wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

Muss nichts mit Hören zu tun haben, kann aber ...
nixverstahn
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wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#1

Beitrag von nixverstahn »

moin Leute,
es kommt regelmäßig in DEN Themen, in denen es um zuzahlungsfreie Hörsystemversorgung geht, zu der - bewussten oder unbewussten - Einstreuung der Falschinformation, dass der individuell bestmögliche Ausgleich des Hör- und Verstehdefizites nur durch Zuzahlung - möglichst noch mittels individueller Verschuldung - zu erreichen sei, weil die Kasse lediglich einen Zuschuss zur Hörsystemversorgung zahle.
Richtigstellungen dieser - regelmäßig wiederkehrenden - FakeNews, werden dann - ebenso regelmäßig - als "Quatsch", "Blödsinn", "Unsinn", "absoluter Schwachsinn" etc. verunglimpft, womit - ausgerechnet - dem Richtigsteller quasi seine Kompetenz bestritten wird (Neuestes Beispiel: der Post #33 aus dem Thread "Liste der zuzahlungsfreien Hörgeräte...") . Regelmäßig beginnt dann der Thread "aus dem Ruder zu laufen", was niemand will.
Frage:
Wie wehret man den Anfängen?
Danke für zielführende Ideen
sagt
nixverstahn
Zuletzt geändert von nixverstahn am 20. Jun 2018, 16:01, insgesamt 4-mal geändert.
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
akopti
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#2

Beitrag von akopti »

Da diese Information von einem HG-Nutzer kommt, kannst du es nur als seine persönliche Meinungsäußerung so stehen lassen.

Gruß

Dirk
nixverstahn
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#3

Beitrag von nixverstahn »

interessant ist aber schon, dass deine Generosität nur dann durchkommt, wenn die persönliche HG-Träger-Meinungsäußerung in´s eigene Geschäftskonzept passt, weil:
sonst gibt´s Shitstorm - gelle :)

LG
nixverstahn
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Han_na
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#4

Beitrag von Han_na »

Ich habe das für mich so erklärt, dass der Grund darin liegt, dass es so viele unterschiedliche Informationen von Akustikern, bzw. HNO-Ärzten gibt. Tatsächlich hatte ich im Leben viele Akustiker, und selbst miterlebt, dass der Eine etwas weiß, wovon der Andere nie etwas gehört hat. Wodurch es hier zu diesem Thema in Internetforen immer wieder zu Streitigkeiten kommt, weil eben Jeder seine Information für die einzig Wahre hält.

Insofern kann ich nur raten, das Internet einzuschalten, wenn man eine Information erhalten hat, die man anzweifelt. Oder ein Amt, bzw. Dienst, der Hörgeschädigten hilft. Dort habe ich immer die besten Erfahrungen gemacht, und die tatsächlichen Umstände erfahren. Daher käme ich nie auf die Idee, in einem Forum nach dem Sachverhalt eines Gesetzes zu fragen, einfach deshalb, weil mir bewusst ist, wie unterschiedlich die persönlichen Erfahrungen und Informationen sein können.
Lärm zerstört Gehör bis zur Taubheit.
Lärm mit Hörsystemen zerstört Menschen von innen.
Lärm ist keine Bagatelle sondern ein echtes Problem heutzutage.
Treehugger
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#5

Beitrag von Treehugger »

Vielleicht in dem man seine eigene Meinung auch mal als Fake News hinterfragt.

Und nicht der Meinung ist, das die eigene Meinung die absolute Wahrheit ist.

Und vor allem nicht immer indirekt andere beschuldigt, dass sie einem nur böses wollen.

Wenn man was sagen will, sollte man das auch tun und nicht mit immer wiederkehrenden Suggestivfragen nachhaken.

Auch mal die Meinung andere respektieren.

Treehugger
Han_na
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#6

Beitrag von Han_na »

Genau Treehugger,

indem ich anfing, die Meinungen Anderer zu respektieren, bin ich selbst gründlicher auf die Suche gegangen. Man kann das tatsächlich als Ansporn nehmen, und nicht als Kritik.
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svenyeng
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#7

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Das Problem ist das selbst jede Krankenkasse anders formuliert und vor allem schwammig.

Ich habe x-fach drum gebeten mir einen Akustiker zu nennen der die Resound Linx 3D aufzahlungsfrei abgibt, da ich damit bestmöglichstes Verstehen habe. Bisher habe ich dazu nichts bekommen. Da wird man auch keinen finden, da ein Akustiker nicht unter seinem EK verkauft. Ganz einfach Sache.

