Einstufung GdB
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Einstufung GdB
bin kurz vor der Rente, und möchte einen Antrag auf GdB beim zuständigen Versorgungsamt stellen.
Kann mir jemand sagen laut meinen Diagramen, wie die Einstufung GdB ausfallen könnte.
Freue mich auf eure Antwort!
Re: Einstufung GdB
Laut Sprachaudiogramm kommst du wenn ich extrapoliere (Einsilber wurden nicht bei 60/80/100 dB gemessen) auf 30 % bzw. 40% Hörverlust gemäß Tabelle A in Abschnitt B 5.2 der Versorgungsmedizinverordnung. Damit stände dir gemäß Tabelle D im gleichen Abschnitt ein GdB von 15-20 zu. Das ist von einer Schwerbehinderung sehr weit entfernt und auch bei anderen vorliegenden Erkrankungen addiert man nicht wirklich die Einzelwerte…
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
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Re: Einstufung GdB
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe auch Tinnitus beidseitig Grad 2 und 3.
Wird das auch berücksichtigt bei GdB ?
Habe auch Tinnitus beidseitig Grad 2 und 3.
Wird das auch berücksichtigt bei GdB ?
Re: Einstufung GdB
Nein, ein Tinnitus wird nicht gesondert berücksichtigt, ausser dieser führt zu massiven Einschränkungen wie zB Schlafstörungen etc. Bzgl dieser Einschränkungen müsstest du ein ärztliches Attest vom Neurologen / Psychiater einreichen.
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
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