Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Denke ich auch, vor allem klingt es fair und vertrauenserweckend 
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dixi
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Warum sollte man dann überhaupt ein Hörgerät legal kaufen?
Da verliere ich einfach die Demo Geräte und erspare mir viel Geld.
Programmieren kann ich die dann selber auch
Da verliere ich einfach die Demo Geräte und erspare mir viel Geld.
Programmieren kann ich die dann selber auch
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Ohrenklempner
- Beiträge: 11170
- Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
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Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Hm ja...
Man kann auch ne Probefahrt mit einem Auto machen und behaupten, es wäre geklaut worden.
Ist bei Hörgeräten nicht so dramatisch, aber in etwa vergleichbar.
Die Signia-Demogeräte melden sich nach einer gewissen Zeit in regelmäßigen, nervtötenden Abständen durch ein akustisches Signal und müssen dann komplett neu eingestellt werden. Auch wenn du das Equipment hast, weiß ich nicht, wie lange du das durchziehen willst.
Man kann auch ne Probefahrt mit einem Auto machen und behaupten, es wäre geklaut worden.
Ist bei Hörgeräten nicht so dramatisch, aber in etwa vergleichbar.
Die Signia-Demogeräte melden sich nach einer gewissen Zeit in regelmäßigen, nervtötenden Abständen durch ein akustisches Signal und müssen dann komplett neu eingestellt werden. Auch wenn du das Equipment hast, weiß ich nicht, wie lange du das durchziehen willst.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)!
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dixi
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Naja den demozeitraum kann man glaube ich einstellen.
Spielt man halt einmal im Monat die einstellungen neu ein.
Ob man 100 bezahlt oder 2500 ist ja ein Unterschied.
Finde ich irgendwie merkwürdig dass bei Verlust so wenig bezahlt werden muss
Spielt man halt einmal im Monat die einstellungen neu ein.
Ob man 100 bezahlt oder 2500 ist ja ein Unterschied.
Finde ich irgendwie merkwürdig dass bei Verlust so wenig bezahlt werden muss
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
...warum soll man dann überhaupt noch was kaufen, wenn klauen doch so einfach ist, denn dieser Tatbestand wäre eindeutig erfüllt. Aber wie Ohrenklempner schon schrieb - man hätte da wohl wenig Nutzen daran.dixi hat geschrieben:Warum sollte man dann überhaupt ein Hörgerät legal kaufen?
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dixi
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Wer spricht vom klauen?
Wenn man Hausnummer 100Euro dafür bezahlen soll, dann bezahlt man die auch.
Und von welchem Tatbestand sprichst du?
Da gibt es genau nichts, was gegen irgendein Gesetz verstößt
Wenn man Hausnummer 100Euro dafür bezahlen soll, dann bezahlt man die auch.
Und von welchem Tatbestand sprichst du?
Da gibt es genau nichts, was gegen irgendein Gesetz verstößt
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Unwahre Aussagen zum Verschaffen eines Vorteils sind sehr wohl strafwürdig; frage mal deine Versicherungen.
LG, Dieter
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dixi
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Ok also wenn man Demo Geräte mit einem Wert von 100 Euro bezahlt ist das strafbar.
Interessant.
Interessant.
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Es ist streng genommen sogar Diebstahl, wenn Du auf dem Weihnachtsmarkt den Glühweinbecher mitnimmst, obwohl Du zweifuffzich Euro Pfand bezahlt hast.
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Biege deine Aussage nicht einfach so zu recht - deine folgende Aussage steht im Raum:dixi hat geschrieben:Ok also wenn man Demo Geräte mit einem Wert von 100 Euro bezahlt ist das strafbar.
Interessant.
Die Absicht ist unverkennbarWarum sollte man dann überhaupt ein Hörgerät legal kaufen?
Da verliere ich einfach die Demo Geräte und erspare mir viel Geld.
Programmieren kann ich die dann selber auch
LG, Dieter
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Das, worüber ihr diskutiert ist eh umsonst, denn
1.) Geräte sind während der Anpassung Passwortgeschützt, so dass man, auch wenn man die Hard- und Software hat, den Testzeitraum nicht verlängern kann.
2.) Wenn der Testzeitraum abgelaufen ist, beginnt das das Gerät immer häufiger zu Piepsen, bis es nur noch ein Dauerpiepsen ist.
3.) Wenn das Gerät defekt ist, wird jeder Akustiker, der das Gerät einschicken soll, bemerken, dass es sich um ein Demo-Gerät handelt. Wenn er dann beim Hersteller anruft, dann kann dieser den ursprünglichen Akustiker benachrichtigen, denn die einmalige Gerätenummer ist nicht nur von außen lesbar, sonder auch elektronisch im Gerät hinterlegt.
Spätestens dann klingelt der Staatsanwalt an der Türe, denn nicht der Wert des Demo-Gerätes ist der Schaden, sondern die erbrachte Anpassleistung.
