ich habe da ja vielleicht bisher nur die "falschen" Hörgeräteakustiker erwischt, deshalb mal hier die Frage zum generellen Ablauf der individuellen Anpassung nach Paragraph 19 der Hilfsmittelrichtlinie von Hörsystemen, die nach Paragraph 21 verordnet wurden
also:
gibt es einen Sprachverständnisvergleich im "sprachkonkurrierenden Störschall"?
gibt es eine insitu-Anpassung?
gibt es eine Perzentilanalyse?
gibt es eine Lautheitsskalierung?
konkret:
wie wird - reproduzierbar - ermittelt, dass das individuell bestmögliche Sprachverstehen "bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen" tatsächlich erreicht wurde?
Zusatzfrage:
WER entscheidet beim Freiburger Einsilbertest wieviel Worte jeweils "verstanden" wurden?
Wie ist hier Manipulation auszuschließen?
Danke für die Mitteilung von Erfahrungen.
Bitte möglichst ohne "ohne Vertrauen geht's nicht Sprüche"
LG
Gewichtel
