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Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 20. Dez 2017, 19:47
von Faber
moin,
dieser Thread bezieht sich auf einen relativ neuen Gerichts-Beschluss des neunten Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, der noch einmal UNMISSVERSTÄNDLICH den Rechtsanspruch jedes gesetzlich Versicherten bestätigt:
"die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen vollumfänglich bereits mit ihren Beiträgen individuell bestmögliches hören und verstehen ohne weitere Aufzahlung".
DAS Problem ist "die Beweisbarkeit".
Nun meine Fragen bzgl. der Redlichkeit der Hörakustikerzunft:
1.
wird es von Euch bestritten, dass höhere Technologiestufen bessere Sprachverständlichkeit in schwierigem Hörumfeld wahrscheinlicher machen?
2.
WIE helft IHR - konkret - dem hilfesuchenden Bedürftigen, dieses - ähnlich wie der "außenstehende Dritte" bei diesem dem Beschluß zugrundeliegenden Gerichtsverfahren - zu beweisen?
3.
wie kommt es, dass der "außenstehende Dritte" so deutliche Unterschiede in der Sprachverständlichkeit ermittelte, während ihr selbst regelmäßig keine oder fast keine Unterschiede zu "ermessen" vorgebt? Versteht Ihr euren
"Anpassraum" als "Ermessens-Spiel-Raum"? 
4.
das Gericht bewertete ZUSÄTZLICH auch ausdrücklich in seiner Beweiswürdigung einen Satztest adaptiv im Störschall. Wenn der Betroffene diesen zur Absicherung seiner Beweisführung von Euch wünscht (OLSA oder GÖSA nach §5 Satz 1b der Anlage 1 eurer Vertragsvereinbarung), bietet Ihr ihm den dann?
Nun?
jetzt - zur Abwechslung anstelle persönlicher Verunglimpfungsmätzchen - mal bitte ganz konkrete "Butter bei die Fische":
"WIE helft IHR bei der Beweissicherung"???

Danke

LG
Gewichtl
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 20. Dez 2017, 20:01
von akopti
Da ich kein Zunftmitglied bin mache ich gar nichts. Den Zünfte sind seit 1871 in Deutschland aufgelöst.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 20. Dez 2017, 20:13
von Faber
akopti hat geschrieben:Da ich kein Zunftmitglied bin mache ich gar nichts. Den Zünfte sind seit 1871 in Deutschland aufgelöst.
na akopti,
dann beantworte doch mal, wenn ich dich "Hörakustikfachmann" nenne

M
LG
Gewichtl
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 20. Dez 2017, 20:44
von akopti
zu 1,) definiere Wahrscheinlich
zu 2.) Ich empfehle ihm den Beitritt beim VDK, die haben Fachanwälte (ich kenne einen persönlich)für Sozialangelegenheiten. Falls notwendig bekommen sie meine sämtlichen prüffertigen Daten, so wie sie auch die KK in Ihrem Vertrag verlangt.
zu 3.) Kann ich nicht beantworten. Allerdings steht im Beschluß nichts von Messergebnissen des Akustikers und das diese abweichend vom Ergebnis des Gutachters sind. Zudem muss man berücksichtigen dass die Kundin auf der einen Seite mit einem CI versorgt war. Da kann die Geschichte ganz anders aussehen. Deshalb ist dieser Beschluß auch nicht zu verallgemeinern.
zu 4.) ich habe keinen Satztest, da ich mir die Kosten spare, so lange er nicht zwingend vorgeschrieben ist. Zudem bin ich kein gerichtsbestellter Gutachter.
War das jetzt unredlich genug.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 20. Dez 2017, 20:47
von rabenschwinge
ich hab mal die SuFu Bemüht und das da noch zu gefunden:
http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=7733
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 20. Dez 2017, 21:29
von Faber
und wo hilft das jetzt bei der
Beweissicherung der Unterschiede?

Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 20. Dez 2017, 21:50
von Faber
akopti hat geschrieben:zu 1,) definiere Wahrscheinlich
zu 2.) Ich empfehle ihm den Beitritt beim VDK, die haben Fachanwälte (ich kenne einen persönlich)für Sozialangelegenheiten. Falls notwendig bekommen sie meine sämtlichen prüffertigen Daten, so wie sie auch die KK in Ihrem Vertrag verlangt.
zu 3.) Kann ich nicht beantworten. Allerdings steht im Beschluß nichts von Messergebnissen des Akustikers und das diese abweichend vom Ergebnis des Gutachters sind. Zudem muss man berücksichtigen dass die Kundin auf der einen Seite mit einem CI versorgt war. Da kann die Geschichte ganz anders aussehen. Deshalb ist dieser Beschluß auch nicht zu verallgemeinern.
zu 4.) ich habe keinen Satztest, da ich mir die Kosten spare, so lange er nicht zwingend vorgeschrieben ist. Zudem bin ich kein gerichtsbestellter Gutachter.
War das jetzt unredlich genug.
alo, erstmal akopti:
es ehrt dich, dass du überhaupt Stellung beziehst

Andere schweigen hierzu ja jetzt auffällig beredt

aber, nee, das war nicht "unredlich genug",

das war "rausgeredet"

,
ich mach´ mal ein konkretes Beispiel:
der User @svenyeng argumentiert hier ja stets, mit seinem Resound Linx 3d (so heißt das wohl).
ich erzähle von meinem ReSound ey362-DRW.
nun meine Fragen:
1.
ist es erwartbar, dass es stimmt, was @svenyeng behauptet: "mit Linx 3d versteht man besser"?
2.
falls "nein":
warum dann Linx 3d?
3.
falls "ja":
mit welchem zuzahlungsfreien Gerät würdest du dann versorgen, mit dem gleichgut verstanden wird?
4.
falls es keines gäbe:
was tätest du dann - konkret?

LG
Gewichtl
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 20. Dez 2017, 22:52
von akopti
Ja die Fragen, und dann nie die richtigen Antworten.
Deshalb hier auch wieder die falsche Antwort.
Ist theortisch nicht beantwortbar.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Eine Kunden mittelgradige Hochtonschwerhörigkeit, Audigramm unauffällig, keine Mittelohrkomponente.
Sprachverstehen (Einsilber) ohne HG bei dBopt (90 dB) 90%. Bei 65 dB Sprache 60%. im Störgeräusch 30%, also eine Verschlechterung von 30%, was bei diesem Hörverlust normal ist.
Mit HG ist folgendes theoretisch zu erwarten: in Ruhe ca 90% im Störgeräusch ca 60-65% ( also auch ca 30%.
So, die Überraschung. Sie Verstand im Störgeräusch genauso gut wie in Ruhe. Das Gerät war ein Sivantos Prompt S (8 Kanäle 3 Programme, Richttmikrofon, Störgeräuschreduktion, Rückkopplungsunterdrückung = Basisgerät). Die Kundin wollte aber keine manuelle Programmumschaltung, zudem war ihr die Größe zu groß. Also hat sich sich zum Schluß für ein Pure 5px entschieden, da es bei Musik noch besser klang.
So'n Mist, ja schon wieder eine Ausrede, was mach ich nur.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 20. Dez 2017, 23:22
von EinOhrHase