Gruß
Dirk
1.) Geräte sind während der Anpassung Passwortgeschützt, so dass man, auch wenn man die Hard- und Software hat, den Testzeitraum nicht verlängern kann.
2.) Wenn der Testzeitraum abgelaufen ist, beginnt das das Gerät immer häufiger zu Piepsen, bis es nur noch ein Dauerpiepsen ist.
3.) Wenn das Gerät defekt ist, wird jeder Akustiker, der das Gerät einschicken soll, bemerken, dass es sich um ein Demo-Gerät handelt. Wenn er dann beim Hersteller anruft, dann kann dieser den ursprünglichen Akustiker benachrichtigen, denn die einmalige Gerätenummer ist nicht nur von außen lesbar, sonder auch elektronisch im Gerät hinterlegt.
Spätestens dann klingelt der Staatsanwalt an der Türe, denn nicht der Wert des Demo-Gerätes ist der Schaden, sondern die erbrachte Anpassleistung.
Gruß
Dirk
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dixi
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Das mit dem passwortschutz kann ich nicht bestätigen.
Oft sind es auch keine Demo Geräte.
Wenn man nun die Geräte verliert und man sie angenommen ein Jahr später im Sofa findet sollte man sie unauffällig entsorgen wenn es nach einigen hier geht.
Ich verstehe nicht warum man da nicht gleich den vollen Preis verrechnet oder eine Versicherung abschließt.
So wie auch bei einem Mietwagen oder vorführwagen.
Wenn akkustiker so etwas anbieten darf man sich nicht wundern das es dann auch sicher welche gibt die das ausnutzen
Oft sind es auch keine Demo Geräte.
Wenn man nun die Geräte verliert und man sie angenommen ein Jahr später im Sofa findet sollte man sie unauffällig entsorgen wenn es nach einigen hier geht.
Ich verstehe nicht warum man da nicht gleich den vollen Preis verrechnet oder eine Versicherung abschließt.
So wie auch bei einem Mietwagen oder vorführwagen.
Wenn akkustiker so etwas anbieten darf man sich nicht wundern das es dann auch sicher welche gibt die das ausnutzen
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AkustikerMeister
- Beiträge: 115
- Registriert: 20. Dez 2016, 14:55
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Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
Hallo liebe Forummitglieder
Ich lese immer wieder Pauschalaussagen wie:
„Der Akustiker bekommt dieHG xxx Monate kostenlos zur Probe“
„GN gibt von Haus aus 5 Jahre kostenlos eine vollumfängliche Garantie“
„Die Demo – Geräte sind kostenlos“
„Der Kunde muss nie Etwas unterschreiben“
Pauschal sind diese Aussagen leider nicht korrekt.
Bedenkt bitte, dass jeder Akustiker bzw. auch jede Kette separat mit den Herstellern verhandelt.
Wir (sind keine Kette) aber haben einen relativ grossen Kundenstamm und haben somit den Luxus, dass tatsächlich viele der oben erwähnten Aussagen, zumindest teilweise, auf uns zutreffen.
Ich weiss aber von vielen Kollegen, dass diese Aussagen nicht pauschal zutreffen.
„Der Akustiker bekommt dieHG xxx Monate kostenlos zur Probe vom Hersteller“
Das ist unterschiedlich. Arbeitet man viel mit der jeweiligen Firma zusammen, wird man die Geräte für relativ lange Zeit beim Hersteller ausleihen können. Arbeitet man selten bis nie mit einer Firma zusammen und möchte dann zBsp. nur für einen bestimmten Kunden einmalig ein Geräte der jeweiligen Firma bestellen, kann es sein, dass diese überhaupt nicht ausgeliehen werden und die Geräte vom Akustiker bezahlt werden müssen.
Weiter kann es sein, dass trotzt top zusammen Arbeit, Hersteller xy die Geräte 6 Monate zur Verfügung stellt und Hersteller xy nur 3 oder 2 Monate. Hier gibt es kein Gesetz.
„GN gibt von Haus aus 5 Jahre kostenlos eine vollumfängliche Garantie“
Auch hier. Ist man guter GN Kunde, bekommt man (in der Regel) bei 7er und 9er Geräte von GN eine automatische Garantieverlängerung um 5 Jahre. Der sogenannte Premiumservice.
Das ist aber sicherlich nicht bei jedem Akustiker so.
„Die Demo – Geräte sind kostenlos“
Siemens/Signia hat überhaupt keine Demo Hörgeräte. Es werden einfach original Geräte zu Demo – Hörgeräten umgelabelt.
Auch hier: Ist man treuer Siemens Kunde, bekommt man diese Geräte zu einem Bruchteil des Verkaufspreises (kann diese aber auch nicht verkaufen). Es kann aber auch sein, dass man überhaupt keinen Nachlass auf solche Geräte bekommt. Auch das ist jeweils Verhandlungssache.
Ähnlich ist es bei anderen Herstellern. Ich möchte euch jetzt hier nicht langweilen.
