wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

Muss nichts mit Hören zu tun haben, kann aber ...
Treehugger
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#51

Beitrag von Treehugger »

Was erwartest du denn als Antwort?

Oder waren bisher alle Antworten für dich Fake antworten?

Treehugger
nixverstahn
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#52

Beitrag von nixverstahn »

also EINE Möglichkeit FakeNews zu als solche ein für alle Mal zu outen, wäre beispielsweise eine feste Rubrik "Fakenews-Sammler" - oder: "hinter der Fichte"- in der FakeNews gesammelt - und nicht "zerredet" - werden. Das würde viel Zeit und Kraft sparen :)
Natürlich müssen FakeNews-Behauptungen dann bewiesen werden.
eine reine Behauptung - getarnt als Meinung - reicht da NICHT.
zum Beispiel:
Fakenews sind:
* es gäbe fest definierte Kassenhörgeräte oder Festzuschusshörgeräte,
* wer gut hören will, müsse zuzahlen,
* je größer die Schwerhörigkeit, umso höher die Zuzahlungserfordernis,
* Krankenkassen leisten nur Zuschuss zu Hörgeräten,
* der einzige Wert, der zur Kassenzuzahlung führe, sei der Freiburger Test,
* die Ergebnisse beim Hörakustiker seien stets objektive Messungen,
* Kassengerät müsse nur digital sein und 4 Programme und 3 Kanäle haben,
* wer mehr ohne Zuzahlung will, der müsse die Krankenkasse verklagen,
* bei beruflicher Erfordernis müsse der Rentenversicherungsträger einspringen,
* man brauche IMMER eine Verordnung vom Ohrenarzt,
* die Verordnung müsse gleich zu Beginn im Original abgegeben werden,
* der Hörakustiker müsse ein bestimmtes Hörsystem aufpreisfrei anpassen,
* Otoplastiken seien stets zuzahlungspflichtig, weil Einzelanfertigung.
UND:
oben beschriebene Beispiele seien "Unfug", "Schwachfug", "Unsinn", "Quatsch", "Blödsinn", "Schwachsinn" und was es da so an persönlichen Entgleisungen noch so gibt :)
DAS nur mal so als EINE mögliche Antwort auf deine so freundliche Nachfrage, liebster Treehugger :)
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
muggel
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#53

Beitrag von muggel »

Dann würde ich gerne mal die Begründungen haben, warum die gegebenen Beispiele Fakenews sind. Bitte mit Angaben von Gesetzen o.ä.
Denn: nur weil du (huch... fett ist ja ein geeignetes Stilmittel zur Betonung, hingegen Großschreibung Schreien bedeutet!) anderer Meinung bist, sind diese Aussagen, insbesondere aus dem Zusammenhang gerissen, noch lange keine Fakenews!!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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nixverstahn
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#54

Beitrag von nixverstahn »

moin Muggel,
zu deinem Satz 1 und 2:
gockelst du hier:
HilfsM-RL § 19 und Versorgungsvertragsvereinbarung zwischen biha und vdek.
zu deinem Satz 3:
a)
ok, dann eben fett, wenngleich deutlich höherer Aufwand als GROSS (wenn`s dir gut tut) :)
übrigens: in der üblichen Netiquette ist VON DURCHGÄNGIGER GROSSSCHREIBUNG DIE REDE :)
b)
es geht bei FakeNews eben nicht um Meinung, sondern um Falschbehauptung.
c)
"aus dem Zusammenhang reißen", das stimmt, das geht gar nicht, gleichwohl:
wo[/b ]tat ich das im von dir kritisierten Text? :)
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muggel
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#55

Beitrag von muggel »

sorry, das genügt nicht, da du dien Vertrag interpretierst und andere, relevantere Dinge wie das Sozialgesetzbuch etc einfach mal ignorierst bzw aus der Betrachtung lässt.
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nixverstahn
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#56

Beitrag von nixverstahn »

muggel hat geschrieben:sorry, das genügt nicht, da du dien Vertrag interpretierst und andere, relevantere Dinge wie das Sozialgesetzbuch etc einfach mal ignorierst bzw aus der Betrachtung lässt.
da wollen wir DEINE Meinung mal so stehen lassen - gelle :)
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#57

Beitrag von Treehugger »

Und warum schreibst du es dann nicht einfach?

