Hörgeräte und der Festbetrag

muggel
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#26

Beitrag von muggel »

Ich denke, das hängt vom Vertrag ab, welcher der Akustiker mit der Kasse abgeschlossen hat. Es sei denn, es existiere ein Gerichtsurteil, welches bestimmte Verträge (bzw. einige Bestandteile) für ungültig erklärt hat.
Kein einzelner Akustiker hat mit irgendeiner Krankenkasse irgendwelche Verträge abgeschlossen.
Dies war die biha. Ein Akustiker, der dort nicht Mitglied ist, kann (analog zu Ärzten und der KVWL bzw „Kassenzulassung“) nicht mit einer GKV abrechnen, sondern nur privat.
Dass dieser Vertrag so zustande gekommen ist, stört viele Akustiker, aber die biha hat zumindest damit eine Erhöhung der Festbeträge erreicht. Der Vertrag stand kurz vor dem Scheitern - und dann wäre die Situation keineswegs besser als jetzt gewesen. Hier haben halt die Kassen eine
recht große Macht... entweder die Vertragspartner stimmen den Vorschlägen zu oder der Vertrag scheitert. Oft zu Lasten der behinderten Menschen.

Grüße,
Miriam

PS: Ich würde mich freuen, wenn die biha demnächst erneut in die Verhandlung gehen, denn wie auch der DSB festgestellt hat: die Festbeträge sind immer noch zu niedrig angesetzt.
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Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#27

Beitrag von Faber »

moin,
in dem für mich geltenden Vertrag (vdek / biha) steht NIX von "Festbeträgen", sondern ausdrücklich von "Höchstbeträgen", was ein deutlich materieller Unterschied ist - gelle? :)
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#28

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:moin Gerhard R,
sei doch einfach mal so schlau zu dir selbst und lies bevor du Falsches behauptest.
In dem von mir hier zigmal verlinkten Vertrag, der für meine Hörsystemversorgung gilt - also in dem Versorgungsvertrag selbst, nicht in gesetzen, Hilfsmittelrichtlinien, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen, oder DSB-Verlautbarungen - steht wortwörtlich das Zauberwort "bestmöglich". Anhang 4.1 und Anhang 4.3.
Lesen würde einfach auch dir Troll guttun :)
LG
Gewichtl
Das hilft dir nicths, wenn du das zusammenhangslos in Wortbrei umwandelst. Desweiteren kannst du seit eh und je von HNO, oder HNO Klinik dein HG testen lassen, das musst du nicht verlangen, das hast du schon.

Dann musst du deine "Ideen" auch nicht als neunmalklug verkaufen.
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Gerhard_R
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#29

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:moin Gerhard R,
sei doch einfach mal so schlau zu dir selbst und lies bevor du Falsches behauptest.
In dem von mir hier zigmal verlinkten Vertrag, der für meine Hörsystemversorgung gilt - also in dem Versorgungsvertrag selbst, nicht in gesetzen, Hilfsmittelrichtlinien, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen, oder DSB-Verlautbarungen - steht wortwörtlich das Zauberwort "bestmöglich". Anhang 4.1 und Anhang 4.3.
Lesen würde einfach auch dir Troll guttun :)
LG
Gewichtl
Das ist immer noch Gegenstand einer Debatte. Kann im Zweifelsfall von der KK "überprüft" werden. Also ist das nicht wortwörtlich zu nehmen und das solltest du auch nicht so weiterverbreiten.

Das ist immer noch Gegenstand der subjektiven Wahrnehmung und muss immer begründet werden. Desweiteren sind Klangbilder und vernetzung der HG immer noch Gegenstand, der zur Debatte steht.

Du bekommst also immer noch nicht das was du willst, sondern was die KK will.

Und anstatt hier fantasievolle Diskussionen zu starten, oder Neuankömmligen etwas aufzuschwatzen, mach doch mal selber.

