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Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 2. Nov 2025, 15:46
von Schubisu
Hi zusammen,
Ich bin im laufenden Verfahren mit dem Versorgungsamt, um eine Schwerbehinderung von 50% zu erreichen. Mein Widerspruch wurde abgelehnt und ich habe mich entschlossen mit dem SOVD dagegen zu klagen.
Mein Tonaudiogramm kann ich selbst auswerten. Hier komme ich bei beiden Ohren auf eine hochgradige Schwerhörigkeit mit einem GdB von 55%. Das sagt auch der GdB-Rechner hier auf der Seite.
Allerdings las ich hier im Forum, dass die Röser-Tabelle (4-Frequenztabelle Tabelle B) nicht mehr aktuell genutzt wird.
Wird sie vom Versorgungsamt gar nicht mehr zur Bestimmung des GdB genutzt oder noch mitgenutzt ???
Ich habe jetzt versucht, die Sprachkurve mit der Tabelle A auszuwerten, komme da aber nicht weiter.
Ich habe unten im Anhang meine Sprachkurve kann mir da jemand bei helfen ??? Das wäre eine große Hilfe.
Außerdem suche ich Studien und objektive Aussagen, was das eingeschränkte Hörvermögen für soziale, berufliche und körperliche (u.a. Energieverlust) Einschränkungen mit sich bringt.
Meine Hörschädigung ist übrigens bereits im Kindesalter diagnostiziert worden. Allerdings gibt es dazu keine medizinische Unterlagen. Meine Schwester hat eine ähnliche Hörkurve, daher ist eine genetische Ursache möglich. Kann ich das in irgendeiner Form nutzen, wenn ja wie?
Aber vielleicht habt ihr noch ganz andere Tipps, Themen und Anregungen für mich?
Ich freue mich von Euch zu hören.
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 2. Nov 2025, 20:04
von emilsborg
Guten Abend Schubisu,
Leider fehlen bei den Einsilbern die Werte bei 60 dB und somit kann Tabelle A in der Versorgungsmedizinverordnung nicht mit allen benötigten Angaben ausgewertet werden.
Mit 30 dB für Zahlen und 145% bereits bei 80 dB und 100 dB bis du bei maximal 40% Hörverlust (rote Kreise, rechts) und mit 40 dB für Zahlen und 130% bereits bei 80 dB und 100 dB bis du bei maximal 50% Hörverlust (blaue Kreuze, links).
Das ergibt nach Tabelle D einen GdB 30 am Kreuzungspunkt (GdB 40 sehe ich nicht ansatzweise mit den zur Verfügung gestellten Daten).
Viele Grüße
Christian
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 2. Nov 2025, 20:44
von Lomax
Hallo Schubisu,
ich habe auch gerade Einspruch eingelegt, weil mir wegen meiner leichten Schwerhörigkeit kein GdB zuerkannt wurde. Es würde nicht reichen, um das Minimum von 10 zu erreichen, hieß es.
Nach den Tabellen hier aus dem Forum komme ich für Links u. Rechts auf 22 bzw. 27 Wertungspunkte, die dann in der GdB-Tabelle einen GdB von 15 ergeben. Das habe ich beim Versorgungsamt so angeführt und bin gespannt, was sie mir antworten werden.
Bei mir kommen von 4 andere Wehwehchen in Frage, so dass es bei mir auf die Summe ankommt. Ich "hoffe" auch min. die 50 zu erreichen.
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 2. Nov 2025, 21:08
von deaf_tom
@Lomax Es gibt keine Addition der GDB Werte.
Der GDB deines "Wehwehchens" mit dem höchsten Wert ist die Grundlage für deine Gesamtbewertung. Die anderen werden in den meisten Fällen nicht weiter berücksichtigt.
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 2. Nov 2025, 22:06
von Maju
Das stimmt nicht. Jedes Wehwehchen bekommt einen eigenen GdB. Die Summe macht's.
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 2. Nov 2025, 22:22
von KatjaR
Nein, Maju
3. Gesamt-GdS 3
a) Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS
anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeein-
trächtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch
andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet.
Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen
in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen
zueinander.
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikat ... gkeit.html
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 2. Nov 2025, 22:48
von Maju
Ja, das stimmt. So steht es geschrieben. Aber bei mir sind tatsächlich alle Beeinträchtigungen addiert worden, und ich habe das ebenfalls auch von anderen gehört. Allerdings musste ich vor jeder neuen Entscheidung in den Widerspruch gehen.
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 2. Nov 2025, 22:53
von EliA_coustics
Bitte sonst gerne deine/n Aku/in um einek Bericht und ggf. auch deinen HNO und Hausarzt.
Werden die Befunde und die Beeinträchtigungen glaubhaft bestätigt und belegt, geht die Rentenversicherung i.d.R. eher von einem tatsächlichen Anliegen und einer Belastung aus.
Leider wir in den meisten Fällen erst einmal pauschal abgelehnt.
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 2. Nov 2025, 22:59
von Wallaby
Bedenke es wird immer je nach Beeinträchtigung bewertet..... und einen GdB liegt niemals über GdB 100 von daher kann bei mehrere Beeinträchtigung der Wert als Gesamtzustand welches immer zwischen GdB 0 bis 100 liegt (immer 5er Schritte soweit ich mich entsinne)
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 2. Nov 2025, 23:49
von Dani!
Eine Addition findet grundsätzlich erst mal nicht statt (bis auf sehr wenige Ausnahmen). Ein Sachbearbeiter kann aber auch mal Fehler machen und einen zu hohen Wert zuschreiben.
