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Einstufung GdB
Verfasst: 10. Okt 2024, 00:08
von ruptikudri
Hallo,
bin kurz vor der Rente, und möchte einen Antrag auf GdB beim zuständigen Versorgungsamt stellen.
Kann mir jemand sagen laut meinen Diagramen, wie die Einstufung GdB ausfallen könnte.
Freue mich auf eure Antwort!
Re: Einstufung GdB
Verfasst: 10. Okt 2024, 06:35
von emilsborg
Laut Sprachaudiogramm kommst du wenn ich extrapoliere (Einsilber wurden nicht bei 60/80/100 dB gemessen) auf 30 % bzw. 40% Hörverlust gemäß Tabelle A in Abschnitt B 5.2 der Versorgungsmedizinverordnung. Damit stände dir gemäß Tabelle D im gleichen Abschnitt ein GdB von 15-20 zu. Das ist von einer Schwerbehinderung sehr weit entfernt und auch bei anderen vorliegenden Erkrankungen addiert man nicht wirklich die Einzelwerte…
Re: Einstufung GdB
Verfasst: 10. Okt 2024, 09:00
von ruptikudri
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe auch Tinnitus beidseitig Grad 2 und 3.
Wird das auch berücksichtigt bei GdB ?
Re: Einstufung GdB
Verfasst: 10. Okt 2024, 14:35
von muggel
Nein, ein Tinnitus wird nicht gesondert berücksichtigt, ausser dieser führt zu massiven Einschränkungen wie zB Schlafstörungen etc. Bzgl dieser Einschränkungen müsstest du ein ärztliches Attest vom Neurologen / Psychiater einreichen.