Die Geschichten die du hier preisgegeben hast sprechen ja nicht gerade von einem hohen Erfahrungsgrad, sondern eher von einem verbittertem Hetzer, der schnell beleidgt wird, wenn er selber mal zur Rede gestellt wird.
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Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#30

Beitrag von Faber »

moin Gerhard R,
ich versuch's mal mit Engelsgeduld, dich - und nicht nur dich - vom falschen Ast zu holen:
1.
ja, es stimmt, es geht NIE darum, die Kasse oder den Akustiker (m)ein Wunschgerät bezahlen zu lassen.
2.
ja, es stimmt, es wird immer Einzelfälle geben, wo mal der Akustiker und mal die Kasse in die argumentative Ausweglosigkeit geraten und "bluten".
Aber:
wieviel öfter werden Hör-Hilfe-Bedürftige (die bezeichne ich übrigens zutreffenderer Weise so, anstelle "Schwerhörige", so zutreffender, wie ich "Hörgerätevertrieb" anstelle Hörakustik verwende), also, wieviel öfter trifft das UNBERECHTIGTE "bluten" die von der Hörgerätevertriebsgilde abhängigen Benachteiligten? :)
um DIE geht's mir, weil ich ja erlebe, wie daran verdient wird, wie schlecht denen gedient wird :)
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#31

Beitrag von Gerhard_R »

Du gehst nicht auf meine Punkte ,oder die der anderen ein, versuchst dann immer deine Sichtweise neu zu definieren und meinst du könntest dann von vorne loslegen, nur hat dann keiner Geduld, dann wirst du attackiert und denkst du müsstest dich verteidigen anstatt zu verstehen, warum und wieso keiner auf deine Leier Lust hat.

Mach das doch bitte auf deiner eigenen HP und nutze nicht fremde Plattformen um deine Meinungen anderen aufzuzwingen.

Wenn du wirklich diese Intention hättest, dann würdest du auch andere Wege gehen, als über ein Forum, wenn du wirklich was in der Hand hättest, würdest du nicht im Forum schreiben, sondern was anderes machen.

Mir hat noch niemand die Pistole an den Kopf gehalten und jeder kann testen, oder einfach zu einem anderem Aku gehen, das ist für mich fair genug.

Es geht hier darum, dass sich Leute über ihre HG austauschen, oder bei Problemen helfen.

Du willst Probleme erzeugen. Du bist hier einfach fehl am Platz mit deiner Art, du hast wirklich nichts sinnvolles beigetragen in den letzten Wochen in denen ich hier wieder stärker aktiv war.
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Treehugger
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#32

Beitrag von Treehugger »

fast-foot hat geschrieben:
Heisst das jetzt, dass ein Schwerbehinderter (auf Grund seiner Beeinträchtigung oftmals finanziell eh nicht unbedingt bestens gestellt) auf seine berechtigten Ansprüche verzichten soll, damit er einen Akustiker finanziell unterstützen kann? Und wenn er nicht bereit ist, dies zu tun (oder es sogar nicht kann), dass er sich asozial verhält?

Gruss fast-foot
Genau das habe ich nicht gesagt, aber schön rumgedreht.

Treehugger
fast-foot
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#33

Beitrag von fast-foot »

Hier meine Sichtweise:

Gut, wenn es nicht das heisst, dann findest Du es also auch gut, wenn man heraus arbeitet, welches nun die berechtigten Ansprüche des Hörbhinderten sind:
muggel hat geschrieben:Kein einzelner Akustiker hat mit irgendeiner Krankenkasse irgendwelche Verträge abgeschlossen.
Ich sprach auch nicht explizit von "einem einzelnen Akustiker". Der Vertrag kann meines Wissens je nach Krankenkasse anders aussehen.
muggel hat geschrieben:Dass dieser Vertrag so zustande gekommen ist, stört viele Akustiker, aber die biha hat zumindest damit eine Erhöhung der Festbeträge erreicht. Der Vertrag stand kurz vor dem Scheitern - und dann wäre die Situation keineswegs besser als jetzt gewesen. Hier haben halt die Kassen eine
recht große Macht... entweder die Vertragspartner stimmen den Vorschlägen zu oder der Vertrag scheitert. Oft zu Lasten der behinderten Menschen.
Sind alle Akustiker behinderte Menschen? Denn der Vertrag, welchen ich gesehen habe, gesteht dem Hörgeschädigten das zu, was Gewichtl im Grossen und Ganzen immer wieder repetiert, und was ich ebenfalls so sehe.

Es geht nur zu Lasten behinderter Menschen, wenn sich der Akustiker nicht an den Vertrag hält.
muggel hat geschrieben:PS: Ich würde mich freuen, wenn die biha demnächst erneut in die Verhandlung gehen, denn wie auch der DSB festgestellt hat: die Festbeträge sind immer noch zu niedrig angesetzt.
Das ist doch zunächst einmal egal, weil der hörbehinderte Mensch wird nicht mehr davon haben, wenn sich die Akustiker (bereits jetzt) korrekt verhalten. Deine Aussage impliziert jedoch eher das Gegenteil.
Natürlich kannst Du Dich auch für die Akustiker freuen - das heisst dann aber, dass Du eher aus ihrer Sicht schreibst.

