"use it - or lose it"
diese amerikanische Basalbanalbinse gilt nicht nur für Muskeln und Hirn,
sie gilt eben auch im Umgang mit eigenen Rechten:
"nutze sie - oder verliere sie"
und darum geht´s mir.
HIER stehen die Rechte, die sich der Hörbehinderte NICHT wegschwatzen lassen sollte.
LG
Gewichtl
https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2017.pdf
§ 127, Abs.2 SGB V:
Von den
GKV-Beiträgen bereits für den Versorgungszeitraum von 6 Jahren bezahlt:
(einschlägiger Vertrag zwischen vdek und HGA)
§§ 2 + 3 + 5 der Anlage 1 zu o.a. Vertrag:
1. Anamnese (individuelles Hörumfeld)
2. Diagnose des aktuellen Diskriminationsverlustes auch und gerade im Störschall
3. Auswahl geeigneter Hörsysteme zum individuell bestmöglichen Verlustausgleich
4. firstfit auf Basis aktueller medizinischer und technischer Stand
5. Test der Diskriminationsverbesserung mit dem nach Pkt 3 ausgewählten Hörsystem
6. mehrtägiger Praxistest des Hörsystems in persönlicher, individueller Hörumgebung
7. danach Feinjustierungen nach individuellem Bedarf, bis zur Optimalanpassung
8. ggf. Vergleich mit Aufzahlungshörsystemen
9. Sicherstellung der Wirksamkeit während des Versorgungszeitraumes von 6 Jahren
(siehe Anlage 3)
PS:
für Obiges darf auch NICHT extra Bezahlung verlangt oder angenommen werden
§ 6.1 und 11.3 des o. g. Vertrages