Hallo!
Nicht so ganz!
Ich versuche es mal zu erklären:
Beim geschädigten Gehör kann es vorkommen, dass wegen des Defekts der äußeren Haarsinneszellen erstens die Hörschwelle erhöht ist und zweitens die Unbehaglichkeitsgrenze verringert ist. Ein Normalhörender hat einen "Hörbereich" von 0 dB (Hörschwelle) bis 100 dB ("zu laut"), bei einem Hörgeschädigten kann dieser Bereich z.B. bei 50 dB (Hörschwelle) bis 80 dB ("zu laut") liegen.
Recruitment bezeichnet hier das Phänomen, dass trotz der Hörschädigung ein bestimmter Pegel vom Normalhörenden und Hörgeschädigten als gleich laut empfunden wird ("Lautheitsausgleich"). Das könnte in unserem Beispiel etwa bei 65 dB der Fall sein. Recruitment tritt in der Regel nur bei reinen Innenohrschwerhörigkeiten auf. Daraus ergibt sich, dass die Empfindlichkeit des Gehörs für kleine Pegelunterschiede beim Hörgeschädigten höher ist als beim Normalhörenden.
Testen kann man das mit dem SISI-Test. Dabei wird ein Dauerton vorgespielt, der in regelmäßigen Abständen für einen kurzen Moment um 1 dB lauter wird. Ein ungeschädigtes Innenohr nimmt diese Pegelsprünge nicht wahr, ein geschädigtes Innenohr schon.
Um dem entgegenzuwirken, nutzt das Hörgerät die
Kompression. Leise Töne werden viel mehr verstärkt als lautere Töne. Der Dynamikumfang von normal lauter Sprache (ca. 30-65 dB) wird damit in das Hörvermögen des Hörgeschädigten "hineinkomprimiert" in einen kleineren Bereich von sagen wir mal 50-70 dB.
Man kann sagen, dass das gesunde Innenohr auch ein Kompressor ist, weil es leise Pegel (unter 50 dB) verstärkt und laute Pegel (über 80 dB) dämpft. Bei einem Verlust der äußeren Haarsinneszellen entfällt diese Funktion und muss sozusagen vom Hörgerät kompensiert werden.
Viel Erfolg beim Examen!
