"obliegt".
die Wahl "obliegt" mitnichten dem Hörakustiker,
nur:
der Hörakustiker unterläuft das vereinbarte gleichberechtigte Wahlrecht

das ist legal, aber du versuchst mit der Behauptung:
"es obliegt ihm", dieses auch noch zu legitimieren.
und legitim ist es eben NICHT, es ist lediglich die einseitige Ausnutzung der Macht des Faktischen, die aber nur solange funktioniert, wie der Kunde das mit sich machen lässt.
Du hilfst dabei, dass es so bleibt,
Ich bemühe mich, dass sich das ändert.
Das ist der Unterschied