Meine Krankenkasse schreibt:
Das aufzahlungsfreie Hörgerät muss objektiv den gleichen Hörgewinn erzielen wie ein aufzahlungspflichtiges Modell.
Weiterhin schreibt die IKK auch:
Damit ist Ihr Hörgeräteakustiker verpflichtet, Sie ausführlich zu aufzahlungsfreien Hörgeräten zu beraten und Ihnen mindestens ein Angebot zu einem geeigneten aufzahlungsfreien Hörsystem einschließlich des erforderlichen Ohrpassstückes zu unterbreiten.
Quelle: https://www.ikk-classic.de/oc/de/ikk-cl ... lfsmittel/

Das ist alles sehr schwammig. Der Zuschuss von der Krankenkasse nennt sich Festbetrag.

Dazu schreibt die Verbraucherzentrale:
Gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, erhalten nach einem Beschluss des Spitzenverbands der Krankenkassen einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro.
Nur bei speziellen Hörschädigungen zahlen die KKs einen höheren Festbetrag. Dies geschieht dann auf speziellen Antrag mit ärztlichem Attest etc.
Hörgeräte-Akustiker können hierbei selbst entscheiden, welche Hörhilfen sie als Kassengerät führen. Sie müssen jedoch auch Modelle anbieten, die der Höhe des Festbetrags entsprechen, den die gesetzlichen Kassen übernehmen.

Quelle:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... sten-11470

Damit sollte klar sein was Sache ist. Somit ist kein Akustiker verpflichtet bestimmte Geräte zuzahlungsfrei rauszugeben. Das entscheidet jeder Akustiker für sich.

Schön ist das alles nicht. Grade das was die Krankenkassen schreiben ist immer schwammig und Auslegungssache. Somit können die sich rausreden.

Wie ich vor längerer Zeit mal schrieb, bin ich dafür das sauber und glasklar festgelegt werden muss welche Geräte zuzahlungsfrei sind bzw. ganz klar gesagt wird es gibt den Festbetrag von x Euro. Diesen rechnet die KK mit dem Akustiker ab. Sucht man sich ein Gerät aus welches preislich darüber liegt, trägt man selber den Mehrpreis.

Aber diese unsinnigen Formulierungen wie bestmöglichstes Verstehen, sind total daneben. Bestmöglich ist eben schwammig.
Der Akustiker kann mir als 3 HGs (alle zuzahlungsfrei) zum testen geben.
Von diesen 3 such ich das aus mit dem ich bestmöglich verstehe.
Damit hat der Akustiker im Sinne der KKs gehandelt und absolut nichts falsch gemacht.
Aus Interesse und weil es ja nichts kostet teste ich dann ein Gerät für 3000 Euro Zuzahlung. Damit kann ich sehr viel besser hören. Und nun? Das teure Gerät gibt kein Akustiker zuzahlungsfrei raus. Die KK zahlt auch nicht mehr.
Fazit: für gutes hören lege ich 3.000 Euro auf den Tisch,

Gruß
sven
Ohrenklempner
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#8

Beitrag von Ohrenklempner »

svenyeng hat geschrieben: Wie ich vor längerer Zeit mal schrieb, bin ich dafür das sauber und glasklar festgelegt werden muss welche Geräte zuzahlungsfrei sind bzw. ganz klar gesagt wird es gibt den Festbetrag von x Euro. Diesen rechnet die KK mit dem Akustiker ab. Sucht man sich ein Gerät aus welches preislich darüber liegt, trägt man selber den Mehrpreis.
Das würde wahrscheinlich nichts ändern. Der Akustiker kann ja einen Rabatt in Höhe der Mehrkosten geben, oder eine Gutschrift.
Anders sähe es aus, wenn die Hilfsmittelrichtlinien aktualisiert würden und die technischen Anforderungen steigen. Ich persönlich denke, dass es spätestens in ein paar Jahren ein "Upgrade" geben wird. Die technische Weiterentwicklung schreit förmlich danach, dass binaurale Koordination, mindestens 6 Kanäle und Richtmikrofonautomatik in die Mindestanforderungen rutschen.

Was auch denkbar wäre: Ein Festbetrag in mehreren Stufen. Nicht nur "schwerhörig" und "an Taubheit grenzend/WHO4" (so wie jetzt), sondern meinetwegen WHO1 (20-40dB Hörverlust), WHO2(41-60dB), WHO3 (61-80dB) und WHO4 (81dB+). Es ist unbestritten, dass größere Schwerhörigkeiten auch eine größere auditive Unterstützung benötigen bzw. in der Regel eine höherwertige Technik bei "sehr schwerhörigen" auch tatsächlich sinnvoll ist.
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
svenyeng
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#9

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Was auch denkbar wäre: Ein Festbetrag in mehreren Stufen. Nicht nur "schwerhörig" und "an Taubheit grenzend/WHO4" (so wie jetzt), sondern meinetwegen WHO1 (20-40dB Hörverlust), WHO2(41-60dB), WHO3 (61-80dB) und WHO4 (81dB+). Es ist unbestritten, dass größere Schwerhörigkeiten auch eine größere auditive Unterstützung benötigen bzw. in der Regel eine höherwertige Technik bei "sehr schwerhörigen" auch tatsächlich sinnvoll ist.
Dem stimme ich 100%ig zu. Das wäre auch ein saubere Sache.