"Die Hörgeräte Zuzahlung der Krankenkassen liegt genau bei 784,94 Euro für das erste Hörgerät. Sind in dieser Preiskategorie keine adäquaten Hörhilfen erhältlich, so sind die Krankenkassen verpflichtet, auch höhere Beträge zu erstatten. Leistungen der Krankenkasse sind keine Zuschüsse, sondern Sachleistungen, die geleistet werden müssen, wenn der Patient eine Hörhilfe benötigt. Werden allerdings zwei Hörhilfen benötigt, so beläuft sich der Festbetrag für beide Geräte auf 924,94 Euro. Hörgerätetechniker haben sich gegenüber den Krankenkassen verpflichtet, in diesem finanziellen Rahmen, geeignete Hörgeräte zur Verfügung zu stellen. Nur, wenn der Patient sich für eine teurere Alternative entscheidet, ist die Differenz zu dem Festbetrag aus privaten Mitteln zu begleichen. Hörgeräte ohne Zuzahlung müssen per Gesetz dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dabei ermöglicht ein zuzahlungsfreies Hörgerät die Grundversorgung und das Sprachverstehen in einer ruhigen Hörsituation. Durch ein kostenfreies Probetragen kann der Patient das geeignete Hörgeräte ohne Zuzahlung für sich finden."
Quelle:
zuzahlungsfreie Geräte
Wie bitte? In einer ruhigen Hörsituation? Als alter Hase unter den
HG-Trägern behaupte ich mal frei, dass es im Alltag kaum eine definitiv ruhige Hörsituation gibt.
Störschall lässt sich zwar nicht so pauschal definieren, dennoch sollte dieser Faktor nicht außer Acht gelassen werden.
Können die Akustiker im hiesigen Forum obigen Satzlaut (aus Link) so "unterschreiben" oder gibts da noch andere Kriterien?
Ausgehend von einem Gerät:
Wenn ein qualitativ besseres Gerät notwendig ist, wie hoch ist dann die Differenz zur maximalen Betragserstattung?
Mag von Fall zu Fall verschieden sein, dennoch denk ich mal, dass die
KK auch hier ein Limit setzen (müssen), sonst könnt sich ja jeder der ein besseres Gerät braucht, n "Luxusgerät" aussuchen und die Kasse zahlt dann...... ??
Von daher muss es ja wo ne Richtlinie oder ähnliches geben, dass die
KK bis Betrag X defintiv ohne grösseren Umstände die Kosten übernehmen....... mal abgesehen von den Sondergeräten wie
CI, BAHA usw.
Was die Einkaufspreise der (einzelnen) Geräte anbelangt, herrscht auf dem Markt ein Preiskampf, der seinesgleichen sucht - O-Ton eines Mitarbeiters aus der
HG-Industrie.
Preise wurden keine genannt, aber allein diese Aussage sagt schon vieles !
Gruss
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 20. Dez 2017, 23:39
von akopti
EinOhrHase hat geschrieben:
Können die Akustiker im hiesigen Forum obigen Satzlaut (aus Link) so "unterschreiben" oder gibts da noch andere Kriterien?
Gruss
Was so manche Leute so ins Internet stellen ist schon hanebüchend. Interesant ist die Adresse, wenn man auf die diversen Links klickt, ausschließlich Audibene.
Hier sehe ich auch den Weg vor lauter Fichten nicht, wenn ich mir mal diesen Audruck ausleihen darf. (Sollte ich gegen ein Copyright verstoßen, bitte mitteilen, damit ich das berrichtigen kann.
Gruß
Dirk
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 07:28
von Faber
moin akopti,
aus deinem Beitrag #108 entnehme ich:
1.
im Regelfall ist MIT Hörgerät IM Störschall DAS Ergebnis erwartbar, welches OHNE Hörgerät in Ruhe erzielt wird. richtig?
2.
über die Feststellung vom user @svenyeng über die Wahrscheinlichkeit seiner Aussage bzgl. der BESSEREN Wirksamkeit bei Ihm, magst du dich nicht äußern, damit du nicht in die "Gefahrenzone" gerätst, die sich daraus ergebenden Folgerungen meines Beitrags #107 öffentlich zu ziehen. richtig?
3.
der Beitrag #109 vom user @ EinOhrHase ist inhaltlich falsch. richtig?
LG
Gewichtl

Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 07:35
von svenyeng
Hallo!
Also ich finde den Satz so sauber und eindeutig formuliert.
Alles andere (was z.B. Gewichtl hier immer wieder schreibt), ist absolut schwammig. Demnach wäre jedes HG zuzahlungsfrei, da die Patienten ja nur mit dem Mercedes bestmöglichstes Verstehen haben.
Zusätzlich sollten die Kassen ganz klar Geräte als Kassengeräte deklarieren.
Kommt ein neues Gerät auf den Markt sollte die KK prüfen ob es ein Kassengerät oder eben keines wird.
Dann muss klar nach außen kommuniziert werden welche Geräte es Zuzahlungsfrei gibt. Wer dann von vorne herein voreingenommen sein will und nur Kassengeräte testen will, kann das tun und so mehrere vergleichen.
Zuzahlungsfreie Geräte sind eben Grundversorgung. Daher wohl auch die Sache mit dem Hören in ruhiger Umgebung.
Das ist so wie es früher mal mit Brillen war.
Da gab es bei jedem Optiker sogenannter Kassengestelle.
Das waren eben ganz einfache billige Gestelle die voll von der KK bezahlt wurden. Grundversorgung eben.
@EinOhrHase:
Die Zuzahlung für richtig gute HGs geht von bis.
Das können pro Gerät auch mal eben 2000-3000 Euro sein.
Gruß
sven
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 08:20
von muggel
Gewichtl hat geschrieben:
1.
im Regelfall ist MIT Hörgerät IM Störschall DAS Ergebnis erwartbar, welches OHNE Hörgerät in Ruhe erzielt wird. richtig?
Was ist denn der Regelfall? Es gibt durchaus Personen, die ein wirklich schlechtes Sprachverstehen im Störgeräusch haben. Bei denen ist auch mit Hörgerät nicht zu erwarten, dass diese an das Sprachverstehen herankommen, was sie ohne Hörgerät in Ruhe erreichen.
Ein gutes Beispiel dafür bist du selbst. In Ruhe hörst du recht gut, aber mit Störgeräusch verstehst du signifikant schlechter als es bei deinem Hörverlust zu erwarten wäre.
2.
über die Feststellung vom user @svenyeng über die Wahrscheinlichkeit seiner Aussage bzgl. der BESSEREN Wirksamkeit bei Ihm, magst du dich nicht äußern, damit du nicht in die "Gefahrenzone" gerätst, die sich daraus ergebenden Folgerungen meines Beitrags #107 öffentlich zu ziehen. richtig?
Schon wieder vergisst du, dass Hören individuell ist. Weiterhin hat Sven keinerlei Informationen gegeben, wie sein Hörverlust ist, welche Hörgeräte er getestet hat und wie genau die vergleichenden Messungen ausfielen.
Es ist ja auch durchaus möglich, dass Sven nach testen der Hörgeräte gesagt hat "die sind es, ich will gar nicht weiter herumprobieren" oder die Features der OPN so toll findet, dass er bereit ist zuzuzahlen.
Meine Erfahrung ist zudem, dass die Hörgeräte in Abhängigkeit der Aussagen des Trägers über den Klang etc ausgewählt werden. All diese Informationen hat Sven nicht gegeben, daher kann man die Aussage nicht beantworten.
Trenn dich doch bitte von dem Denken, dass es genügt, das Autogramm zu kennen, um die "richtigen" Hörgeräte zu finden. Das Audiogramm ist nur einer von vielen Anhaltspunkten für die Auswahl von Hörgeräten. Viel wichtiger sind die Beschreibungen / detaillierten Rückmeldungen des Kunden bei der Testung verschiedenster Geräte und das Wissen / die Erfahrung des Akustikers über verschiedene Geräte / deren Klangeigenschaften.
Vielleicht "verschtescht" du das irgendwann einmal.
Grüße,
Miriam
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 08:35
von fast-foot
akopti hat geschrieben:Ein Beispiel aus der Praxis:
Eine Kunden mittelgradige Hochtonschwerhörigkeit, Audigramm unauffällig, keine Mittelohrkomponente.
Sprachverstehen (Einsilber) ohne HG
Hörgeräte bei dBopt (90 dB) 90%. Bei 65 dB Sprache 60%. im Störgeräusch 30%, also eine Verschlechterung von 30%, was bei diesem Hörverlust normal ist.
Mit HG ist folgendes theoretisch zu erwarten: in Ruhe ca 90% im Störgeräusch ca 60-65% ( also auch ca 30%.
Gewichtl hat geschrieben:1.
im Regelfall ist MIT Hörgerät IM Störschall DAS Ergebnis erwartbar, welches OHNE Hörgerät in Ruhe erzielt wird. richtig?
muggel hat geschrieben:Schon wieder vergisst du, dass Hören individuell ist.
Aehm nein, akopti hat eine Regel aufgestellt, und Gewichtl fragt nach dem "Gültigkeitsbereich":
