danke für deinen Tipp, aber:
ich wähle eine andere Vorgehens weise, weil:
DAS, was jetzt gerade seitens des Hörgeräte-Anpassprozesses bei mir beginnt, DAS ist erstmalig völlig vertragsvereinbarungskonform regelrecht, weil:
Jetzt beginnt der individuell bestmögliche Ausgleich meines Hörverlustes und dabei - soweit möglich - das Verstehen bei Umgebungsgeräuschen, in größeren Räumen und in größeren Personengruppen, ganz so, wie es der Versorgungsvertrag zur aufpreisfreien Versorgung vorsieht. Wenn dazu das Standardangebot der aufpreisfrei vorgehaltenen Geräte nicht ausreicht, muss eben stufenweise die jeweils nächsthöhere Technologiestufe AUFPREISFREI ausprobiert werden, was gerade geschieht. Was aber demgegenüber NICHT die Pflicht eines jeden redlichen Hörakustikers ist, mir aufpreisfrei jedes gewünschte Gerät an´s Ohr zu bringen
LG
Gewichtl
