Rundfunkgebühren u. Telekom

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Klausmaus
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Registriert: 14. Jan 2004, 15:42
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Rundfunkgebühren u. Telekom

#1

Beitrag von Klausmaus »

Hallo und guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Rundfunkgebühren:
-Kann ich die auf meinen 1-jährigen mit Schwerbehindertenausweis ummelden u. auf diesem Weg Gebührenbefreiung beantragen?
-Hat das schon einmal jemand gemacht?
-Geht das auch mit der Telekom?
Viele Grüße von
Klausmaus
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Andrea Heiker
Beiträge: 3024
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Re: Rundfunkgebühren u. Telekom

#2

Beitrag von Andrea Heiker »

Lieber Klaus,

ich nehme an, dass Du einen SB-Ausweis für den Kleinen hast. Normalerweise dürfen Eltern nicht anstelle der Kinder die Rundfunkgebührenbefreiung an Anspruch nehmen. Oder ist Euer Kleiner derjenige, der Eure Kiste überwiegend benutzt ;) Viele Sozialämter sehen das aber nicht so eng bzw. forschen nach, daher ist es einen Versuch wert.

Die Telekom wird mit Sicherheit da nicht mitspielen, da hat man es schon schwer genug, seine Rechte durchzusetzen, wenn die Sachlage völlig klar ist.

Gruß
Andrea
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Birgit
Beiträge: 785
Registriert: 17. Jul 2002, 19:01
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Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Rundfunkgebühren u. Telekom

#3

Beitrag von Birgit »

Also bei der telecom klappt das problemlos! Aber das RF machen sie normalerweise erst ab dem 6.Lebensjahr (wir haben es bisher allerdings nicht gemacht) Die Telecom will nur den Ausweis sehen, dann geht das flott....
Allerdings brauchst du, wenn kein RF im Ausweis drinsteht auf jeden Fall, eine Bescheinigung des HNO, dass dein Kind (oder wer auch immer) sprach"gestört" ist....LÖiegt vielleicht an den längeren telefonzeiten?
Auf jeden Fall hat sich die Telecomreduzierung bei uns rentiert, denn seit Claudia auf der Welt ist haben sich unsere Telefonkosten/zeiten deutlich erhöht. Auch jetzt, wo sie im Internat ist, da telefonieren wir ja häufig mit ihr/den Erziehern; an manchen Tagen ist das ein sehr teures Unterfangen, wenn sie gar nix versteht und dann auch nicht blickt, dass sie einen Erzieher holen soll oder aber auflegen.....
Wenn RF drinsteht ist eine zusätzliche Bescheinigung übrigens nicht notwendig.
tschüss
Birgit
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[Editiert von Birgit am: Freitag, Mai. 21, 2004 @ 04:33 PM][/size]
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