Hallo Conny,
damit du nicht so lange suchen muss, hier ist der Link zur entsprechenden Stelle auf der Phonak-Seite:
http://www.phonak.de/ccde/consumer/prod ... ulinkc.htm
Die Schwierigkeit bei der Finanzierung ist, dass es das Edu-Link noch nicht geschafft hat, in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen zu werden. Nur mit dieser Begründung darf die Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht abgelehnt werden. Das hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 3.8.2006 (B 3 KR 25/05 R) eindeutig bekräftigt:
"Die Annahme des Berufungsgerichts, der Ausschluss ergebe sich aber daraus, dass das streitige Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 128 SGB V enthalten sei, widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die zu ändern kein Anlass besteht (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr 16, 20 und 27 - 3. Senat - sowie SozR 3-2500 § 33 Nr 25 - 8. Senat -). Danach haben die Spitzenverbände der Krankenkassen keine gesetzliche Ermächtigung erhalten, durch das Hilfsmittelverzeichnis ihre Leistungspflicht gegenüber den Versicherten im Sinne einer "Positivliste" abschließend festzulegen. Die Hilfsmittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 17. Juni 1992 (BAnz Beilage Nr 183b) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2004 (BAnz 2005 Nr 2 S 89), die unter Nr 8 dem Vertragsarzt nach wie vor verbieten, Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen zu verordnen, sofern sie nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgeführt sind, widersprechen der Gesetzeslage, worauf das BSG ebenfalls wiederholt hingewiesen hat."
Nach § 33 Absatz 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen ...und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um ... eine Behinderung auszugleichen. Du musst also der Krankenkasse nachweisen, dass das konkrete Hilfsmittel (Edu-Link) die einzige Möglichkeit ist, die konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung (AVWS) des konkreten Kindes (Josy) bestmöglichst auszugleichen.
Dazu gibt es zwei Wege, die du nicht alternativ, sondern möglichst kumulativ beschreiten solltest.
1. Lass Josy von einem Akustiker die Anlage überlassen. Dann schreiben alle, die mit deiner Tochter zu tun haben (z. B. Erzieher im Kindergarten ...), einen möglichst positiven Bericht über die guten Erfolge des Hilfsmittels. Auch solltest du natürlich schriftlich fixieren, wie gut es Josy dann mit der Anlage geht.
2. Der Akustiker sollte drei Hörtest machen: einmal in ruhiger Umgebung (dabei sollten gute Werte herauskommen), einmal mit Störgeräusch (mit schlechtem Ergebnis) und einmal mit Störgeräusch UND Edu-Link (gutes Ergebnis).
Dies alles zusammen bei der Krankenkasse einreichen. Sicher gibt es einige Krankenkassen, die auch das nicht überzeugt, so dass man sie auf dem Klagewege dazu bringen muss. Bei einem User hier hat auch der Wechsel zur TKK die unkomplizierte Kostenübernahme gebracht, nachdem die frühere
KK immer abstrusere Ablehnungsbegründungen anbrachte.
Wenn alles schief laufen sollte, könnte noch ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII beim Sozialamt erfolgreich sein.
Viel Erfolg