Aber das sind ja keine Lösungen gegen Fake News,
Sondern lediglich deine Meinung, das es welche sind.

Treehugger
nixverstahn
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#58

Beitrag von nixverstahn »

jep Treehugger,
auch DEINE Meinung lassen wir jetzt mal so im Raume stehen - gelle :)
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
fast-foot
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#59

Beitrag von fast-foot »

Hallo muggel,
muggel hat geschrieben:sorry, das genügt nicht, da du dien Vertrag interpretierst und andere, relevantere Dinge wie das Sozialgesetzbuch etc einfach mal ignorierst bzw aus der Betrachtung lässt.
Also widersprechen die HilfsM-RL § 19 und der Versorgungsvertragsvereinbarung zwischen biha und vdek geltendem Recht? Kannst Du dies begründen, so dass widerlegt wird, dass die unten aufgeführten Aussagen falsch sind (oder auch einfach, warum welche Aussage falsch ist):

a) es gibt fest definierte Kassenhörgeräte oder Festzuschusshörgeräte

b) wer gut hören will, muss zuzahlen

c) je größer die Schwerhörigkeit, umso höher die Zuzahlungserfordernis

d) Krankenkassen leisten nur Zuschuss zu Hörgeräten

e) der einzige Wert, der zur Kassenzuzahlung führt, ist der Freiburger Test

f) die Ergebnisse beim Hörakustiker sind stets objektive Messungen

g) Kassengerät muss nur digital sein und 4 Programme und 3 Kanäle haben

h) wer mehr ohne Zuzahlung will, der muss die Krankenkasse verklagen

i) bei beruflicher Erfordernis muss der Rentenversicherungsträger einspringen

j) man braucht IMMER eine Verordnung vom Ohrenarzt

k) die Verordnung muss gleich zu Beginn im Original abgegeben werden

l) der Hörakustiker muss ein bestimmtes Hörsystem aufpreisfrei anpassen

m) Otoplastiken sind stets zuzahlungspflichtig, weil Einzelanfertigung

Vielen Dank.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
svenyeng
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#60