Gruss fast-foot
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#34

Beitrag von rabenschwinge »

muggel hat geschrieben:
Ich denke, das hängt vom Vertrag ab, welcher der Akustiker mit der Kasse abgeschlossen hat. Es sei denn, es existiere ein Gerichtsurteil, welches bestimmte Verträge (bzw. einige Bestandteile) für ungültig erklärt hat.
Kein einzelner Akustiker hat mit irgendeiner Krankenkasse irgendwelche Verträge abgeschlossen.
Dies war die biha. Ein Akustiker, der dort nicht Mitglied ist, kann (analog zu Ärzten und der KVWL bzw „Kassenzulassung“) nicht mit einer GKV abrechnen, sondern nur privat.
Dass dieser Vertrag so zustande gekommen ist, stört viele Akustiker, aber die biha hat zumindest damit eine Erhöhung der Festbeträge erreicht. Der Vertrag stand kurz vor dem Scheitern - und dann wäre die Situation keineswegs besser als jetzt gewesen. Hier haben halt die Kassen eine
recht große Macht... entweder die Vertragspartner stimmen den Vorschlägen zu oder der Vertrag scheitert. Oft zu Lasten der behinderten Menschen.

Grüße,
Miriam
PS: Ich würde mich freuen, wenn die biha demnächst erneut in die Verhandlung gehen, denn wie auch der DSB festgestellt hat: die Festbeträge sind immer noch zu niedrig angesetzt.
Da hast Du recht, Miriam, und neue Verhandlungen würde ich auch sehr begrüssen.
fast-foot
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#35

Beitrag von fast-foot »

Wenn die Festbeträge zu niedrig angesetzt waren (natürlich bereits, bevor sie nahezu verdoppelt wurden) und eine Studie zum Schluss gelangt, dass die Qualität der Hörgeräteversorgungen nach der letzten Erhöhung kaum zugenommen hat, dann kann man sich zumindest laut jener Studie fragen, ob

1. eine weitere Erhöhung die Qualität der Versorgung steigern wird und

2. wie es sein kann, dass trotz nahezu einer Verdoppelung der Festbeträge kaum eine Qualitätssteigerung eingetreten ist. Möglicherweise, weil sich sämtliche Akustiker korrekt verhalten haben. Es wäre jedoch auch gerade das Gegenteil möglich (dies kann bspw. der Fall sein, wenn der Kunde "eh eine Zuzahlung leisten musste", auch wenn er nur das erhielt, wofür er laut Verträgen eben nicht nicht hätte zusätzlich bezahlen müssen).

Auf Grund der Aeusserung vieler User hier (und auch von Filmreportagen etc.) würde ich eher von letzterem ausgehen.

Gruss fast-foot
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#36

Beitrag von rabenschwinge »

Ach je, immer noch nicht verstanden. Komm mal aus Deiner Suppenschüssel raus, fast-foot.
muggel
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#37

Beitrag von muggel »

fast-foot hat geschrieben:Hier meine Sichtweise:

Es geht nur zu Lasten behinderter Menschen, wenn sich der Akustiker nicht an den Vertrag hält.

Das ist doch zunächst einmal egal, weil der hörbehinderte Mensch wird nicht mehr davon haben, wenn sich die Akustiker (bereits jetzt) korrekt verhalten. Deine Aussage impliziert jedoch eher das Gegenteil.
Du (und auch Gewichtl) vertretest jedoch die Meinung, dass der Akustiker JEDES Hörgerät zum Festbetrag abgeben muss, wenn dieses notwendig ist. Tut er dieses nicht, verhält er sich nach eurer Meinung nicht korrekt. Dieses ist aber EURE Interpretation der Verträge und eben das LSG-Urteil besagt dieses nicht.

