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Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 16:10
von Ohrenklempner
fast-foot hat geschrieben:Diese sind volldigital und entsprechen in Qualität inetwa "Mittelklassegeräten", was ja nicht verwunderlich ist, wenn so genannte Spitzengeräte von den Herstellern für kaum mehr als etwa eur 200.- verkauft werden.
Ui, den Hersteller hätte ich gerne als Lieferanten.

Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 16:13
von akopti
Ich auch, bei meinen Einkaufspreislisten der Hersteller habe ich noch kein Top-Gerät für diesen Preis gefunden.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 16:19
von rabenschwinge
fast-foot quelle? Ich denke für den Ohrenklempner wie auch für akopti wäre das jetzt interessant.... und nicht nur für die.
da fällt mir ein, das habe ich über die Hörgeräteversorgung in der Schweiz gefunden:
Schweiz
In der Schweiz gibt es ein zweigeteiltes System bezüglich der Bezuschussung von Hörsystemen für Schwerhörige. Für Menschen im Ruhestand gelten die Regeln der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AVS) für Berufstätige treten die Bestimmungen der Invalidenversicherung (IV) in Kraft.
Beide Versicherungen bezuschussen die Anschaffung eines Hörgeräts mit einem Festbetrag. Höhe und Bedingungen der Vergabe sind jedoch unterschiedlich.
Für Minderjährige gibt es weitere Bestimmungen.
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die Menschen, für die die Regelungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung gelten, können alle fünf Jahre den Festbetrag zur Anschaffung eines Hörgerätes beantragen. Ihnen wird ein Festbetrag gezahlt, der rund 75 Prozent der durchschnittlichen Kosten zur Anschaffung eines Hörgeräts beträgt (630 CHF). Der Zuschuss wird an den Einzelnen direkt gezahlt. Schwerhörige müssen die Differenz von Kaufpreis und Zuschuss selber tragen oder dürfen einen möglichen Restbetrag behalten.
Hörgerät und Hörgerätanbieter können frei gewählt werden.
Invalidenversicherung
Diejenigen, die von der Invalidenversicherung umfasst sind, können alle sechs Jahre einen Festbetrag beantragen. Mit ärztlicher Bescheinigung kann auch schon eine frühere Bezuschussung beantragt werden. Es wird zwischen dem Festbetrag für eine einseitige (840 CHF) und dem Festbetrag für eine beidseitige Versorgung (1650 CHF) unterschieden. Die Beträge werden unabhängig vom aktuellen Kaufpreis gezahlt. Der Einzelne kommt für eine mögliche Differenz zum aktuellen Kaufpreis auf, darf aber auch umgedreht einen möglichen Restbetrag behalten.
Hörgerät und Hörgerätanbieter können frei gewählt werden.
Betroffene können außerdem einen Festbetrag für Batterien und Wartung der Geräte beantragen.
Spezielle Regelungen für Minderjährige
Für Kinder und Jugendliche werden die Kosten zur Anschaffung eines Hörgeräts komplett getragen. Es gibt jedoch einen Maximalbetrag, der sich bei einem Hörsystem auf 2830 CHF beläuft und bei zwei Hörsystemen auf 4170 CHF. Der Zuschuss wird direkt an den Hörgeräteanbieter gezahlt.
Dieser Artikel wurde ihnen Dank Hilfe von Pro Audito, Schweiz zur Verfügung gestellt.
quelle hier:
https://www.hear-it.org/de/schweiz-schwerhorigkeit-1
WIE bitte passt das jetzt?
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 16:50
von Faber
moin,
das sind doch alles nur Ablenkungs-Nebel-Kerzen,
weil:
ich schrieb weder von Schweiz, Schweden oder Timbuktu.
ich behauptete:
"wer Urlaubsreise finanzieren kann - der kann auch Hörgerät bezahlen",
"wer Transferleistungsbezieher ist, der soll Sonderregelung bekommen",
und individuelle SonderHärteFälle wurden bei uns schon immer gesondert behandelt

kurz:
"Abspecken der Kassenleistungen würde den Beitragszahlern und damit dem Gemeinwohl der deutschen Wettbewerbsfähigkeit deutlich mehr nützen, als diese Kassenleistungsgewinnmitnahmen seitens der absichtlich völlig intransparenten Hörsystemvertriebsorganisationsstrategie".
meine freie und ungeschützte Meinung,
bitte nicht wieder wegzensieren

