Hallo an alle,
ich betreue in meinem neuen Job behinderte Kids+Jugendliche (ich selbst bin zwar hörgeschädigt, die Kids haben aber andere Behinderungen).
Obwohl ich selbst einen Schw.-Ausweis besitze (Merkzeichen GL), kenne ich mich mit einigen Dingen nicht aus.
1.) Was bedeutet das "B" im Ausweis konkret für den Betreuer?
2.) Gibt es da Unterschiede, ob der Ausweisbesitzer minderjährig oder volljährig ist?
3.) Und das "H", was bewirkt das konkret?
Basic-Wissen verfüge ich darüber (also B steht für Begleitung, H für Hilflosigkeit)... aber das Konkrete fehlt mir.
Und was ich mich noch konkret frage. Ich stelle mir die Situation vor, ich geh mit dem zu betreuenden Kind z.B. ins Museum.
Kind hat Ausweis mit einem "B", ich einen mit "GL". Ich als Betreuung komme meines Wissens umsonst rein. Und das Kind bekommt Rabatt. Oder wie? Genau das gleiche mit dem Bahnfahren. Ich fahre eh umsonst mit der Bahn, und das Kind auch, oder wie?
Bin verwirrt und brauche schnellstmöglich Antwort, möglichst bis morgen Abend!
Danke euch!
Jule
:help: Brauche Nachhilfe bei Schwerbehindertenausweis
Re: :help: Brauche Nachhilfe bei Schwerbehindertenausweis
Hi Jule,
genau das: Hat jemand das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, so zahlt nur er Eintritt bzw. die Fahrkarte, die Begleitung ist grundsätzlich freigestellt (siehe Kapitel 13 SGB IX).
Wofür ich leider grad keinen Beleg finde: Die Begleitperson darf nach meinem Wisse selbst jedoch nicht das Merkzeichen B führen -- also ein Schwerbehinderter, der eine Begleitung benötigt, darf sich nicht von einem Schwerbehinderten, der selbst eine Begleitung benötigt, begleiten lassen. In diesem Falle müssten beide Schwerbehinderte bezahlen. Wie gesagt, ich finde dazu grad die Vorschrift nicht -- dieser Fall dürfte aber äußerst selten eintreten.
Ermäßigungen für Schwerbehinderte kann der Schwerbehinderte übrigens völlig unabhängig von einer Begleitung in Anspruch nehmen -- man zahlt z.B. bei Museen also nur den ermäßigten Eintritt für den Schwerbehinderten und gar keinen Eintritt für die Begleitperson.
So übrigens grad am letzten Wochenende in der Residenz in Würzburg von meiner Mutter und mir (als Begleitung) erprobt.
Viele Grüße, Mirko
genau das: Hat jemand das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, so zahlt nur er Eintritt bzw. die Fahrkarte, die Begleitung ist grundsätzlich freigestellt (siehe Kapitel 13 SGB IX).
Wofür ich leider grad keinen Beleg finde: Die Begleitperson darf nach meinem Wisse selbst jedoch nicht das Merkzeichen B führen -- also ein Schwerbehinderter, der eine Begleitung benötigt, darf sich nicht von einem Schwerbehinderten, der selbst eine Begleitung benötigt, begleiten lassen. In diesem Falle müssten beide Schwerbehinderte bezahlen. Wie gesagt, ich finde dazu grad die Vorschrift nicht -- dieser Fall dürfte aber äußerst selten eintreten.
Ermäßigungen für Schwerbehinderte kann der Schwerbehinderte übrigens völlig unabhängig von einer Begleitung in Anspruch nehmen -- man zahlt z.B. bei Museen also nur den ermäßigten Eintritt für den Schwerbehinderten und gar keinen Eintritt für die Begleitperson.
So übrigens grad am letzten Wochenende in der Residenz in Würzburg von meiner Mutter und mir (als Begleitung) erprobt.