Grüße,
Miriam

PS: Da ich weder Akustiker bin noch in dieser Branche arbeite, habe ich es gar nicht notwendig, für Akustiker zu argumentieren.
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Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#38

Beitrag von Faber »

moin fast-foot,
dein Beitrag #35 beschreibt kurz und knackig die Situation.
auch die persönlichen Angriffe - anstelle argumentativer Angriffe - sind ein deutlicher Beleg dafür.
ich habe auch nichts dagegen, wenn der Hörgerätevertrieb sich auch in Foren seine Marketingchancen zu erhalten trachtet.
wogegen ich allerdings seehr viel habe, das ist:
false flag, stao (so tun als ob), falsche Eindrücke erzeugen und
sich mittels wegmobben "störender Meinungen" und purer Zensur (löschen mißliebiger Beiträge) ein Meinungsmonopol zu ertricksen, das nur dazu führen soll, Licht aus dem Dunkel fernzuhalten. :)
um hier beim Gerichtsbeschluss zu bleiben, da fallen doch drei Dinge als besonders hinterfragungswürdig auf:
1.
wo blieb eigentlich der Beitrag des Hörgeräteverkäufers in diesem "Spiel"?
2.
die Betroffene war Hartz 4, WER wäre für die Zuzahlung verantwortlich gewesen?
3.
die Messungen wurden von einem Leiter einer Fachabteilung durchgeführt.
wie kommt Hartz 4 zu einem solch hochkarätigen "Verbündeten"?
Guten Morgen :)
LG
Gewichtl
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#39

Beitrag von Faber »

muggel hat geschrieben:
fast-foot hat geschrieben:Hier meine Sichtweise:

Es geht nur zu Lasten behinderter Menschen, wenn sich der Akustiker nicht an den Vertrag hält.

Das ist doch zunächst einmal egal, weil der hörbehinderte Mensch wird nicht mehr davon haben, wenn sich die Akustiker (bereits jetzt) korrekt verhalten. Deine Aussage impliziert jedoch eher das Gegenteil.
Du (und auch Gewichtl) vertretest jedoch die Meinung, dass der Akustiker JEDES Hörgerät zum Festbetrag abgeben muss, wenn dieses notwendig ist. Tut er dieses nicht, verhält er sich nach eurer Meinung nicht korrekt. Dieses ist aber EURE Interpretation der Verträge und eben das LSG-Urteil besagt dieses nicht.

Grüße,
Miriam

PS: Da ich weder Akustiker bin noch in dieser Branche arbeite, habe ich es gar nicht notwendig, für Akustiker zu argumentieren.
moin muggel,
du verbreitest hier erneut Behauptungen, die - so wie du sie darstellst - falsch sind.
1.
der von dir verlinkte Gerichtsbeschluss beschäftigt sich auffällig NICHT mit dem in dieser Angelegenheit ebenfalls beteiligt gewesen sein müssenden Hörgeräteverkäufer.
2.
der Beschluss stellt einen absoluten Sonderfall dar und sagt deshalb NICHTS bzgl. verbreiteter VertragsUNtreue seitens des Hörgerätevertriebs aus.
3.
fast-foot unterstützt mich bei meiner Bestrebung, auch hier im Forum deutlich zu machen, was VEREINBARTER Vertragsinhalt zur Zielsetzung der HörHilfe an HilfeBedürftigen durch VertragsAkustiker ist (vkek / biha). Akustiker, die sich an DIESE Vertragsvereinbarungen NICHT halten, die handeln dem ahnungslosen Auftraggeber gegenüber schlicht betrügerisch und der Deutsche SchwerbehindertenBund beschreibt dieses Verhalten als "den Regelfall".
DAS und nur DAS ist der Inhalt dessen, was ich - mit freundlicher Unterstützung von fast-foot - hier gegen die vereinte Macht von Unwissen und gezielter Desinformation immer wieder deutlich mache.
Hier zur Erinnerung nochmal der Vertragstext:
https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf
LG
Gewichtl
fast-foot
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#40

Beitrag von fast-foot »

Du (und auch Gewichtl) vertretest jedoch die Meinung, dass der Akustiker JEDES Hörgerät zum Festbetrag abgeben muss, wenn dieses notwendig ist. Tut er dieses nicht, verhält er sich nach eurer Meinung nicht korrekt. Dieses ist aber EURE Interpretation der Verträge und eben das LSG-Urteil besagt dieses nicht.
Das Urteil besagt aber, dass der Hörgeschädigte nichts zuzahlen braucht für die entsprechende Versorgung, worauf ja Gewichtl bereits mehrfach hingewiesen hat.

Ich sage nur, dass meiner Meinung nach der Akustiker vollumfänglich für die Kosten aufzukommen hat, wenn der Vetrag genau so aussieht wie der, welchen ich gesehen habe (da dort die Formulierungen genau so aussehen wie die, auf welche sich das Gericht bezieht) - es sei denn, der Vetrag ist nicht rechtens; dann aber wäre eine entsprechende Begründung (kann auch in Form eines Gerichtsurteils erolgen) erforderlich.

