartner sagen "OPN1 ist notwendig", die Notwendigkeit nachweisen und verlangen, dass ich ein OPN1 bekomme. Ob die Kasse dann zu ihrem Vertragspartner geht und sagt "du musst das für die Pauschale abgeben, steht im Vertrag" oder die Beiträge letzendlich anhebt, ist nicht mehr meine Sache!
Aber es ist das direktes Problem des Hörgeschädigten, wenn sich sein Akustiker nicht an den Vertrag hält und ihm deshalb sehr viele Unannehmlichkeiten bereitet. Dieses Problem wird direkt von seinem Akustiker verursacht. Und das ist seine (des Hörgeschädigten) Sache.
muggel hat geschrieben:Generell halte ich sämtliche Versorgungsverträge zwischen Krankenkasse und Versorger für falsch, da diese nur auf Kosteneinsparung basieren und nicht das Ziel haben, den Patienten möglichst gut zu versorgen.
Hier hast Du etwas anderes behauptet:
muggel hat geschrieben:3. Mir ist es auch reichlich egal, was die Krankenkasse für Verträge mit Versorgern gemacht hat, denn ich bin nicht Vertragspartner und habe somit keinerlei Recht auf eine Vertragseinhaltung zu pochen.
Ausserdem haben viele Leistungserbringer auch Preise verlangt, welche in keinem Verhältnis zur gebotenen Leistung standen. Bei den Hörgeräten ist es immer noch so.
muggel hat geschrieben:Oft werden diese Verträge unter einem gewissen Zwang gemacht: entweder du unterschreibst oder wir suchen uns wen anderes. Leider können es sich nur wenige Versorger leisten ein "dann such dir doch wen anderes" zu sagen.
Was ist das anderes als freie Marktwirtschaft, welche hier ja propagiert wird? Wenn sich die Kassen jemand anderen suchen können, so gibt es eben einen besseren Anbieter - wenn nicht, eben nicht...
Aber es ist Dir immer noch nicht egal (siehe oben)?

Und eben: das selbe gilt in einem gewissen Sinne auch zwischen Akustiker und Hörgeschädigtem: letzterer muss einfach nehmen, was der Akustiker anbietet, will er nicht einen langen Klageweg auf sich nehmen. Dies scheint Dir dann wirklich egal zu sein.
Es ist zunächst im Interesse des Hörgeschädigten, dass er die Leistungen erhält, für welche er bezahlt, und nicht, ob der Akustiker die unterzeichneten Verträge nicht einhalten kann, weil er angeblich davon nicht leben kann.

Dann wäre doch ein Appell an die Hörgeschädigten, sich mit den Akustikern zu solidarisieren und freiwillig mehr zu bezahlen, als erforderlich wäre, angezeigt, und nicht, so zu tun, als wäre alles in bester Ordnung und als würde der Akustiker Behinderten helfen!
muggel hat geschrieben:Ich "halte" daher nicht zu den Krankenkassen, sondern zu den Versorgern... denn letztendlich können nur die Patienten erreichen, dass solche Verträge aufgelöst werden und dies nur dadurch, in dem sie signalisieren (durch entsprechende Anträge), dass die Verträge eben so nicht ausreichen, um eine adäquate Versorgung zu erreichen.
Hat aber nichts mit freiem Markt zu tun, sondern mit Solidarität. Dagegen ist grundsätzlich nichts ein zu wenden. Nur dagegen, dass immer vom freien Markt gesprochen wird, und wie sehr der Akustikern den Behinderten helfe usw., es jedoch genau umgekehrt ist.
Ausserdem finde ich es auch nicht in Ordnung, wenn am Ende der die Zeche bezahlen soll, welcher sich das auf Grund seiner Behinderung gar nicht leisten kann.

Gruss fast-foot
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akopti
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#310

Beitrag von akopti »

fast-foot hat geschrieben:Hier meine Sichtweise:
muggel hat geschrieben:2. Die Krankenkassen versuchen - egal um welches Hilfsmittel es geht - Kosten zu sparen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es inzwischen eine Vielzahl von Versorgungsverträgen zwischen der Krankenkasse und dem Hilfsmittellieferanten.
Ja hoffentlich auch. Nur all zu gerne haben die Lieferanten Preise verlangt, welche kaum etwas mit der Leistung zu tun hatten (ist bei Hörgeräten bspw. immer noch der Fall).