danke KatjaR

LG
Gewichtl
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 17:00
von rabenschwinge
okay, gefunden... vergleichbar mit den Billig-Lesenbrillen hier:
Neue IV-Praxis drückt auf Preise für Hörgeräte
20.10.2011 | Tages-Anzeiger | Andreas Möckli | Schweiz
Weil die Invalidenversicherung die Leistungen gekürzt hat, spielt in der Branche vermehrt der Wettbewerb. Mehrere Hersteller haben Billigmodelle im Angebot. Diese eigneten sich aber nicht für alle Betroffenen, warnen Fachleute.
Im ersten Halbjahr hat die Hörgerätebranche in der Schweiz einen regelrechten Boom erlebt. Der Auslöser war, dass die Invalidenversicherung (IV) ihre Beiträge für Hörgeräte per 1. Juli deutlich gekürzt hat. Um noch in den Genuss der höheren Beiträge zu kommen, haben viele das Anmeldeformular für von der IV mitfinanzierte Hörgeräte im ersten Halbjahr ausgefüllt. Die Akustikfachgeschäfte sind selbst heute noch damit beschäftigt, solche Fälle abzuarbeiten.
Bis zum 1. Juli zahlte die IV je nach Grad des Hörschadens zwischen 1395 und 2100 Franken pro Gerät. Seither erhalten Hörgeschädigte pro Gerät nur noch eine Pauschale von 840 Franken. In diesem Preis war auch eine Garantie enthalten, dass ein Akustiker das Gerät während sechs Jahren beliebig oft nacheinstellt. Damals wie heute braucht es die Zustimmung eines anerkannten Facharztes, um an die IV-Beiträge zu gelangen.
Kunden haben mehr Auswahl
Das federführende Bundesamt für Sozialversicherungswesen (BSV) erhofft sich mit dem Systemwechsel einerseits Einsparungen für die IV von geschätzten rund 30 Millionen Franken pro Jahr. Andererseits soll auf dem Hörgerätemarkt der Wettbewerb stärker spielen, was die Preise sinken lassen soll. Die Branche glaubt, dass sich diese Hoffnung erfüllen wird: Im alten System seien die Preise der Geräte durch das BSV festgelegt worden, sagt Christian Rutishauser, Geschäftsführer der hierzulande grössten Akustikerkette Amplifon. Nun erhält der Hörgeschädigte unabhängig vom Gerät 840 Franken. Deshalb rechnet Rutishauser mit einem schärferen Wettbewerb. «Die Kunden werden die Preise der einzelnen Anbieter stärker vergleichen», sagt Thomas Löhr, Chef von Fielmann Schweiz. Die Optikerkette bietet in 15 von 28 Filialen Hörgeräte an.
Die Preise seien bereits um 10 bis 20 Prozent gesunken, sagt Löhr. Rutishauser dagegen stellt noch keinen grösseren Preisrutsch fest. Die Preise des alten und des neuen Systems seien allerdings auch schwer vergleichbar. Gerade was Serviceleistungen wie das Einstellen, Anpassen oder die Reparatur der Geräte anbelange, gebe es mittlerweile sehr unterschiedliche Angebote. Für den Kunden sei die Situation unübersichtlicher geworden, gesteht er ein. Im Gegenzug hätten jedoch die Wahlmöglichkeiten deutlich zugenommen.
Einsteigergerät für 295 Franken
Einig ist man sich in der Branche, dass die Preise der Geräte im mittleren und unteren Preissegment sinken werden. Die Preise dürften sich hier an der IVPauschale von 840 Franken pro Gerät orientieren, sagt Christian Stromsted, Chef des Billiganbieters Sonetik.
Stromsted, einst Marketingchef des Schweizer Hörgeräteherstellers Sonova, hat den Markt mit einem Gerät für 395 Franken aufgemischt. Im Gegensatz zu den etablierten Herstellern verkauft Sonetik die Hörgeräte nicht über Akustikfachgeschäfte, sondern vor allem über Apotheken und Drogerien. Ein wichtiger Partner ist die Apothekenkette Amavita, wo die Geräte in über der Hälfte der rund 140 Filialen erhältlich sind.
Mittlerweile bieten fast alle etablierten Akustikfachgeschäfte solche Einsteigergeräte an, die in der Branche gern mit einer Lesebrille verglichen werden. Fielmann etwa führt ein Hörgerät für 295 Franken im Angebot und hat damit Sonetik bewusst unterboten. Wer mit einer Reaktion von Sonetik gerechnet hat, irrt. Im Gegenteil: Das bestehende Hörgerät wird in diesen Tagen durch ein neues ersetzt und kostet statt 395 künftig 495 Franken. Die neue Version sei technisch besser, sagt Stromsted. Der Abstand zu den besten auf dem Markt erhältlichen Hörgeräten dürfe nicht zu gross werden. Zudem habe man festgestellt, dass die Kunden bereit seien, etwas mehr zu bezahlen.
Die Sonetik-Geräte werden von den etablierten Akustikern kritisch beurteilt, weil sie nicht individuell angepasst werden können, sondern nur über vier voreingestellte Stufen verfügen. Im Juni warnte zudem die Organisation für Menschen mit Hörproblemen Pro Audito «vor dem Kauf von Billighörgeräten in Apotheken». Ohne ausreichende Fachberatung seien sie nur für Personen mit geringfügigem Hörschaden geeignet, sagt Georg Simmen, Präsident des Verbands. Problematisch sei, dass die Kunden zwar die volle Pauschale erhielten, für die nächsten sechs Jahre aber keinerlei Anspruch auf weitere Unterstützung hätten. «Stellt sich das Sonetik-Gerät später als unzureichend heraus, muss der Betroffene ein neues Gerät selber berappen», sagt Simmen.
Die Kritik sei nicht berechtigt, entgegnet Stromsted. Die Sonetik-Geräte würden nur an Menschen mit altersbedingtem Hörverlust verkauft, dieser sei vorhersehbar, die Bedürfnisse der Kunden deshalb vergleichbar. Zudem liessen sich die meisten Kunden das Gerät nicht von der IV rückvergüten.
Dennoch findet es Simmen problematisch, dass die IV die volle Pauschale von 840 Franken auszahlt, obwohl das Gerät gar nicht so viel kostet. Der Betrag sei nicht nur für das Gerät gedacht, sondern für sämtliche Anpassungen und Reparaturkosten während sechs Jahren, sagt Harald Sohns, Sprecher des Bundesamts für Sozialversicherungen. Die Zahl jener Hörgeschädigten, die mit weniger als 840 Franken für sämtliche mit dem Gerät verbundenen Kosten auskommen würden, werde marginal sein.
http://www.zslschweiz.ch/news/detail.php?iid=945&aid=1
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 17:02
von Ohrenklempner
@Gewichtl: Also in den Laden gehen, Hörgerät kaufen und fertig?
Das kann man doch jetzt auch schon machen.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 17:16
von Faber
Ohrenklempner hat geschrieben:@Gewichtl: Also in den Laden gehen, Hörgerät kaufen und fertig?
Das kann man doch jetzt auch schon machen.
also @Ohrenklempner,
bisher konntest du aber argumentativ deutlich besser,
ich bin enttäuscht,
DAS was du hier jetzt absondertest bleibt weit unter deinen Fähigkeiten, und hilft dem Training meiner Synapsen nicht die Bohne