Gruss fast-foot
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muggel
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#42

Beitrag von muggel »

fast-foot hat geschrieben: Das Urteil besagt aber, dass der Hörgeschädigte nichts zuzahlen braucht für die entsprechende Versorgung, worauf ja Gewichtl bereits mehrfach hingewiesen hat.
Wie bereits erwähnt: dieses ist auch meine Meinung und so wie ich zumindest etliche Beiträge verstanden habe, geht es gar nicht darum, dass man eine Zuzahlung leisten muss, sondern dass behauptet wird, dass dieses der Akustiker machen muss.
Ich sage nur, dass meiner Meinung nach der Akustiker vollumfänglich für die Kosten aufzukommen hat, wenn der Vetrag genau so aussieht wie der, welchen ich gesehen habe (da dort die Formulierungen genau so aussehen wie die, auf welche sich das Gericht bezieht) - es sei denn, der Vetrag ist nicht rechtens; dann aber wäre eine entsprechende Begründung (kann auch in Form eines Gerichtsurteils erolgen) erforderlich.
Genau das Gegenteil deiner Meinung besagt das entsprechende Landessozialgericht. Dies besagt: wenn ein signifikanter Unterschied zwischen Festbetragsgerät und aufzahlungspflichtiges Gerät nachgewiesen ist, dann muss die Krankenkasse Geräte benennen können, mit denen ein entsprechender Funktionsausgleich ebenso erfolgen kann. Kann sie das nicht, muss sie entsprechend mehr zahlen.
Ich kann in gewisser Weise deine bzw. Gewichtls Intention nachvollziehen, jedoch kenne ich auch andere -- ähnlich lautende -- Verträge der Krankenkasse und wo ebenfalls nicht der Versorger dafür aufkommen muss, wenn eine Versorgung oberhalb des Festbetrags notwendig ist. Dies ist insbesondere bei der Inkontinenzversorgung oder bei der Versorgung mit Mobilitätshilfen der Fall. Auch wenn in den Verträgen (sinngemäß) steht, dass mit dem Festbetrag der Betroffene ausreichend und gut zu versorgen sein muss.

Zu den "Argumenten" von Gewichtl:
1.
der von dir verlinkte Gerichtsbeschluss beschäftigt sich auffällig NICHT mit dem in dieser Angelegenheit ebenfalls beteiligt gewesen sein müssenden Hörgeräteverkäufer.
Dieses impliziert aber nicht zwangsläufig, dass die Unterlagen des Akustikers nicht ausreichend gewesen wären.
Aber... generell haben Gutachten von Kliniken immer mehr Gewicht als Gutachten von Fachärzten, die wiederum mehr Gewicht haben als Gutachten von Hausärzten und Therapeuten / anderweits im Gesundheitssektor tätigen Personen.
Daher wundert es mich nicht, dass das Gutachten der Audiologie (CI-Zentrum, meist angeschlossen an eine Klinik) mehr Gewicht in dem Verfahren bekommen hat als die Unterlagen des Akustikers.
2.
der Beschluss stellt einen absoluten Sonderfall dar und sagt deshalb NICHTS bzgl. verbreiteter VertragsUNtreue seitens des Hörgerätevertriebs aus.
Einen absoluten Sonderfall sehe ich in dem Beschluss nicht. Und natürlich ist eine "Vertragsuntreue" Gegenstand der Verhandlung gewesen. Wäre es nämlich tatsächlich so, dass der Akustiker dem Vertrag nicht eingehalten hat und die Hörgeräte zum Festbetrag hätte abgeben müssen, dann hätte dieses entsprechend das Gericht beschlossen. So ist es aber die Krankenkasse gewesen, die den über den Festbetrag hinausgehenden Betrag zu zahlen hat.
3.
fast-foot unterstützt mich bei meiner Bestrebung, auch hier im Forum deutlich zu machen, was VEREINBARTER Vertragsinhalt zur Zielsetzung der HörHilfe an HilfeBedürftigen durch VertragsAkustiker ist (vkek / biha).
Fast-Foot ist weder in dem Sektor beruflich unterwegs, noch ist er selbstbetroffener. Da du ja allen Akustikern im Forum ständig vorhältst, dass sie ja als NICHTBETROFFENE nichts zu melden haben, muss dieses auch für den User fast-foot gehen.
Akustiker, die sich an DIESE Vertragsvereinbarungen NICHT halten, die handeln dem ahnungslosen Auftraggeber gegenüber schlicht betrügerisch und der Deutsche SchwerbehindertenBund beschreibt dieses Verhalten als "den Regelfall".
Nein, dieses ist wiederum nur deine Behauptung. Auch ist es faktisch falsch, dass du Auftraggeber bist. Der DSB hat in seiner Richtlinie klar geschrieben, dass der Anspruchberechtigte (also der Hörgeschädigte) die Ansprüche gegenüber seiner Krankenkasse hat, nicht gegenüber dem Akustiker! In der Richtilinie steht klar, wie man sich verhalten soll, wenn man Hörgeräte oberhalb des Festbetrags haben muss, um den direkten Behinderungsausgleich zu erhalten. Es steht auch ganz klar geschrieben, dass nur dann, wenn man nachweislich besser mit Zuzahlungshörgeräten versteht als mit den Festbetragsgeräten, dass man dann den Anspruch auf "volle Kostenübernahme" gegenüber der Krankenkasse hat.... nicht gegenüber dem Akustiker und nicht, weil der Betroffene der Meinung ist, dass er mit Hörgerät x besser versteht!