Verleumdung
muggel hat geschrieben:3. Ein Vertragsbruch kann generell nur von einem der Vertragspartner angezeigt werden. Dritte können höchstens auf einen solchen aufmerksam machen.
Trotzdem bleibt es ein Vertragsbruch. Und es kann nicht schaden, wenn der Kunde erkennen kann, wer Vertragsbruch begeht, und entsprechend reagieren.
muggel hat geschrieben:5. Eine Versorgung ausserhalb der Pauschale ist IMMER eine Einzelfallentscheidung. Einzelfallentscheidungen können aber nur nach Antrag entschieden werden. Den Antrag muss der Patient bei seiner Krankenkasse stellen!
Muss nicht so sein. Es kann jedoch sein, dass der Akustiker eine solche provoziert, weil er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Verleumdung
muggel hat geschrieben:Welche Möglichkeiten der Finanzierung die Krankenkasse hat (Erhöhung Beiträge, Ausschreibungen, auf Vertragseinhaltungen pochen etc) liegt einzig und alleine im Ermessen der Krankenkassen. Kurz: als Hörgeschädigter kann ich nicht mit dem Vertrag zwischen GKV und Biha wedeln und vom Anustiker die Herausgabe des zB OPN 1 ohne Eigenanteil beharren.
Ich kann nur meinen Vertragspartner sagen "OPN1 ist notwendig", die Notwendigkeit nachweisen und verlangen, dass ich ein OPN1 bekomme. Ob die Kasse dann zu ihrem Vertragspartner geht und sagt "du musst das für die Pauschale abgeben, steht im Vertrag" oder die Beiträge letzendlich anhebt, ist nicht mehr meine Sache!
Aber es ist das direktes Problem des Hörgeschädigten, wenn sich sein Akustiker nicht an den Vertrag hält und ihm deshalb sehr viele Unannehmlichkeiten bereitet. Dieses Problem wird direkt von seinem Akustiker verursacht. Und das ist seine (des Hörgeschädigten) Sache.
muggel hat geschrieben:Generell halte ich sämtliche Versorgungsverträge zwischen Krankenkasse und Versorger für falsch, da diese nur auf Kosteneinsparung basieren und nicht das Ziel haben, den Patienten möglichst gut zu versorgen.
Hier hast Du etwas anderes behauptet:
muggel hat geschrieben:3. Mir ist es auch reichlich egal, was die Krankenkasse für Verträge mit Versorgern gemacht hat, denn ich bin nicht Vertragspartner und habe somit keinerlei Recht auf eine Vertragseinhaltung zu pochen.
Ausserdem haben viele Leistungserbringer auch Preise verlangt, welche in keinem Verhältnis zur gebotenen Leistung standen. Bei den Hörgeräten ist es immer noch so.

Verleumdung
muggel hat geschrieben:Oft werden diese Verträge unter einem gewissen Zwang gemacht: entweder du unterschreibst oder wir suchen uns wen anderes. Leider können es sich nur wenige Versorger leisten ein "dann such dir doch wen anderes" zu sagen.
Was ist das anderes als freie Marktwirtschaft, welche hier ja propagiert wird? Wenn sich die Kassen jemand anderen suchen können, so gibt es eben einen besseren Anbieter - wenn nicht, eben nicht...
Aber es ist Dir immer noch nicht egal (siehe oben)?

Und eben: das selbe gilt in einem gewissen Sinne auch zwischen Akustiker und Hörgeschädigtem: letzterer muss einfach nehmen, was der Akustiker anbietet, will er nicht einen langen Klageweg auf sich nehmen. Dies scheint Dir dann wirklich egal zu sein.
Es ist zunächst im Interesse des Hörgeschädigten, dass er die Leistungen erhält, für welche er bezahlt, und nicht, ob der Akustiker die unterzeichneten Verträge nicht einhalten kann, weil er angeblich davon nicht leben kann.

Dann wäre doch ein Appell an die Hörgeschädigten, sich mit den Akustikern zu solidarisieren und freiwillig mehr zu bezahlen, als erforderlich wäre, angezeigt, und nicht, so zu tun, als wäre alles in bester Ordnung und als würde der Akustiker Behinderten helfen!
muggel hat geschrieben:Ich "halte" daher nicht zu den Krankenkassen, sondern zu den Versorgern... denn letztendlich können nur die Patienten erreichen, dass solche Verträge aufgelöst werden und dies nur dadurch, in dem sie signalisieren (durch entsprechende Anträge), dass die Verträge eben so nicht ausreichen, um eine adäquate Versorgung zu erreichen.
Hat aber nichts mit freiem Markt zu tun, sondern mit Solidarität. Dagegen ist grundsätzlich nichts ein zu wenden. Nur dagegen, dass immer vom freien Markt gesprochen wird, und wie sehr der Akustikern den Behinderten helfe usw., es jedoch genau umgekehrt ist.
Ausserdem finde ich es auch nicht in Ordnung, wenn am Ende der die Zeche bezahlen soll, welcher sich das auf Grund seiner Behinderung gar nicht leisten kann.