Gruß
sven
Dani!
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#10

Beitrag von Dani! »

Schon stark, etwas nur deshalb als "FakeNews" zu deklarieren, nur weil es nicht mehr als Wahrheit zwischen den beschränkten Platz zwischen den Ohren passt. Im besagten Thread ist doch klipp und klar erläutert worden, warum sich jemand für aufpreispflichtige HGs entscheidet, obwohl auch zuzahlungsfreie Geräte bestmögliches Verstehen ermöglichen. Gegen Leute zu diskutieren, die sich wie in diesem Fall in einer Filterblase wohlfühlen, ist wie gegen Windmühlen zu kämpfen, also zwecklos. Ich wiederhole nicht zum x-ten Mal die Gründe für die Zuzahlungen. Finde einen Akustiker, der dir zuzahlungsfrei die HGs einstellt und beschwer dich hinterher nicht, dass diverse Komfortmerkmale nicht vorhanden sind, die nicht für bestmögliches Verstehen notwendig sind.

ICH würde auch eher Schulden machen als einen faulen Kompromiss einzugehen. Immerhin sind HGs das einzige, was ich tagtäglich und fast durchgehend benutze. Dann will ich auch damit den höchsten Komfort von allem was ich habe haben. Wozu soll ich beim Auto die Einparkhilfe hochpreisig dazuerwerben, wenn ich die nur 1-2 mal am Tag für höchstens 1 Minute benutze, wenn überhaupt?

Btw. ich habe WHO4 und zahle trotzdem kräftig drauf.
Zuletzt geändert von Dani! am 21. Jun 2018, 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
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svenyeng
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#11

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@Dani!:
Danke!!! Sehr gut formuliert und ausgeführt!
ICH würde auch eher Schulden machen als einen faulen Kompromiss einzugehen. Immerhin sind HGs das einzige, was ich tagtäglich und fast durchgehend benutze. Dann will ich auch damit den höchsten Komfort von allem was ich habe haben.
Das ist ja das was ich immer sage, gutes Hören steht an erster Stelle.
Und das geht mit entsprechend hochpreisigen Geräten besser.
Wenn Du, nixverstahn, das nicht willst und zu geizig bist einige Euros für gutes Hören auf den Tisch zu legen, dann muss Du mit dem was Dir die KK zuzahlungsfrei ermöglicht halt klar kommen. Aber beschwer Dich nicht wenn Du damit nicht gut hören kannst.

Zuzahlungsfreie HGs sind immer ein Kompromiss.
Ich habe mal für 6 Jahre welche gehabt. Es ist besser als gar keine HGs, aber wirklich richtig gutes Hören und Verstehen kann man damit vergessen.

Man könnte auch folgenden Vergleich nehmen:

Jemand hat einen billigen Bohrhammer vom Lidl oder Aldi.
Er bohrt im Jahr 5 Löcher damit. Er kann mit diesem Bohrhammer bestmöglich bohren

Nun komme ich, jemand der sehr viel handwerklich sehr viel zu Hause macht.
Ich kaufe seit einiger Zeit nur noch Industrie Elektrowerkzeuge (Bosch blau).
So kann ich bestmöglich arbeiten.
Und es bewährt sich. Mein Bohrhammer ging kürzlich kaputt. Der hatte 30 Jahre auf dem Buckel und hat einen Hausbau etc. pp. mit gemacht.
Das soll mal ein Lidl oder Aldi Bohrhammer nachmachen.

Gruß
sven
nixverstahn
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#12

Beitrag von nixverstahn »

moin Leute,
schön so viele Meinungen zu lesen.
dann mal der Reihe nach:
1.
es ist nicht "ein starkes Stück", sondern es bleiben schlicht FakeNews, wenn behauptet wird, dass Kassenleistungen "Zuschüsse" seien. Sie sind eine "Sachleistung" und nicht ein "Zuschuss". Und DAS ist nicht "Meinung" sondern Sachverhalt, sorry :)
2.
abweichende Meinungen berechtigen aber nicht zu entwertenden Äußerungen wie "absoluter Schwachsinn", sorry :)
3.
Meinungen sind stets Meinungen, allerdings hilft oft ein Blick in Gesetz und Vertrag um aus Meinung Sachverhaltskenntnis werden zu lassen, sorry :)
4.
Wohlverhalten gegenüber dem Hörakustiker darf kein Kriterium für die Versorgungsqualität sein, sorry :)
last but not least:
mir geht es bei meinen Aktivitäten hier im Forum NICHT mehr um meine eigene Hörsystemversorgung, die ist erfolgreich abgeschlossen; mir geht es ums Abräumen der stets weiter gepflegten irrigen Glaubenssätze:
* Kasse zahlt nur Basisgeräte,
* bestmöglicher Hör- u. Verstehdefizitausgleich ist zuzahlungspflichtig,
* nur leichte Schwerhörigkeit lässt sich zuzahlungsfrei bestmöglich versorgen.
Alle diese Narrative sind nicht "Meinung" sie sind schlicht "Fakes".
eigentlich ganz einfach, u. trotz Beschränktheit zwischen den eigenen Ohren verstehbar :)
LG
nixverstahn
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
Treehugger
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#13

