...und wenn es damit klappt, dann muss der Patient einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme obehalb der Pauschale mit entsprechender Begründung bei der Kasse beantragen.... und NICHT der Akustiker die Differenz aus eigener Tasche zahlen.Gewichtl hat geschrieben:richtig Lctschwrhrg,
mein Reden:
falls mit dem angedienten "Standard-basis-festpreis-kassen-teil" eben KEIN individuell bestmögliches Verstehen unter realen Bedingungen "bei Umgebungsgeräuschen, größeren Räumen und/oder größeren Gruppen" zu erreichen ist, dann geht´s mit dieser "Pauschalversion" eben NICHT und der Hörakustiker muss zu "höherer Technologiestufe" greifen -
- Aber genau der letzte Punkt will nicht in deinen Kopf gehen -- Daher: Windmühlenkampf.
