NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

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Linika
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NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#1

Beitrag von Linika »

Hallo zusammen,
hat jemand von euch Erfahrungen mit dem NTA im Studium? Bei uns geht es um eine Zeitverlängerung bei schriftlichen Klausuren. Diesen NTA hatte mein Kind seit der 1. Klasse bis zur Abiturprüfung. Trotz einer plausibelen Stellungnahme des LBZHs gibt es Probleme.
Was brauchtet ihr an Nachweisen, um eine Schreibverlängerung zu erhalten?

Vielen Dank vorab.

Linika
T1001
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Re: NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#2

Beitrag von T1001 »

Guten Abend Linika,

ich bin selbst gerade im Studium und konnte problemlos eine Zeitverlängerung beantragen. Ich habe einfach eine E-Mail mit der Bitte um Nachteilsausgleich geschickt und meinen Schwerbehindertenausweis beigefügt. Überraschenderweise habe ich sogar 25 % Verlängerung bekommen – ganz ohne Nachweis einer Nachteilsausgleichsbescheinigung. :sm(4):

In der Schule hatte ich damals "nur" 20 % Verlängerung der Bearbeitungszeit.

Falls es bei euch doch komplizierter ist, könnt ihr euch an die Behindertenvertretung eurer Fachrichtung oder Hochschule wenden – die können oft weiterhelfen.

Viel Erfolg
gereon
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Re: NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#3

Beitrag von gereon »

Eine Kopie des Schwerbehindertenausweis sollte meines Erachtens ausreichen, um den Nachteilsausgleich zu bekommen. Sollte dies nicht ausreichen, kann ja immer noch eine Bescheinigung des HNO Arzt nachgereicht werden.
Ich habe von September 2000 - Januar 2005 in Aachen Sozialpädagogik studiert. Während meines Studiums war mir so etwas wie Nachteilausgleiche nicht bekannt. Aus diesem Grunde hatte ich während des Studiums weder Nachteilausgleiche noch einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Den Schwerbehindertenausweis hatte ich erst nach Abschluss des Studiums beantragt. Mit dem heutigen Wissen hätte ich es damals anders gemacht.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Dani!
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Re: NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#4

Beitrag von Dani! »

Während meiner Schulzeit habe ich die Verlängerung nur zur Abiturprüfung genutzt. Dementsprechend schlecht waren meine Ergebnisse. Jetzt im Berufsleben habe ich ohne Probleme eine Verlängerung meiner Bearbeitungszeit bei gleichem Lohn beantragen können. Ich brauche schließlich mehr Zeit für dieselbe Arbeit. Habe es ja nicht anders gelernt.

NTA=Nachteilsausgleich. Da muss man auch erst mal drauf kommen. Ist ja nicht gerade eine geläufige Abkürzung
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
gereon
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Re: NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#5

Beitrag von gereon »

Achtung jetzt wird es Off Topic:
Bei uns wurde berufsbezogene Selbsterfahrung mit BSE abgekürzt. Naja die Sozialpädagogen haben auch einen an der Klatsche, lol
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cleo99
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Re: NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#6

Beitrag von cleo99 »

Was ich nicht ganz verstehe bei dieser Art von NTA – welchen Vorteil bringt eine Zeitverlängerung aufgrund der Schwerhörigkeit? Ich sehe den Zusammenhang hier nicht; könnte mich bitte jemand dazu aufklären? Ich kann mir verschiedene Dinge vorstellen wie Austausch von Hörtexten durch schriftliche Texte, Erleichterungen bei Sprachprüfungen o.ä., aber mir ist nicht klar, inwieweit sich die Schwerhörigkeit auf die Dauer von schriftlichen Arbeiten auswirken sollte.
Ich habe das Gymnasium und die Uni absolviert, als es das alles noch nicht gab; heute hat man zum Glück etwas mehr Hilfe. Nur das mit der Zeitverlängerung kenne ich nicht…
:blume1: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren! :blume1:
gereon
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Re: NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#7

Beitrag von gereon »

Mit einer Hörbehinderung ist ursächlich meist eine Sprachentwicklungsverzögerung verbunden. Zusätzlich sind die Bereiche Sprachrezeption, Sprachperzeption und Sprachproduktion beeinträchtigt. Diese Nachteile gilt es auszugleichen. Hörgeschädigte Schüler müssen i.d.R. aufgrund dieser Beeinträchtigungen mehr Konzentration und damit auch mehr Zeit aufwenden als normal hörende Schüler. Zeitverlängerung bis zu 50 % möglich.
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Linika
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Re: NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#8

Beitrag von Linika »

Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich freue mich,dass es bei einigen so unkompliziert ist. Wir haben alles eingereicht was ging: Stellungnahme LBZH, Bescheinigung der Behinderung, Bescheinigung des Gymnasiums über den bisherigen Ausgleich.
Der Prüfungsausschuss besteht auf einen Test,der genaue bestätigt,wie hoch in Prozent der Nachteil ist. Lt. HNO Arzt gibt es das nicht.
Verzweiflung pur.
Lieben Dank nochmal.
gereon
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Re: NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#9

Beitrag von gereon »