Beitrag von Treehugger »

@nixverstahn

Nein ich werde Dir nicht auf dein PN antworten.
Ich habe meine Antwort nicht an Dich adressiert, weil sonst würde da ganz am Anfang ein @XXX stehen.
Im Gegensatz zu jetzt, jetzt antworte ich Dir.

Du hast allgemein gefragt, ich habe allgemein geantwortet.
Und du musst es nicht auf Dich beziehen.

Das was mich stört, habe ich Dir schon mehrfach geschrieben, öffentlich!
Man kann es also nachlesen.

Treehugger
fast-foot
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#14

Beitrag von fast-foot »

Hier meine Sichtweise:
svenyeng hat geschrieben:Damit sollte klar sein was Sache ist. Somit ist kein Akustiker verpflichtet bestimmte Geräte zuzahlungsfrei rauszugeben.
Nein, er ist verpflichtet, das Gerät zuzahlungsfrei ab zu geben, mit welchem der Kunde am besten versteht - egal, ob er dafür einen Einstandspreis für eur 3'000.- bezahlt (obwohl das Gerät für eur 200.- zu haben ist, wenn man es richtig anstellt) oder ob er noch etwas bekommt (für die Entsorgung von Schrott).
svenyeng hat geschrieben:Der Akustiker kann mir als 3 HGs (alle zuzahlungsfrei) zum testen geben.
Von diesen 3 such ich das aus mit dem ich bestmöglich verstehe.
Damit hat der Akustiker im Sinne der KKs gehandelt und absolut nichts falsch gemacht.
Weshalb empfiehlst Du dann, dass man beim Testen nicht auf den Preis schauen soll? Ich denke schon, dass er etwas falsch macht.
svenyeng hat geschrieben:Aus Interesse und weil es ja nichts kostet teste ich dann ein Gerät für 3000 Euro Zuzahlung. Damit kann ich sehr viel besser hören. Und nun? Das teure Gerät gibt kein Akustiker zuzahlungsfrei raus. Die KK zahlt auch nicht mehr.
Fazit: für gutes hören lege ich 3.000 Euro auf den Tisch,
Der Kunde kann dies der Krankenkasse mitteilen. Diese musss Geräte benennen, welche günstiger sind, und mit welchen "ein gleich gutes Hören" ermöglicht wird (wie das genau ermittelt wird, hat nixverstahn ausführlich beschrieben). "Schneiden die Geräte schlechter ab", so bekommt der Kunde das teure Gerät ohne Zuzahlung.
Wer dann die Mehrkosten trägt, kann ihm egal sein.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
muggel
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#15

Beitrag von muggel »

Guten Morgen,

ich habe nun den gesamten Thread gelesen und kann nur feststellen: die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen.

Wer viel lesen und sich informieren möchte, wie die rechtliche Situation aussieht, sollte mit dem Sozialgesetzbuch anfangen. Das Sozialgesetzbuch ist Grundlage für jede GKV und unabhängig von irgendwelchen Rahmenverträgen zwischen Krankenkassen und Dienstleistern gültig.

§33 SGB V definiert Hilfsmittel. Demnach haben Versichterte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen.
Weiterhin steht dort, dass Versicherte, die Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen wählen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen haben.

Hieraus stellt sich zunächst einmal die Frage, was bei Hörgeräten das Maß des Notwendigen ist. Eine Definition findet man hierzu nicht im Sozialgesetzbuch, aber in einer Vielzahl von Rechtsprechungen seitens verschiedener Sozialgerichte. Demnach ist das kostengünstigste Hilfsmittel zu gewähren, das den angestrebten Nachteilsausgleich funktionell bestmöglichst ausgleicht -- kurzum: soviel wie nötig, um die Behinderung auszugleichen.
Wesentlich ist zudem die Definition der Behinderung (§2 SGB IX): Menschen mit Behinderung sind Menschen, die Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hinderen können.
Im Zusammenhang mit der Schwerhörigkeit bedeutet dieses also, dass das Ziel der Versorgung mit Hörhilfen die Herstellung einer "gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft" ist. Dies erklärt, warum das Sprachverstehen bei der Beurteilung von Hörsystemen eine entscheidene Rolle spielt: wer nicht gut versteht, der kann nicht gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen. Daher ist nicht das Ziel der Versorgung mit Hörhilfen, dass der Hörgeschädigte möglichst alles hört oder möglichst gut Musik genießen kann (das trägt nicht dazu bei, dass eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft möglich wird), sondern dass die Kommunikation möglichst gut ermöglicht wird. Das erklärt auch, warum bei der Versorgung das Sprachverstehen eine wesentliche Rolle spielt.

