Hallo,
ich bin neu hier und habe Probleme meinen GDB zu berechnen. Vielleicht kann jemand helfen? Laut dem Rechner liege ich bei 50.
Vielen Dank und viele Grüße
Verschlimmerungsantrag
Re: Verschlimmerungsantrag
Hallo Bambii,
Leider enthält das Sprachaudiogramm auf beiden Seiten nicht wie in der Versorgungsmedizinverordnung vorgesehen die Werte für das Sprachverstehen bei 60/80/100 dB (untere Kurve jeweils). Beim Zahlenverstehen kann ich ca. 35 dB als 50% Schwelle ablesen, womit bei einem Gesamtwortverständnis von ca 200 aus Tabelle A in Abschnitt 5.2.1 ein Hörverlust von 40% auf beiden Seiten plausibel erscheint. Damit kommst du maximal auf GdB 20 laut Tabelle D in 5.2.4
https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=4
Leider enthält das Sprachaudiogramm auf beiden Seiten nicht wie in der Versorgungsmedizinverordnung vorgesehen die Werte für das Sprachverstehen bei 60/80/100 dB (untere Kurve jeweils). Beim Zahlenverstehen kann ich ca. 35 dB als 50% Schwelle ablesen, womit bei einem Gesamtwortverständnis von ca 200 aus Tabelle A in Abschnitt 5.2.1 ein Hörverlust von 40% auf beiden Seiten plausibel erscheint. Damit kommst du maximal auf GdB 20 laut Tabelle D in 5.2.4
https://www.bmas.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=4
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Verschlimmerungsantrag
Vielen vielen Dank für die Erklärung und den Link!
spielt das Audiogramm keine Rolle bei der Bewertung und wie ich im Alltag damit umgehe? Ich habe aktuell einen GDB von 30 und hatte eigentlich erhofft, dass der GDB erhöht wird. Viele Grüße

Re: Verschlimmerungsantrag
Für das Versorgungsamt ist nicht das Tonaudiogramm, sondern das Sprachaudiogramm ausschlaggebend. Bei einem GdB von 30 kannst Du aber bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung stellen.
Hochgradig schwerhörig (rechts), links an Taubheit grenzend schwerhörig, Schwerhörig seit Geburt, aber Hörschädigung erst mit fünf festgestellt. Zur Zeit mit Phonak Naida Marvel 30 SP versorgt
Re: Verschlimmerungsantrag
Hallo Bambii,
Das Tonaudiogramm wird im Regelfall nur zur Rate gezogen werden wenn du genau auf der Grenze zwischen zwei Stufen stehst (Hörverlust von 20/40/60/80/95%). Das ist bei dir soweit nominal vielleicht augenscheinlich der Fall, aber das Sprachaudiogramm entspricht nicht den Anforderungen. Daher würde ich erst mal versuchen nicht nur bei den sonst üblichen 65 dB und 80 dB sondern eben 60/80/100 dB jeweils einzeln je Ohr und ebenfalls die 50% Verstehschwelle bei Zahlen bestimmen zu lassen. Damit hättest du dann auch (neben dem zumindest erwarteten Tonaudiogramm) alles was für einen Verschlechterungsantrag benötigt wird. Dein GdB von 30 kommt aber von einer anderen Einschränkung? Wenn das nur auf Grund des Hörverlustes erteilt wurde, würde ich die Füße still halten und nicht riskieren schlechter eingestuft zu werden. Denn es gibt keine Garantie dafür dass unter bereits erteilte Bescheide zurückgestuft wird (eben kein Verschlechterungsverbot).
Mit GdB 30 hättest du nämlich zumindest die Möglichkeit einer Gleichstellung (zwar kein Zusatzurlaub etc, aber zumindest die Chance bei Kündigung die Zustimmung des Integrationsfachdienstes zu benötigen).
Das Tonaudiogramm wird im Regelfall nur zur Rate gezogen werden wenn du genau auf der Grenze zwischen zwei Stufen stehst (Hörverlust von 20/40/60/80/95%). Das ist bei dir soweit nominal vielleicht augenscheinlich der Fall, aber das Sprachaudiogramm entspricht nicht den Anforderungen. Daher würde ich erst mal versuchen nicht nur bei den sonst üblichen 65 dB und 80 dB sondern eben 60/80/100 dB jeweils einzeln je Ohr und ebenfalls die 50% Verstehschwelle bei Zahlen bestimmen zu lassen. Damit hättest du dann auch (neben dem zumindest erwarteten Tonaudiogramm) alles was für einen Verschlechterungsantrag benötigt wird. Dein GdB von 30 kommt aber von einer anderen Einschränkung? Wenn das nur auf Grund des Hörverlustes erteilt wurde, würde ich die Füße still halten und nicht riskieren schlechter eingestuft zu werden. Denn es gibt keine Garantie dafür dass unter bereits erteilte Bescheide zurückgestuft wird (eben kein Verschlechterungsverbot).
Mit GdB 30 hättest du nämlich zumindest die Möglichkeit einer Gleichstellung (zwar kein Zusatzurlaub etc, aber zumindest die Chance bei Kündigung die Zustimmung des Integrationsfachdienstes zu benötigen).
Man weiß selten, was Glück ist, aber man weiß meistens, was Glück war. (Françoise Sagan)
Re: Verschlimmerungsantrag
Wow! Danke für eure tollen ausführlichen Antworten!!
Ich habe leider schon auf anraten vom HNO schon einen Antrag gestellt und habe gerade richtig Angst, dass mir die 30 wieder genommen werden.
Das Sprachaudiogramm werde ich dann nochmal bei 60/80/100 messen lassen. Ich habe auch noch ein persönliches Schreiben beigelegt. Hoffentlich geht alles gut.

Ich habe leider schon auf anraten vom HNO schon einen Antrag gestellt und habe gerade richtig Angst, dass mir die 30 wieder genommen werden.