Grüße,
Miriam
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Lchtschwrhrg
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#43

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Irgendwie scheint Legasthenie....
Hört auf mit dem Akustiker Bashing - der potentielle Markt und die Krankenkassen sind das Problem. Solange wir den Gesundheitsmarkt wie einen "normalen" Markt haben und mit Gesundheit "Geld gemacht" im Sinne von "Max-Gewinn" wird sich daran nichts ändern. Man kann leicht hochrechnen, wie sich SH und HG-Bedarfe in absehbarer Zeit entwickeln - dazu gibt es Studien. Nimmt man dann allein die reinen Herstell-Kosten eines HGs, dann ergibt dass einen Riesenbedarf - vor dem jeder Angst hat. Die KK limitiert und mauert. Die Akus sind in der Quetsche - und ich befürchte, dass HG in absehbarer Zukunft ähnlich wie Brille gehandhabt wird und schlicht aus dem Leistungskatalog "rausfällt".

Die rund 1.600€ die die Kasse zahlt, sind für Gerät, Anpasszeit, Service, "Leerkunden" und 6 Jahre wirklich kein betriebswirtschaftlicher Anreiz für den Aku, bei dem ja nicht nur die HG-hersteller -Branche ihren Gewinn realisieren will, sondenr auch Softwarefirmen, Ladenausstatter, Energieversorgeer etc.. 1600 wären gut, wenn auf einen einzelnen Kunden mit wenig Anpassungszeit bezogen gerechnet wird, deer Mix aber macht es unzureichend. Da es zudem noch das Wettgeschäftsmodell (Privatkrankenkasse) gibt, bei denen es vordergründig mehr zu verdienen gibt, wird der Festpreissektor für den "kleinen" Aku uninteressant, für Großketten ab einer gewissen Größenordnung (Mengeneffekt) lohnend.

Wir als Leidtragende sind dabei die Verfügungsmasse - der wahre Streit tobt doch zwischen Kasse und Aku Die HNO haben sich da vornehm rausgenommen und halten sich bereits mit der Verlagerung von kostnaufwendigen Untersuchungen zu lasten der Akus, die das eh dokumentieren müssen vornehm zurück, machen lieber auch IGEL-zucht.

Die Stellungnahme des DSB und der Ratschlag, sich nicht in den Streit einzumischen, aber auch nicht auf seine Rechte zu verzichten ist konsequent richtig - die Sozialgerichte werden sich freuen - Sieht man den Aufwand, der da getrieben werden muss, hätte man auch leicht eine höhere Leitung ertatten können. Offensichtlich wird also noch nicht häufig genug der Schritt vor Gericht gewagt, weil der brave Bürger wohl immer noch Ruhe hält.

Am Ende hilft wohl nur eine allgemeine Bürgerversicherung, Begrenzung von steuerlich absetzbaren Gehältern und klare Reglementiernug, wenn sich da was bessern soll.
rabenschwinge
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8

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#44

Beitrag von rabenschwinge »

ach nu, liebe Leute, schaut Euch das Gesundheitssystem und dann speziell die Abteilung chronisch Kranke und Behinderte genau an.