Unter diesem Aspekten ist also die so genannte bestmögliche Versorgung die Versorgung, bei der die Nachteile im Hinblick auf das Leben in der Gesellschaft bestmöglichst ausgeglichen wird... sprich: das Hörsystem, was das beste Sprachverstehen erreicht, definiert das Maß des Notwendigen.

Bezüglich der Interpretation, was denn "bestmögliches Hören" ist, unterscheiden sich die Ansichten der verschiedenen User in diesem Forum.
Für Sven bedeutet bestmögliches Hören nicht nur das bestmögliche Sprachverstehen, sondern auch bestmöglichen Klang, bestmögliche Bedienung, bestmöglicher Tragekomfort etc. Gerade die letztgenannteren Aspekte zählen zum "Komfort" und fallen nicht in die Leistungspflicht der Krankenkasse.
Für Johannes ist bestmögliches Hören bestmögliches Verstehen und bestmögliche Abdeckung des Hörfeldes allgemein. Die "bestmögliche Abdeckung des Hörfeldes" trägt jedoch nicht zwangsläufig zu einem besseren Ausgleich der Behinderung (im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft) bei.

Fakt ist, dass die GKV die Hörhilfen zahlen müssen, die zum bestmöglichen Verstehen führen. Hier zählen die objektiven Tests ebenso wie subjektive Einschätzungen des Sprachverstehens durch z.B. ein Hörtagebuch oder ein AHAB-Fragebogen.

Zum Thema Festbeträge: Festbeträge dienen lediglich dazu, den Verwaltungsaufwand bei der Kostenübernahme von Hilfsmitteln möglichst gering zu halten. Kommt der Patient mit einem Hilfsmittel, welches dieser Festbetragsregulung unterliegt, klar, dann zahlt die Kasse den Leistungserbringer diesen Festbetrag und die Versorgung ist abgeschlossen.
Anders sieht es aus, wenn es eben kein entsprechendes Hilfsmittel zu maximal den Kosten des Festbetrags gibt, welches die Behinderung bestmöglichst ausgleicht.

Hier gehen die Vorgehensweisen und die Einstellungen der Forenmitglieder auch auseinander.
Sven sagt: wenn das so ist, dann habe ich keine Lust auf lange Kämpfe mit der Krankenkasse, sonderne zahle halt aus eigener Tasche. Vollkommen legitim und vollkommen in Ordnung.
Johannes pocht auf die Vertragseinhaltung der Verträge zwischen BIHA und GKV und ist der Meinung, dass die Akustiker die Geräte abzugeben haben, die zum bestmöglichen Sprachverstehen führen.
Ich bin hingegen der Meinung, dass die Krankenkasse hier tätig werden muss. Diese hat entsprechend eine Beratungspflicht und muss Hilfsmittel / Hörhilfen vorschlagen können, die eben den bestmöglichen Funktionsausgleich im Hinblick auf die Teilhabe in der Gesellschaft erreichen können. Als Referenz, was möglich ist, dienen die Werte (Sprachverständlichkeit, Hörtagebuch / AHAB) des bevorzugten Hörsystems.
Gibt es kein Hörsystem, was an diesen Werten herankommt, so muss die Krankenkasse das entsprechende Hörsystem zahlen... auch wenn es mehr als den Betrag kostet, der als Festbetrag festgeschrieben wurde.
Da der Versicherte Kunde der Krankenkasse ist, ist meiner Meinung die Krankenkasse der Ansprechpartner hinsichtlich der Leistungspflicht, nicht der Akustiker. Daher empfehle ich, den Antrag auf Kostenübernahme eines Hörsystems an die Krankenkasse zu richten, nicht jedoch auf die Vertragseinhaltung der Referenzverträge zwischen BIHA und GKV zu bestehen.

Zusammengefasst: es gibt mehrere Wege nach Rom und jeder muss für sich entscheiden, welchen er einschlagen will.
Keiner der Meinungen / Vorgehensweisen sind FakeNews. Keiner der Vorgehensweisen ist absolut und als einziges korrekt. Im Falle eines Falles entscheidet ein Richter darüber, wer Recht bekommt.