„Der Kunde muss nie Etwas unterschreiben“
Wir hatten früher auch eine sogenannte Empfangsbestätigung. In dieser stand lediglich drin, dass die Hörgeräte welche der Kunde ausprobiert, nicht ihm sondern unserem Betrieb gehören und dass der Kunde diese erhalten hat.
Ansonsten könnte der Kunde ja auch behaupten, er habe die Hörgeräte nie bekommen.
Ich selbst verzichte nun auf ein solches Formular, da ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht habe.
Es ist allerdings nichts verwerfliches daran ein solchen Formular zu erstellen (kommt natürlich immer auf den Inhalt drauf an).
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Bedenkt bitte, dass dieser Beitrag lediglich aufklären soll. Meine Meinung spielt hier keine Rolle.
Ist es euer Problem wenn der Akustiker schlecht verhandelt hat? Ich finde: Nein! Aber das ist hier nicht Gegenstand der Diskussion.
Liebe Grüsse aus der Schweiz
Ich lese immer wieder Pauschalaussagen wie:
„Der Akustiker bekommt die
„GN gibt von Haus aus 5 Jahre kostenlos eine vollumfängliche Garantie“
„Die Demo – Geräte sind kostenlos“
„Der Kunde muss nie Etwas unterschreiben“
Pauschal sind diese Aussagen leider nicht korrekt.
Bedenkt bitte, dass jeder Akustiker bzw. auch jede Kette separat mit den Herstellern verhandelt.
Wir (sind keine Kette) aber haben einen relativ grossen Kundenstamm und haben somit den Luxus, dass tatsächlich viele der oben erwähnten Aussagen, zumindest teilweise, auf uns zutreffen.
Ich weiss aber von vielen Kollegen, dass diese Aussagen nicht pauschal zutreffen.
„Der Akustiker bekommt die
Das ist unterschiedlich. Arbeitet man viel mit der jeweiligen Firma zusammen, wird man die Geräte für relativ lange Zeit beim Hersteller ausleihen können. Arbeitet man selten bis nie mit einer Firma zusammen und möchte dann zBsp. nur für einen bestimmten Kunden einmalig ein Geräte der jeweiligen Firma bestellen, kann es sein, dass diese überhaupt nicht ausgeliehen werden und die Geräte vom Akustiker bezahlt werden müssen.
Weiter kann es sein, dass trotzt top zusammen Arbeit, Hersteller xy die Geräte 6 Monate zur Verfügung stellt und Hersteller xy nur 3 oder 2 Monate. Hier gibt es kein Gesetz.
„GN gibt von Haus aus 5 Jahre kostenlos eine vollumfängliche Garantie“
Auch hier. Ist man guter GN Kunde, bekommt man (in der Regel) bei 7er und 9er Geräte von GN eine automatische Garantieverlängerung um 5 Jahre. Der sogenannte Premiumservice.
Das ist aber sicherlich nicht bei jedem Akustiker so.
„Die Demo – Geräte sind kostenlos“
Siemens/Signia hat überhaupt keine Demo Hörgeräte. Es werden einfach original Geräte zu Demo – Hörgeräten umgelabelt.
Auch hier: Ist man treuer Siemens Kunde, bekommt man diese Geräte zu einem Bruchteil des Verkaufspreises (kann diese aber auch nicht verkaufen). Es kann aber auch sein, dass man überhaupt keinen Nachlass auf solche Geräte bekommt. Auch das ist jeweils Verhandlungssache.
Ähnlich ist es bei anderen Herstellern. Ich möchte euch jetzt hier nicht langweilen.
„Der Kunde muss nie Etwas unterschreiben“
Wir hatten früher auch eine sogenannte Empfangsbestätigung. In dieser stand lediglich drin, dass die Hörgeräte welche der Kunde ausprobiert, nicht ihm sondern unserem Betrieb gehören und dass der Kunde diese erhalten hat.
Ansonsten könnte der Kunde ja auch behaupten, er habe die Hörgeräte nie bekommen.
Ich selbst verzichte nun auf ein solches Formular, da ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht habe.
Es ist allerdings nichts verwerfliches daran ein solchen Formular zu erstellen (kommt natürlich immer auf den Inhalt drauf an).
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Bedenkt bitte, dass dieser Beitrag lediglich aufklären soll. Meine Meinung spielt hier keine Rolle.
Ist es euer Problem wenn der Akustiker schlecht verhandelt hat? Ich finde: Nein! Aber das ist hier nicht Gegenstand der Diskussion.
Liebe Grüsse aus der Schweiz
Re: Schadenersatz für verlorenes Demo-Hörgerät
@Akustikermeister
Danke für die aufklärenden Worte. Ich kann nur bestätigen, das es so ist.
Gruß
Dirk
Danke für die aufklärenden Worte. Ich kann nur bestätigen, das es so ist.
Gruß
Dirk
