Hörschlauch gebrochen innerhalb Gewährleistung

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Fehlhauer Norbert
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Hörschlauch gebrochen innerhalb Gewährleistung

#1

Beitrag von Fehlhauer Norbert »

Hörschlauch gebrochen innerhalb Gewährleistung für Hörgerät Starkey 3-Series i20 HDO 312. Die Firma Hörgeräte LANGER GmbH & Co. KG stellt sich auf den Standpunkt es ist nach 1/2 Jahr meine Pflicht zu beweisen, dass dieser Fehler schon zur Lieferung bestand. Dieser Beweis ist aber nur möglich wenn es mehr socher Fälle gibt. Frage: "Sind andere Fälle bekannt?"
svenyeng
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Re: Hörschlauch gebrochen innerhalb Gewährleistung

#2

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Meinst Du den Schallschlauch?
Der wird kostenlos getauscht, muss man eh regelmäßig machen lassen, da dieser hart wird.
Oder meinst Du den Bogen am HG wo der Schlauch drauf kommt.

Das was Dein Akustiker da mit Dir macht ist auf gut Deutsch gesagt eine Sauerei. Ich kann nur empfehlen sofort zu wechseln.
In der Garantiezeit hat alles kostenlos repariert zu werden.
Der Akustiker hat das mit dem Hersteller zu klären.

Ruf doch selber einfach mal bei Starkey an;
http://www.starkey.de/kontakt
und frage dort mach.

Gruß
sven
Dani!
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Re: Hörschlauch gebrochen innerhalb Gewährleistung

#3

Beitrag von Dani! »

@Fehlhauer Norbert
Auch wenn ich den Ärger als Kunde nachvollziehen kann. Das Anprangern eines Unternehmens mit vollem Namen im Internet ist keine gute Idee. Und erst Recht nicht auf einem kleinen, privat geführtem Forum. Es wäre echt schade, wenn diese Firmen so eine Plattform zu Recht kostenpflichtig abmahnen, dann haben wir alle verloren. Die Plattform wäre gestorben.
Du möchtest daher bitte den Namen wieder entfernen. Dieser hilft dir ja bei deiner Frage ohnehin nicht. Und nur zum Anprangern bist du hier falsch.
B:in allgeme:in ke:in kle:in Kev:in se:in Adm:in
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
svenyeng
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Re: Hörschlauch gebrochen innerhalb Gewährleistung

#4

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Warum soll er den Namen des Akustikers nicht nennen?
Jeder darf dich frei seine Meinung sagen.

Würde dieser auf Grund des Postings abmahnen kann er gleich zu.

Das er hier genannt wird setzt ihn unter Druck.

Gruß
sven
Luchs-ohr-iös
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Re: Hörschlauch gebrochen innerhalb Gewährleistung

#5

Beitrag von Luchs-ohr-iös »

Hallo!

Ich mische mich aus gegebenen Anlass zum Thema Zuzahlungsfreiheit sowie Wartungs- und Reparaturpauschale ein:
svenyeng hat geschrieben:Hallo!

Meinst Du den Schallschlauch?
Der wird kostenlos getauscht, muss man eh regelmäßig machen lassen, da dieser hart wird.
Oder meinst Du den Bogen am HG wo der Schlauch drauf kommt.

[...]

Gruß
sven
Wie ich bei meiner Rückfrage bezüglich der Berechnung von Leistungen des HGA erfahren durfte, ist es für die Problemlösung von entscheidender Bedeutung, ob das HG einerseits zuzahlungsfrei ist und entscheidender bzw. das Hintertürchen, das sich einige HGAs wegen der Zuzahlung zum Schlauchwechsel und anderen kleinen Reparaturen offen halten, ob die Otoplastik (=das Ohrpassstück) zuzahlungsfrei ist!! Wenn für die Otoplastik eine Zuzahlung bezahlt worden ist, kann der HGA für den Schlauchwechsel oder auch die Auswechselung des Filters eine Bezahlung verlangen.

Um Nachfrage zu umgehen: Ich habe im Forum gelernt, dass es eine zuzahlungsfreie Otoplastik gibt!

VG und schönes Wochenende
Luchs-ohr-iös
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können (Mark Twain) :)
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