Diese Frage ergibt doch Sinn, nachdem, was akopti gepostet hat. Er fragt nämlich, ob die aufgestellte Regel nur spezifisch für diese Werte gilt oder ob sie bedeutet, dass ganz allgemein der Wert für das Verstehen ohne Störschall ohne Hörgerät dem für das Verstehen mit Hörgerät im Störschall entspricht.
Die Regel hat ja akopti aufgestellt, nicht Gewichtl.
Gruss fast-foot
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 08:42
von muggel
Seufz... schön, dass ohne Zusammenhang zitiert wird.
Die Antwort meinerseits bezig sich eindeutig auf die ZWEITE Frage und stellt damit keine Antwort für die erste Frage dar!!
Weiterhin hat akopi ein Beispiel gebracht, Gewichtl hat hieraus eine Regel abgeleitet und fragt, ob diese so richtig ist.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 08:46
von fast-foot
svenyeng hat geschrieben:Also ich finde den Satz so sauber und eindeutig formuliert.
Alles andere (was z.B. Gewichtl hier immer wieder schreibt), ist absolut schwammig. Demnach wäre jedes HG zuzahlungsfrei, da die Patienten ja nur mit dem Mercedes bestmöglichstes Verstehen haben.
Hä? Fallst Du es trotz x-facher Wiederholungen (die wegen Usern wie Dir offenbar dringend notwendig sind, was jedoch Geichtl vorgeworfen wird):
Nein. Und jetzt informiere Dich wenigstens darüber, welche Aussagen Gewichtl macht (wird vermutlich eh nicht viel bringen), wenn Du Dich auch sonst über gar nichts informierst, sondern einfach nach Deinem Gutdünken (worauf auch immer dieses beruhen mag) schreibst.
Gruss fast-foot
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 08:51
von fast-foot
muggel hat geschrieben:Weiterhin hat akopi ein Beispiel gebracht, Gewichtl hat hieraus eine Regel abgeleitet und fragt, ob diese so richtig ist.
Nein, akopti hat im Zusammenhang mit einem Beispiel eine Regel erwähnt. Gewichtl wollte die Regel näher spezifiziert haben.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 08:53
von fast-foot
Und der Witz bezüglich "Mercedes" besteht darin, dass höchstens der Preis damit vergleichbar ist...
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 10:57
von muggel
Hallo,
akopti hat geschrieben:
akopti hat geschrieben:Ein Beispiel aus der Praxis:
Eine Kunden mittelgradige Hochtonschwerhörigkeit, Audigramm unauffällig, keine Mittelohrkomponente.
Sprachverstehen (Einsilber) ohne HG
Hörgeräte bei dBopt (90 dB) 90%. Bei 65 dB Sprache 60%. im Störgeräusch 30%, also eine Verschlechterung von 30%, was bei diesem Hörverlust normal ist.
Mit HG ist folgendes theoretisch zu erwarten: in Ruhe ca 90% im Störgeräusch ca 60-65% ( also auch ca 30%.
Hieraus kann man höchstens die folgende Regel ableiten:
Bei einem Sprachverstehen von 60% bei 65 dB und 90% bei dbopt 90 dB in Ruhe und 30% im Störgeräusch ohne Hörgeräte kann man theoretisch erwarten, dass mit Hörgeräten ein Einsilberverstehen von 90% in Ruhe und 60-65% im Störgeräusch möglich ist.
Die Regel, die Gewichtl aufgestellt hat:
im Regelfall ist MIT Hörgerät IM Störschall DAS Ergebnis erwartbar, welches OHNE Hörgerät in Ruhe erzielt wird. richtig?
Er fragt, ob diese von ihm verallgemeinte Regel der von akopti an einem expliziten Beispiel getroffenen Aussage gilt. Damit hat nicht akopti diese Regel aufgestellt, sondern Gewichtl.
Grüße,
Miriam
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 11:13
von akopti
Gewichtl hat geschrieben:moin akopti,
aus deinem Beitrag #108 entnehme ich:
1.
im Regelfall ist MIT Hörgerät IM Störschall DAS Ergebnis erwartbar, welches OHNE Hörgerät in Ruhe erzielt wird. richtig?
Falsch, nochmals lesen und verstehen
2.
über die Feststellung vom user @svenyeng über die Wahrscheinlichkeit seiner Aussage bzgl. der BESSEREN Wirksamkeit bei Ihm, magst du dich nicht äußern, damit du nicht in die "Gefahrenzone" gerätst, die sich daraus ergebenden Folgerungen meines Beitrags #107 öffentlich zu ziehen. richtig?
Zu viele Fichten, da geh ich nicht hin
3.
der Beitrag #109 vom user @ EinOhrHase ist inhaltlich falsch. richtig?
Habe ich glaube ich klar beantwortet
LG
Gewichtl

Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 12:13
von fast-foot
muggel hat geschrieben:Hieraus kann man höchstens die folgende Regel ableiten:
Bei einem Sprachverstehen von 60% bei 65 dB und 90% bei 90 dB in Ruhe und 30% im Störgeräusch ohne Hörgeräte kann man theoretisch erwarten, dass mit Hörgeräten ein Einsilberverstehen von 90% in Ruhe und 60-65% im Störgeräusch möglich ist.
Ja. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass die Regel "weiter gefasst ist". Will man dies erfahren, muss man nachfragen. Genau dies hat Gewichtl getan. Er interessiert sich offenbar für die zu Grunde gelegte Regel. Diese ist nicht ermittelbar.
Was bei Gewichtls Nachfrage allerdings fehlt, ist die Voraussetzung (auf diese könnte man bei der Antwort nochmals hinweisen):
akopti hat geschrieben:Eine Kunden mittelgradige Hochtonschwerhörigkeit, Audigramm unauffällig, keine Mittelohrkomponente.
Eine Mittelohrkomponente dürfte natürlich in den meisten Fällen das "Verstehen im Störschall" weniger stark beeinträchtigen als cochleär oder retrocochleär bedingte Hörverluste (bzw. deren Anteil - selbstverständlich sind auch Ausnahmen möglich).
akopti hat geschrieben:Ist theortisch nicht beantwortbar.
Dann beantworte die Frage bitte "praktisch". Vielen Dank.
Gruss fast-foot
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 13:00
von rabenschwinge
Praktisch wäre raus in den Alltag mit den Teilchen und schauen, wie sie sich im ganz normalen Alltag schlagen.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 13:04
von Faber
moin,
es ist immer wieder dumm von mir - und das ärgert mich selbst - dass ich stets so unsauber formuliere, dass Platz für "Missverständigungen" - nicht zu verwechseln mit "Missverständnissen" - bleibt.
Ich versuche Präzisierung in Frageform:
"Gibt es so etwas wie eine "Faustregel" nach der ein Zusammenhang zwischen "Verstehprozentsatz in Ruhe" und "Verstehprozentsatz im Störschall" für die Mehrheit der Betroffenen definiert werden kann"?
Danke für info.
LG
Gewichtl
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 13:45
von akopti
ABBC3_OFFTOPIC
Ich war gerade auf der Bank und habe einen Kredit um 5,8 Mrd Eure beantragt.
Die Bank wollte wissen, für was ich das Geld den bräuchte. Deshalb habe ich meine Pläne vorgelegt.
Ich werde ein Hörgeäteanpasszentrum bauen. Dieses wird 3 Bahnhöfe, 8 verschiedene Flughafenterminals, 29 verschiedene Turnhalle, 13 Schwimmbäder,278 Hörsaal/Schulräume, 732 Einkaufszentren/Geschäftsräume, 2423 Zimmer mit unterschiedlicher Einrichtung, 489 verschiedene Wirtschaften/Kneipen, Zudem werden auf der Freifläche Straßen mit 47 verschiedenen Straßenbelägen, sowie Grünflächen mit Bäumen und Sträuchern der europäischen Flora angelegt. Um es komplett zu machen wird noch ein Gewächshaus in der Größe von drei Fußballfeldern angelegt, damit wir die weltweite Fauna auch berücksichtigen können, Neben einem See wird noch ein künstliches Meer angelegt.
Der Bänker hörte interessiert zu und meinte, welche zukünftigen laufenden Kosten ich erwarten könnte. Da ich einen Businessplan erstellt habe konnte ich diese Frage natürlich beantworten.
Löhne für ca 2071 Mitarbeiter, alles natürlich Fachleute in Ihrem Fach: 12 Notare, 6 Fachanwälte für Sozialrecht, 250 Komparsen, für die Darstellung diverser Situationen ( wobei ich noch klären muss, ob ich Kinder von 0-18 Jahren überhaupt beschäftigen darf), ca 1800 Techniker, die die Anlage betreuen. Dazu kommen 2 Akustikgesellen und ich als Akustikmeister. Das macht ca 7,3 Millionen Euro im Monat.
Ok meinte der Bänker. das klingt durchdacht. Aber sagen sie mal, was bekommen sie denn für ein optimal angepasstes Hörgerät. Ich sagte ihm, dass die Kasse, je nach Krankenkasse 1500 bis 1600 Euro fürs Paar bekomme.
So ein Mist, jetzt habe ich einen Tinnitus links, denn als der Bänker schallend los lachte erlitt ich da ein Knalltrauma. Ich habe die Bank schleunigst verlassen. Ich hoffe der Bänker hat keinen gesundheitlichen Schaden erlitten.
Jetzt muss ich noch zu den Krankenkassen gehen und denen mitteilen, dass sie ihren Mitarbeiterstamm nicht erhöhen müssen, denn dieses Personal sollte während der Anpassung live die Daten mit erfassen und auswerten.
So, ab jetzt werde ich doch wieder nach der aktuellen Gesetzeslage und mit der aktuell erhältlichen Technik meine HG-Kunden glücklich machen.
Ach ja, kann mir jemand das Geld für einen OLSA leihen, ich glaub in einen Bank brauche ich nicht mehr gehen,
Gruß
Dirk
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 21. Dez 2017, 13:53
von Faber
moin akopti,
kurz gesagt:
"was der HörHilfeBedürftige beweisen kann, DAS willst bitte DU weiterhin SELBST entscheiden".
Ich - "Gewichtl" - bin - anstelle dessen - der Meinung, dass DAS der HörHifeBedürftige entscheiden können dürfen sollte

LG
Gewichtl