mein Argument:
"der bei bestehendem - anders organisiertem - System geleistete freiwillige Einzelbeitrag ändert an dem Systemfehler rein gar nix"
DA hättest du - bei etwas selberdenken - auch selber drauf kommen können,
findeste nicht?

Übrigens:
ich bin immer noch interessiert an Deinem Hansatonangebot zum Festpreis.
Voraussetzung: KEINE Abweichung von der Serviceübernahme auch der Ex-Hörer.
Das meine ich jetzt ernst !
Du könntest die Abwerbung vom Optiker hier ja dann - mit mir zusammen - propagandistisch ausschlachten

Denk´mal ´drüber nach
LG
Gewichtl
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 17:38
von rabenschwinge
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 17:45
von Faber
ach @rabenschwinge,
DIESE Hörhilfen entsprechen den von der Kasse geforderten Standarts?
das ist nicht Ironie - das ist eiinfach nur noch blöde

aber mit Logik hast du´s ja nicht so, wie man weiß, nachdem du nun auch noch bekämpfst, dass ich mich auf die VON DIR hier eingeführte Beratungsrichtlinie des DSB beziehe

LG
Gewichtl
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 18:08
von rabenschwinge
gröhl, wer kam auf die Idee in Laden gehen, Hörgeräte kaufen und fertig?
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 18:10
von KatjaR
Warum muss ich an den Witz mit dem Geisterfaher denken wenn du hier alle als blöd bezeichnest Gewichtl?
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 18:20
von Faber
KatjaR hat geschrieben:Warum muss ich an den Witz mit dem Geisterfaher denken wenn du hier alle als blöd bezeichnest Gewichtl?
keine Ahnung was du meinst

meinst du:
"wer zur Quelle will, der muss GEGEN den Strom schwimmen?

