Ganz genau!ich finde an dem Urteil interessant, dass dort klar und sehr deutlich festgehalten ist, dass die Krankenkasse eine Beratungspflicht hat. Sie muss Hörgeräte benennen, die genau so gut wie die beantragten sind (bzgl Sprachverstehen). Unterlässt sie dieses, muss sie zahlen!
Und sie hätte in meinem Fall überdies die Pflicht zur Einschaltung der DRV gehabt.
Nun besagt der Beschluss außerdem, denn es ging lediglich um eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, nicht um das Hauptverfahren.
Verletzt die Krankenkasse diese Pflichten, trägt sie und nicht der Versicherte die materielle Beweislast dafür, dass der Versicherte mit einem Festbetragsgerät gleich gut wie mit dem von ihm gewählten Gerät versorgt werden könnte.
@nixverstahn
Das soll durchaus vorkommen, dass auch ALG II Bezieher vernünftige Hörgeräte brauchen. Besonders die!die "zu Versorgende" in dieser Einzelfallentscheidung ist ALG II - Bezieherin.
Aber ... was hat das jetzt mit mir zu tun?
Mein Akustiker hat das bereits durchgeführt.konkret: wer macht DIR den OLSA oder GÖSA?
APHAB
Ich bin keine Kirchgängerin.
Ansonsten sind mir die meisten Geräusche unter dem OPN1 glücklicherweise nicht zu laut. Jetzt, wo du's sagst, eigentlich gar keine. Das ist ja gerade eine der besonderen Stärken dieses Geräts: der Erhalt des natürlichen 360° Klangumfeldes. Was man nämlich von anderen Geräten so nicht sagen kann. Oder man läuft plötzlich mit 'ner schalldichten Pseudokabine an den Ohren herum, nur weil der interne Algorithmus auf Panikfunktion geht und sämtliche Geräusche unterdrückt, während die munter babbelnde Freundin neben mir nunmehr förmlich schreit.
Ja, das sollen sie gern machen.Und danach - und auf dessen Basis, in Verbindung mit deutlich unterschiedlichen "Labortestergebnissen" des Hörakustikers - dir Alternativgeräte vorschlägt.
Ich brenne geradezu darauf und fürchte auch keine vergleichenden Messungen durch unabhängige Gutachter. Die Ergebnisse können nur noch besser ausfallen für das OPN1 - schließlich kann ich mich ja nicht mit dB App und zweitem Mithörenden, der eine Strichliste der richtig gehörten Wörter führt, in so eine Akustikerkabine setzen
