Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

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Kriplex
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Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

#1

Beitrag von Kriplex »

Hallo,

ich hatte im Jahr 1993 folgendes Audiogramm.. da war ich noch fast 18 Jahre alt.

rechtes Ohr:
0.5 - ca. 85
1.0 - 85
2.0 - 80
4.0 - 70

das entspricht laut der Tabelle: 97%

linkes Ohr:
0.5 - 80
1.0 - ca. 85
2.0 - 80
4.0 - ca. 75

das entspricht laut der Tabelle: 97%

Wieviel Gb stehen mir eigentlich zu... das ist kein grosser Unterschied zu 100% .. da hätte an einem anderen Tag auf 100% gekommen.

Ich versuche zur Zeit meine GdB auf 100% anerkennen zu lassen, da ich die taubheit grenzende Schwerhörigkeit schon vor dem 18. Lebensjahr hatte. Ich finde es gibt hier kein gravierender Unterscheid dass man in allen Frequenzen auf 85db sein muss.

Ausserdem hätte ich noch die Frage.. wie wurden die db vor 17 Jahren gewertet, ich glaube nicht dass da auch die gleichen Tabelle wie der Verordnung vom 2008 angewertet wurden. Gibt es da eine alte Prüftabelle die für das Jahr 1993 galt?

Bitte um Hilfe.. ich möchte nicht mit 90% zufrieden geben, wobei die 10% wegen diabetes zugerechnet wurden.

Danke
rhae
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Re: Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

#2

Beitrag von rhae »

Hallo Kriplex,

wenn Du ein Gutachten beibringst, das Dir schwere Sprachstörungen oder einen geringen Wortschatz bescheinigt, dann steht Dir der GdB 100 zu. Wenn nur allgemeine Sprachstörungen bescheinigt werden würden, dann 90 plus die 10 von der Diabetis macht auch wieder 100 :)

Hier der Auszug aus den Grundsätzen:

5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende
Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
(schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)........................100

später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren
Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache,
geringer Sprachschatz)........................................................................................100
sonst je nach Sprachstörung ...........................................................................80–90


Viele Grüße Ralph
Kriplex
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Re: Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

#3

Beitrag von Kriplex »

Hallo Ralph,

reicht ein ausreichender Wortschatz überhaupt ?

Ich habe an die andere Klinik eine Mail verfasst, in der Hoffnung dass die noch meine alten Unterlagen haben.

Ich habe noch Audiogramme von einer anderen Klinik von dem mir keine Unterlagen vorliegen. Ich kann nur hoffen, dass der andere Klinik einen anderen Ergebnis hat.

Mir geht es nicht darum jetzt auf 100% zu kommen, ich könnte zum Arzt gehen und meinen Tinnitusproblem beklagen, dann käme ich aufjedenfall auf 100%.

Ich möchte nur dass mir ab dem 18. Lebensjahr 100% anerkannt wird.

Ausserdem wie soll ein Gutachter 17 Jahre altes Wortschatzproblem prüfen? Wer bezahlt die Gutachterkosten?

Danke für deine Hilfe

Gruss
Kriplex
rhae
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Re: Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

#4

Beitrag von rhae »

Kriplex hat geschrieben:Mir geht es nicht darum jetzt auf 100% zu kommen, ich könnte zum Arzt gehen und meinen Tinnitusproblem beklagen, dann käme ich aufjedenfall auf 100%.
Wenn Du keinen GdB von 100 haben willst, dann sei doch mit dem zufrieden was Du jetzt hast :help:

Ansonsten geh' zum HNO-Arzt, sag' ihm, dass Du den Schwerbehindertenausweis auf 100 bekommen willst und frag ihn was einfacher ist - den (starken?) Tinnitus anrechnen zu lassen oder einen Sprachtest zu machen. Der Arzt ist dann der Gutachter und die Krankenkasse bezahlt ...

Viele Grüße Ralph
Kriplex
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Re: Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

#5

Beitrag von Kriplex »

Hallo Ralph,

hättest du meine Posting genauer gelesen, wäre dir aufgefallen dass ich 100% haben will..

Ich will 100% Anerkennung seit 18. Lebensjahr !!!

Wenn ich das nicht geschafft hätte, wäre eine alternative das Tinnitus zu bescheinigen um dennoch 100% zu bekommen.

Danke für den Tipp.. ich hatte heute meinen Akustiker gefragt.. der meinte nicht alle Ärzte machen Gutachter.. es müsste eiegtnlich auch noch die Logopäden miteinbezogen werden.. und meinte auch dass er nicht rückwirkend Gutachten machen kann..

Werd am Donnerstag mal die Ärzte in meiner Klinik anfragen.. ob er noch die alten Unterlagen von mir hat.. da hatte ich auch eine intensive Sprachtest bei einer Logopäden durchgezogen. Vielleicht habe ich Glück, dass da wertvolle Ergebnisse vorliegen ;-))
Kriplex
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Re: Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

#6

Beitrag von Kriplex »

Hallo zusammen,

ich habe hier noch eine Frage...

und zwar habe ich letzte woche einen Widerspruch -Einhaltung der Frist eingelegt und werde heute und morgen einen widerspruch mit begründung schreiben.

ich habe hier 90% bekommen.. dieser ist aber ab dem antragsdatum gültig...

wieviele jahre kann ich rückwirkend anerkannen lassen und wie .. mit welchen beweisen.. ? wird die behörde nach widerspruch korrigieren? Wie schwer ist es hinzubekommen? Ich habe beim Antrag rückwirkend einen angekreuzt. die haben das nicht beachtet.