Viele Grüße, Mirko
-
Jewels
Re: :help: Brauche Nachhilfe bei Schwerbehindertenausweis
Hallo Mirko,
danke für den Tipp, vor allem mit dem, dass der Begleiter kein "B" haben darf. Zum Glück hab ich keins
(Hätte nie gedacht, dass ich das mal sagen würde
)
(Wobei, am Rande bemerkt: Ich erinnere mich, mal mit meinem damaligen Freund und Schwester und Freunden im Kino gewesen zu sein und zu fünft nur ein Ticket bezahlt haben zu müssen, und dann auch nur reduziert. Kam mit den "B"s...
)
Dann ist noch die Frage:
a) Gibt es eine Altersbedingung, oder zählt nur die Tatsache, DASS man das B hat? Anders herum: Habe ich als Begleitung je nach Alter des zu Begleitenden andere Rechte?
b) Und das H? Was für Auswirkungen hat das?
LG
Jule
danke für den Tipp, vor allem mit dem, dass der Begleiter kein "B" haben darf. Zum Glück hab ich keins
(Wobei, am Rande bemerkt: Ich erinnere mich, mal mit meinem damaligen Freund und Schwester und Freunden im Kino gewesen zu sein und zu fünft nur ein Ticket bezahlt haben zu müssen, und dann auch nur reduziert. Kam mit den "B"s...
Dann ist noch die Frage:
a) Gibt es eine Altersbedingung, oder zählt nur die Tatsache, DASS man das B hat? Anders herum: Habe ich als Begleitung je nach Alter des zu Begleitenden andere Rechte?
b) Und das H? Was für Auswirkungen hat das?
LG
Jule
Re: :help: Brauche Nachhilfe bei Schwerbehindertenausweis
Diese Vorschrift gibt es m.W. nicht!cooper hat geschrieben: Wofür ich leider grad keinen Beleg finde: Die Begleitperson darf nach meinem Wisse selbst jedoch nicht das Merkzeichen B führen -- also ein Schwerbehinderter, der eine Begleitung benötigt, darf sich nicht von einem Schwerbehinderten, der selbst eine Begleitung benötigt, begleiten lassen. In diesem Falle müssten beide Schwerbehinderte bezahlen. Wie gesagt, ich finde dazu grad die Vorschrift nicht -- dieser Fall dürfte aber äußerst selten eintreten.
Gruß, Julia
- Seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, mit 8 Monaten mit Hörgeräten versorgt. Seit März 2007 ein CI -
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www.bundesjugend.de
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Re: :help: Brauche Nachhilfe bei Schwerbehindertenausweis
Ich wüsste nicht, dass das Alter des zu begleitenden irgend welchen Einfluss hätte.
Aber vergesst das mit dem "Doppel-B". Der Fall, auf den ich mich bezog, war anderes gelagert: Da waren zwei Schwerbehinderte mit jeweils "B" der Ansicht, dass keiner von ihnen eine Fahrkarte für den Zug kaufen müsste, da sie einander begleiten würden und somit jeder von ihnen kostenlos befördert würde. Das funktionierte so natürlich nicht, einer von den beiden musste eine Fahrkarte lösen und der andere wurde als Begleiter kostenlos befördert.
Das Merkzeichen "H" steht für "Hilflos", d.h. die Person ist auf ständige Hilfe angewiesen. Details findest du hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... H-676.html
Viele Grüße, Mirko
Aber vergesst das mit dem "Doppel-B". Der Fall, auf den ich mich bezog, war anderes gelagert: Da waren zwei Schwerbehinderte mit jeweils "B" der Ansicht, dass keiner von ihnen eine Fahrkarte für den Zug kaufen müsste, da sie einander begleiten würden und somit jeder von ihnen kostenlos befördert würde. Das funktionierte so natürlich nicht, einer von den beiden musste eine Fahrkarte lösen und der andere wurde als Begleiter kostenlos befördert.
Das Merkzeichen "H" steht für "Hilflos", d.h. die Person ist auf ständige Hilfe angewiesen. Details findest du hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... H-676.html
Viele Grüße, Mirko