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
a) es gibt fest definierte Kassenhörgeräte oder Festzuschusshörgeräte
Gibt es nicht. Welche Geräte der Akustiker Zuzahlungsfrei rausgibt ist ganz alleine seine Sache.
b) wer gut hören will, muss zuzahlen
Das ist leider wahr. Ich kann es auf Grund meiner weiter über 20 Jahre Erfahrung als HG-Träger bestätigen, denn mit teuren HGs hört man immer besser.
c) je größer die Schwerhörigkeit, umso höher die Zuzahlungserfordernis
Ist irgendwie logisch, aber soweit ich weiß zahlt die KK einen höheren Zuschuss, wenn z.B. Powergeräte nötig sind.
d) Krankenkassen leisten nur Zuschuss zu Hörgeräten
Das ist Fakt, das nennt sich Festbetrag und dieser ist festgelegt.
Festbetrag von 784,94 Euro für ein Hörgerät
Festbetrag von 1412,89 Euro für zwei Hörgeräte
Einen höheren Festbetrag bekommt nur unter speziellen Umständen mit Antrag und ärztlichem Attest. Und da kommt es drauf an ob die KK das bewilligt oder nicht.
e) der einzige Wert, der zur Kassenzuzahlung führt, ist der Freiburger Test
Das kann ich nicht sagen, mich interessieren Tests nicht, da sie absolut nichts aussagen. Man kann beim Test unter Laborbedingungen alles super verstehen. Im täglich Leben kann es dann völlig anders sein.
f) die Ergebnisse beim Hörakustiker sind stets objektive Messungen
Dazu kann ich nichts sagen, da mein Akustiker keine Tests macht.
Ich teste im täglichen Leben die HGs, wenn es um neue geht.
Alles andere ist sinnfrei.
g) Kassengerät muss nur digital sein und 4 Programme und 3 Kanäle haben
Muss nicht, kann aber.
h) wer mehr ohne Zuzahlung will, der muss die Krankenkasse verklagen
Verklagen nicht sofort, aber einen entsprechenden Antrag auf Übernahme höherer Kosten stellen.
Soll dies abgelehnt werden und ein Einspruch auch, kann man gegen die KK vor Gericht ziehen. Das kann aber, wenn man verliert, richtig teuer werden. Somit sollte man sich das gut überlegen.
i) bei beruflicher Erfordernis muss der Rentenversicherungsträger einspringen
Korrekt! Denn die RV möchte das man möglichst lange im Berufsleben bleibt nur nicht Frührentner wird. Daher zahlen die auf Antrag oftmals Zuschüsse.
Ich bekam einen Zuschuss zu den HGs und einen fürs Zubehör (MultiMic).
j) man braucht IMMER eine Verordnung vom Ohrenarzt
Nur bei Erstversorgung. Bei Folgeversorgung ist dies nicht nötig.
Da man aber eh 2x pro Jahr zum HNO zur Kontrolle (Ohr untersuchen, Ohren sauber machen, ...) gehen sollte, tut es nicht weh trotzdem eine Verordnung zu holen.
k) die Verordnung muss gleich zu Beginn im Original abgegeben werden
Das ist falsch!
In der Testphase gibt man dem Akustiker am besten eine Kopie.
Dann fällt es leichter, wenn nötig, den Akustiker zu wechseln.
Es könnte sonst zu Diskussionen bei der Rausgabe des Originals kommen.
Wobei der Akustiker verpflichtet ist diese rauszugeben.
l) der Hörakustiker muss ein bestimmtes Hörsystem aufpreisfrei anpassen
Falsch!
Der Akustiker entscheidet ganz alleine welche HGs er zuzahlungsfrei rausgibt.
Es lohnt sich generell auch mal ein bisschen zu verhandeln.
m) Otoplastiken sind stets zuzahlungspflichtig, weil Einzelanfertigung
Falsch! Es gibt zuzahlungsfreie Otoplastiken, welche aber eine Art Grundversorgung sind.

Gruß
sven
muggel
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#61

Beitrag von muggel »

Hallo,
natürlich kann ich belegen, welche der Aussagen falsch bzw. nicht vollständig sind. Nur... habe ich diese als FakeNews betitelt? Nö.. also warum soll ich irgendwas belegen?

Aber gerne fange ich an, wobei ich nicht den ganzen Tag Zeit haben, das genauer zu schreiben:

Aussage a):
Der Spitzenverband der GKV hat für Hörhilfen Festbeträge festgelegt. Entsprechende Hörhilfen sidn gemäß SGB in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden. Diese Hörgeräte sind die so genannten "Festbetragshörgeräte", welche auch "Kassenhörgeräte" genannt werden.
Quellen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... traege.jsp
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... hilfen.pdf

Aussage b)
Hier ist diese Aussage aus dem Kontext gerissen worden. Korrekt müsste es heißen: wer gut hören will und auf Komfort nicht verzichten möchte oder keine Lust auf lange Kämpfe mit der Krankenkasse hat, um ein Hörgerät zu erhalten, was mehr als den Festbetrag kostet, muss zuzahlen.

Aussage c)
Der Spitzenverband der GKV hat dieses durch die Unterscheidung des Festbetrages selbst so festgehalten: Patienten, die nach der WHO-Klassifizierung in die Kategorie WHO4 fallen, erhalten einen höheren Festbetrag als Patienten, die "nur" eine Schwerhörigkeit gemäß WHO-Klassifizierung kleiner als WHO4 erreichen.
Dieses impliziert, die Aussage, dass Patienten mit einer WHO4-SH Hörgeräte benötigen, die kostenintensiver sind.
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... cherte.pdf

Aussage d)
Gemäß https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... hilfen.pdf
gilt: "Mit dem Festbetrag sind sämtliche Kosten [...] abgegolten."
Auf der Seite des GKV Spitzenverbandes zu Festbeträgen steht zudem:
"Der Festbetrag ist folglich ein Höchstbetrag und kein Fixpreis, d. h., es können unterhalb der Festbeträge Vergütungen vereinbart werden, womit ein Vertragswettbewerb ausgelöst werden soll."