Mal ganz abgesehen davon, dass grad bei Schwerhörigen davon auszugehen ist das es eine enorme Dunkelziffer an Betroffenen gibt.

Wie was funktioniert hat Miriam eingestellt und ich es mit einem weiteren Link ergänzt.

Mal ganz abgesehen davon, dass das bei allen Hilfsmitteln sich so verhält und nicht nur bei den HG`s. Wer sich mit Pflege aber auch mit Arbeit im Behindertenbereich auskennt bzw. dieser nachgeht wird dies im Übrigen bestätigen.
So die Fakten und die gangbaren Wege. Ein klares so ist es und nicht ein wünsch dir was oder eine Bashing Grundlage.
Faber

Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#45

Beitrag von Faber »

moin Lchtschwrhrg,
ich stimme dir zu deinem Beitrag #43 vollinhaltlich und vorbehaltlos zu.
MEIN Vorschlag ist:
Totale Streichung der Hörsystemversorgung aus der Leistungspflicht der Krankenkassen, weil:
* wer sich Urlaubsflug leisten kann, kann sich auch Hörgeräte leisten, und:
* wer Transferleistungsbezieher ist, für den muss es dann Härtefallregelungen seitens der Transferleistungsstelle geben.
Folge:
* die Hörsysteme werden schnellstens genau DAS kosten, was bisher nur der Aufzahlungsbetrag war,
* ein riesiger Bürokratiemoloch entfällt,
* und OttoNormalBetroffener steigt vom "zu Versorgenden" zum "echten Kunden" auf, ohne dass es seinen Geldbeutel stärker belastet :)
eigentlich ganz einfach :)
übrigens:
"Bürgerversicherung": alle zahlen "gesetzlich" ein und werden "gesetzlich" versorgt, das halte ich auch für gut. Wichtiger halte ich allerdings "Bürgerrente": alle zahlen von allen Einkommen den gleichen Prozentsatz ein und wir bekommen eine "LEISTUNGSbemessungsgrenze" - anstelle einer "BEITRAGSbemessungsgrenze":)
LG
Gewichtl
muggel
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#46

Beitrag von muggel »

Gewichtl hat geschrieben: Folge:
* die Hörsysteme werden schnellstens genau DAS kosten, was bisher nur der Aufzahlungsbetrag war,
Gibt es hierfür Belege? Denn: in der Schweiz ist genau ein solches System wie du es dir vorstellst, seit Jahren an der Tagesordnung. Dieses hat dazu geführt, dass:
- es in Apotheken etc Hörgeräte für ca. 200 Euro gibt, die deutlich weniger leisten als die Hörgeräte zum momentanen Festbetrag in Deutschland und jede Einstellungsänderung kostenpflichtig ist (bis auf das Basisprogramm)
- die Hörgeräte, die man dort beim Akustiker bekommt, ähnlich viel kosten wie hier im Privatkauf
Folglich sind viele Hörgeschädigte gar nicht adäquat versorgt, insbesondere nicht die ältere Generation.
Grüße,
Miriam
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rabenschwinge
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#47

Beitrag von rabenschwinge »

In Schweden gibt es zwei Möglichkeiten: HG Versorgung über Hörzentren und über den Privathändler.

Wie das funktioniert sieht man hier: https://www.hear-it.org/de/schweden-schwerhorigkeit-1

Was auch bedeutet Unterschiede in Qualität von Region zu Region, Wartezeiten in den Hörzentren etc.pp.
Es gibt zwar Hörgeräteakustiker/Privathändler, aber die Patienten müssen für deren Dienste selbst zahlen, da öffentliche Zuschüsse für Privateinrichtungen nicht verwendet werden dürfen.

Testen und behandlung
In Schweden wird die audiologische Gesundheitsversorgung von Hörzentren vorgenommen, die üblicherweise mit den allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern zusammenarbeiten. In diesen Zentren sind Ärzte und Fachleute der Audiologie tätig.

Die Betroffenen können sich auch an einen Privathändler wenden.

Wartelisten
Die Wartelisten in Schweden liegen zwischen 1 und 27 Monaten. Kinder, junge Leute, Berufstätige, Menschen mit starken Hörschäden und Benutzer veralteteter Hörgeräte werden vorrangig behandelt.

Entscheidet sich jemand für einen Privathändler, gibt es praktisch gar keine Wartelisten für Hörgeräte.