Die Rentenversicherung hat damit aber in keinem Fall etwas zu tun.
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 3. Nov 2025, 11:48
von JulianTho
Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keinesfalls despektierlich wirken, doch müsste man rein theoretisch nicht eher Gott (oder wem auch immer) danken, wenn man gesund und munter ist und 0% GDB hat - anstatt sich einen höheren Grad zu wünschen bzw. diesen einzuklagen?
Ja, mir ist bewusst, dass gerade ab 50% der ein oder andere Vorteil - oder Nachteilsausgleich - mit der Sache einhergeht. Das Relevanteste ist vermutlich der etwas frühere Renteneintritt ohne Abzüge - doch alles andere sind eher Tropfen auf dem heißen Stein und können die gesundheitliche Einschränkung und die damit verbundenen Herausforderungen bei weitem nicht kompensieren.
Ich würde gerne einfach verstehen, was ist so wichtig an dieser Prozentzahl?
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 3. Nov 2025, 12:22
von rabenschwinge
Es geht nicht um kompensieren sondern um Schutz. Du hast mit den 50% einen besonderen Kündigungsschutz, Steuervorteile, mehr Urlaubsanspruch, Anspruch auf einen angepassten Arbeitsplatz.
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 3. Nov 2025, 13:40
von Lomax
JulianTho hat geschrieben: ↑3. Nov 2025, 11:48
Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keinesfalls despektierlich wirken, doch müsste man rein theoretisch nicht eher Gott (oder wem auch immer) danken, wenn man gesund und munter ist und 0% GDB hat - anstatt sich einen höheren Grad zu wünschen bzw. diesen einzuklagen?
Ja, mir ist bewusst, dass gerade ab 50% der ein oder andere Vorteil - oder Nachteilsausgleich - mit der Sache einhergeht. Das Relevanteste ist vermutlich der etwas frühere Renteneintritt ohne Abzüge - doch alles andere sind eher Tropfen auf dem heißen Stein und können die gesundheitliche Einschränkung und die damit verbundenen Herausforderungen bei weitem nicht kompensieren.
Ich würde gerne einfach verstehen, was ist so wichtig an dieser Prozentzahl?
Niemand wünscht sich, dass er möglichst einen GdB von 50 hat. Wenn man aber unausweichlich einige Wehwehchen hat, dann kann man dies nicht ändern, aber dann ist es ein kleiner Trost, wenn man vom Staat gewisse Vorzüge als Ausgleich erhalten kann.
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 3. Nov 2025, 16:30
von Schubisu
Oh da ist ja richtig diskutiert worden… während ich arbeiten war.
Jaaa mit dem GdB ist das so eine Sache. Mir wäre auch lieber ihn nicht zu brauchen, aber wie meine Vorredner schon gesagt haben. Mehr Arbeitsschutz und Kündigungsschutz, früher in Rente zu dürfen, mehr Urlaub und ein kleiner Steuervorteil sind schon etwas, wofür es sich aktuell für mich lohnt zu kämpfen.
Und von Wehwehchen möchte ich nicht sprechen…. Das wäre mir zu verharmlosend.
Aber das muss jeder selbst für sich entscheiden.
Und so ein Verschlimmerungsantrag und bei mir aktuell mit Klage ist auch nicht gerade unanstrengend.
Bei mir sind die Ohren nur ein Thema von mehreren. Aus meiner Vergangenheit kann ich bestätigen, dass das Versorgungsamt die Einzel-GdBs nicht summiert in Form von Addieren. Aber die anderen GdBs werden durchaus einbezogen, sodass letztlich nicht die Erkrankung mit dem höchsten GdB das Endergebnis ausmacht, sondern die Summe aus allem. Das ist allerdings Ermessensspielraum vom jeweiligen Sachbearbeiter.
Ich bin etwas gefrustet über nicht informierte Integrationfachkräfte, die mich nicht richtig beraten haben. Bisher wurde mir immer gesagt, dass nach der 4-Frequenztabelle der GdB bestimmt wird.
Mit der Auswertung der Sprachtabelle sieht das jetzt etwas anders aus.
Dann sollte ich wohl einen neuen sprachtest machen, um mehr Klarheit zu bekommen.
Vielen Dank schon mal für die Unterstützung!!!
Re: Hilfe bei Auswertung der Sprachkurve / Klage gegen Versorgungsamt
Verfasst: 3. Nov 2025, 16:46
von Schubisu
emilsborg hat geschrieben: ↑2. Nov 2025, 20:04
Guten Abend Schubisu,
Leider fehlen bei den Einsilbern die Werte bei 60 dB und somit kann Tabelle A in der Versorgungsmedizinverordnung nicht mit allen benötigten Angaben ausgewertet werden.
Mit 30 dB für Zahlen und 145% bereits bei 80 dB und 100 dB bis du bei maximal 40% Hörverlust (rote Kreise, rechts) und mit 40 dB für Zahlen und 130% bereits bei 80 dB und 100 dB bis du bei maximal 50% Hörverlust (blaue Kreuze, links).
Das ergibt nach Tabelle D einen GdB 30 am Kreuzungspunkt (GdB 40 sehe ich nicht ansatzweise mit den zur Verfügung gestellten Daten).
Viele Grüße
Christian
Hey Christian,
Danke für die Auswertung- auch wenn nicht alle Angaben vorhanden sind. Ich hab versucht deine Auswertung nachzuvollziehen, aber es gelingt mir nicht. Wo kann man denn 145% ablesen??? Wie muss ich die Tabelle lesen und auswerten??? Und wie bekommt man den GdB dazu???