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Berechnung des GdB korrekt?
Verfasst: 18. Jun 2024, 13:30
von kotzaffe
Moin liebe Community,
danke für die Aufnahme!
Ich hoffe das ich von euren Erfahrungsschatz profitieren kann - ich stehe nämlich derzeit ein wenig auf dem Schlauch.
Nach Jahren habe ich mich entschieden, beim Versorgungsamt einen Antrag auf GdB-Feststellung/Schwerbehindertenausweis zu stellen - Nachteile sind bei mir vorhanden, warum also keine offizielle Feststellung.
Die Hörschädigung selbst habe ich wohl schon seit Geburt an.
Der Bescheid kam nun nach geschmeidigen 5 Monaten endlich an - GdB von 40.
Nach meinen eigenen (bestimmt laienhaften) Berechnungen bin ich auf 50 gekommen - und stehe daher nun vor der Frage, ob ich einen begründeten Widerspruch einreichen soll oder eben nicht.
Im Anhang mal 2 Audiometrien, ein aktuelles welches in den Antrag mit einfloss und ein älteres von vor 4 Jahren, wie ich neue Hörgeräte bekommen habe.
Das ältere füge ich deshalb mit bei, weil wohl nur hier prozentuale Hörverlust für Zahlen vorhanden ist (oder sehe ich den auf der neuen Audiometrie nicht?).
Frage:
Wie ist eure Einschätzung, welcher GdB stünde mir zu - ist die Berechnung vom Versorgungsamt korrekt?
Sollte man einen begründeten Widerspruch einlegen, macht dies Sinn?
Vielen Dank schon mal!!
Gruß
Nils
Oberes Diagramm: NEU
Unteres Diagramm: ALT
Re: Berechnung des GdB korrekt?
Verfasst: 18. Jun 2024, 14:42
von ritschy
mal davon abgesehen, dass ich deine frage nach der korrekten berechnung nicht beantworten kann, würde ich dir empfehlen vielleicht mal bei einem sozialverband wie dem VdK nachzufragen und/oder ggf. mit deren hilfe einen widerspruch zu verfassen wenn es sinn macht. die kennen sich mir diesem thema sehr gut aus und wissen glaube ich am besten wie man gut voran kommt.
meine meinung

Re: Berechnung des GdB korrekt?
Verfasst: 18. Jun 2024, 14:52
von Ohrenklempner
Wir haben hier ein paar eingefleischte GdB-Spezialisten, da kommt bestimmt zeitnah eine qualifizierte Auskunft.
Ich bin zwar keiner der Spezialisten, aber auf den ersten Blick kommt mir der GdB 40 sogar ziemlich großzügig vor.
Re: Berechnung des GdB korrekt?
Verfasst: 18. Jun 2024, 15:33
von muggel
Hallo,
also wenn ich mir das Sprachaudiogramm ansehe, dann ist ein Gdb von 40 tatsächlich sehr gut.
Nach dem "alten" Sprachaudiogramm sehe ich einen Hörverlust für Zahlen von ab 25.
Folgende Einsilber-Versteh-Werte kann ich aus dem neuen Sprachaudiogramm erkennen (der Hörverlust für Zahlen ist da tatsächlich nicht notiert):
- 60 dB : 25 bzw 40
- 80 dB: 85 bzw 80
- 100 dB: 100 bzw 95.
Damit komme ich auf ein einfaches Gesamtverstehen von 210 bzw 225 und auf ein gewichtetes Gesamtwortverstehen von 0.5*(3*25 + 2* 85 + 100) = 172,5 bzw 0.5*(3*40 + 2* 80 + 95) =187,5
Bei einen Hörverlust von Zahlen bis unter 35 dB ergibt sich, unabhängig vom einfachen oder gewichteten Gesamtwortverstehen ein Hörverlust von 40%, bei einem Hörverlust für Zahlen ab 35 dB (und unter 40 dB) ein Hörverlust von 50%.
Links ist der Hörverlust für Zahlen definitiv kleiner als "ab 45 dB" (da dort die 50% Linie bei den Einsilbern besteht). Damit ist der Hörverlust links maximal 50 %, was einer mittelgradigen Schwerhörigkeit entspricht.
Auch bei einer einseitigen Taubheit und mittelgradigen Schwerhörigkeit auf dem anderen Ohr hat man Anspruch auf GdB 40 (und nicht mehr).
Da bei dem alten Sprachaudiogramm der Hörverlust für Zahlen sogar nur "ab 25dB" eingetragen sind, entspricht dies nach Tabelle A der VersMedV sogar nur einen Hörverlust von maximal 30%, was einer geringgradigen Schwerhörigkeit entsprechen würde (und damit ein GdB von 15 insgesamt!).
Daher hat das Amt sogar sehr zu deinem Vorteil geurteilt, indem sie dir einen GdB von 40 anerkannt haben.
PS: Hier ist der VdK absolut unwissend, was Hörschädigung angeht. Beratung erfolgt zudem nur nach langjähriger Mitgliedschaft (finanziell... d.h. ggf. muss man für mehrere Jahre die Mitgliedsbeiträge "nachzahlen").
Re: Berechnung des GdB korrekt?
Verfasst: 19. Jun 2024, 07:45
von ritschy
muggel hat geschrieben: ↑18. Jun 2024, 15:33
Hallo,
...