Hörgerätarten
Im Rahmen des öffentlichen Systems werden hauptsächlich Analoghörgeräte ausgestellt, aber auch Digitalhörgeräte sind verfügbar.

Wendet sich jemand an einen Privathändler, kann er sein Hörgerät natürlich frei auswählen.

Batterien und Wartung
Die Kosten für Batterien bezahlt der Hörgerätträger, weitere Serviceleistungen sind kostenlos.
fast-foot
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#48

Beitrag von fast-foot »

Hier meine Sichweise:
muggel hat geschrieben:Gibt es hierfür Belege? Denn: in der Schweiz ist genau ein solches System wie du es dir vorstellst, seit Jahren an der Tagesordnung. Dieses hat dazu geführt, dass:
- es in Apotheken etc Hörgeräte für ca. 200 Euro gibt, die deutlich weniger leisten als die Hörgeräte zum momentanen Festbetrag in Deutschland...
Hier würde ich widersprechen. Die Geräte sind laut Expertise der Fachhochschule Lübeck genau so leistungsfähig wie um ein Vielfaches teurere. Ausserdem ist die Versorgung für einen Grossteil der Leute nicht schlechter als beim Hörgeräteakustiker - nur bedeutend schneller und günstiger.

Wer jedoch definitiv nicht auf diese Weise versorgt werden kann, sind Leute mit grösserem oder komplizierterem Hörverlust. Würde man diese gesondert behandeln und die enstsprechend höheren Kosten (ebenfalls) übernehmen, würde man vermutlich unter dem Strich bedeutend günstiger fahren.
Deshalb sähe ich eine Lösung darin, die (Mehrheit der) "einfachen Fälle" derart kostengünstig zu versorgen und kompliziertere entsprechend aufwändig.

Selbstverständlich stünde es nach wie vor jedem einzelnen frei, tiefer in die Tasche zu greifen, wenn er das Gefühl hat, er benötige teurere Elektronik (welche jedoch nicht unbedingt besser oder gar schlechter ist als die im Standard-Gerät verbauten) oder weiss ich welchen Schnick-Schnack etc. etc.

Der Nachteil besteht natürlich darin, dass so finanziell minderbemittelte weniger Auswahl zur Verfügung haben (und in einem gewissen Sinne daher auf eine gewisse Qualität ("nur" bezüglich Individualität, was jedoch wichtig sein kann) verzichten müssen, was dann eben ein Merkmal ist einer "Zweiklassenversorgung".

Der Vorteil bestünde in einer deutlichen Reduktion der gesamten Kosten der Pflichtleistungen.

Und folgende Auswirkung liesse sich vermindern:
muggel hat geschrieben:Folglich sind viele Hörgeschädigte gar nicht adäquat versorgt, insbesondere nicht die ältere Generation.
Allerdings wollen ja viele ältere Menschen gar nicht "adäquat versorgt" sein - dies gilt es zu respektieren (gegen Aufklärung habe ich nichts einzuwenden - im Gegenteil - dann sollte aber zuerst ein mal geforscht (und nicht einfach behauptet) werden...).

Ein grosses Potential sehe ich auch darin, die Hörgeschädigten die Einstellungen selbst verfeinern zu lassen. Eine intellegigent designete Software könnte hierbei sehr hilfreich sein und dem Akustiker ein grosses Stück Arbeit abnehmen.
Natürlich sollen die, welche nicht damit klar kommen, mindestens in der Bedienung unterstützt werden.

Gruss fast-foot
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rabenschwinge
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#49

Beitrag von rabenschwinge »

Ah ja, wenn das jetzt ähnlich läuft in Schweiz wie in Schweden oder anderen skandinavischen Ländern, dann sind die günstigen Geräte analoge aber keine digitalen.

Nachlesbar in dem eingestellten Link wie auch im Zitat in meinem letzten Post.

Passt also so gar nicht zu der von Dir aufgestellten Behauptung in Deinem Post, fast foot.
fast-foot
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Re: Hörgeräte und der Festbetrag

#50

Beitrag von fast-foot »

Ich sprach konkret von Geräten der Firma Sonetik, welche in der Schweiz meines Wissens in Apotheken eingestellt und verkauft werden. Diese sind volldigital und entsprechen in Qualität inetwa "Mittelklassegeräten", was ja nicht verwunderlich ist, wenn so genannte Spitzengeräte von den Herstellern für kaum mehr als etwa eur 200.- verkauft werden.
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