im Übrigen:
ich bezeichne nicht Menschen als "blöde", sondern "Äußerungen" oder "Handlungen" von Menschen,
und:
ein Tip noch an deine "Kollegin im Geiste" @rabenschwinge:
"Hörhilfen" sind was anderes als "Hörgeräte",
und:
"Entfall des Kassenzuschusses" ist nicht identisch mit "im Laden und fertisch"

erkennst du den Unterschied?

fein - ich bin überrascht (Ironie)
LG
Gewichtl
übrigens, zum Thema dieses Fadens:
hat sich denn nun schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, dass bezüglich der Einzelfallentscheidung dieses Gerichtsbeschlusses eine Rolle gespielt haben mag, dass die Antragstellerin Transferleistungsbezieherin war? WER wäre denn dort für die Zuzahlung zuständig geworden, bei gesetzeskonformer Versorgung???

LG
Gewichtl
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 18:36
von rabenschwinge
grins, joa, Gewichtl, alles klar

Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 18:43
von KatjaR
Ein Mann fährt auf der Autobahn und hört im Radio die Durchsage: "Achtung! Ein Geisterfahrer auf der A1." Und der Mann schüttelt den Kopf und murmelt: "Einer? Hunderte!
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 18:55
von Faber
KatjaR hat geschrieben:Ein Mann fährt auf der Autobahn und hört im Radio die Durchsage: "Achtung! Ein Geisterfahrer auf der A1." Und der Mann schüttelt den Kopf und murmelt: "Einer? Hunderte!
was eben die böswillige Diffamierung der Erkenntnis ist:
"wer zur Quelle will, der muss gegen den Strom schwimmen"

Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 19:00
von KatjaR
Eher ein Beispiel dafür selbst nicht zu merken, dass man derjenige ist der Probleme bereitet und dieses nur bei anderen sieht.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 19:17
von Faber
moin Katja,
DAS bewertest du schon wieder falsch

ich bereite nur DENEN Probleme, die so tun wollen und den Eindruck erwecken wollen als ginge ALLES "mit rechten Dingen" zu

Denen, die das NICHT versuchen, DENEN bereite ich KEINE Probleme, DIE sind nur genervt, durch die ständigen ThreadBlähungen seitens der "Verwässerungs- und ZerfledderungsTaktiken" immer derselben "üblichen Verdächtigen" von vielleicht 5 "Meinungsbekämpfern".
eigentlich ganz einfach

würde man sich tatsächlich an den Rat halten:
"don´t feed the Troll", dann könnte man sich beruhigt zurücklehnen - mich als "Troll" ansehen - und der Thread bliebe "übersichtlich und - vor allem - beim Thema.
DAS, aber, DAS ist ja die zu bekämpfende Gefahr:
Weil das Kernthema lautet:
VORSICHT:
"Jeder, dessen wirtschaftlicher Erfolg von der Eigenbewertung selbst durchgeführter Messergebnisse seiner Verkäufe abhängt, ist besonderer Versuchung von Unredlichkeit ausgesetzt" und macht davon in der Hörgerätevertriebsbranche - nach Ansicht des Deutschen SchwerhörigenBundes - auch überwiegend Gebrauch