Aussage e) habe ich so noch nie gelesen. Ist auch mMn nicht korrekt. Analog Aussage f).

Aussage g) ist so nicht ganz korrekt. Der Grundtenor, dass es gewisse Features gibt, die ein Hörgerät erfüllen muss, ergibt sich aus https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... cherte.pdf
Dort stehen die Voraussetzungen für Hörgeräte für WHO4-Patienten klar und sehr eindeutig festgeschrieben. Demnach muss ein Hörgerät über die folgenden Features verfügen: Digitaltechnik, mind. 4 Kanäle, mind. 3 Programme, Rückkopplungs- und Schallunterdrückung, Verstärkungsleistung von min. 75 dB.
Für nicht WHO-Patienten stehen die Anforderungen in
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... cherte.pdf
Demnach müssen Hörgeräte digital sein, mind. 4 Kanäle, mind. 3 Hörprogramme, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung und eine Verstärkungsleistung von weniger 75 dB haben.
Korrekt ist also die Aussage: Damit ein Hörgerät von der Kasse bezahlt wird, muss dieses digital sein, 4 Kanäle besitzen, 3 Hörprogramme und eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung besitzen.

Aussage h): wurde so nie getroffen. Wer ein Hilfsmittel benötigt, was nicht mit dem Festbetrag der Krankenkasse anzuschaffen ist, muss dieses mit entsprechender medizinischer Begründung bei der Krankenkasse beantragen.
Wird die Kostenübernahme abgelehnt, so kann der Patient dem widersprechen. Falls die Krankenkasse weiterhin die Kosten nicht übernimmt, kann der Patient Klage vor dem Sozialgericht erheben.
Um überhaupt die Krankenkasse zu verklagen, müssen diese Schritte (Antrag auf Einzelfallentscheidung, Widerspruch gegen Ablehnung, Abwarten des endgültigen ablehnenden Bescheids) vorher durchlaufen. Übernimmt die Krankenkasse das beantragte Hilfsmittel, so ist eine Klage selbstredend nicht erforderlich.

Der Rest der Aussagen lässt sich ebenso auseinander nehmen bzw. aufbohren.
Das Problem ist jedoch -- und deswegen habe ich keine Lust, meine weitere Zeit zu verschwenden -- dass der User nixverstahn nur die Dinge liest, die er lesen möchte; Sachverhalte verdreht oder das gemäß seiner vorgefassten Meinung interpretiert.
Nur den Vertrag zwischen BIHA und VDEK als Argumentationsgrundlage zu nehmen, reicht nicht... denn nicht alle GKV gehören dem VDEK an... und über den individuellen Versorgungsverträgen zwischen GKV und Leistungserbringer stehen andere Regelwerke / Gesetze.
Auch wäre es nicht das erste Mal, dass ein solcher Vertrag im späteren Verlauf sich als nicht konform zu dem geltenden Recht erweist.
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nixverstahn
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#62

Beitrag von nixverstahn »

kurz nochmal nachgefragt:
habe ich Muggel jetzt richtig verstanden:
alle über 7.0000 Hörgeräte der Hilfsmittelnummern 13.20.12.0 bis 9 sind aufpreisfrei anzupassen, da "Festzuschussgeräte"?
DAS ist doch mal ´ne Ansage :)
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
svenyeng
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#63

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@nixverstahn:
Das hat muggel nirgends geschrieben.
Wie kommst Du auf den Unsinn?