Grüße,
Miriam

PS: Ich finde es persönlich nicht schön, die Meinung als "FakeNews" zu betiteln. Ebensowenig wie die Meinung von Johannes (nixverstahn) und seine Interpretation von "bestmögliches Hören" absolut und einzig korrekt ist, ist Svens Meinung oder meine Meinung absolut und einzig korrekt! Es sind verschiedene Interpretationen und verschiedene Herangehensweisen. Letztendlich muss sich jeder für eine entscheiden. Daher fände ich es gut, wenn man verschiedene Sichtweisen einfach sachlich aufführt und nicht seine Meinung als einzig korrekte und absolute darstellt. Dies macht jedoch Johannes (nixverstahn) ständig und gehen ihm die Argumente aus, wird er persönlich angreifend (durch z.B. solche Threads wie dieser es ist). DAS geht mMn nicht.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
svenyeng
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#16

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Nein, er ist verpflichtet, das Gerät zuzahlungsfrei ab zu geben, mit welchem der Kunde am besten versteht - egal, ob er dafür einen Einstandspreis für eur 3'000.- bezahlt (obwohl das Gerät für eur 200.- zu haben ist, wenn man es richtig anstellt) oder ob er noch etwas bekommt (für die Entsorgung von Schrott).
Das ist schon direkt falsch! Der Akustiker ist zu gar nichts verpflichtet.
Er kann sich seine Kunden aussuchen. Niemand zwingt ihn Kunden anzunehmen.
Der Kunde kann dies der Krankenkasse mitteilen. Diese musss Geräte benennen, welche günstiger sind, und mit welchen "ein gleich gutes Hören" ermöglicht wird (wie das genau ermittelt wird, hat nixverstahn ausführlich beschrieben). "Schneiden die Geräte schlechter ab", so bekommt der Kunde das teure Gerät ohne Zuzahlung.
Wer dann die Mehrkosten trägt, kann ihm egal sein.
Kann man tun die KK wird aber keinen Cent mehr zahlen und somit bleibt der Kunde an den Kosten hängen.
Nochmal: Kein Akustiker kann HGs unterm EK verkaufen. Wenn, dann macht er das nicht oft und ist schneller Pleite als man denken kann.
Wenn, dann müsste die KK die kompletten Kosten übernehmen, das wird sie nicht tun. Gesetzlich ist ein Festbetrag festgelegt, den die KK zahlt.

Was passiert also? Klar, die Akustiker werden dann irgendwann nicht mehr mit den KKs zusammenarbeiten und nur noch Privatkunden annehmen.

Es kann auch ganz schnell passieren das die KKs irgendwann gar keinen Festbetrag mehr für HGs zahlen. Für Brillen gibt's von den KKs ja auch schon lange nichts mehr. Brillen sind auch sehr teuer. Alleine für Gleitsichtgläser legt man über 1000 Euro auf den Tisch. Das darf mit alles aus eigener Tasche zahlen. Da gibt's keine Grundversorgung wie bei HGs.

Gruß
sven
Zuletzt geändert von svenyeng am 22. Jun 2018, 09:21, insgesamt 1-mal geändert.
nixverstahn
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#17

Beitrag von nixverstahn »

moin,
schade Miriam @Muggel,
dem größten Teil deines Postes kann man folgen, weil du ihn als deine Meinung darstellst.
Widersprechen muss ich deinem letzten Absatz UND dem PS, weil:
1.
FakeNews sind und bleiben die ständig wiederholten Darstellungen, dass die Kassensachleistungen "Zuzahlungen" seien.
2.
FakeNews sind und bleiben die reinen Entwertungsabsichten wie "absoluter Schwachsinn".
und nun zu deinem PS:
hier verdrehst du mMn - auch nicht zum ersten Mal - Ursache und Wirkung, weil:
weder stellt "Johannes" seine Meinung als absolute dar (dem widerspricht schon seine Signatur), noch gehen ihm die Argumente aus (das ist ja das Threadaufblähproblem), noch wird ER persönlich (es sei denn als REaktion).
Dieser Thread bezieht sich ganz klar auf Verhaltensweisen (meinetwegen auch seiner, wenn es sie gäbe) und nimmt Referenz auf einen ganz bestimmten Post, welcher hier nur exemplarisch als Referenz genannt wurde.
Aber ich stelle mal eine weitergehende Frage:
wer fühlt sich völlig erhaben über die Gefahr, dass die eigene Wahrnehmung von der eigene Interessenlage bestimmt wird (Beschränktheit zwischen den eigenen Ohren)? :)

LG
Johannes
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svenyeng
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#18

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Da der Versicherte Kunde der Krankenkasse ist, ist meiner Meinung die Krankenkasse der Ansprechpartner hinsichtlich der Leistungspflicht, nicht der Akustiker.
Genau das ist ja mein Reden!
Denn einige Leute hier stellen die Akustiker immer als Buhmann da, die jedes HG kostenlos rausgeben sollen. Und wenn sie dabei drauflegen und recht schnell pleite gehen egal.
Wie muggel schon sagt ist die KK der Kostenträger. Dort muss man einen Antrag auf Übernahme von Mehrkosten stellen. Die KK prüft das und wenn man Glück hat kommt der Antrag durch, wenn nicht muss man selber zahlen.