Gruss fast-foot
Gesetzestext:

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Faber

Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#311

Beitrag von Faber »

moin,
akopti ist wieder in seinem Element des branchenüblichen "wider besseren Wissens" falschen "Eindruck erweckens", weil:
1.
Nichts von dem, was der user fast-foot hier schreibt, ist NICHT tägliche Praxis :)
siehe Beratungsrichtlinie von 2016 zur Hörgeräteversorgung des deutschen Schwerhörigenbundes, welche die Userin rabenschwinge hier mal dankenswerter Weise im Forum einführte. :)

schau an: :)
https://www.schwerhoerigen-netz.de/file ... tlinie.pdf

2.
und der Gesetzestext beginnt mit den Worten "wider besseren Wissens"
3.
und fährt dann fort: "in Beziehung auf EINEN anderen..."
4.
dann folgt: "EINE UNWAHRE Tatsache ..."

NIX davon trifft zu, weil:
fast-foot behauptet NICHT "wider besseren Wissens", auch NICHT gegenüber EINEN anderen, und erst recht nicht EINE UNWAHRE Tatsache. Ganz im Gegenteil: er hinterfragt - wie ich auch - den branchentypischen REGELFALL, so, wie es der Deutsche Schwerhörigenbund in seiner Beratungsrichtlinie auf Seite 21 beschreibt. :)
Übrigens:
wenn der DSB da verleumdet, warum verklagt ihn die Branche da nicht - konkret mit diesem Gesetzeswortlaut des § 186 STGB?
Meine "verleumderische" Antwort:
Weil dann das Unwesen erst richtig als solches öffentlich würde :)
LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 17. Jan 2018, 02:13, insgesamt 2-mal geändert.
Lchtschwrhrg
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Registriert: 28. Jan 2017, 15:25
8

Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#312

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Krieg Dich mal wieder ein, Gewichtl.
Allein Deine (sofern noch aktuell) Festpreis-Testgeräte -oder meine - ebenso sind wie die drei Geräte, die Ohrenklempner benannt hat wohl far away von der von Dir und Fast-Foot so als fast Schlechtestversorgung durch unsere Akus geschildert - oder?

Der Markt hinsichtlich Anbieter Vielzahl und die aktuellen Geräte im Festpreisbereich sind in Bezug auf die einzige halbwegs belastbare Meßgröße der quantitativen Ermittlung des Hör-Verstehens nicht nur hinreichend, sondern liegen da nachweislich fast gleichauf mit Aufpreisgeräten. (wurde hier nicht irgend wann mal <5% Abweichung genannt?).

Was das "Käuferverhalten" betrifft, ist es doch die Sache jedes Einzelnen, ob er im HG ein Statussymbol sieht oder eher pragmatisch auf Hören und Verstehen ohne Aufpreis achtet, ob er den Markenversprechen eher traut als seinen eigenen Ohren! Es soll immer noch die Leute geben, die glauben, dass Discounter schlechtere Qualität böten als Markenanbieter - oder dass sei beim GeizistgeilDoofMarkt billiger oder preisgünstiger einkaufen würden.

Wir sind soweit, dass die KKs ihre Marktmacht mit Pauschalwerten durchsetzen - und klar nur das Beste für und von Ihren Beitragszahlern wollen. Das sind die direkten und indirekten Beiträge (u.a. aus Lastenausgleichseinnahmen, weshalb die KK über jeden chronisch Kranken mit der richtigen Krankheiten mehr als begeistert sind). Und die gesetzliche Neufassung des SGB soll nicht dem Kunden helfen, sondern verpflichtet die KK ein Kontrollsystem einzurichten, dass sicherstellt, dass eben "individuell" Aufpreispflichtiges nicht durch Untätigkeit der KK dann von den KK übernommen werden muss (siehe das Urteil aus 2009), sondern in der Regel alles im Festpreis bleibt. Dazu nutzen die KK wie auch andere (BG) jeden erdenklichen Trick - habe letztens hier berichtet, dass die BG erst nach 5 Jahren die Aku-Rechnung beglichen hat - wobei die Zahlung den Start der 6-jährigen Versorgungszeit triggert - der arme Kerl hat also insgesamt 11 Jahre - sofern keine deutliche Verschlechterung eintritt - die gleichen Geräte. (und wenn Du eh auf einem Ohr fast taub und auf dem anderen volle db braucht verschlechtert sich das Hörvermögen wohl kaum noch - aber die HG-Technik wird ja besser!). Auch bei meiner Verorgung hat die KK mehr als ein Quartal rausgeschunden.