Gruß
sven
muggel
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#64

Beitrag von muggel »

Hallo,

alle Hilfsmittel mit einer Hilfsmittelnummer sind prinzipiell von der GKV erstattungsfähig.
In welcher Höhe ein einzelnes Hilfsmittel erstattet wird, hängt von der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit ab.

Aber deine Interpretation zeigt es mal wieder: du interpretierst deine Meinung / Intention in die Aussagen, auch wenn das da nicht steht.
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#65

Beitrag von Treehugger »

nixverstahn hat geschrieben:kurz nochmal nachgefragt:
habe ich Muggel jetzt richtig verstanden:
alle über 7.0000 Hörgeräte der Hilfsmittelnummern 13.20.12.0 bis 9 sind aufpreisfrei anzupassen, da "Festzuschussgeräte"?
DAS ist doch mal ´ne Ansage :)
Das sind jetzt sozusagen Fake News.

Treehugger
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#66

Beitrag von nixverstahn »

wir einigen uns also jetzt sicher auf die Sachaussage:
"vom Vertragshörakustiker aufzahlungsfrei anzupassen ist EIN zeitgemäßes - im Hilfsmittelverzeichnis gelistetes - Hörsystem, welches ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich bestmöglich die individuellen Defizite des Hörens und Verstehens - ganz gleichgültig, welcher Einkaufspreis und welcher technische Aufwand dazu auch immer notwendig ist - ausgleicht". :)
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nixverstahn
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#67

Beitrag von nixverstahn »

svenyeng hat geschrieben:Hallo!

@nixverstahn:
Das hat muggel nirgends geschrieben.
Wie kommst Du auf den Unsinn?

Gruß
sven
hier hat sie:
muggel hat geschrieben:Hallo,

Aussage a):
Der Spitzenverband der GKV hat für Hörhilfen Festbeträge festgelegt. Entsprechende Hörhilfen sidn gemäß SGB in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden. Diese Hörgeräte sind die so genannten "Festbetragshörgeräte", welche auch "Kassenhörgeräte" genannt werden.
Quellen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... traege.jsp
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... hilfen.pdf
wieso "Unsinn"?

LG
nixverstahn
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Dani!
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#68

Beitrag von Dani! »

@nixverstahn:
Dein Umkehrschluss ist unzulässig. Alle zuzahlungsfreien Geräte befinden sich in der Liste. Umgekehrt sind jedoch nicht alle Geräte in der Liste zuzahlungsfrei.

@all
Ansonsten verstehe ich nicht, ob ihr am Wochenende nix besseres zu tun hattet als euch hier im Thread zu ärgern? Mir ist das jedenfalls zu viel.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#69

Beitrag von muggel »

@Dani: ich habe heute vormittag geschrieben und bereue es schon bitter, meine Pause dafür geopfert zu haben. Liefern, liefern, liefern... aber wenn man mal beim FakeNews-Aufzähler fragt, wie er zu den Annahmen kommt: nix.
Dafür ist mir meine Zeit echt zu schade.

Ach ja... zur Information: In der Hilfsmittelrichtlinie (§ 21 bzw. § 22) steht, welche Ergebnisse eine Hörgeräteversorgung hat. Dort steht nichts von "möglichst großer Hörfläche", sondern einzig und alleine wird das Sprachverstehen (und die Verbesserung dessen) in den Vordergrund gerückt.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#70

Beitrag von rabenschwinge »

Muggel für den, den die Thematik wirklich interessiert sind die Ausführungen sehr informativ Vielleicht von der Warte aus betrachten 🌻
muggel
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#71

Beitrag von muggel »

rabenschwinge hat geschrieben:Muggel für den, den die Thematik wirklich interessiert sind die Ausführungen sehr informativ Vielleicht von der Warte aus betrachten 🌻
Danke, rabenschwinge. Damit sind die Beiträge zumindest nicht umsonst.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#72