Wie gesagt, der Akustiker muss rein gar nichts, der muss nicht mal Kunden annehmen. Er ist ein freier Unternehmer und lebt von seinem Handwerk.

Gruß
sven
nixverstahn
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#19

Beitrag von nixverstahn »

sicher können wir uns auf Folgendes einigen:
"müssen" muss keiner was, aber es gibt so etwas wie "Sachzwänge" .
1.
der "zu Versorgende" muss sich nicht versorgen lassen, dann bleibt er schlecht hörend.
2.
der Hörakustiker muss nicht versorgen, dann leidet der Umsatz.
3.
die Kasse muss nicht mit jedem Akustiker weiter zusammenarbeiten, dann leidet ebenfalls dessen Umsatz.
*
Die Einzige, die tatsächlich was muss, das ist die Krankenkasse.
Die MUSS im Zweifel die rechtlich erforderliche Versorgung sicherstellen.
Übrigens:
ICH habe NIE verlangt, dass der Hörakustiker mir aufpreisfrei das High-End-Luxusgerät auf´s Ohr drücken muss, weil ich angeblich nur damit bestmöglich höre und verstehe :)

LG
Joh.
Zuletzt geändert von nixverstahn am 22. Jun 2018, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Dani!
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#20

Beitrag von Dani! »

fast-foot hat geschrieben: - egal, ob er dafür einen Einstandspreis für eur 3'000.- bezahlt (obwohl das Gerät für eur 200.- zu haben ist, wenn man es richtig anstellt)
Ein Großhändler bekommt VIELLEICHT ein High-End Gerät für 200,- Der Einzelhändler ist WEIT entfernt davon. Garantie gibts bei dem Preis auch keine, also muss das der Akustiker selbst liefern => versteckte Zusatzkosten. Und klar, Unterhaltkosten für Räume, Angestellte, Strom, PC fallen ja auch keine an. Einfuhrumsatzsteuer meines Wissens nach auch nicht, man muss die Geräte ja nur illegal am Zoll vorbei beschaffen. Es ist immer dieselbe alte Leier.

Soviel zum Thema "FAKENEWS"!!!
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
svenyeng
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#21

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
1.
der "zu Versorgende" muss sich nicht versorgen lassen, dann bleibt er schlecht hörend.
Das ist erst mal richtig. Nur ohne HG komme ich nicht zurecht.
2.
der Hörakustiker muss nicht versorgen, dann leidet der Umsatz.
Würde ich so nicht sagen. Es gibt viele privat Versicherte an denen er gut verdienen kann. Dann versorgt er weniger Menschen, verdient aber unterm Strich mit weniger Arbeit genau so viel wie bisher. und kann sich viel mehr Zeit für die Kunden nehmen.
Das ist in der Physiotherapie z.B. ähnlich. Hat man ein Rezept für 6x Physiotherapie, sind das 6x 20min. Von diesen 20min kann man dann noch nochmal 5-10min fürs Aus- und Anziehen abziehen. Effektive Behandlungszeit = 10min, ggf. noch 2-3min mehr. Die Therapeuten müssen pro Stunde 3 Patienten durchschleusen um davon Leben zu können.
Ich kenne Therapeuten die mittlerweile nur noch privat behandeln weil die Massenabfertigung nicht deren Philosophie ist.
Denn wenn es jemandem wirklich schlecht geht sind gut 10min Behandlungszeit ein Witz und bringen nix. 1h Behandlung muss da schon sein.
Da ich ja Bandscheibenprobleme habe kann es immer mal sein das ich heftig Schmerzen habe. Dann geh ich zur Osteopathin. Mittlerweile gibt's dafür ja für 4 Behandlungen pro Jahr einen Zuschuss von der KK, sonst könnte man sich das kaum leisten.
Leider zahlen die KKs ja die meisten Dinge die helfen nicht.
Aber die OP, die sehr viel Geld kostet und eigentlich nicht nötig ist zahlen sie ohne mit den Wimpern zu zucken.
3.
die Kasse muss nicht mit jedem Akustiker weiter zusammenarbeiten, dann leidet ebenfalls dessen Umsatz.
Da stimme ich zu, wobei die KK dann auch Kunden verlieren kann, vor allem wenn andere KK mit mehr Akustikern zusammen arbeiten.
Das ist ja immer so, wenn andere bessere Leistungen erbringen.

Ich war ja ewig Kunde bei der DAK. Dann führten die den Zusatzbeitrag ein. Die IKK war eine der Kassen die das nicht machte. Also habe ich sofort zur IKK gewechselt. Die gesetzlichen Leistungen sind ja eh gleich.

