Recht & Wissen

Für Ratsuchende, Erfahrungsaustausch, Hilfestellungen
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pea
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Recht & Wissen

#1

Beitrag von pea »

Also ihr Lieben...
... ich bräuchte da mal tatkräftige Unterstützung für meine Facharbeit!!!
:confused::confused::confused:

Zugegeben eigentlich schreib ich ja über Erwachsene, aber einiges ist ja trotzdem gleich und ein paar Erwachsene haben wir doch auch hier ;),oder??

Mir fehlen einige (ach, ich neige ja so zu Unertreibungen..) Infos zu den Bereichen:

Wie beantrage ich eine Reha(Kur) speziell für Hörgeschädigte (Bad Berleburg - Bad Grönenbach - und da gab´s noch ne gute Adresse?)
Welche Begründung zieht - welche eher weniger?

Wer hat denn (vielleicht auch gute) Erfahrungen mit dem MDK und der Begutachtung von Hörgeräten gemacht? Geb´s von der Seite aus die Möglichkeit einer höheren Kostenübernahme?

Und dann noch:
Wie sah´s bei der Finanzierung von CI´s und Baha´s aus?
Gab´s da schonmal mecker von Seiten der Kasse oder läuft das glatt?
Zahlen z.B. die Krankenkassen bei BAHA ebenfalls die Batterien oder nur bei CI´s??

...und wenn Ihr mir fein helft, fallen mir bestimmt noch mehr Fragen ein! :D

Ups, und viele liebe Grüße
von der die mit den Gesetzbüchern kämpft
:harhar: pea
Nina M.
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Re: Recht & Wissen

#2

Beitrag von Nina M. »

Hallo Pea!

Ich würde an deiner Stelle diese Frage eher mal im Pinboard von www.schwerhoerigen-netz.de stellen. Wenn du dort mal die alten Themen durchforstet wirst du auch so schon einiges finden, weil dort gerade über diese Sachen (REHA, usw.) sehr oft diskutiert werden, weil eben viele Hörgeschädigte selbst nicht wissen wie sie so etwas am besten angehen.

Evtl. fragst du auch mal bei der Baumrainklinik oder in Rendsburg direkt nach, vielleicht sind die auch so nett und geben dir ein paar kurze Infos worauf zu achten ist.

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Nina M.
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Re: Recht & Wissen

#3

Beitrag von Nina M. »

Kurz nochwas:

Ein CI wird bei den Krankenkassen anders behandelt als ein Hörgerät und daher auch anders finanziert.

Ein Hörgerät ist ein Hilfsmittel und wird daher nur bis zum Festbetrag von der KK übernommen (der eben oft viel zu niedrig ist).

Ein CI hingehen zählt als Implantat (oder als Prothese) und muss daher von den gesetzlichen KK's (zumindest bisher) finanziert werden. Bei den privaten KK's siehts natürlich nochmal anders aus, aber auch diese zahlen meistens soweit mir bekannt ist (wenn auch manche erst nach Widerspruch).
Die Batterien werden beim CI übernommen.
Bei Hörgeräten übernimmt die KK die Batteriekosten nur für Kinder, Erwachsene müssen sie selber zahlen.

Worunter das BAHA jetzt fällt weiß ich nicht. Jedoch werden meines Wissens die Kosten für ein BAHA von der KK übernommen wenn eine medizinische Indikation vorliegt (also wenn normale Hörgeräte nicht angepasst werden können, weil z.B. jemand keine Gehörgänge hat, oder chronische Entzündungen o.ä.).

Bei anderen implantierbaren Hörgeräten wie z.B. dem Vibrant Soundbridge (gehört jetzt zu MedEL) ist die Kostenübernahme glaube ich oft eine Gratwanderung und wird wohl oft abgelehnt.

Gruß,
Nina
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pea
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Re: Recht & Wissen

#4

Beitrag von pea »

:)
Hi Nina! Erstmal vielen lieben Dank für Deine Auskünfte! Ich werd auf jeden Fall mal ins Schwerhörigennetz gehen und ein bißechn nachlesen.. guter Tip - danke!
Ich bin seit 1986 HG-Akustikerin, aber zur Zeit gleichzeitig auf Fortbildung - dafür sind mir natürlich die Erfahrungen besonders wichtig, die wir so in unserem Job nicht erleben.. das rumschlagen mit Ämtern und Behörden, Widersprüche u.s.w.
also wem noch etwas einfällt - vor allem zu oben genannten - immer her damit!
:upsidown:
Liebe Grüße von pea
Nina M.
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Re: Recht & Wissen

#5

Beitrag von Nina M. »

Hallo Pea!

Jetzt wundere ich mich aber etwas. Als HG Akustikerin müsstest du doch zumindest wissen wie es mit der Kostenübernahme für ein BAHA aussieht??? Und mit den Batteriekosten???

Ich habe selbst 7 Monate beim Akustiker gearbeitet und dort sehr viel diesbezüglich an Infos gelernt...

Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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