Beitrag von nixverstahn »

welchen Informationswert hat denn der Verweis auf ein Hilfsmittelverzeichnis zur Entkräftung der Tatsachenbehauptung, dass es keine Festbetrags- oder gar Kassenhörgeräte gibt?.
Außer der stao*-Info zum Zwecke des "Eindruck erwecken als würde..." um den oberflächliche Leser Irre zu führen? :)
* stao = so-tun-als-ob
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#73

Beitrag von nixverstahn »

muggel hat geschrieben: Ach ja... zur Information: In der Hilfsmittelrichtlinie (§ 21 bzw. § 22) steht, welche Ergebnisse eine Hörgeräteversorgung hat. Dort steht nichts von "möglichst großer Hörfläche", sondern einzig und alleine wird das Sprachverstehen (und die Verbesserung dessen) in den Vordergrund gerückt.
hier wieder:
"so tun als ob" und "Eindruck erwecken, als würde....":
wenn etwas "in den Vordergrund gerückt wird", ist der Rückschluss erlaubt, dass anderes mit zu beachten ist, wie z.B. der im § 19 der HilfsM-RL beschriebene Funktionsdefizitausgleich - gelle :)
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#74

Beitrag von fast-foot »

Hallo muggel,

vielen Dank für Deine Antwort.

Hier meine Sichtweise:
muggel hat geschrieben:Aussage a):
Der Spitzenverband der GKV hat für Hörhilfen Festbeträge festgelegt. Entsprechende Hörhilfen sidn gemäß SGB in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden. Diese Hörgeräte sind die so genannten "Festbetragshörgeräte", welche auch "Kassenhörgeräte" genannt werden.
Quellen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/...traege.jsp
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... hilfen.pdf
Ich kann keine Liste mit so genannten "Festbetragsgeräten" finden. Deine Antwort beweist also nicht, dass die Aussage falsch ist.
muggel hat geschrieben:Aussage b)
Hier ist diese Aussage aus dem Kontext gerissen worden. Korrekt müsste es heißen: wer gut hören will und auf Komfort nicht verzichten möchte oder keine Lust auf lange Kämpfe mit der Krankenkasse hat, um ein Hörgerät zu erhalten, was mehr als den Festbetrag kostet, muss zuzahlen.
Genau das, was es heissen müsste, schreibt aber bspw. svenyeng nicht (der Kontext, aus dem die Aussage gerissen wurde, existiert also gar nicht).

Die Aussage halte ich daher für falsch.
muggel hat geschrieben:Aussage d)
Gemäß https://www.gkv-spitzenverband.de/...hilfen.pdf
gilt: "Mit dem Festbetrag sind sämtliche Kosten [...] abgegolten."
Auf der Seite des GKV Spitzenverbandes zu Festbeträgen steht zudem:
"Der Festbetrag ist folglich ein Höchstbetrag und kein Fixpreis, d. h., es können unterhalb der Festbeträge Vergütungen vereinbart werden, womit ein Vertragswettbewerb ausgelöst werden soll."
Wettbewerb ist gut :lol:

