Zuzahlung bei neuen HG
Zuzahlung bei neuen HG
Liebe Forumleser,
mein Name ist Anke, bin 36J alt und Mutter eines fast 8 jähr. beidseits schwerhörigen Jungen (Mathias). Er ist seit Geburt hochgradig schwerhörig und kommt im Großen u Ganzen sehr gut klar. Er besucht die 1. Klasse einer Regel-Grundschule und ist recht gut trotz seines Handicaps. Dieses Jahr soll er nun neue Geräte bekommen, und da die letzten von der Qualität die damals besten waren, möchten wir ihn eigentlich wieder mit den nach heutigen Maßstäben besten Geräten versorgen lassen. Da käme eine Zuzahlung von 2000 Euro auf uns zu, abzgl. einer Versicherung die wir haben von 500 bleiben immer noch 1500, die wir selbst zahlen müssten. Ich wollt mal wissen, ob irgendjemand mir einen Tipp geben kann, welche Möglichkeiten ich da habe. Es kann doch nicht sein, dass die Kinderverorgung mit solch harten Kriterien gemessen wird. Unsere Kasse, die GEK hat bis heute eigentlich immer sehr großzügig reagiert, so haben sie damals die alten Geräte auch komplett übernommen, ein Trockenkissen und die Micro Link Anlage anstandslos bezahlt, aber die Gesundheitsreform lässt jetzt grüßen. Ich mag aber nicht einfach, ohne Widerspruch die Zuzahlung leisten, weil ich mich ärgere, dass es hier auf eine - hast Geld- kannste dir Gesund leisten Gesellschaft hinausläuft. Deswegen meine Bitte, weiß einer was ich noch ausschöpfen könnte, schreibt mir ich würd mich sehr freuen. Anke
mein Name ist Anke, bin 36J alt und Mutter eines fast 8 jähr. beidseits schwerhörigen Jungen (Mathias). Er ist seit Geburt hochgradig schwerhörig und kommt im Großen u Ganzen sehr gut klar. Er besucht die 1. Klasse einer Regel-Grundschule und ist recht gut trotz seines Handicaps. Dieses Jahr soll er nun neue Geräte bekommen, und da die letzten von der Qualität die damals besten waren, möchten wir ihn eigentlich wieder mit den nach heutigen Maßstäben besten Geräten versorgen lassen. Da käme eine Zuzahlung von 2000 Euro auf uns zu, abzgl. einer Versicherung die wir haben von 500 bleiben immer noch 1500, die wir selbst zahlen müssten. Ich wollt mal wissen, ob irgendjemand mir einen Tipp geben kann, welche Möglichkeiten ich da habe. Es kann doch nicht sein, dass die Kinderverorgung mit solch harten Kriterien gemessen wird. Unsere Kasse, die GEK hat bis heute eigentlich immer sehr großzügig reagiert, so haben sie damals die alten Geräte auch komplett übernommen, ein Trockenkissen und die Micro Link Anlage anstandslos bezahlt, aber die Gesundheitsreform lässt jetzt grüßen. Ich mag aber nicht einfach, ohne Widerspruch die Zuzahlung leisten, weil ich mich ärgere, dass es hier auf eine - hast Geld- kannste dir Gesund leisten Gesellschaft hinausläuft. Deswegen meine Bitte, weiß einer was ich noch ausschöpfen könnte, schreibt mir ich würd mich sehr freuen. Anke
Re: Zuzahlung bei neuen HG
Soweit ich weiß gibt es irgendwo einen Text der besagt, dass gesetzliche KK 's bei Kindern die HGs voll bezahlen müssen, auch digitale Geräte! Leider weiß ich gerade nicht mehr wann, wie und wo ich das gelesen habe... Kann euer Akustiker euch da nicht weiterhelfen, der muss so etwas doch wissen!!!
Falls ich diesen Text irgendwo finde melde ich mich...
Auf jeden Fall gilt eigentlich dass dieKK 's bei Kindern entgegenkommender sind als bei Erwachsenen...
Gruß,
Nina
Falls ich diesen Text irgendwo finde melde ich mich...
Auf jeden Fall gilt eigentlich dass die
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
Re: Zuzahlung bei neuen HG
Dieser Link hier ist für euch vielleicht interessant:
http://www.spektrum-hoeren.de/Hoergerae ... ierung.pdf
und vielleicht das:
http://www.kvno.de/importiert/hilfsmit.pdf
Gruß,
Nina
http://www.spektrum-hoeren.de/Hoergerae ... ierung.pdf
und vielleicht das:
http://www.kvno.de/importiert/hilfsmit.pdf
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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Re: Zuzahlung bei neuen HG
Liebe Anke,
ich würde nun die Geräte aussuchen, vielleicht sind auch billigere Geräte genau das Richtige für ihn. Er muss ja erst noch Probe tragen, denke ich. Dann einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Bei Bedarf kann ich Euch ein Muster zumailen. Wenn die Kasse ablehnt, würde ich Widerspruch einlegen. Wenn auch der abgelehnt wird, dann müsst ihr Euch darauf gefasst machen, dass es noch etwas dauert, bis ihr zu Eurem Recht kommt. Dann solltet ihr den Klageweg beschreiben. In erster Instanz geht es ohne Anwalt. Bei Einreichen der Klage würde ich mich auf das Verfahren berufen, dass ich seit mehr als fünf Jahren mit meiner Krankenkasse vor Gericht auskämpfe. Zur Zeit stehen die Chancen für mich ganz gut. Ich möchte es dann prinzipiell klären lassen, wie es mit der Versorgung hochgradig Schwerhöriger geht, die mitKassengeräten gar nicht zurecht kommen können, da die Powergeräte allesamt mehr als der Festbetrag kosten.
