Neufeststellungsantrag stellen
Neufeststellungsantrag stellen
Hallo,
ich möchte einen Neufeststellungsantrag stellen.
Ist es besser vorher dem SoVD beizutreten, damit die dann den Antrag stellen, oder einfach selber machen?
Arzt meint, einfach selber Antrag stellen und bei Ablehnung dann den SoVD beitreten.
MfG Friedel
ich möchte einen Neufeststellungsantrag stellen.
Ist es besser vorher dem SoVD beizutreten, damit die dann den Antrag stellen, oder einfach selber machen?
Arzt meint, einfach selber Antrag stellen und bei Ablehnung dann den SoVD beitreten.
MfG Friedel
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rabenschwinge
- Beiträge: 2753
- Registriert: 22. Nov 2017, 19:47
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Re: Neufeststellungsantrag stellen
Damit der SoVD einen vertritt bei solchen Dingen muss man Mitglied sein. Ich würde erst in den SoVD eintreten und dann den Antrag stellen oder beides zeitgleich machen.
https://www.youtube.com/watch?v=RsK_oLK-MS4&t=90s macht nachdenklich
Re: Neufeststellungsantrag stellen
Hallo,
ich würde mal mit dem Schwerbehinderten - Vertrauensmann im Betrieb sprechen.
Der ist dir sicher behilflich beim Antrag.
Was möchtest du damit erreichen?
LG Randolf
ich würde mal mit dem Schwerbehinderten - Vertrauensmann im Betrieb sprechen.
Der ist dir sicher behilflich beim Antrag.
Was möchtest du damit erreichen?
LG Randolf
Re: Neufeststellungsantrag stellen
Hallo,
Ich habe jetzt 30% und wollte versuchen auf 50 % aufzustocken.
MfG Friedel
Ich habe jetzt 30% und wollte versuchen auf 50 % aufzustocken.
MfG Friedel
Re: Neufeststellungsantrag stellen
Hallo,
bei 2HG = beiders. sh. ist der GdB min. 50.
Hast du den Vertrauensmann ins Bild gesetzt?
LG Randolf
bei 2
Hast du den Vertrauensmann ins Bild gesetzt?
LG Randolf
Re: Neufeststellungsantrag stellen
Ach Randolf... hör doch bitte auf, diese Falschinformationen zu verbreiten.Randolf hat geschrieben:Hallo,
bei 2 HG = beiders. sh. ist der GdB min. 50.
Hast du den Vertrauensmann ins Bild gesetzt?
LG Randolf
Beidseitig Hörgeräte impliziert keinen GdB von mind 50.
Und was der Schwerbehindertenvertrauenamann machen soll bzw damit zu tun hat, ist mir schleierhaft....
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Re: Neufeststellungsantrag stellen
Hallo Miriam,
vielen Dank für deine Kritik, aber bei einem ... geringen ... altersbedingten Hörschaden wird kaum jemand zum HNO laufen, da muss nach der Lebenserfahrung schon mehr sein.
Und bei 2 x mittelgr. Hörschädigung kommt i. d. Regel so viel zusammen, dass man nahe bei +- GdB 50 ist, über den Daumen und ohne Tabellen.
Ich gehe davon aus, dass du auch ungern einen weniger hohen GdB möchtest, obwohl du mitCI jetzt deutlich besser hören kannst.
LG Randolf
vielen Dank für deine Kritik, aber bei einem ... geringen ... altersbedingten Hörschaden wird kaum jemand zum HNO laufen, da muss nach der Lebenserfahrung schon mehr sein.
Und bei 2 x mittelgr. Hörschädigung kommt i. d. Regel so viel zusammen, dass man nahe bei +- GdB 50 ist, über den Daumen und ohne Tabellen.
Ich gehe davon aus, dass du auch ungern einen weniger hohen GdB möchtest, obwohl du mit
LG Randolf
Re: Neufeststellungsantrag stellen
Hallo,
das ist falsch. Bei beidseitiger mittelgradiger Schwerhörigkeit steht einem ein GdB von 30 zu.
Nachzulesen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Diese sind Grundlage der GdB Berechnung, an den sich jedes Amt zu halten hat. Mit der "Plus-Minus-Daumen"-Strategie kommt man insbesondere vor Gericht nicht weit.
Mein GdB würde sich, auch wenn ich nicht mehr taub wäre, kaum ändern. Lediglich das Merkzeichen GL würde wegfallen... was mich jedoch nicht stören würde. Wenn du meine Behinderung haben möchtest... gerne. Ich suche schon länger jemanden, der das Päckerl nimmt. Was das jedoch mit dem Threadersteller zu tun hat, ist mir schleierhaft. Die Daumen-Regel jedoch hilft nicht weiter, insbesondere, wenn es -- wie bei Hörschädigung -- so klare Berechnungsgrundlagen für den GdB gibt.
das ist falsch. Bei beidseitiger mittelgradiger Schwerhörigkeit steht einem ein GdB von 30 zu.
Nachzulesen in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Diese sind Grundlage der GdB Berechnung, an den sich jedes Amt zu halten hat. Mit der "Plus-Minus-Daumen"-Strategie kommt man insbesondere vor Gericht nicht weit.
Mein GdB würde sich, auch wenn ich nicht mehr taub wäre, kaum ändern. Lediglich das Merkzeichen GL würde wegfallen... was mich jedoch nicht stören würde. Wenn du meine Behinderung haben möchtest... gerne. Ich suche schon länger jemanden, der das Päckerl nimmt. Was das jedoch mit dem Threadersteller zu tun hat, ist mir schleierhaft. Die Daumen-Regel jedoch hilft nicht weiter, insbesondere, wenn es -- wie bei Hörschädigung -- so klare Berechnungsgrundlagen für den GdB gibt.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Re: Neufeststellungsantrag stellen
Hallo Miriam,
ich habe mich in einem anderen Thead schon zu Katja geäußert.
Ich schließe das damit ab und schreibe nichts mehr dazu.
LG Randolf
ich habe mich in einem anderen Thead schon zu Katja geäußert.
Ich schließe das damit ab und schreibe nichts mehr dazu.
LG Randolf
