Hallihallo und Willkommen hier im Forum!
Zunächst möchte ich mal allgemein auf ein paar deiner Fragen antworten.
Umherwandernde hat geschrieben: ↑15. Mär 2026, 11:10
Da meine Geräte mittlerweile 8 Jahre alt sind und ich sowieso über neue nachgedacht habe, weil ich den Eindruck hatte, meine Hochtonschwerhörigkeit hat sich verstärkt, möchte ich jetzt einen Hörtest machen und hoffe die KK stimmt einem neuen Rezept zu.
Für eine Folgeversorgung nach 6 Jahren brauchst du grundsätzlich keine HNO-ärztliche Verordnung, es sei denn, deine Schwerhörigkeit ist im an Taubheit grenzenden Bereich (im Durchschnitt über 80 dB Hörverlust). Wenn du in einer Ersatzkasse (außer der Barmer) bist, dann werden neue Hörgeräte gezahlt, wenn diese nicht mehr repariert werden können, verloren sind oder mit den vorhandenen Geräten der Hörverlust nicht mehr ausreichend ausgeglichen werden kann (Hörverschlechterung). Ob deine Geräte noch im Herstellerservice sind, kannst du anhand dieser Tabelle herausfinden:
https://assets-we.cas.dgs.com/-/media/o ... 1AA6C1127A
Alle Nicht-Ersatzkassen und die Barmer zahlen nach sechs Jahren ohne Diskussion für eine neue Hörgeräteversorgung.
Zu der Frage mit Bluetooth: Probier es doch aus, ob es dir gefällt. Das haben heute so gut wie alle Hörgeräte mit an Bord. Man kann es nutzen, muss es aber nicht.
Die Schirmchenfrage: Ja, wenn es mit
Schirmchen irgendwie Probleme gibt, sind
Otoplastiken angezeigt. Lass dich beraten, es gibt verschiedene Materialien, Formen und so weiter.
Der nächste Schritt für dich wäre nun, dich mal beim Akustiker vorzustellen. Teile gerne deine Erfahrungen, was dir für Geräte angeboten werden und so.
Viel Erfolg!