LG
Gewichtl
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 19:32
von KatjaR
Du schadest denen damit die du in falsche Erwartungshaltung bringst, was realistisch ist und was sie erwarten können und bringst die gegen die auf, die dafür Sorge tragen dass sie anständig versorgt werden können. Damit noch jede Menge anderer Zorn auf Akustiker entwickeln und du dich in deiner Haltung bestärkt siehst. Das sehe ich nicht falsch, sondern du liegst hier mit deinem Absolutheitsanspruch daneben. Zufällig bin ich seit Jahren im DSB , worauf dich andere erst stossen müssen wie die Richtlinien ist mir lange bekannt, ebenso diverse Rechtssprechung dazu. Hetze ist nicht deren Art, eine gewisse kritische Haltung ja, gewusst wie auch, aber nicht das was du daraus machst. Für heute reicht es übrigens und daher mache ich hier Schluss.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 20:50
von Faber
moin,
was ist falsch daran, dafür zu werben, lieber mehrheitlich und vorsorglich und kritisch beim Hörakustiker auf Vertragseinhaltung zu achten, anstelle den viel mühseligeren Weg des Versuchs eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse zu bewirken - oder gar mittels Gerichtsbarkeit zu erzwingen zu versuchen?
LG
Gewichtl
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 21:00
von KatjaR
Da du das bisher nicht begriffen hast, trotz all denen die es versucht haben dir zu erklären, werde ich mich auch nicht weiter darum bemühen.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 21:38
von fast-foot
Ich zitiere aus dem von Ohremklempner verlinkten Artikel:
"Die Sonetik-Geräte werden von den etablierten Akustikern kritisch beurteilt, weil sie nicht individuell angepasst werden können, sondern nur über vier voreingestellte Stufen verfügen."
Der Witz bei diesem Konzept, den die sogenannt etablierten Akustiker offenbar nicht begriffen haben, ist, dass durch eine Studie heraus gefunden wurde, dass es für die viele "Fälle" gar nicht so viel bringt, wenn man die Geräte feiner einstellt (ausser vielleicht einen hohen Zeitaufwand). Deshalb hat man alle möglichen Konstellationen so zu vier Grundeinstellungen zusammengefasst, so dass jeder individuelle Hörverlust durch die richtige Zuordnung optimal versorgt werden kann. Ich gehe davon aus, dass je nach Fall gewisse Abstriche gemacht werden müssen - das grosse Plus besteht jedoch in der unglaublich raschen Anpassung, welche mit im Vergleich dazu eher geringen Qualitätseinbussen einher geht.
Kurz gesagt bringt laut der Untersuchung "das ewige Herumschrauben durch den Akustiker" in vielen Fällen nicht besonders viel, ausser, dass es Zeit* braucht und Kosten verursacht.
*) Zeit, welche auch der zu Versorgende gerne einsparen würde
Ohrenklempner hat geschrieben:okay, gefunden... vergleichbar mit den Billig-Lesenbrillen hier...
Einverstanden - das gilt dann aber auch für sämtliche anderen Hörgeräte mit vergleichbarer Technik ("Mittelklasse-Geräte"). Der Chip, das Kernstück, kostet bestenfalls wenige Euros.
akopti hat geschrieben:Ich auch, bei meinen Einkaufspreislisten der Hersteller habe ich noch kein Top-Gerät für diesen Preis gefunden.
Dann würde ich Dir empfehlen, eine Weiterbildung beim NHS zu absolvieren:
https://www.preisueberwacher.admin.ch/d ... eraete.pdf
Ich würde die Grafik auf s. 15 oben studieren. Offenbar war im Jahre 2010 ein Phonak Naida
SP für umgerechnet sFr. 197.- käuflich zu erwerben (durch den NHS in Grossbritannien - bei Abnahme von grossen Stückzahlen) (seither sind die Preise auf dem Weltmarkt eher gesunken).
Die Verkaufspreise beziehen sich nur auf das Gerät ohne Anpassdienstleistung.
Selbstverständlich kann ein einzelner Akustiker nur wenige Exemplare ordern - dass er deshalb gleich das Zehnfache zu bezahlen hat, grenzt an einen schlechten Witz.
Ich zitiere aus der Untersuchung:
"Ob die Preisdifferenz gegenüber dem Ausland durch einen höheren Verkaufspreis des Herstellers gegenüber dem Akustiker oder durch eine extra Marge für den Akustiker zu Stande kommt, ist für die Beurteilung im Rahmen des Preisvergleichs zweitrangig. Die Hersteller bestimmen die Listenpreise und können damit auch das Preisgefüge und die Transparenz für den Endkunden letztlich entscheidend mitprägen."
Gruss fast-foot
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 22:21
von akopti
Hallo,
der Link funktioniert nicht.
Gruß
Dirk
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 22:55
von fast-foot
Danke für den Hinweis!
Der Link sollte nun funktionieren.
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 18. Dez 2017, 23:49
von akopti
Hallo,
alles schön und gut. Ich wollte aber gerne eine reale Preisliste eines Herstellers, nach der ich ein Premiumgerät für 200 Euro einkaufen kann. Denn das ist es, mit dem ich arbeite und nicht irgendeine Untersuchung aus der Schweiz. Also Butter bei den Fische. Ich möchte eine Preisliste sehen.
Alles andere ist Quatsch mit Soße.
Dirk
Re: Hörgeräte und der Festbetrag
Verfasst: 19. Dez 2017, 07:25
von rabenschwinge
Akopti, ich schätze, die wird nicht auftauchen.