Edu Link

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josysmama
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Edu Link

#1

Beitrag von josysmama »

Hallo ,

Wir sind noch ganz neu hier , und ich habe eine Frage. Bei Josy besteht die Diagnose Auditive Wahrnemungs und Verarbeitungsstörung mit leichter Schwerhörigkeit. Wie funktioniert die Edu Link Anlage ? Wir sollen diese bekommen. Josy wird im Juni 5 . Gibt es auch die Möglichkeit diese Anlage über die Kasse zu bekommen.

Liebe Grüße Conny
Andrea Heiker
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Re: Edu Link

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Hallo Conny,

Schau mal bei Phonak, da steht drin wie sie funktioniert.

Wenn Dein SOhn für die Schwerhörigkeit Hg bekäme und dazu eine sogenannten FM-Anlage, dann wäre eine Kostenübernahme kein Problem, bei reiner AVWS wird die Kostenübernahme immer ein Kampf. Es ist schon seltsam, welche bizarre Blüten das System an dieser Stelle treibt.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Kaja
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Re: Edu Link

#3

Beitrag von Kaja »

Hallo Conny,

damit du nicht so lange suchen muss, hier ist der Link zur entsprechenden Stelle auf der Phonak-Seite:

http://www.phonak.de/ccde/consumer/prod ... ulinkc.htm

Die Schwierigkeit bei der Finanzierung ist, dass es das Edu-Link noch nicht geschafft hat, in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen zu werden. Nur mit dieser Begründung darf die Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht abgelehnt werden. Das hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 3.8.2006 (B 3 KR 25/05 R) eindeutig bekräftigt:

"Die Annahme des Berufungsgerichts, der Ausschluss ergebe sich aber daraus, dass das streitige Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 128 SGB V enthalten sei, widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die zu ändern kein Anlass besteht (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 16, 20 und 27 - 3. Senat - sowie SozR 3-2500 § 33 Nr 25 - 8. Senat -). Danach haben die Spitzenverbände der Krankenkassen keine gesetzliche Ermächtigung erhalten, durch das Hilfsmittelverzeichnis ihre Leistungspflicht gegenüber den Versicherten im Sinne einer "Positivliste" abschließend festzulegen. Die Hilfsmittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 17. Juni 1992 (BAnz Beilage Nr 183b) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2004 (BAnz 2005 Nr 2 S 89), die unter Nr 8 dem Vertragsarzt nach wie vor verbieten, Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen zu verordnen, sofern sie nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgeführt sind, widersprechen der Gesetzeslage, worauf das BSG ebenfalls wiederholt hingewiesen hat."

Nach § 33 Absatz 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen ...und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um ... eine Behinderung auszugleichen. Du musst also der Krankenkasse nachweisen, dass das konkrete Hilfsmittel (Edu-Link) die einzige Möglichkeit ist, die konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung (AVWS) des konkreten Kindes (Josy) bestmöglichst auszugleichen.

Dazu gibt es zwei Wege, die du nicht alternativ, sondern möglichst kumulativ beschreiten solltest.

1. Lass Josy von einem Akustiker die Anlage überlassen. Dann schreiben alle, die mit deiner Tochter zu tun haben (z. B. Erzieher im Kindergarten ...), einen möglichst positiven Bericht über die guten Erfolge des Hilfsmittels. Auch solltest du natürlich schriftlich fixieren, wie gut es Josy dann mit der Anlage geht.

2. Der Akustiker sollte drei Hörtest machen: einmal in ruhiger Umgebung (dabei sollten gute Werte herauskommen), einmal mit Störgeräusch (mit schlechtem Ergebnis) und einmal mit Störgeräusch UND Edu-Link (gutes Ergebnis).

Dies alles zusammen bei der Krankenkasse einreichen. Sicher gibt es einige Krankenkassen, die auch das nicht überzeugt, so dass man sie auf dem Klagewege dazu bringen muss. Bei einem User hier hat auch der Wechsel zur TKK die unkomplizierte Kostenübernahme gebracht, nachdem die frühere KK immer abstrusere Ablehnungsbegründungen anbrachte.

Wenn alles schief laufen sollte, könnte noch ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII beim Sozialamt erfolgreich sein.

Viel Erfolg
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Günter Kissmann
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Registriert: 25. Mai 2006, 00:13
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Re: Edu Link

#4

Beitrag von Günter Kissmann »

Hi Kaja,
jetzt völlig off Topic, was macht euer Kurantrag?

Du bis immer so schnell wieder wech :}

Günter
Günter, 1956 von Kind auf sh seit 2003 Ci, Jan-Derk 1983 normalh. Nina 1985 mittelgr, sh. Mathis 1986 mittelgr.sh, Janna 1991 normh. und Malte 1998 hochgr. sh
Kaja
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Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
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Re: Edu Link

#5

Beitrag von Kaja »

Hallo Günter,
Günter Kissmann hat geschrieben:jetzt völlig off Topic, was macht euer Kurantrag?
leider darf unsere Hausärztin keine Kinderrehas verschreiben. Wir haben jetzt aber eine Adresse einer Kinderärztin, die mit dem Ausfüllen des Kurantrags weniger Probleme hat. Wir haben nächste Woche dort einen Termin.
Günter Kissmann hat geschrieben: Du bis immer so schnell wieder wech
Das macht das Programm - Abmelden, ohne mich zu fragen.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
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