Uns muss auch bewusst sein, dass unsere HGAs Handwerker sind, die ihre Leistung und die "Hardware" "verkaufen" - weil sie davon leben. Hat irgendjemand schon mal einen Verkäufer erlebt, der dem Kunden sagt: "Ne, sie müssen nicht das superteure Teil hier nehmen, ich habe etwas Einfacheres ohne den Schikimicki, den man eh nicht braucht, aber deutlich preisgünstigeres Teil??" Ich nicht! Ein Verkäufer wird immer versuchen, an Dich soweit möglich "hoch" zu verkaufen. Darauf bezieht sich auch er Hinweis des SH-Bundes, dass eben der Aku gern versuchen wird, höherpreisiges vor Günstigerem zu verkaufen - wenn man nicht klar vorab sagt, ich will ein Festpreisgerät. Dann evtl. später zu sagen - jetzt schau ich mir noch mal was mit Aufpreis an - geht immer, andersrum kaum.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass es im Markt Akus geben wird, die, aus welchem Grund auch immer versuchen werden, die Festpreisgeräte "schlecht" dastehen zu lassen, um dann Aufpreisiges verkaufen zu können. (vll auch, wenn jemand in den Laden kommt und auf dicke Hose macht, um dann 'nen Kaugummi zu kaufen)

Mag sein - aber, dass wäre doch vom Aku komplett kurz gedacht - dass macht der nicht lange, sofern er da nicht absolute regionale "Monopolstellung" hat - HGAs gibt es doch wie Sand am Meer - fast im kleinsten Dorf - wobei der bei Festpreisverkauf sicher nicht auf Rosen gebettet ist, wie das Fast Foot gerne unterstellt - es kommt immer auf die Menge an, die verkauft werden kann! (falls sich jemand mal erinnert, hatte ich aus Rückrechnung von in der Presse veröffentlichten Zielzahlen von Fielmann und Anzahl seinen Filialen hier 3 od 4 Verkaufsabschlüssen pro Filiale und Arbeitstag geschrieben) Falls ihr mal Ohrenklempners Beiträge wirklich gelesen habt, dann bietet er (wie wohl die meisten anderen HGA) doch lieber eine sinnvolle Festpreislösung an, was für ihn deutlich weniger Zeitaufwand macht als die Anpassung eines top-HGs. Umgekehrt bedeutet doch jede positive Erfahrung für mich als Kunde bei zufriedener Erstversorgung die Basis für die Folgeversorgung wird - bei der dann meine Hörfähigkeit kaum besser als 6 Jahre zuvor sein dürfte. Wenn es HGs dann, demographisch bedingt, überhaupt noch als eine Kassenleistung geben wird.
Zuletzt geändert von Lchtschwrhrg am 17. Jan 2018, 04:15, insgesamt 5-mal geändert.
muggel
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#313

Beitrag von muggel »

Hallo,

meine Erfahrungen gehen inzwischen über mehrere Jahrzehnte.
Da ich zudem mehrfachbehindert bin, sind diese auch nicht nur auf den Hörhilfsmittelmarkt beschränkt.

Hilfsmittel in Deutschland sind teuer, egal welches Hilfsmittel man betrachtet. Sobald ein Hilfsmittel eine HiMi-Nummer hat, wird es mMn zu Mondpreisen verkauft. Ich möchte nur einige Beispiele (ohne Nennung von konkreten Firmennamen) nennen:
1. Samsung Galaxy Tab A (kostet ca 200-250 €) wird in eine spezielle, vom Endkunden nicht zu öffnende Tasche gepackt (lass diese 100€ kosten), Funktionalitäten wie WLAN abgestellt und der Funktionsumfang generell reduziert. Dafür wird eine UK App installiert, welche im Google-Shop für 50€ erhältlich ist. Gesamtkosten, wenn man diese Ausstattung selbst anschafft (und zudem das Tablet noch zum Surfen erc benutzen kann): ca 500€. Als UK-Hilfsmittel kostet es der Krankenkasse 3000€.
2. Ein E-Rolli mit Stehfunktion kostet ca 28.000€ - soviel man heute für einen 4-Türigen Neuwagen ausgibt. Ein einfacher Getränkehalter kann direkt beim Hersteller mitbestellt werden. Kosten: 35€, im Fahrradladen bekommt man ihn für unter 10€, muss ihn jedoch selbt anbringen, was oft mit basteln verbunden ist.
3. Ein Kinderwaagen kostet - in einer wirklich teuren Ausstattung - 800€. Ein Rehabuggy, ohne Pelottierung und damit zunächst vom gleichen Funktionsumfang jedoch gleich mehr als 2000€, hinzukommend dann noch Pelotten etc.
4. Es gibt einen Autositz für Kinder, der im Handel für 500€ erhältlich ist. Dieser kann auch bei entsprechender Indikation von der GKV bezahlt werden - kostet der GKV dann allerdings 1300€.

Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.

Und nein, ich finde den gesamten Hilfsmittelmarkt nicht transparent und die Preise echt unglaublich. Doch als Patient, der auf diese Hilfsmittel angewiesen ist, habe gar keine Wahl: wenn ich das Hilfsmittel benötige, dann benötige ich es!
Gleiches gilt auch für viele Medikamente.

Den Lieferanten (Sanitätshäuser, Akustiker erc) kann ich da keinen Vorwurf machen, denn diese müssen die Hilfsmittel auch teuer beim Hersteller einkaufen.
Auch hier ist der Markt intransparent. So kann ich durchaus Kostenvoranschläge von verschiedenen Lieferanten einholen - und die sind oft sehr unterschiedlich, teilweise liegen mehrere 100€ Differenz vor).

Als Patient kann ich nichts machen - ausser auf die Hilfsmittel verzichten --- nur dann sind sie offensichtlich nicht notwendig!

Wie man diesen intransparenten Hilfsmittelmarkt transparenter bekommt oder wie man von den Mondpreisen wegkommen kann, weiss ich nicht. Ein Verzicht auf Hilfsmittel oder ein "Schlechtmachen" der Lieferanten aufgrund der Preisgestaltung der Hersteller ist zumindest für mich keine Option!

Auch weiss ich, dass die Krankenkasse nicht "mein Feind" ist, dennoch werden oft Hilfsmittel mit nichtigen Geünden abgelehnt und ein längerer Kampf um ein notwendiges Hilfsmittel bricht aus. Ja, in dem moment sehe ich die Kasse durchaus nicht als "für den Patienten", denn -- zumindest bin ich so -- beantrage ich nur Hilfsmittel, die ich auch wirklich benötige, die mir überhaupt Eigenständigkeit ermöglichen.
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svenyeng
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#314

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Ja, das ist wirklich schlimm was für Mondpreise für Medizinprodukte, bzw. Hilfsmittel für behinderte Menschen verlangt werden.
Da wird mit dem Leid der Menschen richtig Reibach gemacht.

Da müssten eigentlich die KK's bzw. die Regierung mal nen Riegel vorschieben.
Vor allem müsste für solche Dinge eine Preisbindung kommen.
Zum einen wäre das transparent für die Menschen die diese Dinge benötigen und zum anderen hört dann der Preiskampf auf.

Gruß
sven
fast-foot
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#315

Beitrag von fast-foot »

Gewichtl hat geschrieben:fast-foot behauptet NICHT "wider besseren Wissens", auch NICHT gegenüber EINEN anderen, und erst recht nicht EINE UNWAHRE Tatsache.
Vielen Dank, Gewichtl. Das sehe ich genau so.

Und folgenden Satz möchte ich präzisieren:
fast-foot[Ja hoffentlich auch. Nur all zu gerne haben die Lieferanten Preise verlangt, welche kaum etwas mit der Leistung zu tun hatten (ist bei Hörgeräten bspw. immer noch der Fall).[/quote hat geschrieben:
Die Klammerbermerkung bezog sich auf die Hersteller, welche meiner Ansicht nach in Deutschland Preise verlangen, welche viel zu hoch sind.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Faber

Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#316

Beitrag von Faber »

moin,
dem Beitrag #313 von Muggel-Miriam kann ich vollinhaltlich beipflichten, sehe aber DAS was Miriam als Vorteil anzusehen scheint ("über den Tellerrand der Hörgeräteversorgungsverträge hinaus schauen") hier als "gefährliches Übertragen allgemeiner Erfahrungen an", weil:
Hier im Forum geht es - ganz speziell - um die Bedürfnisse von Hör-HILFE-Bedürftigen.
Es geht weder um das "Hilfsmittelunwesen" im Allgemeinen,
Es geht auch NICHT um die Umsatz- und Gewinnbedürfnisse der Hörhandwerkerbranche,
es geht um die "bestmögliche Hörsystemversorgung für´s Geld" :)
meine Meinung.
LG
Gewichtl
Faber

Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#317

Beitrag von Faber »

moin,
zum Beitrag #312 von Lchtschwrhrg ist anzumerken:
1.
Alles was marktwirtschaftlich "mit rechten Dingen zugeht" ist nicht zu kritisieren;
ABER:
2.
Alles was bewusst intransparent, irreführend, auswahlbegrenzend, "faschen Eindruck erweckend", "hinter die Fichte führend", austricksend, abzockend und HILFE-Bedürftigkeit gnadenlos ausnutzend betrieben wird, dass sollte nicht nur, das MUSS - ebenso gnadenlos - an´s Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden, weil:
3.
wenn ein Geschäftsmodell sich mit redlichen Methoden nicht mehr rechnet, dann sollte man das Geschäftsmodell aufgeben - NICHT die Redlichkeit :)
Meine Meinung.
LG
Gewichtl
Faber

Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#318

Beitrag von Faber »

übrigens:
wir sind hier jetzt bei über 300 Beiträgen zur Frage:
"welches Hörgerät könnte derzeit rechtsprechungskonform!!! aufpreisfrei "ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich" an die meisten Betroffenenohren angepasst werden.
Antwort auf DIESE Frage gab 1 (in Worten: EIN) Akustiker.
Das führt dann direkt zur zweiten Frage:
"wessen Bedürfnisse sollen hier im Forum eigentlich vorrangig bedient werden"?
a) es soll den Hilfesuchenden geholfen werden,
b) es sollen die Hilfesuchenden als "Stichwortgeber" für eigene Marketingstrategien benutzt werden. :)
LG
Gewichtl
muggel
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#319

Beitrag von muggel »

Gewichtl hat geschrieben: Das führt dann direkt zur zweiten Frage:
"wessen Bedürfnisse sollen hier im Forum eigentlich vorrangig bedient werden"?
Scheinbar nur deine. Wenn du eine Antwort bekommst, die dir einfach gefällt, schmierst du demjenigen Honig um den Mund, die anderen werden schlecht geschrieben.

Um jedoch auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen: es wurde dir schon mehrfach gesagt, dass es darauf keine eindeutige Antwort gibt, da dieses von den Einkaufspreisen der Akustiker abhängt. Der eine Akustiker kann dieses Gerät aufpreisfrei anbieten, der andere wiederum ein anderes.
Auch sind deine Anforderungen an Hörgeräte (möglichst viele Kanäle, möglichst breitebandige Frequenzabdeckung) nicht unbedingt das, was JEDER Hörgeschädigte benötigt. Aber auch das wird ja von dir beflissentlich ignoriert.

Zum Thema Ausschweifungen: der Hilfsmittelmarkt im Allgemeinen ist intransparent. Das Verfahren wie man zu dem von einem notwendigen Hilfsmittel kommt, ist unabhängig davon, um welche Art von Hilfsmittel es sich handelt. Von daher ist mMn das Verweisen auf generelle Vorgehensweise im Bereich "Hilfsmittelversorgung" zielführend und "hilfreich" für andere Betroffene.
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Treehugger
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#320

Beitrag von Treehugger »

Ich sage es nochmals, das was du möchtest funktioniert nicht, daher bekommst du auch keine direkt Antwort.

Vielleicht solltest du die mal mit der Kalkulation der Preise auseinandersetzen.
Stichwort Mischkalkulation.

Ich habe Dir auch schon mal einen Vorschlag gemacht, wie man das Problem lösen könnte, darauf bist du ja nicht eingegangen.

a) Ganz klar dem Hilfesuchenden

Es ist übrigens ein Irrglaube, das die Hersteller oder sonst irgendwer Marketingstrategien aus Internetforen ableiten würden. Der dafür benötigte Zeitaufwand für die Firmen steht aufgrund der nicht gegeben Repräsentativ vorherrschenden Meinung in Foren und des doch eher Kleinen Personenkreises keinem Nutzen gegenüber.

