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Re: wie werden üblicherweise zuzahlungsfreie Hörsysteme angepasst?

Verfasst: 26. Jul 2017, 12:45
von fast-foot
akopti hat geschrieben:Und der Deutsche Schwerhörigen Bund, also die Interessenvertretung, der Verbraucherschutz und wer sonst noch. schaffen es nicht, diese nach eurer Sicht nicht gesetzeskonformen Verträge juristisch prüfen zu lassen. Warum wohl? Warum empfehlen Sie, das der Einzelne die Krankenkasse verklagen soll?
Keine Ahnung, aber Du wirst es mit sicher gleich verraten :lol:

Re: wie werden üblicherweise zuzahlungsfreie Hörsysteme angepasst?

Verfasst: 26. Jul 2017, 13:19
von Faber
also, die Logik, des DSB von 2013, dass die Versichertengemeinschaft für die nichtvertragsgemäßen Verhaltensweisen seitens nicht Weniger der Hörgeräteakustikerzunft zur Kasse gebeten werden soll, diese Logik erschließt sich mir genau so wenig, wie die Behauptung, dass mit mehr als 1.500.-EUR brutto als Pauschalvergütung der Mischkalkulation im Gesamtergebnis ein "individuell bestmögliches Verstehen - auch in audiologischen Herausforderungssituationen" - NICHT möglich sein soll, und diese 30% zu niedrig läge.
ICH als Kunde des Hörgeräteakustikers berufe mich auf die Vereinbarungen meiner Krankenkasse mit ihm - egal ob mittelbar, oder unmittelbar - und diese Leistungen habe ich - mit meinen krankenkassenbeiträgen bereits bezahlt und erwarte sie deshalb ganz selbstverständlich.
Diese Vereinbarung lautet im Kern:
ER - der Hörgeräteakustiker - hat mir aufzahlungsfrei - das INDIVIDUELL zum Ausgleich meiner Diskriminationseinschränkungen bestgeeignetste Hörsystem, mittels bestmöglicher Einstellung, auf Basis des aktuellen medizinischen und technischen Standes, anzupassen und 6 Jahre lang derart zu betreuen, dass diese "Bestmöglichkeit" erhalten bleibt. Punkt.
Eigentlich ganz einfach:)
Tipp:
wer lesen kann, der ist oft ziemlich im Vorteil :)

https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2017.pdf

Re: wie werden üblicherweise zuzahlungsfreie Hörsysteme angepasst?

Verfasst: 26. Jul 2017, 15:18
von akopti
fast-foot hat geschrieben:
akopti hat geschrieben:Und der Deutsche Schwerhörigen Bund, also die Interessenvertretung, der Verbraucherschutz und wer sonst noch. schaffen es nicht, diese nach eurer Sicht nicht gesetzeskonformen Verträge juristisch prüfen zu lassen. Warum wohl? Warum empfehlen Sie, das der Einzelne die Krankenkasse verklagen soll?
Keine Ahnung, aber Du wirst es mit sicher gleich verraten :lol:
Dann streng mal dein Superhirn an. Vielleicht solltest du dich als Autodidakt mit Jura beschäftigen, dann findest du die Lösung. Ach ja, dann müsstest du aber begreifen das Realität und Theorie oftmals nicht Deckungsgleich sind und dazu bist du nicht in der Lage.

Re: wie werden üblicherweise zuzahlungsfreie Hörsysteme angepasst?

Verfasst: 26. Jul 2017, 16:10
von Faber
"use it - or lose it"
diese amerikanische Basalbanalbinse gilt nicht nur für Muskeln und Hirn,
sie gilt eben auch im Umgang mit eigenen Rechten:
"nutze sie - oder verliere sie"
und darum geht´s mir.
HIER stehen die Rechte, die sich der Hörbehinderte NICHT wegschwatzen lassen sollte.
LG
Gewichtl

https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2017.pdf

§ 127, Abs.2 SGB V:

Von den GKV-Beiträgen bereits für den Versorgungszeitraum von 6 Jahren bezahlt:
(einschlägiger Vertrag zwischen vdek und HGA)

§§ 2 + 3 + 5 der Anlage 1 zu o.a. Vertrag:

1. Anamnese (individuelles Hörumfeld)

2. Diagnose des aktuellen Diskriminationsverlustes auch und gerade im Störschall

3. Auswahl geeigneter Hörsysteme zum individuell bestmöglichen Verlustausgleich

4. firstfit auf Basis aktueller medizinischer und technischer Stand

5. Test der Diskriminationsverbesserung mit dem nach Pkt 3 ausgewählten Hörsystem

6. mehrtägiger Praxistest des Hörsystems in persönlicher, individueller Hörumgebung

7. danach Feinjustierungen nach individuellem Bedarf, bis zur Optimalanpassung

8. ggf. Vergleich mit Aufzahlungshörsystemen

9. Sicherstellung der Wirksamkeit während des Versorgungszeitraumes von 6 Jahren
(siehe Anlage 3)

PS:
für Obiges darf auch NICHT extra Bezahlung verlangt oder angenommen werden
§ 6.1 und 11.3 des o. g. Vertrages

Re: wie werden üblicherweise zuzahlungsfreie Hörsysteme angepasst?

Verfasst: 26. Jul 2017, 22:24
von akopti
Gewichtl hat geschrieben:also, die Logik, des DSB von 2013, dass die Versichertengemeinschaft für die nichtvertragsgemäßen Verhaltensweisen seitens nicht Weniger der Hörgeräteakustikerzunft zur Kasse gebeten werden soll, diese Logik erschließt sich mir genau so wenig, wie die Behauptung, dass mit mehr als 1.500.-EUR brutto als Pauschalvergütung der Mischkalkulation im Gesamtergebnis ein "individuell bestmögliches Verstehen - auch in audiologischen Herausforderungssituationen" - NICHT möglich sein soll, und diese 30% zu niedrig läge.
ICH als Kunde des Hörgeräteakustikers berufe mich auf die Vereinbarungen meiner Krankenkasse mit ihm - egal ob mittelbar, oder unmittelbar - und diese Leistungen habe ich - mit meinen krankenkassenbeiträgen bereits bezahlt und erwarte sie deshalb ganz selbstverständlich.
Diese Vereinbarung lautet im Kern:
ER - der Hörgeräteakustiker - hat mir aufzahlungsfrei - das INDIVIDUELL zum Ausgleich meiner Diskriminationseinschränkungen bestgeeignetste Hörsystem, mittels bestmöglicher Einstellung, auf Basis des aktuellen medizinischen und technischen Standes, anzupassen und 6 Jahre lang derart zu betreuen, dass diese "Bestmöglichkeit" erhalten bleibt. Punkt.
Eigentlich ganz einfach:)
Tipp:
wer lesen kann, der ist oft ziemlich im Vorteil :)

https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2017.pdf
Hä, schau dir mal den angehängten Referenzvertrag an, der ist für Inkontinenzhilfen :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Re: wie werden üblicherweise zuzahlungsfreie Hörsysteme angepasst?

Verfasst: 26. Jul 2017, 22:35
von Faber
danke, Dirk,
ich gebe zu, das ist tatsächlich für'n A.... und der berühmte Griff in's Klo :eek:
aber:
es lenkt die gesteigerte Aufmerksamkeit!
weg vom Fake - hin zum Fakt:

hier kommt jetzt der Fakt:)

https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... 8-mV9fmKqg

Re: wie werden üblicherweise zuzahlungsfreie Hörsysteme angepasst?

Verfasst: 26. Jul 2017, 22:36
von KatjaR
Ha ha ha, jetzt muss ich an Logorrhoe denken ;-)