Wichtig ist jedoch, dass der Akustiker zur Probe auchKassengeräte anpasst und ein Sprachaudiogramm mit mindestens drei oder vier Geräten macht, darunter mindestens eins besser zwei Kassengeräten . Aus dieser vergelichenden Anpassung muss hervorgehen, dass Euer Sohn mit den Geräten mindestens 20% mehr Einsilber versteht. Wenn wegen der sehr schlechten Hörkurve kein ausreichendes Einsilberverstehen mehr da ist, muss dasselbe mit Mehrsilbern nachgewiesen werden.
Gruß
Andrea
ich würde nun die Geräte aussuchen, vielleicht sind auch billigere Geräte genau das Richtige für ihn. Er muss ja erst noch Probe tragen, denke ich. Dann einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Bei Bedarf kann ich Euch ein Muster zumailen. Wenn die Kasse ablehnt, würde ich Widerspruch einlegen. Wenn auch der abgelehnt wird, dann müsst ihr Euch darauf gefasst machen, dass es noch etwas dauert, bis ihr zu Eurem Recht kommt. Dann solltet ihr den Klageweg beschreiben. In erster Instanz geht es ohne Anwalt. Bei Einreichen der Klage würde ich mich auf das Verfahren berufen, dass ich seit mehr als fünf Jahren mit meiner Krankenkasse vor Gericht auskämpfe. Zur Zeit stehen die Chancen für mich ganz gut. Ich möchte es dann prinzipiell klären lassen, wie es mit der Versorgung hochgradig Schwerhöriger geht, die mit
Wichtig ist jedoch, dass der Akustiker zur Probe auch
Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Zuzahlung bei neuen HG
Ich habe im Jahr 2000 1500,-DM für die Hörgeräte meines Sohnes dazugezahlt, trotz Widerspruch. Begründung: mit anderen (Kassen-)Hörgeräten wär er gut genug versorgt.
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- Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
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Re: Zuzahlung bei neuen HG
Nicht hinnehmen. Kämpfen!
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Re: Zuzahlung bei neuen HG
Hallo beate2, das ist echt ärgerlich, evtl. haben wir ja mehr Glück, mal schauen!
Re: Zuzahlung bei neuen HG
Hallo Nina Mo, danke für den Link werd auf jeden Fall mal nachsehen. Das sind jetzt schon 100% mehr Infos als ich vorher hatte, merci!!
Re: Zuzahlung bei neuen HG
Hallo Andrea,
hab dir eine privat Mail geschickt, bin am PC nicht so der Held, hoffe Du hast es bekommen. Würd mich freuen Du sagst mir kurz Bescheid. Anke
hab dir eine privat Mail geschickt, bin am PC nicht so der Held, hoffe Du hast es bekommen. Würd mich freuen Du sagst mir kurz Bescheid. Anke
Re: Zuzahlung bei neuen HG
Hallo!
Ich habe nochmal nachgefragt und mir wurde gesagt, dass gesetzlicheKK 's bei Kindern die Hörgeräte VOLL übernehmen müssen, auch wenn das digitale HG 's sind. Das sei so festgelegt.
Nun würde mich mal interessieren wer euch diese Auskunft gegeben hat von wegen Zuzahlung? Euer Akustiker??? Wenn ja, würde ich da nochmal nachhaken und ihn bitten nochmal mit derKK zu telefonieren.
Gruß,
Nina
Ich habe nochmal nachgefragt und mir wurde gesagt, dass gesetzliche
Nun würde mich mal interessieren wer euch diese Auskunft gegeben hat von wegen Zuzahlung? Euer Akustiker??? Wenn ja, würde ich da nochmal nachhaken und ihn bitten nochmal mit der
Gruß,
Nina
Schwerhörig seit dem 11. Lebensjahr, beidseitig mit CI's versorgt (1. CI 6/2003, 2.CI 10/2006)
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Re: Zuzahlung bei neuen HG
Hallo,
Die Kassen haben einen sogenannten Kinderfestbetrag für Hörgeräte. Der liegt irgendwo bei ca. 850 Euro Pro Gerät. Dafür ist es heute problemlos möglich, digitale Geräte zu liefern. Die "high end" Geräte können für diesen Betrag jedoch nicht abgegeben werden, da hier schnell bis 2400 Euro pro Seite zusammenkommen können.
Kinder haben aber im allgemeinen meist etwas andere Ansprüche an ein Hörgerät, so daß eine gute Versorgung auch für den Kinderfestbetrag möglich ist.
Übrigens ist das Wort "digital" ziemlich nichtssagend über die Qualität des Hörgerätes. Es gibt sehr wohl analoge Geräte, die in keiner Weise schlechter sind, als manche digitalen.
Gruß
Wim
Die Kassen haben einen sogenannten Kinderfestbetrag für Hörgeräte. Der liegt irgendwo bei ca. 850 Euro Pro Gerät. Dafür ist es heute problemlos möglich, digitale Geräte zu liefern. Die "high end" Geräte können für diesen Betrag jedoch nicht abgegeben werden, da hier schnell bis 2400 Euro pro Seite zusammenkommen können.
Kinder haben aber im allgemeinen meist etwas andere Ansprüche an ein Hörgerät, so daß eine gute Versorgung auch für den Kinderfestbetrag möglich ist.
Übrigens ist das Wort "digital" ziemlich nichtssagend über die Qualität des Hörgerätes. Es gibt sehr wohl analoge Geräte, die in keiner Weise schlechter sind, als manche digitalen.
Gruß
Wim