Wenn ich zum Beispiel... seit über 5 Jahren die Verschlimmerung habe und mit den audiogramm beweisen kann.. werden die das rückwirkend anerkennen?

-------------------

Ich habe ebenfalls Tinnitus seit mehreren Jahren.. aber die habe ich kürzlich rausgefunden.. ich wusste vorher nicht dass es ein tinnitus war und ich war auch nicht beim doc... aber ich weiss dass man wegen tinnitus bis zu 40% bekommen kann..

Wenn ich jetzt zum arzt gehen würde und mir eine Bescheinigung holen kann, wieviele jahre rückwirkend kann ich zu diesem Behinderung bekommen? ist das zu spät ? oder habe ich nach dem arztbesuch eine anwartslaufzeit zu beachten bevor ich das beantragen kann?

Bitte um jegliche Infos, da ich diese woche den Widerspruch mit Begründung schreiben werde. danke euch.
Billaluna
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Re: Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

#7

Beitrag von Billaluna »

Was ich nicht verstehe - vielleicht bin ich dafür zu naiv - aber was bringt dir das, wenn das Versorgungsamt den Ausweis rückwirkend auf die letzten 5 J. ausstellt?

Ich selbst glaube, dass sie dies nicht tun würden, wenn auch nachweisbar.
Seit 33 J. Hörgeräteträgerin beidseitig, hochgradig sh, Usher-Syndrom
Aktuell versorgt mit: Siemens Pure 700 Mein Lebensmotto: Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein!
birgit j.
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Re: Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

#8

Beitrag von birgit j. »

Hi,
die rückwirkende Ausstellung hat zur Folge, dass für die nachträglich bescheinigten Jahre die Steuerfreibeträge geltend gemacht werden können. Es ist eigentlich Standart, dass die ausstellende Behörde den GdB rückwirkend erteilt, wenn man auf dem Antrag das entsprechende Feld ankreuzt. Bei uns hatte dies eine nette Erstattung vom Finanzamt zur Folge. So ein "Geschenk" nimmt man gerne an :-)

Viele Grüße
Birgit mit Sohn (*99 links HV 89% - rechts HV 79% - mit Cassia M H2O versorgt)
cooper
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Re: Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

#9

Beitrag von cooper »

Hallo,

ich glaube kaum, dass du einen GdB von 100 anerkannt bekommst. Alle Hörprobleme zusammen, sofern nicht vor dem 7. Lebensjahr belegt (nur dann würde ein GdB von 100 lebenslang anerkannt), ergeben höchstens einen GdB von 80 -- man kann die in der Gutachtertabelle genannten GdS für die einzelnen Einschränkungen nicht einfach addieren.

Insofern denke ich wird es bei einem GdB von 90 bleiben, es sei denn, du kannst neben deinen Hörproblemen (inklusive Tinnitus) und der Diabetes noch weitere Behinderungen geltend machen.

Viele Grüße, Mirko
Billaluna
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Re: Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

#10

Beitrag von Billaluna »

birgit j. hat geschrieben:Hi,
die rückwirkende Ausstellung hat zur Folge, dass für die nachträglich bescheinigten Jahre die Steuerfreibeträge geltend gemacht werden können. Es ist eigentlich Standart, dass die ausstellende Behörde den GdB rückwirkend erteilt, wenn man auf dem Antrag das entsprechende Feld ankreuzt. Bei uns hatte dies eine nette Erstattung vom Finanzamt zur Folge. So ein "Geschenk" nimmt man gerne an :-)

Viele Grüße
Vielen Dank für die Info. Das wusste ich gar nicht. Aber gut, ich haben meinen Ausweis seit 1980. Wobei, eine Verschlimmerung habe ich nie beantragt. Vielleicht sollte ich das mal tun. *überleg* Bislang steht ein GdB von 60 drin.

@all: Gäbe es überhaupt eine Erhöhung des GdB, wenn sich das Gehör von einer mittelgradigen Hörschädigung in eine hochgradige Hörschädigung ändert?
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Re: Meine GdB-Verschlimmerungsantrag bei den Behörden

#11

Beitrag von rhae »

Billaluna hat geschrieben: @all: Gäbe es überhaupt eine Erhöhung des GdB, wenn sich das Gehör von einer mittelgradigen Hörschädigung in eine hochgradige Hörschädigung ändert?
Also allein auf das Hören bezogen bekäme man für eine mittelgradige SH einen GdB von 30 und bei einer hochgradigen SH einen GdB von 50 zuerkannt. Eine aktuelle Hörkurve sagt aber mehr aus als diese schwammigen Begriffe.

vg Ralph
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