Das klingt echt danach, dass der Prüfungsausschuss keinerlei Ahnung von Schwerhörigkeit hat. Ansonsten kann ich Dir nur raten Dich an die Schwerbehindertenvertretung der Hochschule oder an die Bundesarbeitsgemeinschaft für hörbehinderte Studenten und Absolventen bzgl. weiterer Beratung zu wenden.
www.bhsa.de
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cleo99
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Re: NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#10

Beitrag von cleo99 »

gereon hat geschrieben: 12. Dez 2024, 10:33 Mit einer Hörbehinderung ist ursächlich meist eine Sprachentwicklungsverzögerung verbunden. Zusätzlich sind die Bereiche Sprachrezeption, Sprachperzeption und Sprachproduktion beeinträchtigt. Diese Nachteile gilt es auszugleichen. Hörgeschädigte Schüler müssen i.d.R. aufgrund dieser Beeinträchtigungen mehr Konzentration und damit auch mehr Zeit aufwenden als normal hörende Schüler. Zeitverlängerung bis zu 50 % möglich.
Danke für die ausführliche Antwort, ach so ist das gemeint. Und ja, das kann ich jedenfalls bestätigen, dass man als Schwerhöriger um vieles mehr an Energie und Zeit benötigt als Guthörende! Daher bin ich sehr froh, dass die Schul- und Unijahre hinter mir liegen…ich habe ja nur gelernt und sonst nichts….
:blume1: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren! :blume1:
KatjaR
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Re: NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#11

Beitrag von KatjaR »

Hallo,

der Prüfungsausschuss braucht glaube ich mal eine Fortbildung beim Deutschen Studierendenenwerk, Abteilung Behinderung und Studium.
Eine Testung wie vom Prüfungsausschuss gefordert gibt es nicht. Wichtig ist eine fachärztliche Bescheinigung in der auch das Alter des Eintritts der Hörschädigung
erwähnt werden sollte.
Wie sollte man das auch messen können, ob und wie stark die Aufnahme,Verarbeitung und Produktion sprachlichen Materials, bedingt durch die Hörbehinderung und die damit verbundenen Sprachentwicklungsstörungen erschwert sind.
Damit verbunden ist oft ein geringerer sowohl aktiver als auch passiver Wortschatz, welcher ein zusätzliches Erschwernis bei Prüfungen ist.
Die Gesamtsymptomatik kann denn Charakter einer Teillleistungsstörung haben, da sie abweichend von der Grundintelligenz auftritt.

Wichtig ist, dass die Modulziele erreicht werden können, da in den seltensten Fällen dazu eine zeitliche Komponente erforderlich ist, steht im Normalfall einer Zeitverlängerung bei Hörschädigung nichts im Weg.

Dies wird auch vom Studierendenwerk so gesehen:
"Schreibzeitverlängerung und Verlängerung von Vorbereitungszeiten

Schreibzeitverlängerungen bei Klausuren brauchen beispielsweise Studierende mit motorischen Beeinträchtigun­gen oder Lese-Rechtschreibstörung, aber auch stark sehbehinderte, blinde, stark hör­behinderte oder gehörlose Studierende".
https://www.studierendenwerke.de/themen ... nachweisen

Rechtliche Regelungen gibt es auch, zum Beispiel:
Eine ausführliche Regelung zum Nachteilsausgleich findet sich in der JAPrO BW. Dort
bestimmt § 13 Abs. 7 JAPrO BW Folgendes:
„Bei prüfungsunabhängigen Beeinträchtigungen eines Kandidaten, die die
Anfertigung der Aufsichtsarbeiten erschweren, kann das
Landesjustizprüfungsamt auf schriftlichen Antrag angemessene Maßnahmen
zum Ausgleich der Beeinträchtigungen treffen; auf den Nachweis von
Fähigkeiten, die zum Leistungsbild der abgenommenen Prüfung gehören, darf
nicht verzichtet werden. Als Ausgleichsmaßnahmen können insbesondere die
Bearbeitungszeit angemessen verlängert, Ruhepausen, die nicht auf die
Bearbeitungszeit angerechnet werden, gewährt oder persönliche oder sächliche
Hilfsmittel zugelassen werden. Wird die Bearbeitungszeit verlängert oder werden
Ruhepausen gewährt, so darf die Zeit der Verlängerung und der Ruhepausen
insgesamt zweieinhalb Stunden nicht überschreiten. Die Beeinträchtigung ist
darzulegen und durch amtsärztliches Zeugnis, das die für die Beurteilung nötigen
medizinischen Befundtatsachen enthalten muss, nachzuweisen.“

Notfalls muss man ein amtsärztliches Attest anfertigen lassen, versuchen würde ich
es aber erstmal mit Widerspruch unter zur Hilfenahme des Schwerbehindertenvertreters
der Studierenden.

Viel Erfolg wünscht
Katja
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
(Rainer Maria Rilke)
KatjaR
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Re: NTA im Studium, wer hat Erfahrungen

#12

Beitrag von KatjaR »

Da das Ganze Ländersache ist, muss man in die jeweiligen Regelungen des Bundeslandes schauen, aber allzu stark sollten
die mittlerweile nicht mehr voneinander abweichen.
Langjährige CI-Trägerin (AB) Das Leben und dazu eine Katze, das gibt eine unglaubliche Summe.
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