Was möchtest du denn jetzt eigentlich?
#197
Gewichtl hat geschrieben:...
"wie muss ein Gerät ausgestattet sein, damit es - an möglichst viele Ohren - individualisierend angepasst werden kann UND das auch noch "ausreichend, zweckmäßig, zeitgemäß und wirtschaftlich".
DAS ist sicher NICHT "einfach",
aber es würde "wirtschaftlich" sein können, wenn es in großer Zahl nachgefragt würde :)
...
LG
Gewichtl
oder
#318
Gewichtl hat geschrieben:übrigens:
wir sind hier jetzt bei über 300 Beiträgen zur Frage:
"welches Hörgerät könnte derzeit rechtsprechungskonform!!! aufpreisfrei "ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich" an die meisten Betroffenenohren angepasst werden.
Antwort auf DIESE Frage gab 1 (in Worten: EIN) Akustiker.
...
LG
Gewichtl
oder
#1
Gewichtl hat geschrieben:moin,
hat jemand hier Vorschläge zur Markttransparenzherstellung?
welches aktuelle hinter-dem-Ohr-Hörgerät hat heute ABSICHTLICH NICHT:
"stromfressendes "wireless" aller Art",
anstelle dessen:
* externe Hörer;
* drei Programmplätze;
* am Ohr Lautstärke und Programme (ab)schaltbar;
* mehr als 8 frei definier- und konfigurierbare Frequenzbereiche;
* entsprechende Anzahl an Kompressionsbändern;
* konfigurierbares Frequenzspektrum von <0,1 bis >10kHz;
* bestmögliches Rückkopplungsmanagement für offenstmögliche Versorgung;
* bestmögliches Windgeräuschunterdrückungsmanagement;
* bestmögliches Impulsschallmanagement;
* alle zeitgemäßen Techniken zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben:
"individuell bestmögliches Verstehen bei Umgebungsgeräuschen, größeren Räumen und größeren Personengruppen"? und kann und muss daher "aufpreisfrei" ("ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich") angepasst werden?
Bitte nur Antworten mit Sachbezug :)
Frohes Fest
wünscht
Gewichtl
Nur mal nachgefragt,
ganz ohne den Thread aufblähen zu wollen.
Was du ja selber immer auch gerne mal andern vorhältst und es doch auch immer selber machst.

Treehugger
svenyeng
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#321

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Leider muss man eigentlich bei Hörgeräte auch mit den Akustikern verhandeln.
Vor vielen Jahren hatte ich Oticon Go.
Mein damaliger Akustiker wollte dafür eine Zuzahlung. Mein damaliger HNO riet mir mit den Akustikern zu verhandeln.
Also fragte ich bei einem weiteren Akustiker nach den Oticon Go. Bei dem ging es zuzahlungsfrei.
Dann wieder zurück zu dem Akustiker wo ich immer hinging und noch mal nachgefragt, ob er das nicht auch hin bekommt, da anderer das ja konnte.
Er ging kurz raus, prüfte seinen EK, sprach mit seinem Chef und siehe da, auch er hat mir dann die Oticon Go zuzahlungsfrei geben können.

Es ist aber auch so das ich einen sehr guten Akustiker habe, mit dem ich super klar komme. Vor allem ist der Service First Class. Also frage ich woanders auch nicht mehr nach. Man muss das Gesamtpaket sehen.

Aber generell ist es schon so, das grade große Ketten eben auch groß einkaufen und damit nen besseren EK bekommen. Unterm Strich können sie dann den besseren Preis bzw. eine Geräteklasse höher als Zuzahlungsfrei rausgeben. Eben wie muggel schon erklärt hat, es hängt vom EK des Akustikers ab. Und von daher kann man hier nicht sagen Gerät X gibt's zuzahlungsfrei.

Ist ja in anderen Bereichen nicht anders.
Wenn ich Schrauben im kleinen Eisenwarengeschäft vor Ort kaufe sind die i.d.R. richtig teuer gegenüber dem Preis im Internet.
Klar, der Internethändler bestellt ne Palette mit Schrauben, der kleine Eisenwarenhändler nur 5 Pakete. Da ist klar das der kleine Händler vor Ort eben nicht den Preis machen kann den der große Internethändler macht.
Unter EK verkaufen geht einfach nicht.

Gruß
sven
Faber

Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#322

Beitrag von Faber »