PS: Hier ist der VdK absolut unwissend, was Hörschädigung angeht. Beratung erfolgt zudem nur nach langjähriger Mitgliedschaft (finanziell... d.h. ggf. muss man für mehrere Jahre die Mitgliedsbeiträge "nachzahlen").
da möchte ich doch etwas widersprechen. meine und erfahrungen im bekantenkreis haben durchaus gezeigt, dass der VdK hier entsprechende kompetenzen hat. des weiteren denke ich, dass sie die kosten doch sehr im rahmen halten. für das geld würde ich es auf alle fälle über den VdK machen lassen, selbst wenn ich erst kurz mitglied wäre:
Unsere Sozialrechtsberatung und das Antragsverfahren sind für unsere Mitglieder grundsätzlich kostenfrei. Es entstehen für Sie erst dann zusätzliche Kosten, wenn wir Sie sozialrechtlich in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten. Je nach Mitgliedsdauer reduzieren sich die Kosten für Sie.
Mit Beschluss des Landesausschusses vom 20.11.2010 wurde auf Grundlage von § 10 Absatz 2 unserer Externer Link:Vereinssatzung folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren festgelegt:
Das Widerspruchsverfahren kostet einmalig 40 Euro.
bei 10 Jahren Mitgliedschaft: 25 Euro
bei 15 Jahren Mitgliedschaft: 15 Euro
bei 20 Jahren Mitgliedschaft: 5 Euro
Das Klageverfahren kostet einmalig 60 Euro.
bei 10 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
bei 15 Jahren Mitgliedschaft: 30 Euro
bei 20 Jahren 20 Mitgliedschaft: 20 Euro
Das Berufungsverfahren kostet einmalig 110 Euro.
bei 10 Jahren Mitgliedschaft: 80 Euro
bei 15 Jahren Mitgliedschaft: 60 Euro
bei 20 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
Wenn Sie weniger als ein Jahr bei uns Mitglied sind, erheben wir bis zu zwei Jahresbeiträge im Voraus (maximal 168 Euro). Die darüber hinaus tatsächlich anfallenden Kosten für Ihr Verfahren trägt der VdK Bayern.
Quelle:
https://bayern.vdk.de/angebote/rechtsbe ... 040%20Euro.
ich möchte klarstellen, dass ich keine werbung für den VdK machen will oder in irgendeiner weise mit ihm beruflich verbunden bin. ich halte das nur für eine gute möglichkeit die erwähnt werden sollte.
Re: Berechnung des GdB korrekt?
Verfasst: 19. Jun 2024, 13:11
von muggel
Mit hier meine ich die Gegend, in der ich wohne. Und nein, sie haben hier in der Gegend wirklich null, null Ahnung.
Ich musste damals für meinen Widerspruch, trotz mehr als 10 jähriger Mitgliedschaft, knapp 100 Euro zahlen müssen (vorletztes Jahr).
Wenn ihr gute Erfahrungen mit dem VdK gemacht habt, dann super. Allerdings frage ich mich, wie du das beurteilen kannst, wenn du den GdB anhand des Sprachaudiogramms nicht ermitteln kannst.. ob der VdK das dann richtig gemacht hätte.
Re: Berechnung des GdB korrekt?
Verfasst: 19. Jun 2024, 14:22
von ritschy
muggel hat geschrieben: ↑19. Jun 2024, 13:11
...
Wenn ihr gute Erfahrungen mit dem VdK gemacht habt, dann super. Allerdings frage ich mich, wie du das beurteilen kannst, wenn du den GdB anhand des Sprachaudiogramms nicht ermitteln kannst.. ob der VdK das dann richtig gemacht hätte.
okay, du hast gewonnen. chapeau!
Re: Berechnung des GdB korrekt?
Verfasst: 19. Jun 2024, 15:06
von muggel
ritschy hat geschrieben: ↑19. Jun 2024, 14:22
okay, du hast gewonnen. chapeau!
Das ist übrigens gar nicht böse gemeint, sondern leider jahrelange Erfahrung. Der VdK kennt sich mit allgemeinen Sachen aus und hat auch grundlegende Ahnung vom Schwerbehindertenrecht. Auch können Sie entsprechende Argumente geben, wie man einen Widerspruch aufbauen kann.
Bei mir war es vor 2 Jahren ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Da musste ich in den Widerspruch gehen. Der VdK hat dafür fast 100 Euro genommen. Aufgeklärt haben sie mich null, meine Fragen (per Mail) wurden nicht beantwortet. Telefonieren ist mit Schwerhörigkeit nicht immer gut, aber die wollten es nur telefonisch machen... Termin für eine persönliche Beratung nur morgens um 10 Uhr (besonders arbeitnehmerfreundlich!)
Der Widerspruch von denen war lächerlich und ein Zweizeiler. Dafür haben sie auch über 3 Wochen gebraucht! Ich selbst habe den Zweizeiler ausführlich ergänzt, entsprechende ärztliche Atteste besorgt usw.
Danach bin ich aus dem VdK ausgetreten... denn das Geld kann ich anders besser anlegen.
Das bedeutet aber nicht, dass "der" VdK schlecht ist. Das hängt ganz klar von den MItarbeitern und deren Engagement und Wissen ab. Leider ist das nicht überall gleich.