Einstufung GdB

Antworten
ruptikudri
Beiträge: 2
Registriert: 9. Okt 2024, 21:20

Einstufung GdB

#1

Beitrag von ruptikudri »

2024-10-09 21-58 1 (3).pdf
(218.5 KiB) 125-mal heruntergeladen
2024-10-09 21-58 (2).pdf
(185.6 KiB) 127-mal heruntergeladen
Hallo,

bin kurz vor der Rente, und möchte einen Antrag auf GdB beim zuständigen Versorgungsamt stellen.

Kann mir jemand sagen laut meinen Diagramen, wie die Einstufung GdB ausfallen könnte.

Freue mich auf eure Antwort!
emilsborg
Beiträge: 486
Registriert: 20. Dez 2023, 07:59
1
Wohnort: Süden

Re: Einstufung GdB

#2

Beitrag von emilsborg »

Laut Sprachaudiogramm kommst du wenn ich extrapoliere (Einsilber wurden nicht bei 60/80/100 dB gemessen) auf 30 % bzw. 40% Hörverlust gemäß Tabelle A in Abschnitt B 5.2 der Versorgungsmedizinverordnung. Damit stände dir gemäß Tabelle D im gleichen Abschnitt ein GdB von 15-20 zu. Das ist von einer Schwerbehinderung sehr weit entfernt und auch bei anderen vorliegenden Erkrankungen addiert man nicht wirklich die Einzelwerte…
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
ruptikudri
Beiträge: 2
Registriert: 9. Okt 2024, 21:20

Re: Einstufung GdB

#3

Beitrag von ruptikudri »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe auch Tinnitus beidseitig Grad 2 und 3.
Wird das auch berücksichtigt bei GdB ?
muggel
Beiträge: 1664
Registriert: 19. Jun 2013, 13:34
12

Re: Einstufung GdB

#4

Beitrag von muggel »

Nein, ein Tinnitus wird nicht gesondert berücksichtigt, ausser dieser führt zu massiven Einschränkungen wie zB Schlafstörungen etc. Bzgl dieser Einschränkungen müsstest du ein ärztliches Attest vom Neurologen / Psychiater einreichen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
Antworten