moin,
offenbar gibt es erneut Bedarf an "Missverständigungen".
Ich stelle klar:
1.
@Muggel, NEIN ich "schreibe" nicht permanent User "schlecht" - da bin ICH wohl doch eher Opfer als Täter :) ,
ich BEWERTE (nach meinen Kriterien - so wie DU) BEITRÄGE von Usern und bemühe mich - anders als DU - aber auch um Positivbewertung von Beiträgen, unabhängig davon, ob mir die generelle Haltung eines Users gefällt oder nicht.
DU nennst das "Honig schmieren";
ich nenne das "Bemühen um Fairness".
DAS unterscheidet uns :)
2.
@Treehugger:
wenn du richtig interpretieren würdest, dann würdest du lesen können, dass ich ein "Optimalziel" formulierte und die Hoffnung hegte, dass hier "Näherungswerte" veröffentlicht würden. Offenbar scheint ja beispielsweise das "Bernafon Nevara 1" ziemlich weit auf der Skala: "an viele Ohren aufpreisfrei anpassbar, mit aktueller Technik, EX-Hörern, vielen Frequenzstellschrauben, breitem Frequenzbereich daherzukommen UND dabei noch "wirtschaftlich" zu sein. :)
und DAS ist auch eine (un)absichtliche?) Fehlinterpretation von Muggel-Miriam:
es geht in diesem Thread NICHT darum, dass für JEDES individuelle Ohr JEDES Feature nützlich ist, sondern, dass es MÖGLICH ist, dieses "freizuschalten", so wie ja auch heutzutage alle möglichen Features nur noch "freigeschaltet" werden brauchen, wenn sich damit zusätzlich Geld machen lässt :)
Meine Version meint demgegenüber lediglich:
OHNE zusätzlich "Geld machen" :)
LG
Gewichtl
fast-foot
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#323

Beitrag von fast-foot »

ABBC3_OFFTOPIC

Vorschlag zur Formulierung:

"Welcher Akustiker bietet aufpreisfrei ein Hörgerät (bzw. auch mehrere), welches folgende Anforderungen erfüllt:

[Liste der Anforderungen]

Als Antwort wird die Nennung mindestens eines Hörgeräts (welches selbstverständlich aufpreisfrei angepasst wird und die genannten Anforderungen erfüllt) erwartet."

Bei angeblich 1'500 Akustikern (oder wie lautete die Zahl nochmals genau? Sicher in der GROESSENORDNUNG von 1'000) und der grossen Hilfsbereitschaft (zumindest gemäss Selbstindikation :lol: ) sollte doch der eine oder andere Vorschlag eingehen (es ist übrigens meiner Ansicht nach kein Zufall, dass Ohrenklempner bisher als einziger ein (so, wie ich die Sache sehe, "durchaus brauchbares") Gerät genannt hat).

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 17. Jan 2018, 12:03, insgesamt 1-mal geändert.
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
Ohrenklempner
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Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#324

Beitrag von Ohrenklempner »

Zunächst hatte ich ja keins genannt, weil die ursprünglichen Anforderungen einfach nicht erfüllbar waren.
Ich habe einfach zwei gute und günstige Geräte genannt, von denen ICH überzeugt bin, weil sie eine sinnvolle Mehrausstattung im Vergleich zu den Grundanforderungen haben und weil meine damit versorgten Kunden sehr zufrieden sind.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Lchtschwrhrg
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8

Re: welches Hörgerät könnte es sein?

#325

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Irritiert mich Ohrenklempner, weil Du zunächst mal "eins" in den Ring warfst - und später zu meiner Liste mit drei m.E. tollen Geräten als aufpreisfrei angeboten kamst, die das "F"-Angebot sogar in den Schatten stellen können - wenn Du nun von zwei sprichst.

Im Gegensatz zu Fast-Foot und Gewichtl sehe ich keine Notwendigkeit, irgedwelche Bedingungen zu formulieren. Zum einen gibt es eine absolut definierte Mindestausstattung für die Festpreisgeräte, zum Anderen ist jeder AKu frei in seiner Auswahl was er anbietet. Wenn wir diese Information hier listenmäßig mit nachvollziehbaren "feature-daten" sammeln (mach ich gern), dann kommen wir einen großen Schritt weiter für all die, die jetzt erstmals in Versorgung gehen wollen und beim Aku ein Angebot auf Minimalwerten bekommen - und hier dann sehen können -oh es gibt ja so viel mehr zu Festpreis!, damit Argumente bzw Information zur Nachfrage bekommen. Wichtig ist dabei nur, dass von unseren lieben Akus hier im Forum tatsächlich nur die Aufpreisfreien genannt werden keine Blender.
Dann dürfte sich auch in wenigen Beiträgen das Problem von selbst lösen - genügend Daten an die Hand zu "aufpreisfrei" zu bekommen. Und da es immer welche geben wird, die gerne ein paar hundert Euro in die Hand nehmen, um dann auf einer Fernbedienung an Stelle eines Schalters am Gerät was ändern zu können, denen bleibt es ja unbelassen. Denn die Super-Luxus-Spitzengeräte sollten tatsächlich "mehr" bieten als diese Grauzone zwischn Festpreis und Luxus - und die kann sich doch jeder der kann und will gerne zulegen. Nur, wer auf den Cent achten muss, der braucht Unterstützung wenn er selbst nicht mehr Info als die seines Akus zur Verfügung hat.
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