HG-Neuverordnung vor 5 Jahresfrist

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rhae
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HG-Neuverordnung vor 5 Jahresfrist

#1

Beitrag von rhae »

Eine Lehrerin aus unserer SH-Schule bat mich um Rat und ich möchte mein bescheidenes Wissen gerne durch Meinungen von Euch verstärken.
Ihr ist aufgefallen, das eine Schülerin immer schlechter hörte und riet den Eltern neue Hörgeräte anpassen zu lassen. Das Kind bekam dann auch neue Probegeräte, muss diese aber jetzt wieder abgeben und soll bis kommenden Mai (also fast 6 Monate) warten, weil erst dann die 5 Jahre zur Neuversorgung abgelaufen sind. Sie möchte jetzt wissen, ob es Möglichkeiten gibt diese 5-Jahresfrist zu umgehen?

Nach meiner Meinung sollten die Eltern mit dem Kind zu ihrer Uniklinik gehen und sich die Hörverschlechterung bestätigen lassen. Dort müssten sich die Ärzte auch für eine angemessene Hörgeräteversorgung kümmern und wenn das mit den alten Geräten nicht möglich ist, eben neue Geräte verordnen. Oder stelle ich mir das zu einfach vor?

Viele Grüße Ralph
Nina M.
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Re: HG-Neuverordnung vor 5 Jahresfrist

#2

Beitrag von Nina M. »

Also meines Wissens muss die KK auch vor Ablauf der 5-Jahresfrist zahlen, wenn durch eine Hörverschlechterung die alten Hörgeräte nicht mehr ausreichend sind. (Muss man dann halt mit Audiogramm belegen, entweder der Akustiker oder eben die Klinik wo das Kind in Behandlung ist.) Bei KIndern sollte das sowieso erst recht so sein.

LG,
Nina
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TWD12
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Re: HG-Neuverordnung vor 5 Jahresfrist

#3

Beitrag von TWD12 »

Die Fünfjahresfrist kann man auch deutlich unterschreiten, wenn sich das Gehör verschlechtert hat. Es muß mit den "neuen Hörgeräten" aber eine deutliche Verbesserung des Sprachverständnisses erzielt werden. Ich glaube um 20-30% beim Sprachtest, müßte aber der Akkustiker genau wissen.
Mein Sohn hat nach Hörverschlechterung und deutlicher Verbesserung im Sprachverständnis (auch im Störschall) neue HG nach nur 2,5 Jahren erhalten. Gut ist es aber wenn das Ergebnis von einer anerkannten Klinik bestätigt wird. (Bei uns Pädaudiologie Großhadern)

Viele Grüße
Maria
Momo
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Re: HG-Neuverordnung vor 5 Jahresfrist

#4

Beitrag von Momo »

Ja, so auch mein Kenntnisstand: wenn eine Hörverschlechterung eintritt, die mit den jetzigen HGs nicht mehr abgedeckt ist, kann der Pädaudiolge neue verordnen und dies begründen. Die KK zahlt dann.

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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