Spass beiseite: der Satz "Mit dem Festbeträg sind sämtliche Kosten [...] abgegolten." spricht doch für die Aussage von nixvertahn, auch der zweite Satz.
muggel hat geschrieben:Aussage e) habe ich so noch nie gelesen. Ist auch mMn nicht korrekt. Analog Aussage f).
Also bist Du der Meinung, dass die Aussagen e) und f) falsch sind. Ich ebenfalls.
muggel hat geschrieben:Aussage g) ist so nicht ganz korrekt. Der Grundtenor, dass es gewisse Features gibt, die ein Hörgerät erfüllen muss, ergibt sich aus https://www.gkv-spitzenverband.de/...cherte.pdf
Dort stehen die Voraussetzungen für Hörgeräte für WHO4-Patienten klar und sehr eindeutig festgeschrieben. Demnach muss ein Hörgerät über die folgenden Features verfügen: Digitaltechnik, mind. 4 Kanäle, mind. 3 Programme, Rückkopplungs- und Schallunterdrückung, Verstärkungsleistung von min. 75 dB.
Für nicht WHO-Patienten stehen die Anforderungen in
https://www.gkv-spitzenverband.de/...cherte.pdf
Demnach müssen Hörgeräte digital sein, mind. 4 Kanäle, mind. 3 Hörprogramme, Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung und eine Verstärkungsleistung von weniger 75 dB haben.
Korrekt ist also die Aussage: Damit ein Hörgerät von der Kasse bezahlt wird, muss dieses digital sein, 4 Kanäle besitzen, 3 Hörprogramme und eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung besitzen.
Mit Deiner Aussage bestätigst Du, dass Aussage g) ebenfalls falsch ist. Wobei bei Deiner "korrekten Aussage" am Ende zu beachten ist, dass auch mehr als 4 Kanäle und 3 Hörprogramme möglich sind.
Der Rest der Aussagen lässt sich ebenso auseinander nehmen bzw. aufbohren.
Also nur schwerlich.
muggel hat geschrieben:Nur den Vertrag zwischen BIHA und VDEK als Argumentationsgrundlage zu nehmen, reicht nicht... denn nicht alle GKV gehören dem VDEK an... und über den individuellen Versorgungsverträgen zwischen GKV und Leistungserbringer stehen andere Regelwerke / Gesetze.
Falls es zutrifft, dass andere Regelwerke/Gesetze über den Versorgungsverträgen stehen (welche, und wo widersprechen sie ihnen?), wäre es meiner Ansicht nach Aufgabe der BIHA gewesen, darauf hin zu weisen und entsprechende Vertragsänderungen an zu streben, anstatt diese zu unterzeichnen, um sich dann doch nicht daran zu halten (wobei die Zeche dann der Kunde bezahlt - das finde ich ihm gegenüber nicht fair).

muggel hat geschrieben:Auch wäre es nicht das erste Mal, dass ein solcher Vertrag im späteren Verlauf sich als nicht konform zu dem geltenden Recht erweist.Auch wäre es nicht das erste Mal, dass ein solcher Vertrag im späteren Verlauf sich als nicht konform zu dem geltenden Recht erweist.
Weil es schon vorgekommen ist, dass ein Vertrag gegen geltendes Recht verstösst, tut es auch der oben erwähnte? Das reicht mir nicht als Begründung.

Mein Fazit: aus meiner Sicht sind die meisten Aussagen in der Tat falsch; da würde ich also nixverstahn zustimmen.

Gruss fast-foot
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Re: wie umgehen mit immerwährenden FakeNews?

#75

Beitrag von muggel »

Hallo,

sorry, aber ich stimme in vielen Punkten nicht zu.
Wegen Hilfsmittelverzeichnis: gibt es sogar online. Kann man reinschauen!

Und weil ich keine Zeit und Lust habe, weiter die Argumente aufzudröseln, heisst es nicht, dass es zu schwierig ist. Nur, dass ich dazu keine Zeit und Lust habe.
Einige Aussagen von nixverstahns Liste sehe ich als falsch an. Andere hingegen nicht! So sind für mich mit Festbetragshöegeräte diejenigen gemeint, die ein Akustiker ohne Zuzahlung abgibt, also Hörgeräte, die im Abgabepreis unter dem festgelegtem Festpreis liegen.

Wie auch bei anderen Hilfsmitteln, zB Schuheinlagen, gibt es jedoch nur wenige, die für den Preis abgegeben werden.

Auch zu den Mindestanforderungen. Ein Hörgerät muss mind. die genannten Features besitzen. Es kann mehr, muss aber nicht. Mehr wurde aber auch nie behauptet. Und die Anzahl Programme und Anzahl Kanäle verwechselt ist für mich im Rahmen eines Postings hier irrelevant und lässt mich die Aussage nicht als Fakenews deklarieren.

Aber ihr beide werdet es eh anders auffassen. Ich spare mir daher die Mühe - lohnt sich nicht. Ich bat darum genau zu erläutern, warum die Aussagen Fakenews sind -- es kam nix! Andere arbeiten lassen, die Antworten interpretieren -- das ist ja auch schön einfach.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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