Gruß
sven
nixverstahn
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#22

Beitrag von nixverstahn »

moin @Dani!,
mal abgesehen von den ggf. in beide Richtungen nicht todernst zu nehmenden Preisen :)
WAS haben denn jetzt "Ladenmiete, Garantie, Strom etc. mit "Einstandspreisen" zu tun? :)

können wir uns also darauf einigen, dass "Einstandspreis 3.000.-EUR" Vorleistungs-FAKENEWS waren, auf die dann RE-agiert wurde?
nur um die Dinge mal wieder vom Kopf auf die Füße zurück zu stellen :)

LG
Joh.
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
Dani!
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#23

Beitrag von Dani! »

muggel hat geschrieben:Hier gehen die Vorgehensweisen und die Einstellungen der Forenmitglieder auch auseinander.
...
Ich bin hingegen der Meinung, dass die Krankenkasse hier tätig werden muss. Diese hat entsprechend eine Beratungspflicht und muss Hilfsmittel / Hörhilfen vorschlagen können, die eben den bestmöglichen Funktionsausgleich im Hinblick auf die Teilhabe in der Gesellschaft erreichen können. Als Referenz, was möglich ist, dienen die Werte (Sprachverständlichkeit, Hörtagebuch / AHAB) des bevorzugten Hörsystems.
Toller Beitrag!
Du hast zwar geschrieben, wie der Nachweis zu erbringen ist. Beweis das mal bei der KK.
Mit meinen aktuellen HGs habe ich von den von mir getesteten Geräten subjektiv(!) das beste Hörvermögen/Sprachverständnis. Objektiv widerspricht sich das aber mit allen Labortests.
Wie man dieses Dilemma löst, hast du ja auch geschrieben: sowohl selbstzahlen als auch alle Mittel zu verwenden, dass es jemand anders bezahlt, sind legitim und dürfen nicht als grundsätzlich Falsch hingestellt werden.
Wer zuviel Zeit hat, streitet sich halt gerne Monatelang mit seinen Kostenrechnungsstellen und belästigt alle. Wer zuviel Geld hat, zahlt eben selbst und hat seine kostbare Ruhe.

Ich stehe immer noch auf dem Standpunkt, dass Komfort nichts mit bestmöglichem Verstehen zu tun hat, sondern es das eigene Leben leichter macht (daher ja auch der Begriff). In meinem Fall bleibt mir mehr "Rechenzeit" beim Denken für Dinge abseits des Hörens übrig, ich muss mich mit meinen Geräten schlicht und ergreifend längst nicht so anstrengen. Dasselbe Sprachverstehen habe ich auch mit "Kassengeräten". Nur kann ich in diesem Fall das richtig Gehörte nicht mehr weiterverarbeiten, weil der nächste Satz auch noch gehört werden will. Bei meinen aktuellen Geräten kann ich das eben schon verarbeiten. Ist das Nachweisbar? Wohl kaum.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
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svenyeng
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#24

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
WAS haben denn jetzt "Ladenmiete, Garantie, Strom etc. mit "Einstandspreisen" zu tun?
Daran sieht man mal wieder das Du absolut keinerlei kaufmännisches Wissen hast.

Ein Akustiker muss Miete (in größeren Städten sind die Ladenmieten sehr hoch) für sein Geschäft zahlen, Strom benötigt er auf für seine Arbeit, Garantie kostet auch Geld. Versicherung darf man auch nicht vergessen. Ach ja und Werbung muss der Akustiker auch hin und wieder machen. Anzeigen in Zeitungen usw. kosten Geld. Die Werbeagentur die dessen Webseite betreut macht das auch nicht für lau. Das muss alles auf den VK-Preis eines HG drauf gerechnet werden. Hat man Angestellt so kosten diese auch ne Menge Geld. Das Geld muss ja irgendwo her kommen.
Ach ja und leben und essen kaufen muss der Akustiker ja auch noch irgendwie.
Wenn Dir der Akustiker einen Rabatt gewährt, so hat er genau die Summe vorher schon in den VK Preis mit einkalkuliert.

Wenn man mal eine kaufmännische Kalkulation gemacht hat, dann wundert man sich gewaltig. Ich habe mich bei vielen Produkten auch schon gefragt warum die so teuer sind. Aber ich habe schon Kalkulationen gesehen und gemacht. Dann sieht man das mit anderen Augen.

So kosten eben Produkte die im EK 200 Euro kosten schnell 2.000 Euro im VK.

Aber vor allem Ladengeschäfte kosten viel Geld.
Das ist ja auch der Grund warum im Internet alles sehr viel günstiger ist.
Die ganzen Unterhaltskosten fürs Ladengeschäft fallen weg.

Gruß
sven
Dani!
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#25

Beitrag von Dani! »

nixverstahn hat geschrieben:WAS haben denn jetzt "Ladenmiete, Garantie, Strom etc. mit "Einstandspreisen" zu tun? :)
Du kannst auch so argumentieren:
"Batterien kosten -,15€ das Stück, warum muss dann der HG-Träger für seine HGs 6000€ berappen?"
Der Einkaufspreis hat nunmal nur marginal mit dem Endpreis zu tun.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
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